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Zwangsarbeiter bei Einrichtungen der katholischen Kirche: Methodik der Spurensuche

von Hermann-Josef Braun

Zwangsarbeiter bei Einrichtungen der katholischen Kirche hat es bis in den Sommer 2000 offiziell nicht gegeben. In der öffentlichen Auseinandersetzung um die Zwangsarbeiterproblematik war die katholische Kirche bis zu diesem Datum kaum tangiert. Sie wurde im Bewusstsein der Menschen eher auf der Opferseite wahrgenommen. Zudem gab es auch keine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dieser Thematik, nicht einmal auf populärwissenschaftlicher Ebene. Diese Situation änderte sich schlagartig nach der Fernsehsendung "Monitor" des WDR vom 20. Juli 2000, deren zentrale These es war, die katholische Kirche habe während des Zweiten Weltkrieges in großem Stil Zwangsarbeiter in ihren Einrichtungen beschäftigt. Die ganze Hilf- und Ratlosigkeit, mit der offizielle Repräsentanten der katholischen Kirche der neuen und ungewohnten Situation begegneten, wurde insbesondere in einer Stellungnahme des Pressesprechers der Deutschen Bischofskonferenz deutlich, der kurz darauf von einem flächendeckenden Einsatz von Zwangsarbeitern bei Einrichtungen der katholischen Kirche sprach.[Anm. 1] Historisch korrekt waren aber weder das Negieren des Zwangsarbeitereinsatzes bei kirchlichen Stellen noch das Zugeständnis eines zahlenmäßig hohen Prozentsatzes.

Nachdem sich die ersten Aufgeregtheiten gelegt hatten, musste die Tatsache der Existenz des Arbeitseinsatzes von Zwangsarbeitern bei kirchlichen Stellen nüchtern konstatiert werden. Zunächst blieb noch die sich sofort aufdrängende Frage offen, wie mit diesem Phänomen umzugehen sei. Im Wesentlichen wurden zwei Lösungsmöglichkeiten des weiteren Vorgehens diskutiert. Nachdem im Juli 2000 das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" im Parlament verabschiedet worden war,[Anm. 2] das eine Entschädigung an die Zwangsarbeiter zum Inhalt hatte, plädierten die Befürworter dieses Stiftungsgesetzes dafür, auch die katholische Kirche solle sich der Stiftung anschließen. Andere negierten dies und traten demgegenüber dafür ein, die katholische Kirche solle sich zwar der Verantwortung stellen, dabei aber einen eigenständigen Weg beschreiten.

Die Befürworter dieser Lösung waren sofort einem hohen politischen und moralischen Druck in der Öffentlichkeit ausgesetzt, der vor allem von den Medien geschürt wurde. Ohne diese Diskussion im Einzelnen ausbreiten zu wollen, soll aber doch erwähnt werden, dass der katholischen Kirche unterstellt wurde, sich aus der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gegenüber der Zwangsarbeiterthematik auszuklinken. Die Brisanz eines vermeintlich snobistischen Rückzuges wurde noch dadurch erhöht, dass sich die protestantischen Kirchen im Rahmen einer Zustiftung an der Bundesstiftung beteiligten.[Anm. 3]

Die Entscheidung fiel im August 2000 durch einen Beschluss des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz zugunsten der zweiten Lösungsmöglichkeit, also eines – politisch gesehen – zunächst sehr umstrittenen eigenen Weges.[Anm. 4]

Wie sah nun dieser eigene Weg aus?

Die Deutsche Bischofskonferenz beschloss, die Entschädigung von Fremdarbeitern, die während des Zweiten Weltkrieges zwangsweise in katholischen Einrichtungen beschäftigt waren, in eigener Zuständigkeit zu regeln. Dazu wurden 10 Millionen DM zur Verfügung gestellt, die auf zwei Fonds – einen sog. "Entschädigungsfonds" und einen "Versöhnungsfonds" – mit einem Volumen von je 5 Millionen DM aufgeteilt wurden. Der "Entschädigungsfonds"[Anm. 5] hat zur Aufgabe, direkte Zahlungen an persönlich Betroffene zu leisten. Der „Versöhnungsfonds“[Anm. 6] soll über die Einzelfall-Lösung hinaus gezielt für die Versöhnungsarbeit eingesetzt werden. Er soll insbesondere Projekte finanzieren, die der Versöhnungsarbeit dienen. Damit soll ein Beitrag der katholischen Kirche zur Auseinandersetzung mit dem Erbe des Nationalsozialismus geleistet und die Erinnerung an die Folgen von Systemunrecht wachgehalten werden. Die Entschädigung beträgt pro Einzelperson jeweils 5.000 DM (2.556,46 €). Die Vergaberichtlinien orientieren sich weitgehend an den Vorgaben des Gesetzes der Stiftungsinitiative von Bund und Wirtschaft.

