Gaulsheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Gaulsheim bei Karl Johann Brilmayer

Gaulsheim, früher Gauzoldesheim (772), Govelsheim (1190), Gauwelsheim (1275), Gauwilsheim (1292), Gawelsheim (1454), Gauelsheim (1572), Galsheim (1700) lag im Wormsgau, späteren unteren Nahegau und kommt urkundlich schon zur Zeit Karls des Großen vor. Im Jahr 772 schenkt Unibert dem Kloster Lorsch einen Wingert zu Gauzoldesheim im Wormsgau.

Gaulsheim gehörte seit undenklichen Zeiten der alten Ritterfamilie der Brömser von Rüdesheim. Soweit die Urkunden reichen, besaßen sie es als ein Lehen der Herzöge von Gülch mit seiner ganzen Gemarkung und aller landesherrlichen Hoheit, mit Gerichten, Bännen, Leibeigenen, Atzung, Fronden, Steuern und Bußen. Im Jahr 1573 kam diese Oberherrlichkeit an Kurpfalz und zwar nichtiglich durch die Vormünder des Vaters des Heinrich Brömser zu Rüdesheim. Am 27. Februar 1644 belehnte damit Kaiser Ferdinand III. den Heirich Brömser, damals Reichshofrat, Mainzischer Geheimrat, Hofrichter und Vizedom im Rheingau. Am 2. Juni 1655 verkaufte der Kurfürst und Pfalzgraf Karl Ludwig seine Oberherrlihkeit über den Flecken Gaulsheim samt allen damit verbundenen Rechten an Franz Merkurius von Hellmund, Herr zu Regenburg und Nimrode für 18000 Gulden und dieser wieder an Heinrich Brömser. Brömser übertrug die Oberherrlichkeit über den Ort Gaulsheim am 22. April 1659 dem Kurfürsten Johann Philipp und seinen Nachfolgern im Erzstift und ließ sich nur damit als ein Erblehen belehnen. Da Heinrich Brömser als der letzte seines Namens am 25. November 1668 gestorben war, so fiel Gaulsheim an die Söhne seiner Schwester Anna Eleonore, welche mit Wilhelm von Metternich-Winneburg-Beilstein vermählt war. Diese Familie hatte auch das Gaulsheimer Lehen bis zum Jahr 1717 besessen, wo sie gewisse Rechte davon dem Mainzer Domkapitel gegen ein Anlehen verschrieben und endlich gegen die Bezahlung einer Summe Geldes eingewilligt, dass am 29. November 1717 der Kurfürst Lothar Franz mit Bewiligung des Domkapitels dem Freiherrn Franz Adolf Dieterich von Ingelheim, kaiserlichem Geheimrat und Präsidenten des kaiserlichen und Reichskammergerichts zu Wetzlar, den Flecken Gaulsheim zu Mannlehen für sich und für männliche Deszendenz übertragen und damit förmlich belehnte. Von dieser Zeit an blieb diese Familie in ruhigem Besitz von Gaulsheim und übte darüber bis zur französischen Okkupation unter kurmainzischer Hoheit alle lehensrechtlichen Rechte aus.

Im Jahr 1552 war Gaulsheim unter den Gemeinden in der Umgebung von Bingen, welche dem Rat der Stadt Bingen versprachen in Kriegsnöten Hilfe zu leisten und die Wacht und den Turm über den Rebigen zu bauen und mit 4 Mann zu bewachen. Dafür war die Gemeinde zollfrei von allem, was sie zu Bingen ein- und ausführte, mit Ausnahme des Weins und in Kriegszeiten fand sie Schutz in Bingen.