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Abschließung des Ritterstandes

Die Ritterschaft als Geburtsstand.

Um die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert wurde die Ritterschaft zu einem Geburtsstand. Nun konnte nur noch Ritter werden, wer von einem Ritter abstammte, also ritterbürtig war. Dieser Vorgang wird als "Abschließung des Ritterstandes" bezeichnet.

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