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Handel und Handwerk in der geistlichen Residenzstadt Mainz im 18. Jahrhundert. Aspekte sozialer Strukturen und sozialen Verhaltens

von Stefan Rheingans

Im[Anm. 1] Frühjahr 1784 hing in der Mainzer Badergasse 18 der Haussegen schief. Der Hausbesitzer Ferdinand Martin hatte seinen Vater Anselm vor die Tür gesetzt. Dies war für Anselm Martin, der seit 32 Jahren Bürger war, der Anlass, sich über seinen Sohn im Vizedomamt zu beschweren. Hierzu schilderte er seinen Lebensweg:
... dass ich 1727 zu Bürstadt in der Bergstrasse, wo mein Vatter seelig Baader und Feldscherer war, arm bin gebohren worden, und 1735, wo der Krieg (Polnischer Thronfolgekrieg 1733 -1738) war, und das Lazareth zu Bensheim und Heppenheim gewesen, wo aus Menschenliebe mein Vatter mit andern Feldscherern in die Lazarethe gegangen, die Ungarische Kranckheit ererbet, und im 7ten Tage in der Blüthe seiner Jahre hat sterben müssen.[Anm. 2]
Nach dem Tod seines Vaters zog Anselm mit seiner Mutter und seiner Schwester zu seinem Großvater Laurentius Rothweiler nach Mainz. Bei diesem lernte er das Baderhandwerk, das er – erst 16 Jahre alt – nach dessen Tod 1743 im Namen seiner Großmutter weiterführte. 1751 musste deren Haus aus nicht genannten Gründen versteigert werden.
Und um meine arme Mutter, Mutterschwester, und Schwester und mich durch einen Fremden nicht zu vertreiben, so faste ich Herz und Muth, arm und ohne Geld steigerte ich das alte Badhaus, wo es mir für 1801 fl. ist zugeschlagen worden.[Anm. 3] Die ganze Summe lieh er sich zu 5 % von seinem Freund, dem Tünchermeister Philipp Klein.[Anm. 4] Weitere 800 fl. musste er sich leihen, um das baufällige Haus zu renovieren.
1752 heiratete er Anna Maria Winter, die Tochter des Schreinermeisters Theodor Winter. In 20 Jahren gebar seine Frau 10 Kinder, von denen vier das Kindesalter nicht überlebten. Im April 1772 starben innerhalb von zwei Tagen seine 82 Jahre alte Mutter und seine Ehefrau. Dieser Schicksalsschlag war wohl die Wende in seinem Leben. Zusätzlich belastet mit der Erziehung seiner Kinder und durch die seit einiger Zeit verschlechterte wirtschaftliche Lage, war er gezwungen, sich weiter zu verschulden. 1780 war Anselm Martin nicht mehr imstande, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Sein Haus wurde für 1.700 fl. und die zum Haus gehörige Badgerechtigkeit für 500 fl. zwangsversteigert.[Anm. 5] Ferdinand Anselm hatte 1784 das ehemalige väterliche Haus für 2.700 fl. gekauft,[Anm. 6] um in diesem seinen gelernten Beruf als Bader auszuüben, und vertrieb aus diesem Grund seinen Vater, der dort noch wohnte, aus dem Haus. Über das weitere Schicksal von Anselm Martin, der noch bis 1794 lebte, ist nichts bekannt.
Der Lebensweg von Anselm Martin ist wohl ein Beispiel für ein Bürgerleben im 18. Jahrhundert in der geistlichen Residenzstadt Mainz. So haben wahrscheinlich viele Schicksale ausgesehen.
Warum wurde Anselm Martin überhaupt Bürger? Welche Bedingungen hatte man zu erfüllen, um das Bürgerrecht zu erhalten? Woher kamen die Personen, die sich als Bürger niederließen, und wen nahmen sie sich zum Ehepartner? Im Folgenden soll versucht werden, diese Fragen zu beantworten.
Das Bürgerrecht hatte für seinen Inhaber rechtliche, politische und wirtschaftliche Bedeutung. Nur ein Bürger konnte in eine Zunft aufgenommen werden und ein Handwerk oder Gewerbe ausüben. Weiterhin gehörten die Wählbarkeit in Ämter, das Recht zum Kauf von bürgerlichen Gütern und Häusern sowie die Befreiung vom Militärdienst zu den Privilegien eines Bürgers.[Anm. 7]
Die Bürgerschaft von Mainz bestand im 18. Jahrhundert zum größten Teil aus Handwerkern und Gewerbetreibenden. Wie hoch war nun der Anteil der Bürgerschaft an der städtischen Bevölkerung in Mainz? Diese Frage lässt sich schwer beantworten, da kaum statistische Unterlagen für das 18. Jahrhundert vorhanden sind. Nur für das Jahr 1780 ist das Ergebnis einer Volkszählung überliefert. In diesem Jahr lebten 23.068 Menschen in Mainz.[Anm. 8] In Steuerverzeichnissen aus den Jahren 1778 und 1781 sind ca. 2.400 Zunftmitglieder,[Anm. 9] also Bürger, aufgeführt. Mit Hilfe von statistischen Unterlagen (Zunftlisten 1778) lässt sich die Haushaltsgröße in einigen Zünften berechnen. Der durchschnittliche bürgerliche Haushalt dürfte aus 5 Personen (4,7) bestanden haben, wobei die Lehrlinge und Gesellen mit eingerechnet wurden.[Anm. 10] Demnach dürfte ungefähr die Hälfte der Mainzer Bevölkerung zur Bürgerschaft gezählt haben. Die andere Hälfte bestand aus Personen mit minderem Rechtsstatus wie Beisassen, Tolerierte, der Judenschaft sowie den Angehörigen des Klerus, des Adels, des Militärs und des kurfürstlichen Hofstaats.
