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Kämmerer

Eines der vier alten Hofämter.

Eines der vier alten Hofämter: Truchsess, Mundschenk, Marschall und Kämmerer.

Der Kämmerer war in erster Linie Schatzmeister, ferner hatte er die Aufsicht über die königlichen Gemächer und die Garderobe und überhaupt über alles, was nicht ausdrücklich einem anderen Hofbeamten übertragen war. In vielen Teilen Europas wurde der Kämmerer meistens als Finanzminister durch den Schatzmeister oder andere Beamte ersetzt und behielt nur die Aufsicht über die königlichen Gemächer und den Dienst beim Monarchen. Im Mittelalter verfügte der Kämmerer über eine ausgedehnte Gerichtsbarkeit, z.B. über die Handwerker und alle Finanzbeamten, die in neuerer Zeit nur noch, wenn überhaupt, für den Kammerherrn galt. In den Städten hatte der Stadtkämmerer meistens nicht nur die Leitung der Kasse (Kammer), sondern auch andere Verwaltungsaufgaben; in manchen Städten hatte er auch die öffentliche Gerichtsbarkeit inne.

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