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Politische Säuberung im Südwesten unter französischer Besatzung

von Rainer Möhler

Für die alliierten Siegermächte hatte das Kriegsende keineswegs die Bedeutung einer "Stunde Null". Im Gegenteil: Was den Bereich der Entnazifizierung betrifft, ermöglichte die bedingungslose Kapitulation vielmehr den Beginn einer Politik, die konsequent die politische Verantwortung jedes einzelnen Deutschen für die verbrecherische Politik des NS-Staates aufspüren und ihn dafür entsprechend sühnen lassen wollte. Die Ursachen des rasanten Aufstieges der NSDAP zur politischen Massenbewegung und die offen zu Tage getretenen demokratischen Defizite Deutschlands sollten jetzt ein für alle Mal beseitigt werden.[Anm. 1]

Im deutschen Südwesten hatten die Kampfhandlungen bereits vor dem 8. Mai 1945 aufgehört. Das Land Baden befand sich seit dem 29. April unter der Kontrolle der Ersten Französischen Armee. Den linksrheinischen Teil der späteren französischen Besatzungszone, das Gebiet der heutigen Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland, konnte die vierte Siegermacht Frankreich dagegen erst zweieinhalb Monate später, am 10. Juli 1945, von der amerikanischen Armee übernehmen. Eine Ausnahme bildeten die vier südpfälzischen Landkreise Bergzabern, Germersheim, Landau und Speyer, die bereits Ende März von der französischen Armee besetzt worden waren.[Anm. 2]

Erste politische Überprüfungen, Entlassungen und Internierungen bekannter NS-Aktivisten wurden in dieser frühen Phase der Entnazifizierung von den jeweiligen Armeeabteilungen vorgenommen. Auch der französischen Armee diente dabei als Richtlinie das alliierte "SHAEF-Handbook" der vereinigten westlichen Streitkräfte. Tabellarisch waren darin die verschiedenen deutschen Amtsbezeichnungen und NSDAP-Ränge aufgeführt, deren Inhaber zu entlassen oder ab einer bestimmten Stufe zu internieren waren.[Anm. 3]

Nachdem die gesamte Besatzungszone in Besitz genommen worden war, wurde Ende Juli 1945 die Zentrale der französischen Militärregierung ("Gouvernement militaire de la zone française d'occupation") in Baden-Baden eingerichtet. Sie löste in den folgenden Wochen die Armee-Einheiten in der direkten Verwaltung des besetzten Gebietes ab. Zum neuen Oberkommandierenden ("Commandent en Chef") wurde am 23. Juli der Berufssoldat Pierre Marie Koenig ernannt, zu seinem Stellvertreter und Leiter der zivilen Besatzungsverwaltung Emile Laffon, der die Bezeichnung Generalverwalter ("Administrateur général") erhielt. Beide genossen das persönliche Vertrauen General de Gaulles und hatten herausragende Posten innerhalb der Résistance innegehabt. Trotzdem war ihr künftiges Zusammenarbeiten nicht frei von Spannungen.[Anm. 4]

Zeitlich versetzt zum Aufbau der zentralen Besatzungsverwaltung in Baden-Baden erfolgte im September 1945 die Einrichtung der fünf regionalen Militärregierungen ("Délégations Supérieures") in Württemberg-Hohenzollern, Südbaden, Hessen-Pfalz, Rheinland-Hessen-Nassau und dem Saarland, die ihrerseits Bezirks- und Kreisdelegationen bildeten. Erst ab September 1945 konnte die Militärregierung die zum Teil noch recht eigenständig operierenden Einheiten der Besatzungsarmee überall in ihre Schranken verweisen, und erst ab diesem Zeitpunkt war die Durchsetzung einer zonalen Besatzungspolitik auf allen Ebenen möglich.[Anm. 5]

Bereits am 10. Juli 1945, dem Tag der Übergabe des Besatzungsgebietes, hatte General Bouley für Hessen-Pfalz die wenige Tage zuvor erlassenen neuen, verschärften Entnazifizierungsbestimmungen der amerikanischen Militärregierung für unwirksam erklärt; diese hatten die automatische Entlassung jedes NSDAP-Mitgliedes vor 1937, statt, wie bisher, vor 1933, angeordnet.[Anm. 6] Ein halbes Jahr später, im Januar 1946, teilte Laffon den Provinzgouverneuren mit, dass eine Durchführung der soeben beschlossenen alliierten Kontrollratsdirektive Nr. 24 in der französischen Zone nicht in Frage käme: Diese Direktive stelle gegenüber dem eigenen Entnazifizierungsverfahren einen erheblichen Rückschritt dar, da sie nur schematische Entlassungslisten enthalte und keine Mitwirkung deutscher Organe vorsehe.[Anm. 7] - Sind diese beiden eben zitierten Vorgänge Belege für den oft beschriebenen Improvisationscharakter der französischen Säuberungspolitik, die durch abrupte Wechsel, skandalöse Winkelzüge und „Publicity“-Manöver gekennzeichnet gewesen sein soll?[Anm. 8] Eine Entnazifizierung, die eigentlich gar keine eigenständige "Politik" gewesen sei, da Frankreich überhaupt kein Interesse an einer politischen Säuberung gehabt und die Entnazifizierung höchstens für sachfremde Zwecke (Stichwort: Separatismus) instrumentalisiert habe?[Anm. 9]

Das bisherige, recht einseitige und von zeitgenössischen Eindrücken beeinflusste Gesamtbild der französischen Besatzungspolitik ist durch neue wissenschaftliche Veröffentlichungen gründlich revidiert worden.[Anm. 10] Angestoßen hat diese Neubewertung Rainer Hudemann, der als einer der ersten die seit Mitte der 1980er Jahre zugänglich gewordenen französischen Nachkriegsakten auswertete. Er machte auf bislang vernachlässigte beziehungsweise nicht zur Kenntnis genommene französische Neuordnungsversuche in der Besatzungszone aufmerksam. Seine These lautet, dass - im Gegensatz zur französischen Politik der Zwischenkriegszeit - die Deutschlandpolitik Frankreichs nach 1945 der Demokratisierung und Umerziehung des deutschen Volkes eine herausragende Bedeutung innerhalb einer neu konzipierten Sicherheitspolitik eingeräumt habe.[Anm. 11] Diese Neueinschätzung der französischen Deutschland- und Besatzungspolitik ist inzwischen durch weitere Untersuchungen zur Parteien-[Anm. 12], Gewerkschafts-[Anm. 13] und Kulturpolitik[Anm. 14], aber auch für den hier behandelten Bereich der Entnazifizierung bestätigt worden.

Einer erfolgreich durchgeführten Entnazifizierung wurde von der französischen Militärregierung nicht nur eine elementare Bedeutung für das Gelingen der Besatzungspolitik insgesamt zugemessen,[Anm. 15] sondern - so meine These - der französischen Entnazifizierungspolitik kann darüberhinaus für die Jahre 1945-1947 durchaus Modellcharakter zugesprochen werden. Ein Modell, das es verdient, als zeitgenössische Alternative gegenüber dem dominierenden amerikanischen Verfahren wahr- und ernstgenommen zu werden.