Wer nun Bürger in Mainz werden wollte, hatte ein Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehörten die eheliche Geburt, Angehörigkeit zur katholischen Religionsgemeinschaft, Volljährigkeit (die bei Männern 25 Jahre und bei Frauen 20 Jahre betrug), und die Manumission (Freiheit von Leibeigenschaft). Es waren Nachweise über die Ausbildung (Lehrbrief, Gesellenbrief, Ableistung der Wanderjahre) und das Vermögen erforderlich, und schließlich musste das einwandfreie moralische Verhalten mittels Leumundszeugen belegt werden.
Der Kandidat hatte sein Gesuch schriftlich an die Landesregierung bzw. deren Vertreter in der Stadt, dem Vizedomamt, zu richten, die nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen dem Gesuch zustimmten oder es ablehnten. Seit 1782 waren zwei Polizeikommissare für die Berichterstattung zuständig. Das Bürgerrecht, das mit wenigen Ausnahmen nur Männern erteilt wurde, galt auf Lebenszeit.
Theorie und Praxis müssen aber nicht immer übereinstimmen. Ausnahmen von der ehelichen Geburt und der Berufsausbildung wurden niemals gemacht. Auch bei der Religionszugehörigkeit gab so gut wie nie Kompromisse. Wenn überhaupt wurden Personen evangelischer Religion als Tolerierte in die Stadt aufgenommen. Doch konnten die Behörden bei gemischtkonfessionellen Ehen auch pragmatisch entscheiden. 1784 wollte der Bierbrauer Heinrich Pauli, dessen Frau aus Straßburg stammte, Bürger in Mainz werden. Der mit dem Fall beschäftigte Polizeikommissar Klingenbiel stellt in seinem Bericht fest, dass sie evangelischer Religion sei, und damit nicht zur Bürgerschaft qualifiziert sei und ihr im Falle des vorzeitigen Todes ihres Mannes die Ausübung der bürgerlichen Nahrung untersagt werden müsste. Da die Frau jedoch ein beträchtliches Vermögen besaß, welches die Niederlassung von Heinrich Pauli und seiner Frau erstrebenswert erscheinen ließ, kam es zu einer Einigung. Das Ehepaar versprach, seine Kinder katholisch erziehen zu lassen, die Frau erklärte sich bereit, zur katholischen Religion zu konvertieren. Die Landesregierung erklärte, da die Ehefrau das Vermögen besäße, solle sie vorerst toleriert werden.[Anm. 11]
Eine der wichtigsten Bedingungen zur Aufnahme in die Bürgerschaft war der Nachweis eines hinreichenden Vermögens. Im 17. Jahrhundert betrug das Inferendum (von lat. 'inferre' = 'hineinbringen', '-tragen') für alle 200 bis 300 fl., was nach einer Aussage des Vizedoms aus dem Jahre 1665 dem alten Herkommen entspräche.[Anm. 12] Im 18. Jahrhundert wird das Inferendum für jede Zunft, entsprechend der für den jeweiligen Beruf benötigten finanziellen Mittel, einzeln festgesetzt. Das geringste Vermögen mussten die Perückenmacher mit 200 fl. nachweisen; 300 fl. brauchten die Mitglieder der Häckerzunft und die Schreiner, 400 fl. die Schuhmacher, Bender, Spengler, Schneider, Gastwirte, 500 fl. die Kärcher; die Seifensieder mussten 700 fl., die Zinngiesser 800 fl., die Bäcker 1.200 fl., die Metzger und Goldschmiede 1.500 fl., die Bierbrauer 4.000 fl. und die Mitglieder des Handelsstand 5.000 fl. besitzen. In einem Gutachten aus dem Jahre 1787 wird vorgeschlagen, das Inferendum zu erhöhen, da diese Summen am Ende des Jahrhunderts als nicht mehr ausreichend angesehen wurden. Für die Bierbrauerzunft etwa wird darin die Verdoppelung von 4.000 fl. auf 8.000 fl. gefordert,[Anm. 13] was aber nicht umgesetzt wurde.
