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RPL- Zur Reform des Personenstandsgesetzes

Kategorie: regionalgeschichte.net, Neuer Aufsatz

Folgen und Bedeutungen der Reform des PStRG für Genealogen, welches von der Bundesregierung am 19. Februar 2007 verkündet und im Bundesgesetzblatt Teil I 2007 Nr.5 23.02.2007 S. 122 veröffentlicht wurde. Verfasst von Josef Heinzelmann

Am 12 August 2005 brachte endlich die Bundesregierung ein Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) in den Bundestag und den Bundesrat ein, das nun nach weniger als zwei Jahren das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat. Es wurde von der Bundesregierung am 19. Februar 2007 verkündet und veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I 2007 Nr.5 23.02.2007 S. 122. Einzelne Artikel traten schon 2007 Februar 24 in Kraft, die übrigen werden am 1.Januar 2009 wirksam, wobei es dann noch eine Übergangsfrist von fünf Jahren gibt.

Insgesamt bringt das PStRG die Änderung von 22 Gesetzen und 55 Rechtsverordnungen, vor allem die Ablösung des geltenden Personenstandsgesetzes durch ein neues: Einführung elektronischer Personenstandsregister, Begrenzung der Fortführung der Personenstandsregister durch das Standesamt sowie Abgabe der Register an die Archive, Ersetzung des Familienbuchs durch Beurkundungen in den Personenstandsregistern, Reduzierung der Beurkundungsdaten auf ein erforderliches Maß, Neuordnung der Benutzung der Personenstandsbücher, sowie die Schaffung der rechtlichen Grundlage für eine Testamentsdatei. mehr