Das französische Entnazifizierungsmodell der Jahre 1945 bis 1947

Frankreich hatte zwar weder die Zeit noch die Ressourcen, sich ähnlich wie die Vereinigten Staaten auf seine Politik als künftige Besatzungsmacht vorzubereiten.[Anm. 16] Aber bei der Frage der Entnazifizierung hatte es seinen Alliierten auch Entscheidendes voraus: zum einen die geographische Nachbarschaft und eine über die Jahrhunderte sehr wechselvolle Beziehung zum „deutschen Volk“, zum anderen aber die Erfahrungen der Kollaboration und politischen Säuberung („Epuration“) im eigenen Land.[Anm. 17]

Trotzdem erscheinen heute einige der Theorien, die vor allem führende französische Germanisten nach der Befreiung 1944/45 über die Ursachen und den Charakter des NS-Staates verbreiteten, seltsam unreflektiert. Sie führen in die Nähe des angloamerikanischen Kollektivschulddenkens, das die Ursache des Erfolges von Hitler in der "deutschen Seele", dem "deutschen Charakter" sah.[Anm. 18] Umerziehung des deutschen Volkes bedeutete in diesem Zusammenhang - wenn eine solche überhaupt für möglich gehalten wurde - vor allem eine durchgreifende „Entpreußung“. Dadurch wollte man den jahrhundertelangen Sonderweg Deutschlands, angefangen bei Luther, über Bismarck bis zu Hitler, zu einem Ende führen. Eine solche Umerziehung konnte natürlich nur durch die Besatzungsmacht selbst erfolgen. Dies war auch die Überzeugung von Raymond Schmittlein, der als Leiter der Kulturabteilung der Militärregierung maßgebend die Schul- und Universitätspolitik in der Besatzungszone konzipierte und kontrollierte.[Anm. 19]

Im Gegensatz dazu gingen führende Beamte des Außenministeriums, vor allem aber Generalverwalter Laffon selbst und sein engerer Beraterstab zwar auch von der These eines deutschen Sonderweges in Europa und dem verderblichen Einfluss Preußens aus,[Anm. 20] erkannten aber die Existenz eines "anderen", antifaschistischen Deutschlands an, das jetzt für einen Elitenwechsel in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Kultur sowie für die Durchführung einer erfolgreichen Demokratisierungspolitik bereitstehe. Auf diese Personen müsse sich die Militärregierung bei ihrer Politik stützen und mit ihrer Hilfe möglichst bald den Übergang zu einer indirekten Verwaltung und bloßen Kontrolle der deutschen Tätigkeit vollziehen.[Anm. 21]

Auch sie waren von dem hohen Stellenwert ihrer Politik, die für sie einer Mission gleichkam,[Anm. 22] überzeugt: Frankreich habe jetzt die einmalige Chance, dem deutschen Nachbarn Demokratie und Friedenssehnsucht beizubringen und dadurch die Sicherheit Frankreichs dauerhafter zu schützen, als es jede territoriale Abtretung, wirtschaftliche oder rüstungspolitische Reglementierung leisten könnten. Zugleich war jedoch auch bei Laffon und seinen Mitarbeitern ein starkes Misstrauen gegenüber dem deutschen Volk und seiner "Demokratie-Reife" zu spüren. Dies äußerte sich in der Forderung nach einer mehrjährigen bis jahrzehntelangen Besatzungszeit und der engen Kontrolle der deutschen Tätigkeit. Die französische Demokratisierungspolitik sah daher nur eine schrittweise Übergabe von erweiterten Kompetenzen an die deutsche Seite vor. Die eigenen Kontrollbefugnisse wurden parallel dazu nur vorsichtig eingeschränkt, um weiterhin bei einem drohenden Rückfall in vordemokratische oder nationalsozialistische Zustände jederzeit eingreifen zu können.[Anm. 23]

Das französische Entnazifizierungsmodell wurde in Baden-Baden entwickelt und vom zentralen "Service Epuration" beim Kabinett Laffon angeleitet und kontrolliert. Laffon konnte sich dabei auf die frühen Pariser Direktiven zur Besatzungs- und Umerziehungspolitik stützen. Auch die Äußerungen de Gaulles auf seiner Deutschlandreise im Herbst 1945 bestätigten seine Politik.[Anm. 24] In bewusster Abgrenzung von der amerikanischen Säuberungspolitik, deren schematischer Charakter ebenso wie der den radikalen Maßnahmen zugrunde liegende moralische Rigorismus abgelehnt wurde, konzipierten Laffons Mitarbeiter im Spätsommer 1945 ein eigenes Verfahren, das sich vor allem durch folgende drei Elemente auszeichnete:[Anm. 25]

1. Bei der politischen Säuberung wurde das Hauptaugenmerk nicht so sehr auf die politisch-moralische Abrechnung mit der NS-Vergangenheit, sondern auf den sicherheitspolitischen Aspekt gelegt. Das bedeutete, dass die Entnazifizierung vor allem dazu beitragen sollte, den Aufbau der neuen Demokratie gegenüber nationalsozialistischen Einflüssen und Sabotageaktionen abzusichern. Daher musste in der französischen Zone nicht jeder Erwachsene automatisch einen Fragebogen ausfüllen, sondern nur die Beschäftigten in der Öffentlichen Verwaltung, die Inhaber leitender Positionen in der Privatwirtschaft sowie ein Teil der Freiberufler. Außerdem wurde nicht jedes Parteimitglied sofort entlassen, sondern, wenn es die Schwere der politischen Belastung zuließ, konnte der Betroffene in untergeordneter Stellung und unter Aufsicht eines ausgewiesenen "Antifaschisten" weiterarbeiten. Im Schuldienst wurden diese politisch gering Belasteten nur vorläufig wiedereingestellt, so dass sie bei einem auftretenden Fehlverhalten jederzeit wieder entlassen werden konnten.
2. Die politische Säuberung sollte nicht nur die personellen Voraussetzungen für die französische Demokratisierungspolitik schaffen, sondern sie bildete auch einen zentralen Bestandteil derselben. Ein halbes Jahr vor dem Erlass des amerikanischen Befreiungsgesetzes wurde die Durchführung dieser sensiblen Aufgabe deutschen antifaschistischen Personen übergeben, die, allerdings unter französischer Kontrolle, in diesem zentralen Bereich der Nachkriegspolitik "Demokratie" und die Übernahme von Verantwortung lernen sollten.
3. Die Entnazifizierungspolitik ordnete sich in die Pariser Vorgaben einer strikten Dezentralisierung Deutschlands ein, ohne jedoch eine zoneneinheitliche Politik zu gefährden. Die zentralen Vorgaben Laffons ließen den Provinzgouverneuren genügend Spielraum, um auf regionale Besonderheiten eingehen zu können. In diesem Sinne bildete auch die Säuberungsverordnung in Württemberg-Hohenzollern vom 28. Mai 1946, die Klaus-Dietmar Henke beschrieben hat, keinen Fremdkörper innerhalb der französischen Entnazifizierungspolitik; Laffon stellte es vielmehr seinen Provinzgouverneuren frei, eine ähnliche Verordnung zu erlassen.[Anm. 26]

Die beiden grundlegenden Direktiven Laffons vom 19. September und 31. Oktober 1945[Anm. 27] legten die Rahmenbedingungen für das französische Entnazifizierungsverfahren in der Öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft für die nächsten eineinhalb Jahre fest. Es handelte sich dabei um ein politisches Verwaltungsverfahren, das, um die Entnazifizierung durchführbar zu machen, vorausschauend auch auf etwaig auftretende Sachzwänge einging. Die automatischen Entlassungskategorien des "SHAEF-Handbooks", die die politisch schwer belasteten Nationalsozialisten betrafen, wurden beibehalten. Diese ehemaligen NS-Aktivisten oder in exponierter Stellung tätig gewesenen hohen Beamten sollten erst nach Abschluss der Säuberungsverfahren der geringer politisch Belasteten die Möglichkeit erhalten, ihre Entlassung in einem Einspruchsverfahren anzufechten. Dadurch sollte vermieden werden, dass der administrative und wirtschaftliche Wiederaufbau der Zone durch noch ausstehende Entscheidungen für die Millionen "kleiner Pgs" länger als unbedingt notwendig hinausgezögert werden würde.[Anm. 28]

Die eigentliche Aufgabe der deutschen Säuberungsorgane bestand zunächst darin, über diese politisch geringer belasteten Nationalsozialisten individuell abgestufte Sanktionen zu verhängen. Der Sanktionsrahmen reichte von der „Entlassung ohne Pension“ bis zur "Beibehaltung im Dienst". Die Untersuchungsausschüsse auf Kreisebene als erste Instanz und die Säuberungskommissionen auf Länderebene als zweite Instanz setzten sich aus Vertretern des betreffenden Verwaltungs- oder Wirtschaftszweiges sowie aus Repräsentanten des politischen, konfessionellen und gewerkschaftlichen Milieus zusammen, die von den deutschen Verwaltungschefs vorgeschlagen wurden. Alle Mitglieder sollten eine antifaschistische Vergangenheit vorweisen können. Das politische Primat sollte gegenüber technischen Sachzwängen zwar gewährleistet sein, ohne jedoch diese völlig zu vernachlässigen. Die Militärregierung übte ihre Kontrolle durch die Genehmigung der Mitglieder der Säuberungsorgane sowie deren Sanktionsvorschläge aus.

