Bubenheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Bubenheim bei Karl Johann Brilmayer

Bubenheim, im ehemaligen unteren Nahegau, ist eines der ältesten Dörfer der Gegend. Schon im Jahr 706 wird es unter dem Namen Bubinheim erwähnt, indem Hildebold 25 Morgen Ackerland in Bubinheim dem Kloster Lorsch zum Geschenk machte. Unter diesem Namen wird es in der Folge noch häufig in Schenkungsurkunden genannt und erst im 13. Jahrhundert kommt der Name Buwenheim und Bubenheim in Urkunden vor. Es gehörte wahrscheinlich zu den Reichsdörfern des Ingelheimer Grundes, die unmittelbar vom Reich abhingen, denn nirgends findet sich eine Spur, dass es jemals einen anderen Besitzer gehabt habe. Und so teilte es denn auch das Schicksal dieser Dörfer in wiederholten Verpfändungen, bis es schließlich mit "den beiden Ingelheim, Winternheim und andern dazu gehörigen Dörfern" im Jahr 1407 an die Kurpfalz verpfändet wurde, bei der es vier Jahrhunderte lang bis zum Untergang der Pfalz am Ende des 18. Jahrhunderts verblieb, nachdem die Verpfändung schon durch den Westfälischen Friedn 1648 als unablöslich anerkannt worden war. Es war dem Oberamt Oppenheim zugeteilt.