Eine Frage ist jetzt nach wie vor noch offen, nämlich die nach der Motivation des eigenen Weges. Was waren die Gründe, dem Druck der Öffentlichkeit nicht nachzugeben und einen eigenen Weg zu beschreiten?

Der hierfür wichtigste Grund war, dass das Stiftungsgesetz die Zahlung der Entschädigung von der Qualität der Zwangsarbeit abhängig macht. Für die Art der Zwangsarbeitsverhältnisse, die vorwiegend in kirchlichen Einrichtungen bestanden, werden im Gesetz allerdings keine Entschädigungszahlungen gewährleistet. Warum nicht? In der Präambel des Stiftungsgesetzes sowie in seiner offiziellen Begründung wird eine generelle Einschätzung der Zwangsarbeit vorgenommen. Diese wird beschrieben als „Sklaven- und Zwangsarbeit, welche nicht nur das Vorenthalten des gerechten Lohnes bedeutete. Sie bedeutete auch Verschleppung, Entrechtung, die brutale Missachtung der Menschenwürde. Oft war sie planvoll darauf angelegt, die Menschen durch Arbeit zu vernichten.“[Anm. 7] Schon die ersten Rechercheergebnisse belegten, dass durch diese Charakterisierung die Situation der Lebensumstände der Fremdarbeiter in katholischen Einrichtungen nicht getroffen wurde.

Die Zwangsarbeiter, die bei kirchlichen Einrichtungen beschäftigt waren, lassen sich in ihrer überwiegenden Zahl den Einsatzfeldern Land-, Forst-, Hauswirtschaft, Krankenhauspflegedienst sowie Hilfsarbeiten auf Friedhöfen zuordnen. Die Personen selbst stammen meist aus Osteuropa. Es handelt sich bei den zivilen Fremdarbeitern vorwiegend um sog. Ostarbeiter und um Polen. Außerdem sind auch östliche und westliche Kriegsgefangene nachweisbar, hierbei vorwiegend Franzosen. Für den Bereich der katholischen Kirche sind keine zugeteilten KZ-Häftlinge, Strafgefangene oder jüdische Zwangsarbeiter belegbar. Die Zwangsarbeiter der kirchlichen Einrichtungen waren nicht gefängnisähnlichen Lebensbedingungen unterworfen bzw. wurden auch nicht unter Waffengewalt zur Arbeit gezwungen.[Anm. 8]

Für die Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz über eine eventuelle Beteiligung an der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ hat vor allem die Frage eine entscheidende Rolle gespielt, inwieweit damit eine konkrete Hilfe für den Personenkreis erreicht wird, der durch Zwangsarbeit in kirchlichen Einrichtungen unmittelbar oder auch noch in der zweiten Generation geschädigt worden ist. Das Stiftungsgesetz definiert in § 11 die Leistungsberechtigten. Danach beschränken sich die Leistungen der Bundesstiftung auf Menschen, die als Häftlinge im KZ oder anderen Lagern zu einem Arbeitseinsatz in einem gewerblichen Unternehmen oder im öffentlichen Bereich gezwungen wurden bzw. deren Arbeitskraft im Zuge rassischer Verfolgung ausgebeutet wurde. Fremdarbeiter in kirchlichen Einrichtungen sind somit durch das Gesetz ausdrücklich nicht erfasst. Zudem lässt das Gesetz Leistungen an Personen, die nicht im gewerblichen oder öffentlichen Bereich tätig waren, nur im Rahmen einer Kann-Bestimmung zu und auch dies nur insoweit wie damit nicht eine Minderung der für die Hauptgruppe vorgesehenen Beträge verbunden ist.[Anm. 9]

Diese Formulierungen waren den Bischöfen zu vage, um sich der Bundesstiftung anzuschließen. Gestützt auf die ersten vorliegenden Rechercheergebnisse, d.h. aus dem Wissen um die Existenz von Zwangsarbeitern im kirchlichen Bereich, leiteten die Bischöfe die Verpflichtung ab, diesen Personen eine Entschädigung zukommen zu lassen. Da der Weg über die Bundesstiftung aber das Risiko barg, dass der betroffene Personenkreis leer ausgehen könnte, entschlossen sich die Bischöfe, einen eigenen Weg zu gehen und selbst für die Entschädigung Sorge zu tragen.