Nach einigen Anlaufschwierigkeiten arbeiteten seit Anfang 1946 in der gesamten Zone die neuen deutschen Säuberungsorgane. Die Entnazifizierungsoffiziere der Ländermilitärregierungen mussten regelmäßig dem "Service Epuration" in Baden-Baden Bericht erstatten und wurden des Öfteren zu Zonenkonferenzen einberufen. Laffon erließ weitere Direktiven, die die Entnazifizierung auf weitere Berufsgruppen ausdehnten sowie bei auftretenden Problemen für eine zoneneinheitliche Regelung sorgten. Auf diese Weise wurde die Entnazifizierung ländergrenzenübergreifender Institutionen geregelt (zum Beispiel für das Personal der Verwaltungshochschule Speyer), Maßnahmen zur Verhinderung der sogenannten "Zonenwanderung" ergriffen sowie die Genehmigung befristeter Weiterbeschäftigungen einheitlich vorgeschrieben. Die wichtigste Ergänzung des Verfahrens betraf die Einrichtung eines „Politischen Beirates“ im März 1946, der auf Länderebene das politische Element der Entnazifizierung stärken und die Parteien noch stärker in das Verfahren einbinden sollte.[Anm. 29]

Die politische Säuberung schritt in den einzelnen Ländern unterschiedlich schnell voran, wobei Hessen-Pfalz und das Saarland an der Spitze lagen. Beiden Ländern wurde daher zuerst das Recht eingeräumt, auch bereits entschiedene Fälle nochmals aufzunehmen und neu zu verhandeln.[Anm. 30] Insgesamt konnte sich in der französischen Zone die Säuberungspolitik bis Mitte 1947 kontinuierlich entwickeln. Der abrupte Wechsel in der amerikanischen Entnazifizierungspolitik vom Frühjahr 1946, der zur frühen Entstehung von „Mitläuferfabriken“ führte, konnte in der französischen Zone vermieden werden. Gleichzeitig wuchs jedoch seit Herbst 1946 die Kritik von deutscher Seite, die vor allem die nicht vorhandene gesetzliche Grundlage des Verfahrens und die fehlenden Rechte für die Betroffenen einklagte.

In der Militärregierung wurde zunehmend die Notwendigkeit einer Reform des Verfahrens erkannt. Der Erlass der Kontrollratsdirektive Nr. 38 am 12. Oktober 1946[Anm. 31] wurde von Laffon zum Anlass genommen, eine neue, dritte Phase der Entnazifizierung einzuleiten. Die künftige Hauptaufgabe sah er in der jetzt zu beginnenden Entnazifizierung der Internierten, für die die bestehenden deutschen Organe weder die Kompetenz noch den dazu notwendigen Sanktionsrahmen besaßen. Durch die neuen deutschen Säuberungsverordnungen sollten zugleich die sich ständig vergrößernden regionalen Eigenheiten wieder auf ein erträgliches Maß reduziert und damit die Einheitlichkeit der Maßnahmen innerhalb der Zone gewahrt werden. Laffon sah darüberhinaus die Notwendigkeit, durch ein einheitliches Kategorien- und Sühnesystem in ganz Deutschland vergleichbare Maßstäbe zu schaffen.[Anm. 32]

Anders als von der Militärregierung erwartet und erwünscht, führte das neue Spruchkammerverfahren jedoch dazu, dass auch in der französischen Zone allmählich "Mitläuferfabriken" entstanden. Durch die neuen deutschen Säuberungsverordnungen und ihre Durchführungsbestimmungen wurde die politische Aufgabe der Entnazifizierung zunehmend verrechtlicht.[Anm. 33] Die politischen Parteien zogen sich aus der Verantwortung zurück und überließen das Feld den Juristen, die sich außerstande zeigten, politische Schuld juristisch zu ahnden. Der rheinland-pfälzische Gouverneur Hettier de Boislambert kritisierte die Spruchkammerurteile als „entreprise de blanchissage“, ohne dass dies nennenswerte Auswirkungen zeigte.[Anm. 34] In den Genuß der nun durchweg milden Urteile kamen vor allem die politisch schwer Belasteten und Internierten, die erst jetzt ihr Verfahren erhielten. Amnestien der Militärregierung[Anm. 35] und Abschlussgesetze der Länderregierungen[Anm. 36] führten dazu, dass der Begriff der „Renazifizierung“ den der Entnazifizierung ersetzte. Man ließ die politische Säuberung langsam aber stetig zu Ende gehen, oder, wie es ein französischer Beobachter im Februar 1948 ausdrückte, on (a) tendance à laisser mourir l'épuration de sa belle morte.[Anm. 37] Die ausgebliebene Rezeption des französischen Entnazifizierungsmodells Soweit in aller Kürze die Struktur und Praxis des politischen Säuberungsverfahrens in der französischen Besatzungszone. Die Ergebnisse des ersten Teils stehen im Widerspruch sowohl zu den Aussagen der Zeitzeugen als auch zu den bisherigen Auffassungen in der historischen Forschung. Eine Frage liegt daher nahe: Wenn es denn ein eigenes französisches Entnazifizierungsmodell gegeben hatte, warum wurde dies bislang nicht gesehen? Für die Beantwortung müssen vor allem drei Themenkomplexe angesprochen werden:

1. Wieso nahmen die Zeitgenossen die Vorzüge des französischen Verfahrens nicht zur Kenntnis?
2. Warum versuchte die Militärregierung nicht, die alliierte Politik im Kontrollrat in ihrem Sinne zu beeinflussen, warum vertrat sie nicht offensiver ihr eigenes Konzept?
3. Wieso erkannte und beachtete die Geschichtswissenschaft bislang nicht das französische Modell?

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1. Zur Frage der Zeitgenossen.

Lediglich in den ersten Wochen nach Kriegsende wurde von der Mehrheit der deutschen Bevölkerung die Notwendigkeit einer durchgreifenden Entnazifizierung erkannt. Noch im Jahr 1945 wurde angesichts der allgemeinen Notlage und des im öffentlichen Leben kaum mehr bemerkbaren nationalsozialistischen Einflusses kein Sinn mehr darin gesehen, Personal und Ressourcen an eine "längst beendete" Sache zu verschwenden. Dass politisch belastete Fachkräfte entlassen oder mit niederen Arbeiten beschäftigt wurden, stieß zunehmend auf Widerspruch.[Anm. 38] Nachdem die bekannten NS-Aktivisten entlassen oder interniert und die NS-Verbrecher den Strafgerichten überantwortet worden waren, verlor die Entnazifizierung mit ihren Sanktionen gegen die politisch geringer Belasteten den letzten Rest an Popularität; eine besondere Rolle spielte dabei das Bekanntwerden der Urteile im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess.[Anm. 39] Die Säuberungspolitik wurde lächerlich gemacht - wie im zeitgenössischen Bestseller "Der Fragebogen" von Ernst von Salomon aus dem Jahr 1951 - oder durch die massenhafte Ausstellung von "Persilscheinen" in einer konzertierten Aktion aller gesellschaftlichen Kräfte desavouiert und erfolgreich boykottiert.

