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Abzugsgeld

Abgabe an den Herrn bei Wegzug.

Abgabe (Zehnter Pfennig) eines Hörigen, Erbuntertanen und dergleichen an den Grundherren, der ihm im Gegenzug dann den Umzug in den Herrschaftsbereich eines anderen Herrn erlaubte (Gewährung des Zugrechts). Daraufhin erhielt er einen Abzugsschein. (Vgl. auch Anzugsgeld).
Vgl. dazu Anzugsgeld.

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