Wie gelangte man zu dem Wissen über die Existenz von Zwangsarbeitsverhältnissen im kirchlichen Bereich? Nachdem spätestens Ende Juli 2000 ein Problembewusstsein für das Vorhandensein der in Frage stehenden Arbeitsverhältnisse geschaffen worden war, kam es – trotz aller Diversität der einzelnen Diözesen – zu einer regelrechten konzertierten Aktion mit dem Ziel, einem bis dahin weitgehend unbekanntem Problemfeld scharf umrissene Konturen zu verleihen; d.h. konkret, das Ziel bestand darin, die früher bestehenden Zwangsarbeitsverhältnisse ausfindig zu machen und die davon betroffenen Personen zu benennen, um ihnen dann eine Entschädigung zukommen lassen zu können. Hier zeigt sich ein elementarer Unterschied zum Vorgehen im Bereich der Bundesstiftung, der zugegebenermaßen auch durch die Quantität der fraglichen Fälle bedingt ist. Die deutschen Bischöfe erteilten den Auftrag, nicht erst auf die Antragstellung Betroffener zu warten, sondern aktiv die früheren Arbeitsverhältnisse zu ermitteln.[Anm. 10] Im günstigsten Fall für den Betroffenen kann es somit vorkommen, dass jemand eine Entschädigung erhält, obwohl er keinen Antrag gestellt hat. Dieser Verfahrensweg ist aufgrund der ungleich höheren Zahlen für die Bundesstiftung zugegebenermaßen nicht gangbar.

Noch in den Sommermonaten des Jahres 2000 wurden in den einzelnen Diözesen Kommissionen oder Arbeits- bzw. Projektgruppen gebildet, die die Aufgabe erhielten, die Zwangsarbeitsverhältnisse bei kirchlichen Einrichtungen während des Krieges zu erforschen. In der Regel liegt die Federführung oder zumindest die geschäftsführende Steuerung der Arbeiten beim jeweiligen Bistumsarchiv.[Anm. 11] Schon nach kurzer Zeit wurde erkennbar, dass sich diese Organisationsform in besonderer Weise bewährte. Mit der unmittelbaren Einbindung der Bistumsarchive an verantwortlicher Stelle in die Recherchearbeiten kam zugleich auch eine größtmögliche historische Fachkompetenz unmittelbar zur Entfaltung, ohne dass der eigentlichen Arbeit zeitraubende Einführungs- und Orientierungsphasen für den Personenkreis vorgeschaltet werden mussten, die mit dieser Aufgabe betraut wurden. Konsequenterweise konnten somit schon nach kurzer Zeit erste fundierte Zwischenergebnisse vorgelegt werden.[Anm. 12]

Von Beginn an war die Recherchetätigkeit des Bistumsarchivs in ein überregionales Informationsnetzwerk eingebunden. So gab es beispielsweise im August 2000, im Mai 2001 und im November 2002 drei große Treffen der Diözesanbeauftragten zur Ermittlung der Zwangsarbeiter in Mainz und zwei weitere in Bonn. Erklärtes Ziel dieser Zusammenkünfte war es, einen intensiven Informationsaustausch über die bisherigen Untersuchungen zu gewährleisten sowie Aspekte des weiteren methodischen Vorgehens zu erörtern und entsprechende Maßnahmen abzusprechen.

Schon bei den ersten Nachweisen von Zwangsarbeitsverhältnissen hatte es sich gezeigt, dass von dieser Problemstellung insbesondere die Ordensgemeinschaften tangiert wurden. Den bekannten Schwächen in der Infrastruktur des Archivwesens der Orden wurde dahingehend entgegengewirkt, dass der jeweilige Diözesanbeauftragte auch die Aufgabe erhielt, die Zwangsarbeitsverhältnisse der Orden seines Sprengels zu recherchieren. Dadurch wurde bundesweit eine engere Zusammenarbeit zwischen den Ordensgemeinschaften und den Diözesanbeauftragten bzw. den Bistumsarchiven sozusagen institutionalisiert.

Die ersten Schritte der praktischen Arbeit waren fast überall gleich. Zunächst wurden die Überlieferung des eigenen Hauses und die der Kirchenverwaltung des eigenen Sprengels nach der anstehenden Problematik durchgesehen. Aufgrund des Kenntnisstandes zur eigenen Überlieferung konnte dieser Prozess im Allgemeinen zügig abgeschlossen werden. Dabei stieß man vielerorts auf die für die Erfüllung des Auftrages ergiebige Quellengruppe der "Kräftebilanz". Seit dem Jahr 1940 hatten die Bistumsverwaltungen zu volks- bzw. kriegswirtschaftlichen Zwecken jährlich eine sog. Kräftebilanz zu erstellen.[Anm. 13] Die Aufstellung einer volkswirtschaftlichen Kräftebilanz war 1940 vom Oberkommando der Wehrmacht beim Präsidenten des Statistischen Reichsamtes in Auftrag gegeben worden. Über den Reichsminister für kirchliche Angelegenheiten wurden die Bistumsverwaltungen aufgefordert, wehrkreisweise die "Personalstärke der Diözesen" nach einem Fragebogenmuster zu erfassen. Es ging dabei um die lückenlose Erfassung der in einer Diözese beschäftigten Arbeitskräfte. Die Kräftebilanz wurde jährlich bis einschließlich 1944 abgefragt und deckte den Zeitraum seit 1939 ab.