In der französischen Besatzungszone kamen weitere belastende Faktoren hinzu. Die Besatzungsmacht besaß von Anfang an ein schlechtes Ansehen. Übergriffe in der allerersten Phase der Besetzung, die Einforderung von Reparationsleistungen sowie eine schlechte Ernährungslage und die harte Wirtschaftspolitik bildeten starke Hypotheken für die im Herbst 1945 beginnende Demokratisierungspolitik.[Anm. 40] Dabei spielte es keine Rolle, dass die französischen Forderungen angesichts der deutschen Besatzung in Frankreich durchaus gerechtfertigt waren und auch ihr Auftreten sich zum Teil an deutschen „Vorbildern“ orientierte. Im Gegenteil, gerade das latent vorhandene, aber nicht eingestandene schlechte Gewissen bewirkte eine schroffe Abwehrhaltung gegenüber dem jetzt selbst als Besatzungsmacht auftretenden „Erbfeind“. Diese Einstellung wurde durch die historischen Erfahrungen mit der französischen Deutschlandpolitik der Zwischenkriegszeit, die im Bewusstsein der Bevölkerung noch stark präsent waren,[Anm. 41] verstärkt. Das im Gegensatz zur amerikanischen Armee fehlende Image einer Siegermacht und die zumindest anfangs vorhandenen zwielichtigen Elemente in der Besatzungsverwaltung, die ihrer eigenen "Vichy"-Vergangenheit entfliehen wollten, ließen viele die französische Selbsttitulierung als „Grande Nation“ nicht ernst nehmen. Französische Versuche, mit übermäßiger Strenge, militärischem Gepränge und autoritärem Auftreten „dem deutschen Wesen“ entsprechend aufzutreten, wirkten hier eher kontraproduktiv.[Anm. 42]

Hinzu kam, dass durch den alltäglichen Kampf mit den Nöten einer "Zusammenbruchsgesellschaft" positive Neuordnungsansätze von der Mehrheit der Bevölkerung höchstens am Rande bemerkt wurden. Die Reformvorschläge der französischen Militärregierung im Rahmen ihrer Demokratisierungs- und Umerziehungspolitik stießen zudem auf den sich allmählich verfestigenden Widerstand der deutschen Seite. Es fehlte der Militärregierung oft der deutsche Partner, um eine beabsichtigte Reform durchzuführen.[Anm. 43] Hinzu kam, dass die Mehrheit der Bevölkerung solche Maßnahmen erst gar nicht als „positiv“ empfand, sondern eher - wie in der Schulpolitik - als Versuch der Besatzungsmacht, ihr eigenes System der deutschen Tradition überzustülpen.[Anm. 44]

Bei der Entnazifizierung wurde der große Handlungsspielraum, der sich den deutschen Kräften in einzigartiger Weise zu einem solch frühen Zeitpunkt bot, nur wenig genutzt. Das geringe Ansehen der Säuberungsmaßnahmen führte vielmehr rasch dazu, dass Parteien und Kirchen versuchten, Interessenpolitik zu betreiben beziehungsweise sich aus der Verantwortung hinter den Rücken der Besatzungsmacht zurückzuziehen. Bereits im März 1946 sah sich Laffon genötigt, diesem Trend entgegenzuwirken und die Parteien noch stärker institutionell in das politische Säuberungsverfahren einzubinden. Dies blieb letztlich erfolglos, da angesichts der anstehenden Kommunal- und Landeswahlen alle Parteien das parteipolitisch noch ungebundene, millionenstarke Wählerpotential der "kleinen Pgs" umwarben. Diese Flucht aus der Verantwortung lässt sich in Rheinland-Pfalz beispielhaft in den Debatten um das neue Säuberungsgesetz aufzeigen. Der eigentliche Anlass der Beratungen, der politische Auftrag zur Entnazifizierung, ging in der Auseinandersetzung der Parteien mit der Militärregierung völlig unter.[Anm. 45]

Sobald die Säuberungsorgane anfingen, Sanktionen zu verhängen, regte sich Kritik, die schnell die Unterstützung durch Kirchen und Parteien fand. Dass diese Kritik äußerst widersprüchlich war, fiel kaum jemandem auf und wenn, störte es niemanden. Kritik wurde sowohl an einer zu großen Uneinheitlichkeit der Entnazifizierung auf Länder- beziehungsweise Zonenebene geübt, als auch andererseits an einer zu geringen Individualität des Verfahrens, das zu wenig auf regionale, lokale und individuelle Besonderheiten eingehe. In der Pfalz beschwerten sich sowohl die Katholische wie die Protestantische Kirche, dass gerade ihre Mitglieder unter den Lehrkräften zu stark von der Entnazifizierung betroffen seien.[Anm. 46] Der verantwortliche Leiter der Entnazifizierung in der Pfalz, Oberregierungsvizepräsident Carl Felix Koch, wurde zur Zielscheibe der Kritik fast aller gesellschaftlichen Kräfte des Landes, nicht nur, weil er sich offen zu seiner frankophilen Einstellung bekannte, sondern vor allem, weil er sich dem allgemeinen Parteienspiel des gegenseitigen Vergebens und Vergessens entzog. Mißgriffe im eigentlichen Entnazifizierungsverfahren konnten dagegen bis auf Ausnahmen nicht nachgewiesen werden; seine engsten Mitarbeiter wurden nach Kochs Entlassung in das neue Spruchkammersystem übernommen.[Anm. 47]

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2. Warum konnte sich das französische Modell nicht stärker in den alliierten Planungen im Kontrollrat durchsetzen?

Auch die Politik Frankreichs im Alliierten Kontrollrat erfährt seit einigen Jahren eine Neubewertung. Das Bild einer obstruktiven "Vetopolitik", die die Teilung Deutschlands mitzuverantworten hatte, muss differenzierter betrachtet werden. So wehrte sich Frankreich in der Frage der Einrichtung von Zentralverwaltungen für das besetzte Deutschland vor allem gegen deren beabsichtigte Arbeit unter deutscher Verantwortung, war aber bereit, sogenannte "bureaux alliées" unter alliierter Führung zu akzeptieren.[Anm. 48] Auch die Entnazifizierung musste oft als Beispiel dafür herhalten, dass Frankreich sich nicht an Beschlüsse des Kontrollrates hielt beziehungsweise an einer gemeinsamen Politik nicht interessiert war.[Anm. 49]