Bei den Metzgern, einem sehr kapitalintensivem Beruf, lässt sich die stufenweise Erhöhung des Inferendums während des 18. Jahrhunderts gut nachvollziehen. 1707 wurde es von 200 auf 300 fl., Mitte des Jahrhunderts auf 400 fl. und 1786 auf 1.500 fl. erhöht, also fast vervierfacht.[Anm. 14] Für die jeweiligen Erhöhungen war in der Hauptsache die wirtschaftliche Lage der Metzger ausschlaggebend. Nach einem Bericht des Polizeikommissars Klingenbiel aus dem Jahr 1785 konnten von den 112 Metzgern in der Stadt 22 ihren Beruf gar nicht ausüben, 33 ihr Vieh und Fleisch nur auf Kredit kaufen, während 60 Metzger ausreichend Finanzmittel besaßen.[Anm. 15] Als Folge des erhöhten Inferendums nahm die Zahl der ansässigen Meister kurzfristig ab.
1792 versuchten die Schuhmacher erfolglos, das Inferendum zugunsten der Meisterkinder zu staffeln. So sollten ein Meisterssohn, der eine Meisterstochter zur Frau nahm, 400 fl., eine Meisterstochter, die einen fremden Gesellen heiratete, 500 fl., und zwei Fremde ein Vermögen von 800 fl. Vermögen besitzen.[Anm. 16] Hier sollte fremden Gesellen der Zugang zur Zunft erschwert und den eigenen Kindern ein Vorteil verschafft werden.
Für das Jahr 1770 sind wir über die Lohnverhältnisse der Gesellen in Mainz informiert. Am meisten verdienten die Bierbrauergesellen mit 38 bis 105 fl. pro Jahr, die Schuhmachergesellen zwischen 39 und 62 fl., die Bäckergesellen zwischen 26 und 52 fl., und am wenigsten verdienten die Metzgergesellen mit 15 bis 38 fl. jährlich.[Anm. 17]
Vergleicht man nun die Einkommensverhältnisse mit der Höhe des Inferendums, so lässt sich feststellen, dass ein Geselle, dem nur sein Einkommen zur Verfügung stand, in den seltensten Fällen das Bürgerrecht hätte erwerben können. Er benötigte zusätzliche finanzielle Quellen oder musste sich eine Braut suchen, die ausreichend begütert war.
Für die Zeit von 1754 bis 1797 sind uns durch die Bürgerannahmeprotokolle die Vermögensverhältnisse der meisten Aspiranten überliefert. Die Schuhmacher besaßen durchschnittlich nur 645 fl., die Perückenmacher 870 fl., die Bäcker 2.232 fl. und am meisten die Bierbrauer mit 3.973 fl. Das Vermögen der Metzger betrug bis zur Erhöhung des Inferendums von 1786 1.033 fl., um danach auf 1.733 fl. zu steigen.[Anm. 18]
Neben vielen Gesellen, die gerade genug Vermögen hatten, um das festgesetzte Vermögen aufzubringen, gab es auch Personen mit außerordentlich großem Vermögen wie Georg Schäfer, der 16.000 fl. besaß. Er wollte 1778 in die Krämerzunft aufgenommen werden, was jedoch abgelehnt wurde, da weder er noch seine Frau die Profession gelernt hatten. Statt dessen wurde er als Dörrgemüsehändler in die Häckerzunft aufgenommen.[Anm. 19]
Das Vermögen sollte ursprünglich als verfügbare Barschaft vorhanden sein. Aber auch Häuser, Felder, Weinberge, Hausrat, Kleider und Schmuck wurden als Teil des Vermögens anerkannt. Selbst zu erwartende Erbschaften wurden in einigen Fällen in das Vermögen mit einberechnet. Die Sachwerte wie Hausrat, Kleider und Schmuck wurden von einem amtlichen Taxator geschätzt.

Für die Dörrgemüsehändler sind zahlreiche Inventarlisten überliefert, aus denen man das Verhältnis vom Bargeld zu Sachwerten entnehmen kann. In einem Fall besaß der Bewerber überhaupt kein Bargeld. In den übrigen Fällen betrug der Anteil des Bargeldes zwischen ⅓ und der Hälfte des Vermögens.