Die Auswertung der Fragebögen bietet einen gewissen Interpretationsspielraum. Sie führte in aller Regel nicht zu konkreten Namen, lieferte aber Hinweise, die zur Grundlage weiterer Recherchen genutzt werden konnten. Die konkreten Nachweise der Arbeitsverhältnisse gestalten sich in der Regel sehr mühsam und können vielfach nur mehr oder weniger indirekt geführt werden. Eine gewisse Sicherheit des Nachweises kommt oft erst durch das mosaikartige Zusammenfügen vieler Einzelteile zu einem Gesamtbild zustande.

Im Folgenden soll in einem kleinen Exkurs das praktische Vorgehen im Bistum Mainz beschrieben werden. Die Ergebnisse werden sodann in einen größeren Kontext eingestellt.

Für das Bistum Mainz wurde im Jahr 1931 ein sog. Handbuch oder ein Realschematismus erarbeitet, in dem alle im Bistum vorhandenen kirchlichen Einrichtungen mit einem kurzen Abriss ihrer Geschichte dargestellt sind.[Anm. 14] Dieses Handbuch bietet somit einen Wegweiser zu allen Einrichtungen, die als potentielle Beschäftigungsträger in Frage kamen. Damit war ein solides Fundament für die weiteren Recherchen gegeben. In den anderen Archiven, in denen ein derartiger Realschematismus für den eigenen Sprengel nicht existierte, mussten die entsprechenden Daten in einer zeitaufwendigen Arbeit gleichsam zu einer Topographie der kirchlichen Einrichtungen erst ermittelt werden.

Die Mainzer Kommission führte, nachdem die Bestände des eigenen Archivs gesichtet worden waren, eine schriftliche Erhebung in Form eines Fragebogens durch, der in jeweils unterschiedlicher und angepasster Form an sämtliche 345 Pfarreien sowie 14 Ordensgemeinschaften und 66 sonstige kirchlichen Einrichtungen wie beispielsweise Stiftungen u.a. innerhalb des Bistums verschickt wurde. Auch in den anderen Diözesen wurden vergleichbare Vorhaben initiiert. Die Rücklaufquote betrug für das Bistum Mainz bei Orden und Einrichtungen 100 Prozent, bei den Pfarreien blieb die Antwortquote minimal. Hinweise auf kirchliche Zwangsarbeiter ergaben sich durch die Fragebogenaktion nicht. Das Ergebnis lässt sich nahtlos mit dem anderer Diözesen vergleichen. Der aufwendige administrative Akt der schriftlichen Befragung durch Fragebogen stieß vollständig ins Leere. Für die Mitglieder der Kommission war es ein gewisser Trost, dass es andernorts auch nicht besser aussah und das unzureichende Ergebnis nicht nur auf die Kommission und die Art ihrer Arbeit zurückfiel. Die Fragebogenaktion, die auch auf die Erkenntnisse von Zeitzeugen abzielte, zeigte die Begrenztheit dieses Mittels auf und machte deutlich, wie rapide in quantitativer Hinsicht die Möglichkeit abnimmt, wirkliche Zeitgenossen der fraglichen Epoche noch zu erreichen. Ein völliges Versiegen dieser Quelle ist abzusehen.

Mit der Untersuchung der zentralen Überlieferung der Bistumsarchive sowie der kirchlichen Archive im Sprengel bei Pfarreien, Ordensgemeinschaften oder Einrichtungen erschöpft sich der Kreis der engeren genuin kirchlichen Quellen. Die anderen Quellen, die zur Lösung der anstehenden Fragen unbedingt herangezogen werden müssen, sind nicht auf den kirchlichen Bereich beschränkt. Ihre Nutzung kann nur durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen den in der Forschung Tätigen und den jeweiligen Eignern oder Verwahrern der in Frage kommenden Quellengattungen zu einem befriedigenden Erfolg geführt werden.

In jedem Fall sind die folgenden Unterlagen einschlägig, soweit sie erhalten geblieben sind:

* Meldeunterlagen der Kommunen

* Lohnbücher und Karteien

* Meldeunterlagen für die Pflichtversicherungen; d.h. insbesondere Landesversicherungsanstalten (LVA) und Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK). − Die AOK beispielsweise erhielt durch den Arbeitgeber sog. Hebelisten, in denen sämtliche Beschäftigte eines Betriebes inklusive der Zwangsarbeiter aufgelistet waren. Diese Hebelisten liegen in unterschiedlicher äußerer Form von einer einfachen Kladde bis zum festgebundenen Buch vor. Die AOK hat dann pro Beschäftigtem eine eigene Karteikarte mit individuellen Daten angelegt. Wenn diese noch existieren, liegt eine Quelle mit größtmöglicher Aussagefähigkeit vor.