Bereits die frühen Pariser Direktiven zeigen aber eindeutig, welche Bedeutung auch de Gaulle einer gemeinsamen alliierten Politik für das Gelingen der französischen Besatzungspolitik beimaß. Der inkohärente Charakter der französischen Besatzungszone ließ aus wirtschaftlichen Gründen eine enge Zusammenarbeit mit den übrigen Zonen als dringend notwendig erscheinen, sollte die französische Zone nicht zu einem Zuschußgebiet für Frankreich werden; auch die französischen Interessen an Rhein und Ruhr erforderten ein alliiertes Einvernehmen. Trotzdem müssen für die konkrete französische Politik im Alliierten Kontrollrat wichtige Einschränkungen gemacht werden: Der verspätete Aufbau des Militärregierungsapparates in der Zone und die allgemein schlechten Kommunikationsbedingungen der Nachkriegszeit führten dazu, dass die französische Kontrollratsgruppe in Berlin von Neuerungen in der Besatzungspolitik erst sehr spät Kenntnis erhielt und diese dann zum Teil lückenhaft war. Für die umgekehrte Richtung galt dasselbe. Erschwerend kam hinzu, dass es keine direkte Verbindung zwischen Berlin und dem Apparat Laffons in Baden-Baden gab, sondern alle Verbindungen über General Koenig liefen. Laffon erhielt deshalb erst sehr spät Kenntnis von den schon länger angelaufenden Beratungen über die Kontrollratsdirektive Nr. 24.[Anm. 50] Seine Anweisungen an General Koeltz, den Leiter der französischen Kontrollratsgruppe, konnten nicht mehr in die Verhandlungen eingebracht werden. Er hatte als wesentliche Änderungen gefordert, dass zum einen die Möglichkeit der Beteiligung deutscher Organe im Säuberungsverfahren vorgesehen und zum anderen die simple Alternative: "Entlassung oder Beibehaltung im Dienst" durch abgestufte Sanktionen ersetzt werden sollten. Obwohl also der endgültige Direktiventext den französischen Vorstellungen entgegenlief, lehnten es Koenig und Laffon ab, ihr Veto im Kontrollrat einzulegen. Stattdessen wies Laffon seine Mitarbeiter darauf hin, dass eine Direktive nicht dieselbe bindende Wirkung wie ein Kontrollratsgesetz habe. Er ordnete an, dass für die französische Entnazifizierungspolitik weiterhin nur seine Anweisungen Gültigkeit besäßen.[Anm. 51]

Die ersten, auf amerikanischen Vorschlägen aufbauenden Entwürfe zur Kontrollratsdirektive Nr. 38 stammten noch aus dem Jahr 1945. Sie beinhalteten ein einheitliches Kategorien- und Sühnesystem für ganz Deutschland sowie einheitliche Maßstäbe für die Behandlung und Internierung "verdächtiger Personen". Laffon forderte General Koeltz auf, dafür zu sorgen, dass jetzt rechtzeitig die französischen Wünsche in die Planungen einflossen. Er nannte als wichtige Punkte unter anderen, dass für die Beurteilung der Zugehörigkeit zur NSDAP oder einer ihrer Gliederungen das Eintrittsdatum allein kein ausschlaggebender Faktor sein dürfe und dass in der Direktive die Möglichkeit der Beteiligung deutscher Organe erwähnt werden müsse. Die französischen Änderungswünsche wurden nur zum Teil übernommen. Größter Erfolg der französischen Kontrollratsgruppe war es, dass die Personengruppenlisten des amerikanischen Befreiungsgesetzes, die in schematischer Weise Hauptschuldige und Schuldige aufzählten, nicht in den Direktiventext selbst aufgenommen, sondern nur als unverbindlicher Anhang der Direktive beigegeben wurden. Laffon führte den Gesetzgebungsauftrag der Direktive in der französischen Zone durch, wobei er auch harte Konflikte mit den deutschen Beteiligten, die abweichende Bestimmungen aufnehmen wollten, in Kauf nahm.[Anm. 52]

Warum wurde aber von der Militärregierung nicht offensiver Reklame für das eigene Entnazifizierungsmodell gemacht? Diese Frage ist sehr schwierig und angesichts des vorliegenden Quellenmaterials nur annäherungsweise zu beurteilen. Ein Motiv für die eher zurückhaltende Informationspolitik liegt sicher in den massiven Vorwürfen, die in der ersten Phase der Besatzungszeit, vor allem im Jahr 1945, gegen die französischen Säuberungsmaßnahmen erhoben worden waren. Amerikanische und linke französische Zeitungen, aber auch Abgeordnete in der Nationalversammlung hatten den angeblich zu laxen Umgang mit den ehemaligen Nationalsozialisten kritisiert. Im zeitgenössischen Vergleich mit der damals noch sehr radikalen amerikanischen Entlassungspolitik musste die französische Zone tatsächlich als ein „Eldorado“ für politisch Belastete erscheinen.[Anm. 53] Wenig später drehte sich allerdings - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt - das „Entnazifizierungsgefälle“ um. In den Augen der damals noch sehr antideutsch eingestellten französischen Öffentlichkeit musste in diesem Zusammenhang die Übergabe des Entnazifizierungsverfahren an deutsche Personen als eine unverantwortliche Maßnahme erscheinen, die das Sicherheits- und Sühnebedürfnis des französischen Volkes sträflich vernachlässigte.[Anm. 54] Tat die Militärregierung also gut daran, ihr eigenes Modell anfangs eher im Stillen durchzuführen, so versäumte sie es jedoch im Laufe des Jahres 1946, angesichts der gewandelten Rahmenbedingungen offensiver hervorzutreten und die Vorzüge ihrer Politik einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen.

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3. Die Rezeption durch die Geschichtswissenschaft

Zeitgenossen und historische Wissenschaft unterzogen nicht nur das französische, sondern auch das britische und amerikanische Entnazifizierungsverfahren einer harten Kritik; der vor allem in der US-Zone herrschende moralische Rigorismus der Anfangszeit wurde als unrealistisch belächelt. Trotzdem bilden die amerikanische und ihr entgegengesetzt die sowjetische Säuberungspolitik die einzigen Entnazifizierungsmodelle, die von den Historikern ernstgenommen wurden. Die britische und die französische Politik wurden entweder als bloße Anhängsel der amerikanischen oder aber als taktisch klüger verfahrende, den Säuberungsauftrag aber sträflich vernachlässigende Besatzungspolitik angesehen.[Anm. 55] Was die Beschreibung des französischen Verfahrens angeht, so fällt auf, dass einzelne Elemente des hier vorgestellten Entnazifizierungsmodells durchaus bemerkt wurden. Da sie aber nicht in das allgemein-negative, in Vorkriegsmaßstäben verharrende Bild der französischen Deutschlandpolitik passten, wurden diese Anzeichen höchstens als weiterer Beweis für die besondere Raffinesse der französischen Politik angesehen, die ihre wahren Interessen geschickt zu verbergen suchte.[Anm. 56] Zeitgenössische (Vor)Urteile wurden ebenso unkritisch übernommen wie die antifranzösische Sichtweise der amerikanischen Militärregierung, die sich in den „Foreign Relations“-Akten widerspiegelt. Erst die sehr spät erfolgende Öffnung der französischen Archive ermöglichten jetzt ein differenzierteres Bild, welches die nicht zu leugnenden negativen Aspekte der französischen Besatzungszeit um diejenigen Bereiche ergänzt, die in den 1950er Jahren Anknüpfungspunkte für die deutsch-französische Aussöhnung boten. Der Entnazifizierung kommt dabei das Verdienst zu, die personellen Voraussetzungen für die Durchführung der allgemeinen Demokratisierungspolitik geschaffen zu haben.

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Fazit

"Kriegsende und Neubeginn" - welches ist der Beitrag der Entnazifizierung zum Neubeginn? Die Auswirkungen der Entnazifizierung wurden damals und werden heute überwiegend negativ gesehen. War sie nicht schuld an der apolitischen Haltung der Mehrheit der deutschen Bevölkerung nach 1945? Wirkte sie nicht im Sinne einer Demokratisierung eher kontraproduktiv?