Der abgedankte kurfürstliche Soldat Heinrich Deby, der 1792 als Dörrgemüsehändler angenommen wurde, besaß 550 fl. Vermögen, davon 150 fl. bar. Der Rest bestand aus Hausrat, Kleidern und Schmuck; darunter befanden sich zwei silberne Sackuhren zu je 15 fl. und ein Service aus 12 Kaffeeschalen, einer Kaffee- und einer Milchkanne im Wert von 5 fl.[Anm. 20]
Die Frage, die sich nun stellt: War die Höhe des Inferendums tatsächlich ausreichend, um seinen Beruf erfolgreich ausüben zu können? Die Antwort lautet: Teils, teils. Für die Berufe, in denen man keine größeren Investitionen benötigte wie Schneider, Schuhmacher, Dörrgemüsehändler, mag es gereicht haben. Bei letzteren wurde das Gewerbe teilweise nur in der Wohnung ausgeübt. Aber für die Berufe wie Bäcker, Bierbrauer, Metzger genügte es wahrscheinlich nicht, wie das Beispiel des Bäckers Philipp Barthel zeigt. Er kaufte am 12. August 1794 das Backhaus von den Erben des Valentin Roth in der Gaugasse 71 (F 312) für 14.000 fl. Laut Kaufvertrag bezahlte der Käufer sofort 800 fl. bar. Des Weiteren übernahm er eine Hypothek von 3.300 fl., von der 2.000 fl. innerhalb eines Vierteljahres zu tilgen waren. Die restliche Kaufsumme von 8.600 fl. ließen die Verkäufer gegen Vorbehalt des Eigenthums Rechts gegen 4% auf dem Haus stehen. Die Zinsen sollten halbjährlich bezahlt und jedes Jahr 500 fl. von der Restsumme abgetragen werden.[Anm. 21] Dass dieser Vertrag kein Einzelfall war, zeigt die Auswertung von 11 Kaufverträgen aus den Jahren 1795 bis 1797, in denen Backhäuser ihren Eigentümer wechselten. Im Durchschnitt kostete ein Backhaus 10.565 fl., das preiswerteste wechselte seinen Besitzer für 5.500 fl. Dass die hohen Investitionen der Bäcker keine Ausnahmen waren, zeigt auch das Beispiel der Bierbrauerzunft, in der ein Bierbrauer im Durchschnitt 15.286 fl. für ein Brauhaus bezahlen musste. Angesichts der oben dargestellten Vermögensverhältnisse wird deutlich, dass sich ein Bäcker oder Bierbrauer am Beginn seines Berufslebens als selbständiger Meister erheblich verschulden musste.
Ähnlich risikobereit verhielt sich Anselm Martin 1752, der das Haus seines Großvaters ohne eigenes Kapital ersteigerte und später durch persönliche Schicksalsschläge und wahrscheinlich durch die allgemeine wirtschaftliche Lage seine Existenzgrundlage verlor.
Das letzte kleine Hindernis zur Annahme in die Bürgerschaft war das moralische und sittliche Verhalten des Aspiranten. Das Gesuch des Metzgergesellen Wilhelm Petersohn wurde am 13. Dezember 1775 abgelehnt, da er noch keine 25 Jahre alt sei, die Wanderjahre noch nicht vollendet habe, verschwenderisch lebe und Schulden mache. Knapp zwei Monate später wurde er doch als Metzger angenommen, da seine bereits schwangere Braut 1.400 fl. Vermögen in die Ehe brachte. Das moralische Verhalten des Wilhelm Petersohn war aus Sicht der Obrigkeit äußerst bedenklich, jedoch wurden diese Bedenken durch das große Vermögen der Braut ausgeräumt.[Anm. 22]
Normalerweise waren voreheliche Schwangerschaften, besonders für die Zünfte, ein Grund zur Ablehnung des Bewerbers, wie das Beispiel des Metzgersgesellen Matthias Seyfried zeigt. Er heiratete am 20. Juni 1790 die Zunfttochter Aloisia Mees, deren Tochter Maria Margarethe am 22. Juni 1790, also zwei Tage später, in St. Ignaz getauft wurde.
Bei dessen Annahmegesuch vom 11. Mai 1790 wendete die Zunft ein: ... vorher schon die Meesische Tochter geschwängert, und sei also wegen dieses Fehlers nicht tadelfrei, zur Aufnahme in die ehrsame gewandte Metzgerzunft nicht qualifiziert, umso weniger, als andere junge Burschen sich nach diesem Beispiele richten und auf ähnliche Art anzukommen trachten mögten.[Anm. 23] Das unterschiedliche Verhalten der Zunft in beiden Fällen erklärt sich aus der Herkunft der beiden Gesellen, Wilhelm Petersohn war ein Sohn eines Mainzer Metzgermeisters, Mathias Seyfried stammte dagegen aus Hochheim bei Worms. Das Vizedomamt folgte dem Einwand der Zunft gegen letzteren jedoch nicht, da Matthias Seyfried alle anderen Voraussetzungen erfüllte. Er war 37 Jahre alt, fünf Jahre auf Wanderschaft gewesen und arbeitete seit 10 Jahren in Mainz als Geselle, womit er die von fremden Gesellen geforderten 7 Muthjahre abgeleistet hatte. Nicht zuletzt besaß er mit seiner Braut zusammen ein Vermögen von 2.000 fl.