Der Initiative einzelner Archivarskollegen ist es zu verdanken, dass auch abgelegene Quellengruppen in den Blick genommen wurden:

* die Datenbank von "Memorial", Moskau:[Anm. 15] Aufgrund einer Zeitungsmeldung der "Izvestija" haben 1990 ca. 440.000 Personen aus allen Teilen der damaligen Sowjetunion Entschädigungsanträge gestellt. Diese Schreiben sind später in einer Datenbank erfasst worden. Diese Datenbank wurde nach einschlägigen Begriffen ausgewertet. Die große Schwierigkeit dabei war, dass die Liste und auch die Sortiergänge der Auswertung stets nach den kyrillisch geschriebenen Worten erfolgen mussten.

* die "Kiew-Liste": Nach den Bestimmungen des bereits mehrfach erwähnten Stiftungsgesetzes arbeitet die Bundesstiftung mit Partnerorganisationen zusammen, die ihrerseits die Gewährung und Auszahlung der Entschädigungssummen an die Betroffenen vornehmen.[Anm. 16] Für die Ukraine ist beispielsweise die in Kiew ansässige Ukrainische Nationale Stiftung "Verständigung und Aussöhnung" zuständig. Dort laufen alle Entschädigungsanträge zusammen, die sich auf Personen aus der Ukraine beziehen. Der Abgleich mit dieser sog. Kiew-Liste, um deren gezielte Unterstützung die Diözesen durch die Geschäftsstelle des Entschädigungsfonds gebeten wurden, erbrachte die Namen mehrerer Dutzend weiterer ehemaliger Zwangsarbeiter. Eine große Schwierigkeit bestand hier – wie auch bei der Liste von Memorial Moskau – darin, die Jahrzehnte später gemachten Angaben mit den Verhältnissen der Kriegszeit in Deutschland in Übereinstimmung zu bringen. Zudem wurde von den Betroffenen oft nicht die korrekte Bezeichnung gewählt, die zudem aus einer fremden Sprache mit einem anderen kulturellen Hintergrund in das Deutsche übertragen werden musste, bevor man sie auf einschlägige Betreffe hin überprüfen konnte.

Die Frist, im Rahmen des kirchlichen Entschädigungsfonds einen Entschädigungsantrag zu stellen, lief bis Ende Dezember 2002. Daher dürften – bis auf geringe Abweichungen – die nachstehend genannten Ergebnisse den endgültigen Resultaten weitestgehend entsprechen. Der aktuelle Stand (Dezember 2003) der ermittelten Kerndaten ist folgender:

Bei der Geschäftsstelle des Entschädigungsfonds in München wurden bislang 3.683 Fälle gemeldet.[Anm. 17] Davon entfallen auf die Bistümer, die Gebietsanteile an Rheinland-Pfalz haben:

* Köln: 602 Personen namentlich ermittelt sowie ca. 100 summarisch (entschädigt 64).

* Limburg: ca. 400 Personen (inkl. 150 Kriegsgefangene) (entschädigt 15, davon 13 lebend, bei 2 Personen wurden die Erben entschädigt).[Anm. 18]

* Mainz: 9 Personen (entschädigt 2).

* Speyer: etwa 30 Personen (entschädigt 1).

* Trier: 224 Personen, davon 206 namentlich ermittelt (entschädigt 30).[Anm. 19]

Noch scheint es verfrüht, ein endgültiges Fazit zu ziehen, da die Klärungsprozesse aufgrund neuerer Quellenfunde noch nicht vollständig abgeschlossen sind. Eine kleine Randbemerkung – sozusagen in eigener Sache – möchte ich dennoch zum Schluss anfügen. Die Zwangsarbeiterproblematik hat die Kompetenz und Leistungsfähigkeit der Archive, die sonst eher ein Schattendasein führen, nachdrücklich unter Beweis gestellt und die Kirchenverwaltungen vor manchem Dilemma gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien bewahrt. Die Archive haben sich in einer schwierigen Situation als verlässlicher und fachlich versierter Partner erwiesen. Zu hoffen bleibt, dass dieser Eindruck auch nachhaltig wirkt. Ob der letztlich im Einzelnen nicht mehr bezifferbare gewaltige Einsatz angesichts der messbaren Resultate sich wirklich gelohnt hat, ist eine Frage, die an anderer Stelle entschieden wird und zu vertreten ist.

