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Zur Geschichte von Sulzheim - von Sigrid Schmitt

© Harald Strube

Die Gemarkung des späteren Dorfes war schon zu römischer Zeit besiedelt. Die Siedlungsstelle ist allerdings noch nicht entdeckt worden. Im Jahr 1978 wurden aber auf der Bergkuppe "Der vordere Greifenberg" drei nebeneinanderliegende Sarkophage entdeckt, die jeder ein Skelett auf einem Gipsbett enthileten. Als Beigaben fanden sich im ersten Sarkophag eine lange Glasphiole, im zweiten ein Glaskrug und im dritten ein vergangener Holzgegenstand. Die Sarkophage sind ins 4. nachchristliche Jahrhundert zu datieren. (Cüppers)

Grundherrschaft

Sulzheim wird früh erwähnt in Schenkungen an die Klöster Lorsch und Fulda. Besitzungen des Klosters Hornbach, von dem später zumindest ein Viertel des Ortes zu Lehen ging, lassen sich aus der Frühzeit nicht nachweisen, ebenso wenig solche von St. Maximin in Trier, das später als Lehnsherr über einen Teil des Zehnten nachweisbar ist. 1130 übertrug Erzbischof Adalbert von Mainz dem Domkapitel 16½ Hufen in Sulzheim, die er zuvor den Brüdern von Druchmendingen abgekauft hatte. Seither war das Domkapitel bedeutendster Grundherr im Ort neben St. Viktor, das 1178-82 dem Kloster Disibodenberg seine Sulzheimer Güter abkaufte und damit den Grundstock für seinen dortigen Besitz legte. Außerdem waren auch Kloster Eberbach und die Mainzer Kartause in Sulzheim begütert.

Die Wüstung Rommersheim, deren Gemarkung später der Sulzheimer zugeschlagen wurde, gehörte offenbar zur Gründungsausstattung des Mainzer Altmünsterklosters. Der Hof des Klosters war frei von Zehnt- und Vogteiabgaben und wurde im Spätmittelalter in Zeitleihe vergeben. 1606 erwarb die Gemeinde Sulzheim das Gut in Erbleihe für 5000 fl. Kaufgeld und eine jährliche Pacht von 150 Malter Korn. Der Jahrmarkt, der bisher am 25. März in Rommersheim gehalten worden war, wurde 1700 nach Sulzheim verlegt und künftig am 15. Mai abgehalten.

Ortsherrschaft

Die Ortsherrschaft befand sich im 14. Jahrhundert in der Hand des Raugrafen, vermutlich zumindest zum Teil als Lehen der Abtei Hornbach und des Klosters St. Maximin. Eine weitere Wurzel der raugräflichen Ortsherrschaft könnte in den Grafenrechten der Emichonen zu finden sein. Nach der Aufspaltung der raugräflichen Güter bei einer Erbteilung war eine Hälfte an der Sulzheimer Ortsherrschaft in die Hand des Philipp von Bolanden, die zweite Hälfte je zu gleichen Teilen an Raugraf Ruprecht IV. und Agnes von Leiningen, die Witwe des Raugrafen Philipp I. gelangt; Von diesen drei Erben erwarb das Mainzer Domkapitel in den Jahren 1360-61 die Herrschaft über Sulzheim. Der für das Sulzheimer Gericht am Eltviller Oberhof - dem es fortan unterstellt sein sollte - eingeholte Spruch war vom Domkapitel offenbar als Grundlage seiner künftigen Herrschaftsausübung beabsichtigt. Ohne Parallele in den ländlichen Rechtsquellen der Kurmainzer Orte ist die darin erkennbare völlige Neubesetzung des Sulzheimer Gerichtes sowie die Ausstattung dieses Gerichtes mit einem Weistum, das ihm von einem fremden Gericht gewiesen wurde. Aus den einleitenden und abschließenden Fragen des Domkapitels an den Eltviller Oberhof nach der Legitimierung des Dorf- und Gerichtsherren sowie der Bestrafung eines Gerichtes, das sich von früher beurkundeten Aussagen distanzieren will, lässt sich auf vorangegangene massive Konflikte zwischen dem alten Ortsgericht und den neuen Ortsherren schließen. Offenbar gelang es aber dem Domkapitel auch in der Folgezeit nicht, seine Herrschaftsrechte im Ort zu seiner Zufriedenheit durchzusetzen, denn 1486 sah es sich durch ungehorsam und widderwillen derselben von Sulzheim veranlasst, die Ortsherrschaft Erzbischof Bertold von Henneberg auf dessen Lebzeit zu übertragen.
Die Gerichtsordnung von 1515 ist ein weiteres Zeugnis für den Versuch des Domkapitels, Ordnung in Sulzheim zu schaffen, nachdem es die Herrschaftsausübung wieder selbst übernommen hatte. Die offensichtliche Konfliktbereitschaft der Sulzheimer könnte einen Teil ihrer Kraft aus der offenen oder versteckten Unterstützung durch den Pfalzgrafen bezogen haben, der seinerseits in Sulzheim Rechte auf zahlreiche dort ansässige Leibeigene, sowie auf die Landeshoheit geltend machte, da er über Zoll- und Geleitsrechte verfügte. Diese Konflikte mit Kurpfalz und der Gemeinde dürften den Ausschlag dafür gegeben haben, dass das Domkapitel im Verlauf des 16. Jahrhunderts ganz auf die Ausübung der Ortsherrschaft zugunsten des Erzbischofs verzichtete.

Aus: Sigrid Schmitt: Ländliche Rechtsquellen; Cüppers, Römer S.569; redakt. Bearb. S.G.