Erfüllte nun ein Bewerber nicht alle Kriterien, bestand die Möglichkeit, sich von den nicht erfüllten dispensieren (befreien) zu lassen, was häufig bei der Ableistung der Wanderjahre und bei noch nicht erreichter Volljährigkeit praktiziert wurde. Auch beim Inferendum wurden Ausnahmen gemacht, besonders häufig, wenn Gesellen Witwen heiraten wollten. Der Metzgergeselle Martin Blum wollte 1786 die Zunftwitwe Catharina Mergler heiraten; sie besaß gar kein Vermögen und der Bräutigam nur 286 fl. Der mit dem Fall beschäftigte Polizeikommissar Klingenbiel war dafür, das Gesuch abzulehnen, da ... derselbe sich auf das Ochsen schlachten zu verlegen gedencket; und mit 286 fl. unmöglich eine Haushaltung einrichten und das nötige Schlachtfleisch mit Vortheile einkaufen kann. Der Vizedom schloss sich der Meinung Klingenbiels nicht an, sondern sprach sich für einen Dispens des Inferendums in favorem vidua (zugunsten der Witwe) aus. Seiner Meinung nach würde Catharina Mergler ... ansonsten schwerlich eine andere Parthie zur Heurath und ihrer damit verbundenen Nahrung und Versorgung finden, und im Falle ihr Sponsas nicht angenommen werden solle, sie alsdann unvermeidlicher Armuth und Elend preis gegeben wird, und somit dem Staat zur Last fallen müsste.[Anm. 24]
Für finanziell wenig bemittelte Gesellen war die Heirat einer Bürgerswitwe die einzige Möglichkeit, in die Bürgerschaft aufgenommen zu werden, da die materielle Versorgung von Witwen, teilweise mit unmündigen Kindern, für die Regierung Priorität vor der Erfüllung der Annahmekriterien hatte. Diese Ausnahmeregelungen waren von der Befürchtung geleitet, dass die Witwen ihren Betrieb mit Gesellen auf die Dauer nicht würden führen können, auf Unterstützung des Staates angewiesen wären und die Zahl der bedürftigen Personen, die 8,5% bis 9,5% der Bevölkerung ausmachte, noch erhöht hätten.[Anm. 25]
Woher stammten die Personen, die sich als Bürger in Mainz niederließen? Fast ⅔ (65,7%) der angenommenen Bürger im 18. Jahrhundert kamen nicht aus der Stadt. Dies war ein hoher Prozentsatz. In Koblenz, auch einer geistlichen Residenzstadt, stammten im Zeitraum von 1737 bis 1797 nur 43,1% aus der Fremde.[Anm. 26]
Wieso war der Anteil der Fremden in Mainz so groß? Hier dürfte wohl die Attraktivität der Stadt eine Rolle gespielt haben. Ein weiterer Grund war eine demografische Notwendigkeit, da die Reproduktionsquote für eine stabile oder sogar wachsende Bevölkerungszahl nicht ausreichte. Angesichts der Sterblichkeitsraten war der im Mainz des 17. und 18. Jahrhunderts vorliegende Durchschnittswert von 3,92 Geburten pro Ehe nicht hoch genug.[Anm. 27]
Untersucht man die einzelnen Zünfte unter dem Aspekt der Herkunft ihrer Mitglieder, so erhält man ein unterschiedliches Bild. Von 1648 bis 1797 stammten in der Metzgerzunft nur 42,3% nicht aus Mainz, bei den Perückenmachern 51,2%; bei den Bäckern 60,1%, bei den Schuhmachern 68,1%, bei den Dörrgemüsehändlern 76,6% und bei den Schneidern 78,3%. Bei den ärmeren Zünften wie Schneidern und Schuhmachern lässt sich das vielleicht dadurch erklären, dass viele einheimische Söhne nicht den Beruf ihres Vaters, sondern einen Beruf ergriffen, der bessere und sichere Verdienstmöglichkeiten bot, eine Vermutung, die sich allerdings nicht belegen lässt. Für die Dörrgemüsehändler lässt sich nachweisen, dass der Beruf, für den keine Lehre erforderlich war, so dass jeder ihn ergreifen konnte, für viele, die nur darauf warteten, in die Zunft ihres erlernten Berufes aufgenommen zu werden, nur eine Zwischenstation darstellte.
Auffällig ist der Unterschied zwischen den kapitalintensiven Berufen wie Metzger und Bäcker. In dem gesamten obengenannten Zeitraum von 1648 bis 1797 stammte zu jeder Zeit die Mehrzahl der Metzger aus Mainz, während bei den Bäckern mit der Zeit die Zahl der Fremden immer mehr zunahm. In den letzten 7 Jahren der kurfürstlichen Herrschaft kam von 22 Bäckern nur noch einer aus Mainz. Ein Grund dafür ist nicht erkennbar.
Aus welchen Regionen des Reiches bzw. Europas zog es die Menschen nach Mainz? 1778 waren in der Bäckerzunft 61 Mitglieder inkorporiert, von denen 39 nicht aus Mainz stammten. Die meisten von diesen waren Mainzer Landeskinder und stammten hauptsächlich aus dem Untererzstift (Rheingau, Bingen, Umland von Mainz, Main-Taunus und Bergstraße) und dem Obererzstift (Aschaffenburg, Spessart). Kein Bäcker kam aus den Mainzer Territorien in Hessen, aus dem Eichsfeld und aus Erfurt. Nur 8 Bäcker waren keine Landeskinder. 1797 hatte sich das Bild noch mehr zugunsten der Fremden verschoben, nur noch 1/5 der Meister stammte aus Mainz, jeweils vier Meister stammten aus Dieburg (bei Darmstadt) und aus dem rheinhessischen Gau-Bickelheim.