Eine heutige Bewertung der Möglichkeiten einer erfolgreichen Entnazifizierungspolitik muss die Zeit vor 1945 stets im Blick behalten. Das Scheitern des französischen Modells, jedenfalls gemessen an den eigenen Ansprüchen und den tatsächlichen Ergebnissen, kann dabei Hinweise geben. Laffon und seine Mitstreiter wollten durch ihre Demokratisierungspolitik einen breiten Elitenwechsel ermöglichen und das „andere Deutschland“ an die Macht bringen. Diese Politik scheiterte, weil das „andere Deutschland“ personell zu schwach war und sowohl die Verwaltung als auch die Wirtschaft im Nachkriegsdeutschland auf die Weiter- und Mitarbeit der Mehrheit der bisherigen Elite nicht verzichten wollten. Tatsächlich hatte der Nationalsozialismus das deutsche Volk tiefer durchdrungen, als es die Gegner der Kollektivschuldthese angenommen hatten.[Anm. 57]

Das deutsche Volk stand nach 1945 einer politischen Säuberung mehrheitlich skeptisch bis ablehnend gegenüber. Angesichts der allgemeinen Notlage und der veränderten allgemeinpolitischen Rahmenbedingungen wurde keinerlei Notwendigkeit mehr zu solch tiefgehenden Eingriffen gesehen. Die Militärregierung konnte sich dieser Entwicklung, wollte sie nicht auf die Herrschaftsform einer direkten Verwaltung zurückgreifen, nur verzögernd entgegenstellen. Die schrittweisen Zugeständnisse im Rahmen der allgemeinen Demokratisierungspolitik führten dazu, dass die zunehmend selbstbewußter auftretenden deutschen politischen Kräfte bei schwindenden französischen Kontrollmöglichkeiten das Ende der Entnazifizierung einleiten konnten. Der Militärregierung fehlte zuletzt auch die Unterstützung durch die französische Regierung. Im Gegenteil, nachdem diese sich bislang nur sporadisch für den Stand der Entnazifizierungsmaßnahmen interessiert hatte, drängte Paris seit Anfang 1948 im Vorfeld der Weststaatsgründung auf eine baldige Beendigung der Maßnahmen.[Anm. 58]

Trotzdem leistete die politische Säuberung einen wichtigen Beitrag zum Neubeginn. Man hätte dies aus der heutigen Sicht zwar auch mit weniger Kraftaufwand erreichen können, aber die zahlreichen Entlassungen und Internierungen[Anm. 59] in den ersten Nachkriegsjahren ermöglichten es den neuen politischen Kräften, unbeschadet von nationalsozialistischer Einflussnahme in Verwaltung und Politik Fuß zu fassen. Auch die massenhaften Entnazifizierungsverfahren der zahlreichen "kleinen Pgs" dürfen nicht allein negativ gesehen werden. Sie führten dazu, dass die Sensibilität für die Verantwortung jedes Einzelnen für sein politisches Handeln wuchs. Letztendlich waren es die Millionen Wähler der NSDAP gewesen, die in der Endphase der Weimarer Republik Adolf Hitler in den Augen der republik- und demokratiefeindlichen Kräfte für das Amt des Reichskanzlers hatten interessant werden lassen. Und es war die massenhafte Unterstützung durch die "nationalsozialistische Volksgemeinschaft" gewesen, die zumindest in den Anfangsjahren des "Dritten Reiches" die erfolgreiche Durchführung der nationalsozialistischen Politik ermöglicht hatte. Auch wenn eine aktive Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle im NS-Staat weitgehend unterblieb,[Anm. 60] zeigt die bisherige Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, dass die Demokratisierungspolitik der westlichen Alliierten erfolgreich war.

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Anmerkungen:

