Bibliothek

Weichbild

Bereich des städtischen Rechts.

 

Ursprünglich das Stadtrecht, dann der Sprengel des Stadtgerichts und endlich die Stadt selbst.

Weichbild nannte man ferner bestimmte, hauptsächliche städtische Rechte und Besitzformen, so die Erbleihe, das Weichbildgut, dann eine Rente überhaupt (Weichbildrente).

 

« Zurück zur Ursprungsseite

« Das gesamte Glossar anzeigen