Bibliothek

Jurisdiktionalbücher

Rechtsbücher.

Der Ausdruck ist eine typisch mainzische und im sonstigen Mitteldeutschland wenig bekannte Bezeichnung für Verzeichnisse sämtlicher staatlicher Gerechtsame in einem Amts- oder Kellereibezirk und denen in diesen liegenden Einzelortschaften. Sie enthalten im Allgemeinen Einwohnerverzeichnisse der einzelnen Orte.

« Zurück zur Ursprungsseite

« Das gesamte Glossar anzeigen