Bei den Perückenmachern stellt sich die Situation völlig anders dar. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts kam noch die Mehrheit der Perückenmacher aus der Fremde (67,2%). Dies änderte sich in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts, nur noch 30% der Perückenmacher stammten nicht aus Mainz, von 1790 bis 1797 wurden nur noch Meistersöhne als Bürger angenommen. 1778 bestand die Perückenmacherzunft aus 36 Meistern, von denen 14 Fremde waren, die zum großen Teil aus Städten im Reich wie Bonn, Braunschweig, Darmstadt, Düsseldorf, Wien sowie aus dem Ausland (Modena, Paris) stammten.
Von den Metzgern stammten wiederum viele aus dem Ober- und Unterstift, daneben kamen viele aus dem fränkischen Raum (Würzburg, Bamberg) und aus dem südwestdeutschen Raum, wie der Pfalz, Baden und dem Elsass.
Für fast alle Zünfte lassen sich spezifische Herkunftsgebiete feststellen, bei den lederverarbeitenden Berufen wie den Schuhmachern waren viele Meister aus Bayern und Österreich, beim metallverarbeitenden Gewerbe aus Böhmen und Österreich, und beim Bauhandwerk zog es viele Gesellen aus der Schweiz und Norditalien nach Mainz.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sicherlich bedingt durch die Religionszugehörigkeit, der größte Teil der sich in Mainz niederlassenden Meister aus dem süddeutschen Raum kam. Aus Gebieten nördlich der Mosel ließen sich kaum Handwerker in Mainz nieder, für Personen aus diesen Gebieten bildete wohl Köln einen weit attraktiveren Anziehungspunkt als Mainz.
Im alten Handwerk war es üblich, dass ein Meister verheiratet war und ein Geselle ledig. Wenn ein Meister zunächst noch ledig seinen Beruf ausüben wollte, musste er mit Widerstand der Zunft rechnen. Wollte andererseits ein schon verheirateter Geselle Meister werden, hatte er ebenfalls den Widerstand der Zunft zu erwarten.
Valentin Falk wurde am 21. Januar 1786 als Metzger angenommen, er war zur Zeit der Annahme als Bürger noch ledig. Kurz darauf wandte er sich an die kurfürstliche Landesregierung, und beschwerte sich über die Zunft, die ihm mittels Hilfe des Hofrates und Stadtdirektors Heimes die Ausübung seines Berufes untersagt hatte. Was war passiert? Valentin Falk hatte Kälber geschlachtet. Daraufhin beschwerten sich einige Meister beim Stadtdirektor über Valentin Falk mit der Begründung, ledigen Meistern sei das Schlachten nicht erlaubt, woraufhin dieser ihm prompt das Schlachten bis zu seiner Vermählung untersagte. Valentin Falk stellte in seiner Beschwerde die Frage Was der Ehestand zum Betrieb seines Gewerbes beitragen könne, und gab zu Bedenken, dass ... eine solche Standesveränderung von größerer Bedencklichkeit ist, als dass ein solches Werck, welches seine Folge auf sämtliche Tage meines Lebens erstrecket, nicht überschnellet werden sollte. Die Landesregierung entschied schließlich zu seinen Gunsten und konstatierte: ... dass der verheurathete Stand zum Betrieb bürgerlicher Nahrung keineswegs erforderlich und hierzu kein Bann anzulegen ist.[Anm. 28] Um diesen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, war es günstiger, die Frau des Lebens gefunden zu haben, bevor man sich um das Bürgerrecht bewarb.
Bei der Analyse des Heiratsverhaltens lassen sich über die Grenzen der einzelnen Zünfte hinweg Gemeinsamkeiten feststellen. Bei den vier zur Untersuchung herangezogenen Zünften der Bäcker, Metzger, Perückenmacher und Schuhmacher stammten über ⅔ der Frauen aus der Mainzer Bürgerschaft. Besonders bei den Metzgern war das Heiraten innerhalb der Zunft stark ausgeprägt, fast jeder zweite angehende Meister heiratete eine Zunfttochter.
