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Lehensbrief

Urkunde über die Vergabe oder Erneuerung eines Lehens.

Zuerst, seit dem 13. Jahrhundert, schriftliche Bezeugung eines  Belehnungsaktes in besonderen Fällen, später dann Bestätigung desselben, endlich vollständig an dessen Stelle tretend. Vgl. auch den Begriff "Revers".

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