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Zu sehen ist das Wappen von Nieder-Flörsheim

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Hinweise

Zur Geschichtliche von Nieder-Flörsheim

[Bild: Harald Strube]

Anfang des 11. Jahrhunderts (1026) waren sowohl das Wormser Domstift als auch das Cyriakusstift Neuhausen in der Nieder-Flörsheimer Gemarkung begütert. Aus diesem Grundbesitz entwickelte sich eine Ortsherrschaft, die zwischen den beiden Stiften geteilt war. Die Vogtei in Nieder-Flörsheim beanspruchte 1174 der für das ganze Wormser Stift zuständige Pfalzgraf Konrad (Herzog Kuno). Als er 1195 kinderlos starb, fielen die Vogteirechte über Graf Heinrich II. von Zweibrücken an Philipp von Bolanden-Falkenstein. 1270 beschwerte sich das Wormser Domstift, Philipp von Falkenstein habe in Nieder-Flörsheim rechtswidrig die Vogtei an sich gerissen, einen Untervogt eingesetzt und die Kirche im Ort befestigt. Seine Rechte – so behauptete der Falkensteiner – beruhten auf einer Belehnung durch die Grafen von Zweibrücken. Als Philipp wegen seiner Übergriffe exkommuniziert wurde, überredete er den Grafen von Zweibrücken, auf seine vogteilichen Hoheitsansprüche in Nieder-Flörsheim zu verzichten. Wegen der beständigen Querelen mit dem Ortsadel und auf Druck der Wormser Kirche überließ das Cyriakusstift 1287 seine Rechte in Nieder-Flörsheim dem Wormser Domstift, das damit alleiniger Orts- und Gerichtsherr sowie auch der größte Grundbesitzer in der Gemarkung wurde. Doch der Ortsadel setzte auch dem Domstift zu. 1349 sah sich das Domstift gezwungen, sein Dorf Nieder-Flörsheim unter die Schutzherrschaft der mächtigen Grafen von Leiningen zu stellen. Die Grafen nutzten ihre Stellung als Schutzherren über Dorf und Gericht aus und verpfändeten das Gemeinwesen dem Ritter Heinrich Hornbach von Erlecken. 1374 gelang es dem Domstift, nach wie vor Inhaber der Grund-, Zehnt- und Patronatsherrschaft, das Dorf aus der Verpfändung zu lösen. In einem 1374 aufgesetzten Notariatsinstrument wurde die uneingeschränkte Orts- und Gerichtsherrschaft des Wormser Domstiftes in Nieder-Flörsheim bestätigt. Der Dorfadel wurde mit der Bestätigung seiner Privilegien besänftigt. Am 28.6.1400 übergab das Domstift die Hälfte seines Dorfes an seinen Schutzherrn (seit 1349) Pfalzgraf Ruprecht III. (1398-1410), der wenige Monate später als Ruprecht I. den deutschen Königsthron besteigen sollte. Nieder-Flörsheim wurde nun teilweise der Aufsicht des pfalzgräflichen Burggrafen in Alzey unterstellt. In einem fließenden Vorgang, der bis 1705 währte, übernahm Kurpfalz die uneingeschränkte Herrschaft im Ort. Die Herren von Flörsheim, die im 15. oder frühen 16. Jahrhundert einen Wohnturm im Ort errichtet hatten, starben 1655 aus.

Quelle: Grathoff, Art. Nieder-Flörsheim im Pfälzischen Burgenlexikon unter Zuhilfenahme von: Brilmayer 1905, S.327; Eckhardt 1968, S.41; Widder 1786-88, 3, S. 177ff.; Wittek 1986, S. 87-88; Wörner 1887, S. 105-107.