Angesichts der hohen Sterblichkeit und der insgesamt geringen Lebenserwartung wurden viele Ehen schon recht früh durch den Tod eines Partners zerrissen. Eine Ehe dauerte im Schnitt 15 Jahre. Dementsprechend hoch war der Anteil der Zweit- oder Mehrfachehen, sie lag bei 30% aller Hochzeiten. Auch bei den Erst-Ehen der neu angenommenen Bürger war jede vierte Braut eine Witwe. Besonders hoch war der Anteil der Witwen bei den Schuhmachern mit 29,6%. Für beide Seiten gab es gute Argumente, solch eine Ehe einzugehen. Es war einer Handwerkswitwe zwar erlaubt, den Beruf ihres verstorbenen Mannes mit Hilfe von Gesellen weiterzuführen, doch war dies nicht so einfach, wie das Beispiel der Witwe des Perückenmachers Josef Lang zeigt. Sie bittet 1770 um Annahme ihres zukünftigen Schwiegersohnes Sebastian Koch, dem sie ihre Werkstatt abtreten will. Sie begründete ihre Bitte folgendermaßen: ... als eine in der Profession unerfahrende Witwe, mein Nahrungsgewerb durch fremd Leuth und Gesellen, welchen mein Nutzen nicht so sehr am Herzen liegen kann, als es seyn müsste, bey diesen schwehren Zeiten, bey abnehmedner Kundschaft, mich und die meinigen, mit langsamen aber sicheren Schritten dem Hospital zugehen sehe. Einen Einwand von Seiten der Zunft, sie wolle sich wiederverheiraten, bezeichnete sie als eitel, da sie schon eine alte Frau in den fünfziger Jahren sei.[Anm. 29]
Auch für den Bräutigam hatte die Hochzeit mit einer Witwe Vorteile, da er eine eingeführte Werkstatt mit vorhandener Kundschaft übernehmen konnte, und somit der Schritt in die Selbständigkeit erleichtert wurde. Von Seiten der kurfürstlichen Landesregierung wurde der Wiederverheiratung von Witwen keine Hindernisse in den Weg gelegt, sie wurden vielmehr gefördert. Viele Gesellen wurden beim Bürgerannahmeverfahren von den gestellten Anfordungen In favorem vidua dispensiert. Besonders häufig war dies beim Inferendum der Fall, wie das Beispiel von Matthias Seyfried und Catharina Mergler aus dem Jahr 1790 zeigt, die beide nur 286 fl. an Vermögen besaßen. Für viele Gesellen, denen das geforderte Vermögen fehlte, war dies oft die einzige Möglichkeit, in die Bürgerschaft aufgenommen zu werden.
Viele der Frauen durchlebten eine Witwenschaft sogar mehrmals. Anna Maria Allendorf, Tochter eines Soldaten in Mainz, heiratete im Alter von 25 Jahren den 44 Jahre alten, verwitweten Perückenmacher Kaspar Gross, der nach 16-jähriger Ehe 1776 starb. Dieser Ehe entsprangen 7 Kinder, von denen 4 als Säuglinge oder Kleinkinder starben. Das letzte Kind, eine Tochter, wurde 8 Monate nach dem Tod ihres Vaters am 27. April 1777 geboren und nur wenige Monate alt. Nach 11-monatiger Witwenschaft, nun 42 Jahre alt, heiratete Anna Maria 1777 den 26-jährigen Perückenmacher Karl Josef Stäth, der schon nach zweijähriger Ehe 1779 verstarb. Auch diesmal entband sie ein Kind nach dem Tod ihres Mannes, das nur einen Tag überlebte. Nach neun-monatiger Witwenschaft heiratete die 45-jährige Witwe 1780 den 13 Jahre jüngeren Perückenmacher Josef Peter Pacquay, der ihre drei Kinder aus der ersten Ehe annahm. Ihre dritte Ehe blieb kinderlos, wir wissen, dass sie höchstens 54 Jahre alt wurde, denn im Jahr 1788 verheiratete sich ihr dritter Mann wieder.
