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1.5 Methodik

Der nachfolgenden Untersuchung geht naturgemäß eine geschichtliche Darstellung der Ereignisse im Rheinland und ihrer Rahmenbedingungen während des untersuchten Zeitraums von 1918 bis 1923 voraus. Diese findet sich in den Kapiteln 2.1 bis 2.3.

Amerikanische Parade auf dem Oberwerth, ca. 1920/22[Bild: Stadtarchiv Koblenz, FA 4,45 Nr. 4]

Um überdies zu verstehen, welche Ordnung bzw. Gesetze während der Besatzung sowohl für Besatzer als auch für Besetzte galten, welche Behörden und Einrichtungen die geltende Ordnung zu schützen versuchten und wo deren Zuständigkeiten lagen, bedarf es ausführlicher Erläuterungen, die unter dem Kapitel 3.1 zu finden sind. Das daran anschließende Kapitel 3.2 befasst sich mit der in der Zone üblichen behördlichen Aufklärung von Straftaten und ihrer weiteren Behandlung vor den Gerichten. Das Wissen um den rechtlichen und behördlichen Hintergrund bildet die Grundlage für die letztlich folgende Hauptuntersuchung jener Straftaten, die zwischen Besatzern und Besetzten begangen wurden.

Wenn ein so vielschichtiges Feld wie das der Delinquenz zwischen Deutschen und Amerikanern während der Besatzungszeit erforscht werden soll, drängt sich die entscheidende Frage nach einer sinnvollen und gleichzeitig verständlichen Strukturierung bzw. Kategorisierung der vorliegenden Daten auf. Eine Kategorisierung gemäß der damals nach einzelnen Delikten angelegte deutschen Strafbemessungsliste[Anm. 1] und der amerikanischen Verstoßlisten[Anm. 2] schien zweckmäßig. Doch wiesen sie keine präzisen Erläuterungen zur Rechtslage oder Eigenart eines Delikts auf, sodass diese noch ergänzt wurden.

Zunächst wurden die vorhandenen Akten, wie unter IV. Quellenlage angedeutet, ausgewertet, d. h. relevante Informationen zur amerikanischen und deutschen Delinquenz extrahiert. Die erste von insgesamt drei Kategorisierungen besteht darin, die aus dem vorliegenden Material hervorgehenden Fälle vorab nach Delikten, ausgehend von deutschen Bürgern und amerikanischen Besatzern, zu trennen, woraus die Kapitel 3.1 und 3.2 entstanden sind.

Im zweiten Schritt werden die Delikte jeweils in drei Gruppen aufgeteilt:

•      Strafbare Handlungen gegen das Vermögen (Kap. 3.1.1/3.2.1)

•      Strafbare Handlungen gegen die Person (Kap. 3.1.2/3.2.2)

•      Strafbare Handlungen und gegen die Besatzungs- bzw. Staats- gewalt (Kap. 3.1.3/3.2.3)

Diese Einteilung taucht in den wenigen amerikanischen Quellen in keiner Form auf und ist dem damaligen deutschen Rechtsverständnis entlehnt. Für einen differenzierteren Gesamtüberblick und das bessere Zurechtfinden innerhalb dieser Arbeit erscheint ein solcher Zwischenschritt allerdings sinnvoll.

Zu diesen Unterkategorien werden im dritten Schritt die einzelnen zugehörigen Deliktkategorien, wie z. B. Diebstahl oder Körperverletzung, angeführt, nach ihren Merkmalen beschrieben und einige nachweisbare Fälle darauf übertragen. Delikte, die dort nicht genannt werden, waren entsprechend der untersuchten Akten nicht exakt nachzuweisen. Diese Kategorisierung soll dem Leser einen umfassenden Überblick über die aufgetretene Delinquenz in Koblenz ermöglichen.

Um auch einen Einblick in die delikttypischen Hintergründe zu erhalten, werden unter Kapitel 3.3 die einzelnen Delikte nach ihrem eigenen Charakter, sowie räumlich und zeitlich analysiert. Dies geschieht ebenfalls nach o. g. Kategorisierung. Ziel ist es, durch eine präzisere Analyse, der vorangehenden Frage nach dem Auftreten von Delinquenz und ihrer Verfolgung sowie die Frage nach den Gründen für dieses Auftreten während der Besatzung anzuschließen und zu beantworten.[Anm. 3]

Im Kapitel 3.4 werden letztlich Auswirkungen und Folgen der Delinquenz zwischen der deutschen Bevölkerung und den amerikanischen Besatzern behandelt. Es wird in knappen Ausführungen dargelegt, inwieweit Straftaten gesellschaftliche, persönliche und soziale Konsequenzen für Täter und Opfer nach sich zogen. Außerdem wird die Frage beantwortet werden, welche Folgen die wiederholt auftretende Delinquenz und die Art und Weise ihrer juristischen Behandlung für die Besatzung insgesamt hatte.

Anmerkungen:

  1. Siehe Anhang: Anlage 1 und 2; Vgl. Kapitel 2.2, S. 56f. Zurück
  2. Vgl. Kapitel 2.2, S. 51. Zurück
  3. Ideengeber für diese tiefergehende Untersuchung und die konzeptionelle Einteilung war ZORBACH mit seiner äußerst detaillierten Studie zum deutsch-amerikanischem Zusammenleben im Raum Kaiserslautern seit 1945; Vgl. ZORBACH, JÖRG: The Kaiserslautern Borderland. Reverberations of the American Leashold Empire. In: Bardeleben, Renate von [u. a.] (Hrsg.): Mainzer Studien zur Amerikanistik. Bd. 65. Mainz 2013, S. 263-274, hier die Kapitel 8.1 Space, 8.2 Time und 8.3 Power.  Zurück