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Städtebund

Vereinigung von Städten.

Als Beispiel dient hier der Rheinische Städtebund:

Angesichts der unsicheren Zeiten zu Ende der Stauferherrschaft und während des Interregnums schlossen verschiedene Städte, Bischöfe, Grafen und Herren ein Schutzbündnis, das "eine neue Form des Landfriedens" anstrebte. Im Frühjahr 1254 bildeten zunächst die Städte Mainz, Worms, Oppenheim und Bingen einen Bund. Diesem Bund war ein Städtevertrag zwischen Mainz und Worms vorangegangen. Im Juli 1254 wurde dann in Mainz die Große Vereinigungsbund geschlossen, dem sich auch Köln, Worms, Speyer, Straßburg und Basel anschlossen. Ziel des Bundes war die Abschaffung der unrechtmäßigen Zölle und der Abschluss eines 10-jährigen allgemeinen Friedens. Allen Friedensbrechern wurde der Kampf angesagt, ein Schiedgericht sollte sich allen Streitigkeiten annehmen. Auf dem zweiten Bundestag in Worms im Oktober 1254 wurden weitere Mitglieder gewonnen; eine schlagkräftige Organisation bildete sich heraus. Bundesorgang war die Bundesversammlung, die vier mal jährlich zusammenkam. Mainz und Worms fungierten als Vororte des Bundes, auf dem Rhein sollte eine mächtige Kriegsflotte unterhalten werden. Im Jahr 1256 erreicht der Bund die größte Ausdehnung. Das Gebiet reichte von Basel bis Bremen und von Aachen bis Regensburg. Nach dem Tod des Interregnumskönigs Wilhelm von Holland im Januar 1256 beschloss der Bund den Schutz des Königsgutes und kam überein, nur einen einhellig gewählten König anzuerkennen. Als es dann 1257 zur Doppelwahl kam, Alfons X. von Kastilien (1257-1274 ) und Richard von Cornwall (1257-1272 ) regierten gleichzeitig, brach der Bund schnell auseinander.

 

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