Anmerkungen:

  1. Der damalige Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Rudolf Hammerschmidt erklärte Anfang August 2000 gegenüber der Zeitung "Welt am Sonntag", die Katholische Kirche in Deutschland habe in der Nazi-Zeit "flächendeckend" Zwangsarbeiter beschäftigt. Die Zwangsarbeiter seien vorwiegend in den von der katholischen Kirche bewirtschafteten Ländereien eingesetzt gewesen. Zurück
  2. Der Bundestag verabschiedete am 6. Juli 2000 mit Zustimmung des Bundesrates (14. Juli 2000) das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" vom 2. August 2000, in Kraft getreten am 12. August 2000 (Bundesgesetzblatt: BGBl. 2000 I, S. 1263-1269), geändert durch das Gesetz vom 4. August 2001, in Kraft getreten am 11. August 2001 (BGBl. 2001 I, S. 2036) sowie durch das Gesetz vom 21. August 2002, in Kraft getreten am 28. August 2002 (BGBl. 2002 I, S. 3347). Zurück
  3. Am 12. Juli 2000 hatten die protestantischen Kirchen und ihre Diakonischen Werke unter Federführung der EKD sowie des Diakonischen Werkes der EKD in der Erklärung "Die Erinnerung wach halten – gemeinsam Verantwortung übernehmen", angekündigt, insgesamt 10 Mill. DM als Zustiftung in die Bundesstiftung einzubringen. Die Erklärung wurde von Präses Manfred Kock als dem Vorsitzenden des Rates der EKD und vom Präsidenten des Diakonischen Werkes der EKD Jürgen Gohde unterzeichnet. Text der Erklärung in: Diakonie-Korrespondenz 7 (2000) S. 52-53. Zurück
  4. Am 28. August 2000 entschied der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz in Würzburg-Himmelspforten im Verlauf seiner 132. Sitzung. Das Ergebnis wurde am 29. August 2000 auf einer Pressekonferenz in Mainz der Öffentlichkeit vorgestellt. Die zu diesem Zweck veröffentlichte Presseerklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann, „Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Einrichtungen der Katholischen Kirche 1939-1945“ umfasst 11 Seiten. Zurück
  5. Der Entschädigungsfonds wurde organisatorisch beim Deutschen Caritasverband angegliedert. Die Deutsche Bischofskonferenz hat ihn mit der Verwaltung und der Durchführung der Zahlungen des Entschädigungsfonds beauftragt. Dabei wurde kein eigener Verwaltungsapparat aufgebaut; vielmehr wurden die vorhandenen Ressourcen für die neuen Aufgaben genutzt. Die Geschäftsführung erfolgt ehrenamtlich. Der Vergabeausschuss, bestehend aus dem Generalsekretär und den Leitern der Hauptvertretungen des Caritasverbandes in Berlin und München, entscheidet über die Bewilligungen. Weitere Einzelheiten bei Ferdinand Michael Pronold: Der Entschädigungsfonds der deutschen Bischöfe und die kirchlichen Suchdienste: Arbeitsauftrag, Arbeitsweise und bisherige Recherche-Ergebnisse. In: Klaus Barwig/Dieter R. Bauer/Karl-Joseph Hummel (Hrsg.): Zwangsarbeit in der Kirche. Entschädigung, Versöhnung und historische Aufarbeitung, Stuttgart 2001 (Hohenheimer Protokolle Bd. 56), S. 249-253. Zurück
  6. Auch für die Umsetzung der Ziele des Versöhnungsfonds wurde keine neue Organisation geschaffen. Die bereits seit 1993 bestehende Solidaritätsaktion "Renovabis" der deutschen Katholiken mit den Menschen in Mittel- und Osteuropa wurde mit der Geschäftsführung beauftragt. Die Deutsche Bischofskonferenz hat den von Renovabis vorgelegten Vergaberichtlinien zugestimmt. Diese enthalten Bestimmungen über förderungsfähige Maßnahmen, Antragsberechtigung, Förderungs­umfang, Vergabe und Auszahlung der Mittel durch die Geschäftsstelle. Die Entscheidung über Projektanträge erfolgt durch den Vergabeausschuss des Versöhnungsfonds. Er besteht aus dem Stellvertretenden Geschäftsführer der Aktion Renovabis, Dr. Gerhard Albert, der Geschäftsführerin der Deutschen Kommission Justitia et Pax, Gertrud Casel, und Generalvikar Dr. Georg Jelich (Erfurt) für die deutschen Diözesen. Zurück
  7. Presseerklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann, vom 29. August 2000, S. 7. Zurück
