Zweibrücken in der Pfalz

.1.Herzogsschloss

Zweibrücker Herzogsschloss und Schlossgarten mit Büste des bayr. Königs Maximilian I. Joseph[Bild: Immanuel Giel]

Das 1720-1725 errichtete barocke Residenzschloss ist bis heute die markanteste Erinnerung an die herzoglichen Zeiten der Stadt Zweibrücken. Herzog Gustav Samuel Leopold (1718-1731) ließ den neuen Fürstensitz vom schwedischen Architekten Jonas Erikson Sundahl erbauen. Das zweieinhalb stöckige Gebäude wurde durch eine Balustrade vor einem flachen Dach bekrönt. 1725 bezog Gustav Samuel Leopold die neue Zweibrücker Residenz. Auch seine Nachfolger Christian III., Christian IV. und Karl II. August residierten in dem Bau, bevor Karl II. August 1776 seinen Sitz ins neue Schloss auf dem Homburger Karlsberg verlegte. [Anm. 1]

Der schwedische Baumeister Sundahl hatte das neue Zweibrücker Schloss zwischen 1720 und 1725 an der Nordseite des bereits bestehenden, trapezförmigen alten Schlossplatzes errichten lassen. Am Westrand des Platzes stand noch das alte, 1589 fertig gestellte (1677 in den französischen Reunionskriegen jedoch beschädigte) Herzogsschloss, der sogenannte „Lange Bau am Wasser“ mit der Bibliothek. Östlich wurde der Platz unter anderem von einem Ballhaus, der Münze und einer Reitschule begrenzt. Zusammen mit weiteren an dem Platz gelegenen herzoglichen Bauten bildete das neue, 83 Meter lange und 23 Meter breite Residenzschloss nun ein beeindruckendes Ensemble. [Anm. 2]

67 Jahre nach seiner Fertigstellung wurde das neue Schloss am 3. August 1793 von französischen Revolutionstruppen verwüstet: Bis auf die Außenmauern und einige Räume im westlichen Eckbau fiel die Residenz den Flammen zum Opfer. Nach dem Ende der französischen Herrschaft 1815 wurde das Gebäude allerdings nicht mehr als Herrschaftssitz benötigt: Zweibrücken wurde nun von München aus regiert. Und so wurde auf Initiative des Bischofs von Mainz im Schloss eine Kirche für die katholische Bevölkerung der Stadt eingerichtet. Denn in Zweibrücken hatte es bisher kein katholisches Gotteshaus gegeben. Außer der 1820 geweihten Maximilianskirche befand sich ab 1824 im westlichen Teil des Schlosses ein Absteigequartier für den aus Zweibrücken stammenden bayrischen König Maximilian I. Joseph und seine Familie. Da dieses jedoch so gut wie nicht genutzt wurde, zogen Ende 1837/Anfang 1838 der Appellationsgerichtshof und der Generalstaatsprokurator (Generalstaatsanwalt) in die Räumlichkeiten ein. Ab 1867 wurde die katholische Maximilianskirche im Schloss nicht mehr genutzt und das Gebäude wurde nun komplett zum Justizpalast umgebaut: Außer den beiden bisherigen Einrichtungen beherbergte der Bau nun auch noch das Landgericht, die Gendarmerie, das Schwurgericht, das Bezirksgericht und die normale Staatsanwaltschaft. Bis zur Evakuierung Ende des Zweiten Weltkriegs diente das Schloss als Justizpalast. Wie über 80 Prozent der Gebäude Zweibrückens wurde auch das Herzogsschloss bei dem großen Luftangriff auf die Stadt am 14. März 1945 zerstört. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es jedoch ab 1962 wieder nach Originalplänen aufgebaut und beherbergt seit 1965 erneut das höchste Gericht der Pfalz, das Pfälzische Oberlandesgericht, und die Generalstaatsanwaltschaft. [Anm. 3]

Nach oben

Nachweise

Verfasser: Felix Schmidt

Erstellungsdatum: 20.08.2014

 

Verwendete Literatur:

  • Freiermuth, Otmar: Das Herzogsschloss in Zweibrücken, Worms 2005.
  • Historischer Verein Zweibrücken (Hrsg.): Zweibrücken 600 Jahre Stadt 1352-1952, Festschrift zur 600-Jahrfeier, Zweibrücken 1952.

 

Nach oben

Anmerkungen:

  1. Vgl. Freiermuth, Otmar: Das Herzogsschloss in Zweibrücken, Worms 2005, S. 9.  Zurück
  2. Vgl. Dahl, Julius: Das Zweibrücker Residenzschloß und seine Meister im Lichte der Kunstkritik. Eine Rechtfertigung, in: Zweibrücken 600 Jahre Stadt 1352-1952, Festschrift zur 600-Jahrfeier, hrsg. von Historischer Verein Zweibrücken, Zweibrücken 1952, S. 99.  Zurück
  3. Vgl. Freiermuth, S. 10ff..  Zurück