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Marktrechte

Zentrales Freiheitsrecht eines Ortes.

Inbegriff der Freiheiten und Rechte, die den Marktbesuchern eines Ortes und diesem selbst als Markt vom Marktherrn, d.h. dem König (bzw. Stadtherrn) oder demjenigen, dem der König das Recht, einen Markt zu errichten verlieh, gewährt wurden, besonders der Marktfrieden, ein besonderes Marktgericht und dergleichen.

Mit dem Marktrecht war regelmäßig Zoll und Münze verbunden. es galt vielfach als Vorläufer des Stadtrechts, daher werden die beiden Ausdrücke und ihre Synonyme häufig wechselseitig gebraucht. Marktrecht bezeichnete ferner das Recht einer Stadt, die Landleute in einem bestimmten Umkreis zu zwingen, ihre Erzeugnisse nur in der Stadt abzusetzen. Auch die von den Bürgern zu leistenden Gemeindefronden wurden Markrecht genannt.

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