Einem Landesherren untertänig. Im Gegensatz zu „reichsunmittelbar“ jede Person, die einem Landesherrn unterworfen war. Doch auch die Herren selbst waren landsässig, so spricht man von „landsässigen Fürsten“ und „landsässigem Adel„. « Zurück zur Ursprungsseite « Das gesamte Glossar anzeigen