  8. Vgl. die Definition der Leistungsberechtigten nach § 11 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft". Zurück
  9. Vgl. hierzu die Ausführungen der bereits erwähnten Presseerklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Bischof Karl Lehmann vom 29. August 2000, S. 10. Zurück
  10. Ebenda S. 8 und S. 10. „Eine erste Entscheidung des Ständigen Rates betrifft die weitere Aufarbeitung der Quellen und die wissenschaftliche Forschung. Wir haben uns dafür ausgesprochen, diese Arbeit auf der Ebene der einzelnen Diözese unter Einbeziehung aller infrage kommenden kirchlichen Träger und Einrichtungen (Diözese, Pfarreien, Ordensgemeinschaften, Caritasverband, Stiftungen etc.) durchzuführen, um eine möglichst genaue örtliche und regionale Erfassung sicherzustellen. Dabei werden nicht nur kirchliche Archive und Dokumentationen, sondern auch kommunale und staatliche Archive sowie andere Datenbestände einbezogen (S. 8) ... Der Ständige Rat ist der Auffassung, dass die katholische Kirche in dem jetzt unternommenen Versuch unseres Volkes, die Zwangsarbeiterproblematik umfassend aufzuarbeiten, vorrangig für die berechtigten Erwartungen derjenigen eintreten muss, die als Fremdarbeiter in katholischen Einrichtungen tätig waren.“ (S. 10). Zurück
  11. In den fünf Diözesen, die über Gebietsanteile des Bundeslandes Rheinland-Pfalz verfügen, gestaltete sich die Situation folgendermaßen: Köln: Am 20. Juli 2000 begründete der Generalvikar des Erzbistums Norbert Feldhoff eine Kommission mit dem Auftrag zu recherchieren, ob und unter welchen Bedingungen von 1939 bis 1945 in Einrichtungen der verfassten Kirche im Erzbistum Köln Zwangsarbeiter beschäftigt worden sind. Die Leitung der Kommission oblag dem Historischen Archiv des Erzbistums. Ergebnisse wurden bislang vorgelegt durch: Ulrich Helbach/Joachim Oepen: Einsatz von Zwangsarbeitern in kirchlichen Einrichtungen im Bereich des Erzbistums Köln. Ein Werkstattbericht (PEK skript 1.9.2000), Köln 2000; dies. (zugleich in geringfügig überarbeiteter Form) in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 203 (2000) [erschienen 2001], S. 183-211; Ulrich Helbach: Quellen in Registraturen und Archiven der Katholischen Kirche zur Erforschung der Zwangsarbeit in Deutschland 1939 bis 1945. In: Wilfried Reininghaus/Norbert Reimann (Hrsg.): Zwangsarbeit in Deutschland 1939-1945. Archiv und Sammlungsgut, Topographie und Erschließungsstrategien, Bielefeld 2001, S. 161-174; ders. zusätzlich in: Klaus Barwig/Dieter R. Bauer/Karl-Joseph Hummel (Hrsg.): Zwangsarbeit in der Kirche. Entschädigung, Versöhnung und historische Aufarbeitung (Hohenheimer Protokolle, Bd. 56), Stuttgart 2001, S. 143-161. Der Problematik des Einsatzes von Zwangsarbeitern im Erzbistum Köln widmet sich auch die noch nicht abgeschlossene Dissertationsarbeit von Anne Ostermann: Zwangsarbeiter in kirchlichen Einrichtungen im Erzbistum Köln 1939-1945 (noch in Bearbeitung). ‑ Limburg: Im August 2000 beauftragte Bischof Franz Kamphaus Dr. Thomas Schüller, Leiter der Stabstelle Kirchliches Recht, mit der Koordinierung der Recherchemaßnahmen im Bistum Limburg. In seiner Arbeit wurde Dr. Schüller durch die beiden Kirchenhistoriker Barbara Wieland und Joachim Rotberg unterstützt. Erste Ergebnisse wurden publiziert von: Joachim Rotberg/Thomas Schüller/Barbara Wieland: Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene in katholischen Einrichtungen im Bereich der Diözese Limburg. Ein Werkstattbericht (Limburger Texte 25), Limburg 2001, sowie Bischöfliches Ordinariat Limburg (Hrsg.): Katalog zur Ausstellung Zwangsarbeit in der Kirche. Eine Ausstellung des Bistums Limburg, Limburg 2002. ‑ Mainz: Am 25. Juli 2000 richtete Generalvikar Prälat Dr. Werner Guballa die fünf Personen umfassende Kommission "Katholische Kirche und Zwangsarbeiter im Bistum Mainz" ein, die den Auftrag erhielt, umfassend zu ermitteln, ob