  1. Allgemein zur Entnazifizierungspolitik der Alliierten nach 1945: Klaus-Dietmar Henke und Hans Woller (Hg.): Politische Säuberung in Europa. Die Abrechnung mit Faschismus und Kollaboration nach dem Zweiten Weltkrieg, München 1991; Clemens Vollnhals: Entnazifizierung. Politische Säuberung unter alliierter Herrschaft, in: Hans-Erich Volkmann (Hg.): Ende des Dritten Reiches - Ende des Zweiten Weltkriegs: eine perspektivische Rückschau, München 1995, S. 369-392. Als Dokumentenbände liegen vor: Clemens Vollnhals (Hg.): Entnazifizierung. Politische Säuberung und Rehabilitierung in den vier Besatzungszonen 1945-1949, Frankfurt/Main 1991, sowie speziell zur Entnazifizierung in der SBZ: Ruth-Kristin Rössler (Hg.): Die Entnazifizierungspolitik der KPD/SED 1945-1948. Dokumente und Materialien, Goldbach 1994. Zurück
  2. Hierzu: Reinhard Grohnert: Die Entnazifizierung in Baden 1945-1949. Konzeptionen und Praxis der „Epuration“ am Beispiel eines Landes der französischen Besatzungszone, Stuttgart 1991; Rainer Möhler: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952, Mainz 1992, jeweils mit weiterführenden Literaturhinweisen. Zurück
  3. Supreme Headquarters, Allied Expeditionary Forces (SHAEF): „Handbook for Military Government in Germany. Prior to Defeat or Surrender“ (Fassung vom Dezember 1944); Institut für Zeitgeschichte: DK 090.009. Auszüge aus den tabellarischen Entlassungs- und Internierungslisten des SHAEF-Handbooks bei Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 56 (Entlassungen) und S. 358 (Internierungen). Ausführlich zu den Entnazifizierungsmaßnahmen der ersten Phase: Grohnert (wie Anm. 2), S. 15ff., zur Situation in Hessen-Pfalz und Rheinland-Hessen-Nassau: Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 62ff. Zurück
  4. Zum Streit zwischen Koenig und Laffon: Alain Lattard: Zielkonflikte französischer Besatzungspolitik. Der Streit Laffon-Koenig 1945-1947, in: VfZ 39 (1991), S. 1-35. Zurück
  5. Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 15ff. Zurück
  6. Ebd., S. 62. Es handelte sich um die amerikanische USFET-Direktive vom 7. Juli 1945 (US-Forces, European Theater, Headquarters). Zurück
  7. Siehe weiter unten im Text. Zurück
  8. Stellvertretend zum bisherigen Forschungsstand: Klaus-Dietmar Henke: Die Trennung vom Nationalsozialismus. Selbstzerstörung, politische Säuberung, "Entnazifizierung", Strafverfolgung, in: Henke/Woller (wie Anm. 1), S. 21-83, hier S. 37ff., und Vollnhals, Einleitung, in: Entnazifizierung, Politische Säuberung und Rehabilitierung (wie Anm. 1), S. 7-64, hier S. 34ff. Zurück
  9. Zum Separatismus in der Pfalz nach 1945 siehe u.a. Katrin Kusch: Die Wiederbegründung der SPD in Rheinland-Pfalz nach dem Zweiten Weltkrieg (1945-1951), Mainz 1989, S. 120ff., und Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 22f. Zurück
  10. Neuere Literaturberichte: Edgar Wolfrum: Französische Besatzungspolitik in Deutschland nach 1945. Neuere Forschungen über die "vergessene Zone", in: NPL 35 (1990), S. 50-62, und Christophe Baginski: La zone française d'occupation en Allemagne après 1945, in: Allemagne d'aujourd'hui 128 (1994), S. 73-85. Zurück
  11. Rainer Hudemann: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953. Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik, Mainz 1988; ders.: Kulturpolitik in der französischen Besatzungszone - Sicherheitspolitik oder Völkerverständigung? Notizen zu einer wissenschaftlichen Diskussion, in: Gabriele Clemens (Hg.): Kulturpolitik im besetzten Deutschland 1945-1949, Stuttgart 1994, S. 185-199. Zurück
  12. Kusch (wie Anm. 9); Edgar Wolfrum: Französische Besatzungspolitik und deutsche Sozialdemokratie. Politische Neuansätze in der "vergessenen Zone" bis zur Bildung des Südweststaates 1945-1952, Düsseldorf 1991. Zurück
  13. Alain Lattard: Gewerkschaften und Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz unter französischer Besatzung 1945-1949, Mainz 1988. Zurück
  14. Corine Defrance: La politique culturelle de la France sur la rive gauche du Rhin 1945-1955, Strasbourg 1994; Stefan Zauner: Erziehung und Kulturmission. Frankreichs Bildungspolitik in Deutschland 1945-1949, München 1994. Zurück
  15. So Laffon in seiner Direktive vom 25. Oktober 1945: "Tout essai de rapprochement avec les populations allemandes serait voué à l'échec si, auparavant, les derniers tenants du nazisme et du militarisme prussien n'étaient définitivement écartés"; Archives de l'Occupation Française en Allemagne et en Autriche, Colmar (=AOFAA) HCRFA Org. Trip. c. 478 p. 19 d. 13. Zurück
  16. Allgemein zur französischen Deutschlandpolitik nach 1945: Dietmar Hüser: Frankreichs "doppelte Deutschlandpolitik". Konzeptionen, Instruktionen und Realisationen im Spannungsfeld innen- und außenpolitischer Wechselwirkungen 1944-1950, Berlin 1995. Zurück
  17. Hierzu: Henry Rousso: L'Epuration. Die politische Säuberung in Frankreich, in: Henke/ Woller (wie Anm. 1), S. 192-240. Zurück
  18. Bedeutende französische Universitätslehrer, wie André Siegfried und Edmond Vermeil, erhielten über die Militärausbildungslehrgänge die Möglichkeit, ihr Deutschlandbild den künftigen Besatzungsoffizieren nahezulegen. Eine der Thesen Vermeils lautete: "Hitler n'a pas tout fait. C'est un exposant du régime, un exposant populaire. L'hitlerisme est un phénomène total. Il répond aux aspirations de l'Allemagne"; zitiert nach: Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 23ff. Siehe auch: Zauner (wie Anm. 14), S. 59ff. Zurück
  19. Zur Person Schmittleins: Zauner (wie Anm. 14), S. 19ff. Zurück
  20. Unmittelbare Auswirkungen zeigte dieses Deutschlandbild in der französischen Politik der "Entpreußung" des Saarlandes: In den Jahren 1946/47 wurden insgesamt 1.820 Personen ausgewiesen, die zum großen Teil politisch stark belastet waren und als "nicht-Saarländer" angesehen wurden; hierzu: Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 31ff. Zurück
  21. "Pour respecter le principe de l'Administration indirecte et pour pousser l'Allemagne dans la voie d'une démocratisation réelle, il a été décidé de faire effectuer par les allemands eux-mêmes l'épuration des administrations et de l'économie privée"; Abschlußbericht des Baden-Badener Service Epuration zum Jahresende 1945; AOFAA DGAP c. 233 p. 52. Zurück
  22. "La France doit, aujourd'hui comme autrefois, être à l'avant garde du renouveau philosophique, politique et social, puisque c'est de cette position avancée qu'elle a jusqu'alors tiré aux yeux du monde son principal avantage"; Laffon, 25.10.1945 (wie Anm. 15). Zurück
  23. "Il convient de laisser aux dirigeants allemands une responsabilité de plus en plus grand afin de permettre la renaissance de l'esprit public. De cette manière, tout en assurant la marche des services, ils s'habitueront peu à peu ainsi que leurs administrés au jeu des institutions démocratiques qui demain seront les leurs. Ce sera en outre le seul moyen de former et de sélectionner graduellement le personnel de la nouvelle administration allemande"; ebd. Zurück
  24. Laffon bezog sich in seiner zentralen Demokratisierungsdirektive vom 25. Oktober 1945 direkt auf dessen Äußerungen. Hierzu: Rainer Hudemann: De Gaulle und der Wiederaufbau in der französischen Besatzungszone nach 1945, in: Wilfried Loth und Robert Picht (Hg.): De Gaulle, Deutschland und Europa, Opladen 1991, S. 153-167, und Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 27ff. Zurück
  25. Hierzu: Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 69ff. Zurück
  26. Klaus-Dietmar Henke: Politische Säuberung unter französischer Besatzung, Stuttgart 1981. Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 162f. Zurück
  27. Hierzu: Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 76ff. Zurück
  28. Entsprechend den Dezentralisierungsvorgaben der französischen Besatzungspolitik hatte Laffon nur Rahmenrichtlinien erlassen. Die Provinzgouverneure erließen ihrerseits konkretere Entnazifizierungsrichtlinien für die deutschen Säuberungsorgane: in Rheinland-Hessen-Nassau am 25. September und in Hessen-Pfalz am 10. Oktober 1945; hierzu: Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 146ff. und 182ff. Zu den Auswirkungen des Dezentralisierungskonzeptes auf die französische Entnazifizierungspolitik: Rainer Möhler: Entnazifizierung, Demokratisierung, Dezentralisierung - französische Säuberungspolitik im Saarland und in Rheinland-Pfalz, in: Stefan Martens (Hg.): Vom 'Erbfeind' zum 'Erneu­erer'. Aspekte und Motive der französischen Deutschlandpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg, Sigmaringen 1993, S. 157-173. Zurück
  29. Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 97ff. Zurück