Nun waren Ehen zwischen Partnern mit großem Altersunterschied nicht unproblematisch, wie der Fall des Schuhmachers Josef Regner und der Witwe Margaretha Wiesser zeigt. Dieser war 1786 unter der Bedingung in die Zunft angenommen worden, die Zunftwitwe Margaretha Wiesser, für die es die dritte Ehe gewesen wäre, zu heiraten. Jedoch kam die Ehe nicht zustande. Anfang 1788 kam es zur Untersuchung des Falles durch den Polizeikommissar Klingenbiel. Josef Regner war weiterhin bereit, die Witwe zu heiraten, ... er habe sich seit dieser Zeit alle Mühe gegeben, dieselbe zur Ehe zu bereden, er habe sie hierzu nicht bewegen können. Margaretha Wiesser erklärte Polizeikommissar Klingenbiel ihr Weigerung mit folgenden Worten: Sie sei dermalen 50 Jahre alt, und der Regner (29 Jahre) ein junger Mensch – die Erfahrung lehre sattsam, dass dergleichen Ehe nicht gut thun möge: sie habe sich deshalben  entschlossen, nicht mehr zu heurathen. Sie habe jedoch noch Kräfte genug, sich durch Hand-Arbeiten zu ernähren. Hofe auch nicht, dem Staat jemals zu Laste zu fallen.[Anm. 30]
Zum Schluss kommt noch einmal Anselm Martin, den wir am Anfang schon kennengelernt haben, zu Wort. Dieser teilte offenbar die Meinung Margarethe Wiessers, dass dergleichen Ehen nicht gut gehen könnten. So warf er seinem Sohn in der Eingabe an das Vizedomamt vor:
Nun hat sich dieser Junge Mensch den 25. Aprill gegen die neueste Verordnung, dass sich niemand ohne Wissen der Eltern solle zur Ehe versprechen; hinter und gegen mir seinem Vatter mit einer Person von 54 Jahren zur Ehe versprochen. Da dieser Mensch noch nicht ausgewachsen, und kaum 23 Jahre alt, aus purer Tollsinnigkeit und Hass wieder seinen Vatter um ein paar hundert Gulden zu erhaschen, und nur die hinlängliche Caution zu stellen, und seinen armen Vatter mit seinen unerzogenen Kinder aus seiner uralten Wohnung zu vertreiben, und in das Äusserste zu versezen, und sich selbsten frühzeitig unglücklich zu machen.[Anm. 31]

Anmerkungen:

  1. Der Beitrag basiert auf meiner Dissertation: Handel und Handwerk in der geistlichen Residenzstadt Mainz im 18. Jahrhundert (Betreuer: Prof. Dr. Walter G. Rödel). Zurück
  2. Stadtarchiv Mainz (im Folgenden StAMz) Abt. 21/603. Zurück
  3. StAMz Abt. 21/603. Zurück
  4. Siehe Kaufvertrag vom 18. Mai 1751. StAMz Abt. 5/51, fol. 170 (Insatz- und Kontraktbuch 1749-1756). Zurück
  5. StAMz Abt. 21/603. Zurück
  6. Siehe Kaufvertrag vom 11. Juni 1784. StAMz Abt. 5/56 (Insatz- und Kontraktbuch 1783-1788). Zurück
  7. Walter G. Rödel: Mainz und seine Bevölkerung im 17. und 18. Jahrhundert. Demographische Entwicklung, Lebensverhältnisse und soziale Strukturen in einer geistlichen Residenzstadt (Geschichtliche Landeskunde, 28), Stuttgart 1985, S. 69. Zurück
  8. StAMz Abt. 22/15. Zurück
  9. StAMz Abt. 6/378; Abt. 6/381 (Schatzungsmanuale 1778, 1781). Zurück
  10. StAMz Abt. 21/340 (Leinenweber); Abt. 21/346 (Wollweber); Abt. 21/351 (Schneider); Abt. 21/381 (Perückenmacher); Abt. 21/404 (Seiler); Abt. 21/504 (Bäcker); Abt. 21/540 (Gärtner); Abt. 21/592 (Lauerkärcher); Abt. 21/600 (Häcker); Bayerisches Staatsarchiv Würzburg MzPolAkt V 1889 (Schuhmacher). Zurück
  11. StAMz Abt. 21/193. Zurück
  12. Heinrich Schrohe: Die Stadt Mainz unter kurfürstlicher Verwaltung (1462 -1798) (Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz, 5), Mainz 1920, S. 134. Zurück
  13. StAMz Abt. 21/194. Zurück
  14. Richard Dertsch: Aus der Geschichte der Mainzer Metzgerzunft. In: Festbuch der 29. Tagung des deutschen Fleischerverbandes 7. bis 12. Juli 1929 in Mainz, S. 35-48, hier S. 46f. Zurück
  15. StAMz Abt. 21/524. Zurück
  16. StAMz Abt. 21/326. Zurück
  17. Reinhold Roth: Lohn und Leistung. Lohnformen im Gewerbe 1450-1900 (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Bh. 151), Stuttgart 1999, S. 400ff. Zurück
  18. Auswertung der Bürgerannahmeprotokolle 1754 bis 1797. StAMz Abt. 1/211-230. Zurück
  19. StAMz Abt. 1/216. Zurück
  20. StAMz Abt. 21/606. Zurück
  21. StAMz Abt. 21/507. Zurück
  22. StAMz Abt. 1/214-215. Zurück
  23. StAMz Abt. 21/524. Zurück
  24. StAMz Abt. 21/524. Zurück
  25. Rödel, Bevölkerung (wie Anm. 6), S. 56. Zurück
  26. Etienne Francois: Koblenz im 18. Jahrhundert (Veröffentlichung des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 72), Göttingen 1982, S. 54. Zurück
  27. Walter G. Rödel: Leben, Lieben, Sterben. Die Bevölkerung in der Neuzeit. In: Franz Dumont/Ferdinand Scherf/Friedrich Schütz (Hrsg.): Mainz. Die Geschichte der Stadt, Mainz 1998, S. 651-675, hier S. 663f. Zurück
  28. StAMz Abt. 21/524. Zurück
  29. StAMz Abt. 21/381. Zurück
  30. StAMz Abt. 21/324. Zurück
  31. StAMz Abt. 21/603. Zurück