und in welchem Maße Zwangsarbeiter in kirchlichen Einrichtungen während des Zweiten Weltkrieges im Bereich der Diözese Mainz beschäftigt waren. Zum Vorsitzenden der Kommission wurde Domkapitular Prälat Ernst Kalb bestimmt. Der Bistumsarchivar Dr. Hermann-Josef Braun übernahm die Aufgaben der Geschäftsführung und der Koordination für die Kommission. Weitere Mitglieder der Kommission waren Domkapitular und früherer Vorsitzender des Caritasverbandes für die Diözese Mainz Prälat Günter Emig, der Kirchenhistoriker Pfarrer i.R. Dr. Ludwig Hellriegel sowie Studiendirektorin Regina Elisabeth Schwerdtfeger. Vgl. zu den Ergebnissen des vorläufigen Abschlussberichtes der Kommission die Mitteilung in den Mainzer Bistumsnachrichten Nr. 14 vom 11.4.2001, S. 1-2. ‑ Speyer: Unter der Federführung des Archivs (Leiter: Dr. Hans Ammerich) wurde seit Anfang Juni 2000 die Frage nach einer Beschäftigung von Zwangsarbeitern in Zusammenarbeit mit dem Diözesancaritasverband und der Pressestelle des Bistums bearbeitet. ‑ Trier: Am 15. August 2000 richtete das Bistum Trier eine vier Personen umfassende Arbeitsgruppe mit dem Auftrag ein, sich um eine Klärung der Beschäftigung von Zwangsarbeitern in der NS-Zeit in kirchlichen Einrichtungen und Dienststellen im Bereich des Bistums zu bemühen. Zur Arbeitsgruppe gehörten als Leiter Archivdirektor Dr. Persch sowie die Bistumsjustitiarin Dr. Dorothee Bohr, der Kirchenhistoriker Prof. Dr. Bernhard Schneider und der Pressesprecher des Bistums Hans Casel. Einzelheiten bei Martin Persch: Zwangsarbeiter in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Trier. In: Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Hrsg.): Jahrbuch Kreis Trier-Saarburg 2002, Trier 2001, S. 170-174, sowie Michael Meiser: Zwangsarbeit in kirchlichen Einrichtungen während des Zweiten Weltkrieges, unter besonderer Berücksichtigung des Bistums Trier und des Verhältnisses von Kirche und Staat während der NS-Zeit. Diplomarbeit an der Theologischen Fakultät Trier (bei Prof. Dr. Bernhard Schneider, Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit), Trier 19. Mai 2003 (die Arbeit wird möglicherweise in der Reihe „Veröffentlichungen des Bistumsarchivs Trier“ gedruckt). Zurück
  12. Die Ergebnisse der Arbeiten in den einzelnen Diözesen werden in einer von der Kommission für Zeitgeschichte, Bonn, herausgegebenen umfassenden Dokumentation publiziert, die 2004 erscheinen soll.  Zurück
  13. Im Dom- und Diözesanarchiv Mainz sind diese Unterlagen nachgewiesen im Bestand: Bischöfliches Ordinariat, Generalia, Abteil 69 Nr. XII. Zurück
  14. Bischöfliche Kanzlei (Hrsg.): Handbuch der Diözese Mainz. Mainz 1931. Zurück
  15. Einzelheiten hierzu bei Barbara Stelzl-Marx: Das Schweigen brechen. Briefe ehemaliger sowjetischer Zwangsarbeiter an "Memorial" Moskau. In: Reininghaus/Reimann (Hrsg.), Zwangsarbeit (wie Anm. 11), S. 217-225. Zurück
  16. Nach § 9 des Stiftungsgesetzes, hier vor allem die Absätze 1 und 2.  Zurück
  17. Die Gesamtzahl der gemeldeten Zwangsarbeiter beträgt 3.683 Personen. Davon sind bei 398 Personen die Daten unvollständig. Bislang wurden 504 Zwangsarbeiter entschädigt, während 711 Personen als verstorben ermittelt wurden. Für 498 Personen laufen noch Ermittlungen zur Schicksalsklärung über den kirchlichen Suchdienst. Insgesamt konnten bislang 1.474 Personen ermittelt werden. Zahlenangaben nach einer Mitteilung der Geschäftsstelle des Entschädigungsfonds der deutschen Bistümer vom 19.12.2003, wofür Herrn René Massier herzlicher Dank gebührt. Zurück
  18. Die Zahlenangaben wurden am 19.12.2003 von Herrn Dr. Schüller, Limburg, erfragt, dem hierfür herzlich gedankt sei. Diese Zahlen gehen über die in der Literatur genannten Zahlen hinaus, die nicht mehr dem aktuellsten Stand entsprechen. Zurück
  19. Die Angaben wurden am 19.12.2003 von Herrn Dr. Martin Persch, Trier, erfragt, dem hierfür herzlich zu danken ist.  Zurück