  30. Möhler, Entnazifizierung, Demokratisierung (wie Anm. 28). Zurück
  31. „Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten und Militaristen und Internierung, Kontrolle und Überwachung von möglicherweise gefährlichen Deutschen“, 12.10.1946; Amtsblatt des Kontrollrates in Deutschland (=ABl-KR) Nr. 11 (31.10.1946), S. 184-211. Zurück
  32. Hierzu: Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 246ff. Zurück
  33. Rheinland-Pfalz: "Landesverordnung zur politischen Säuberung im Lande Rheinland-Pfalz", 17.4.1947; Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz Nr. 9/47 (21.4.1947), S. 121-129. Zurück
  34. Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 350. Eine vom Verfasser vorgenommene stichprobenartige Analyse saarländischer Spruchkammerakten zeigte, daß die juristisch ausgebildeten Vorsitzenden teilweise aufrichtig bemüht waren, "Schuld"-Tatbestände festzustellen. Sie wandten dabei aber strafprozessuale Maßstäbe an, ohne sich auf das ungewohnte Terrain einer "politischen" Schuld zu wagen. So wurden führende Industrielle oder Personen des öffentlichen Lebens nicht belangt, wenn sie das NS-Regime nur politisch unterstützt, aber keinen direkten (und nachweisbaren!) materiellen Nutzen daraus gezogen hatten; ebd., S. 320ff. Zurück
  35. Commandement en Chef Français en Allemagne (=CCFA): Verordnung Nr. 92: Jugend­amnestie, 2.5.1947; Journal Officiel du CCFA Nr. 69/47 (5.5.1947), S. 700f.; Verordnung Nr. 133: Mitläuferamnestie, 17.11.1947; ebd. Nr. 122/47 (21.11.1947), S. 1244f.; Verordnung Nr. 165: erweiterte Mitläuferamnestie, 13.7.1948; ebd. Nr. 183/48 (16.7.1948), S. 1588. Zurück
  36. Rheinland-Pfalz: 1. Landesverfügung zur Durchführung der LVO, 2.12.1947; Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz Nr. 15/48 (25.5.1948), S. 232-234; 1. Abschlußgesetz, 19.1.1950; ebd. Nr. 2/50 (25.1.1950), S. 11f.; 1. Abschlußergänzungsgesetz und 2. Abschlußgesetz, 4.4.1951; ebd. Nr. 19/51 (11.4.1951), S. 89f.; 3. Abschlußgesetz, 31.5.1952; ebd. Nr. 22/52 (9.6.1952), S. 93f. Zurück
  37. Ministère des Archives Etrangères: Jean Morin an Unterstaatssekretär Schneiter, 27.2.1948; AOFAA SEAAA 1/3 p.22. Zurück
  38. Frühe Umfragenergebnisse aus der amerikanischen Besatzungszone: Richard und Anna Merritt (Hg.): Public Opinion in Occupied Germany. The OMGUS Surveys 1945-1949, Urbana 1970. Erste deutsche Umfragen bei: Elisabeth Noelle und Peter Neumann: Jahrbuch der öffentlichen Meinung 1 (1947/55), Allensbach 1955. Hinweise für die französische Zone: Marlis G. Steinert: Zwischen gestern und morgen. Volksmeinung und öffentliche Meinung in der französischen Besatzungszone, 1945-1947, im Spiegel französischer Quellen, in: Klaus Manfrass und Jean-Pierre Rioux (Hg.): France-Allemagne 1944-1947. Akten des deutsch-französischen Historikerkolloquiums, Baden-Baden 2.-5. Dezember 1986, Paris 1990, S. 47-80, sowie für Rheinland-Pfalz die Lageberichte der Landräte; hierzu: Peter Brommer: Der Regierungsbezirk Koblenz in den geheimen Lageberichten von 1945 bis 1948, in: JWLG 8 (1982), S. 199-225. Zurück
  39. In Rheinland-Hessen-Nassau stellten die KPD-Mitglieder aus Protest gegen die - nach ihrer Auffassung - zu milden Urteile vorübergehend ihre Mitarbeit in den Säuberungsorganen ein. Auch der zuständige Entnazifizierungsoffizier in Koblenz, Roynette, äußerte gegenüber Baden-Baden Zweifel am Fortgang der Entnazifizierungsmaßnahmen; Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 191. Zurück
  40. Hierzu: Rainer Hudemann: L'occupant français et la population allemande après les deux guerres mondiales, in: Relations Internationales H. 80 (1994), S. 471-489, und Edgar Wolfrum: Das Bild der »düsteren Franzosenzeit«. Alltagsnot, Meinungsklima und Demokratisierungspolitik in der französischen Besatzungszone nach 1945, in: Martens (wie Anm. 28), S. 87-113. Zurück
  41. Hudemann, L'occupant (wie Anm. 40). Zur französischen Besatzungspolitik nach 1918: Henning Köhler: Französische Besatzungspolitik 1918-1923, in: Peter Hüttenberger und Hansgeorg Molitor (Hg.): Franzosen und Deutsche am Rhein 1789-1918-1945, Essen 1989, S. 113-126, und Franziska Wein: Deutschlands Strom - Frankreichs Grenze. Geschichte und Propaganda am Rhein 1919-1930, Essen 1992. Zurück
  42. Anschauliche Schilderung bei: Frank Roy Willis: The French in Germany 1945-1949, Stanford 1962, S. 74ff. Zurück
  43. So scheiterten die Sozialisierungspläne der Militärregierung in Baden an der fehlenden Unterstützung durch die deutsche Seite. Grohnert (wie Anm. 2), S. 117ff., und Wolfrum, Französische Besatzungspolitik und deutsche Sozialdemokratie (wie Anm. 12), S. 203ff. Zurück
  44. Zur Schulpolitik aus der Sicht der französischen Militärregierung: Defrance (wie Anm. 14), S. 136ff., Zauner (wie Anm. 14), S. 86ff. Die deutsche Position eingehender beschreibend: Angelika Ruge-Schatz: Umerziehung und Schulpolitik in der französischen Besatzungszone 1945-1949, Frankfurt/Main 1977. Zurück
  45. Vgl. Rainer Möhler: Politische Säuberung in Rheinland-Pfalz - französische Entnazifizierungspolitik zwischen Demokratisierung und Kontrolle, in: Tilman Koops und Martin Vogt (Hg.): Das Rheinland in zwei Nachkriegszeiten: 1919-1930 und 1945-1949, Koblenz 1995. Zurück
  46. Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 168. Zurück
  47. Zur Person Kochs: ebd., S. 149 und 164ff. Zurück
  48. Rainer Hudemann: Frankreich und der Kontrollrat 1945-1947, in: Manfrass/Rioux (wie Anm. 38), S. 97-118. Zurück
  49. Vgl. Literaturangaben in Anm. 8. Zurück
  50. "Entfernung von Nationalsozialisten und Personen, die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen, aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen", 12.1.1946; ABl-KR Nr. 5 (31.3.1946), S. 98-115. Zurück
  51. Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 84ff. Zurück
  52. Ebd., S. 238ff. Zurück
  53. Hierzu: Grohnert (wie Anm. 2), S. 73ff. Zurück
  54. Über den Einfluss der öffentlichen Meinung in Frankreich auf die französische Deutschland- und Besatzungspolitik: Dietmar Hüser: Frankreich, Deutschland und die französische Öffentlichkeit 1944-1950. Innenpolitische Aspekte deutschlandpolitischer Maximalpositionen, in: Martens (wie Anm. 28), S. 19-64. Zum Deutschlandbild in der französischen Bevölkerung am Ende des Zweiten Weltkrieges: Yves Durand: Deutschland aus der Sicht der Franzosen (November 1942 bis Mai 1945), in: Manfred Messerschmidt und Ekkehart Guth (Hg.): Die Zukunft des Reiches. Gegner, Verbündete und Neutrale (1943-1945), Herford 1990, S. 37-56. Zurück
  55. Vgl. die Darstellung der Entnazifizierungspolitik der Besatzungsmächte in den Überblicksdarstellungen zur deutschen Nachkriegsgeschichte, z.B. Adolf M. Birke: Nation ohne Haus. Deutschland 1945-1961, Berlin 1989, S. 66ff.; Theodor Eschenburg: Jahre der Besatzung 1945-1949, Stuttgart 1983, S. 108ff.; Christoph Klessmann: Die doppelte Staatsgründung. Deutsche Geschichte 1945-1955, Bonn 5/1991, S. 78ff.; Rudolf Morsey: Die Bundesrepublik Deutschland: Entstehung und Entwicklung bis 1969, München 3/1995, S. 6f. Zurück
  56. Zum Beispiel bei Justus Fürstenau: Entnazifizierung. Ein Kapitel deutscher Nachkriegspolitik, Neuwied 1969, S. 42ff. und 134ff.; Henke, Trennung (wie Anm. 8), S. 41ff. Zurück
  57. Der ehemalige Kabinettsdirektor des Gouverneurs Hettier de Boislambert, Pierre Julitte, äußerte sich 1950 sehr skeptisch über den Erfolg der Umerziehungspolitik der Besatzungsmacht: "Le peuple allemand dans son ensemble a trop la nostalgie de l'autorité, de la discipline, il est trop convaincu de sa force et de sa mission pour s'égarer dans des conceptions politiques ou philosophiques qu'il estime néfastes à l'épanouissement d'un pays. Par sa nature comme par sa formation l'Allemand n'est pas démocrate"; Monatsbericht des Bezirksdelegierten von Trier, 9.5.1950; AOFAA RP c. 3181 p.8 d.39. Siehe auch: Henke, Trennung (wie Anm. 8), S. 55ff., und Klaus-Dietmar Henke: Die Grenzen der politischen Säuberung in Deutschland nach 1945, in: Ludolf Herbst (Hg.): Westdeutschland 1945 bis 1955. Unterwerfung, Kontrolle, Integration. München 1986, S. 127-133. Zurück
  58. Möhler, Entnazifizierung (wie Anm. 2), S. 295ff. Zurück
  59. Hierzu: Renate Knigge-Tesche u.a. (Hg.): Internierungspraxis in Ost- und Westdeutschland nach 1945. Eine Fachtagung, Erfurt 1993. Zurück
  60. Zum Thema der „Vergangenheitsbewältigung“: Peter Dudek: "Vergangenheitsbewältigung". Zur Problematik eines umstrittenen Begriffs, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 1-2/92 (3.1.1992), S. 44-53; Bert Pampel: Was bedeutet "Aufarbeitung der Vergangenheit"? Kann man aus der "Vergangenheitsbewältigung" nach 1945 für die „Aufarbeitung“ nach 1989 Lehren ziehen?, in: ebd. B 1-2/95 (6.1.1995), S. 27-38. Zurück