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Die Entstehung des deutschen Zollvereins aus südwestdeutscher Perspektive

Karikatur aus dem Jahr 1847 mit dem Titel "Das Lichten eines Hochwaldes."[Bild: Universität Heidelberg]

Die Geschichtsschreibung über den deutschen Zollverein von 1834 ist häufiger als andere Themen heute noch geprägt von überalterten Forschungsergebnissen vergangener Zeiten (auch und gerade im Internet). Oft wird der Zollverein verkürzt als reine Vorstufe der deutschen Nationalbildung unter preußischer Vorherrschaft dargestellt. Diese einseitige Darstellung unterschlägt jedoch viele wichtige Aspekte und unterstellt den Gründungsvätern häufig nationale Motive, die diese nicht im Sinn hatten. Auch die Perspektive der weniger mächtigen, südwestdeutschen Mittelstaaten findet oft wenig bis gar keine Beachtung. Der Blick dieser Darstellung richtet sich daher vor allem auf die Staaten Hessen-Darmstadt (Großherzogtum Hessen), Kurhessen und Nassau; im geringeren Maße auch auf Baden, Württemberg und die bayrische Pfalz sowie kleinere politische Einheiten.

0.1.Vorgeschichte

Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation erhob das Reich offiziell Anspruch auf die Hoheitsrechte über das Zollwesen. Seit dem späten Mittelalter wanderten diese Rechte jedoch de facto an die einzelnen Territorialstaaten. Das Zollwesen unterschied sich zu dieser Zeit noch deutlich vom modernen Pendant. Zoll wurde damals nicht an den Staatsgrenzen erhoben, sondern an zahlreichen Zollstellen entlang von Handelswegen im eigenen Machtbereich. Die Anzahl dieser Abgabestellen nahm wegen des ansteigenden Finanzbedarfs der Staaten im Laufe der Frühen Neuzeit zu. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts wurde der Ausbau dieses Zollwesens durch die merkantilistische Wirtschaftspolitik gefördert. Hierbei versuchte man die eigene Wirtschaft durch Schutzzölle auf fremde Wareneinfuhr zu unterstützen. Ende des 18. Jahrhunderts wurde der Raum der deutschen Staaten von einem Netz aus ungefähr 1800 Zolllinien durchzogen. [Anm. 1]

0.2.Umwälzungen vor und nach dem Wiener Kongress

Der Deutsche Bund nach dem Frankfurter Territorialrezess um 1820.[Bild: IEG / A. Kunz 2000 (www.ieg-maps.uni-mainz.de)]

Der süddeutsche Raum durchlebte zu Beginn des 19. Jahrhunderts in wirtschaftlicher Hinsicht zahlreiche Veränderungen: Die Säkularisierung (Verstaatlichung von Kirchenbesitz), die Mediatisierung (Unterordnung von kleineren Herrschaften in größere Territorien), die Aufteilung der vorderösterreichischen Besitzungen sowie die Schaffung neuer Länderblöcke, die bis 1813 im Rheinbund zusammengeschlossen waren. [Anm. 2]

Nach und nach wurden zu dieser Zeit auch die alten Zollprivilegien durch staatliche Grenzzölle ersetzt. Bayern (1807), Württemberg (1808), Baden (1812) und die von den Mitgliedern der napoleonischen Familie regierten Rheinbundstaaten Berg (1806/1808) und Westfalen (1811) führten solche neuartigen Zollsysteme in ihrem Einflussgebiet ein. Das Ziel war es, einen von Handelsschranken geschützten Wirtschaftsraum zu schaffen, um den eigenen Handel und das eigene Gewerbe zu beleben. Zudem erhoffte man sich durch das nun rein staatliche Monopol auf Zolleinnahmen eine Verbesserung der Staatsfinanzen. Der Aufbau und Unterhalt solcher Grenzzölle war jedoch oft kostspieliger als erwartet – insbesondere da die Grenzverläufe zu dieser Zeit teilweise sehr kompliziert waren. Zudem zerstörte diese neuartige Zusammenlegung von ökonomischen und politischen Grenzen in vielen Fällen wirtschaftliche Verflechtungen, die über Jahrhunderte grenzübergreifend gewachsen waren.

Nach der Zeit Napoleon Bonapartes wurde in den Jahren 1814 und 1815 auf dem Wiener Kongress von mehreren Seiten der Wunsch nach einem umfassenden Zollsystem geäußert, das alle deutschen Staaten umfassen sollte. Hier standen jedoch die großen Fragen des europäischen politischen Gleichgewichts im Vordergrund. In Zoll- und Handelsfragen kam keine Entscheidung zustande. [Anm. 3]

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0.3.Das preußische Zollgesetz von 1818

Karikatur der Zeitschrift Fliegende Blätter aus dem Jahr 1848.

Unter dem Bild steht: "Sie sehen, Herr Gränzwächter, daß ich nix zu verzolle hab', denn was hinte auf'm Wagen ist, hat die Lippi'sche Gränz noch nit überschritten, in der Mitt' ist nix, und was vorn drauf is, ist schon wieder über der Libbischen Gränze drüben."
[Bild: Universitätsbibliothek Heidelberg]

Im 1815 neu geschaffenen Deutschen Bund gab es keine gemeinsame Handels- oder Zollpolitik. Es gab aber mehrfach Versuche sich in dieser Hinsicht zu einigen. Ein solcher Vorstoß war der Vorschlag Württembergs am 19. Mai 1817, aufgrund der wirtschaftlich schlechten Lage vieler deutscher Staaten, zumindest den Verkehr von Lebensmitteln im Bund gegenseitig freizugeben. Bei Verhandlungen dieser Art blieben die Regierungen des Deutschen Bundes jedoch ausnahmslos zerstritten. [Anm. 4]

Am 26. Mai 1818 wagte Preußen – aus finanzieller Not  – einen neuartigen Vorstoß. Das verabschiedete preußische Zollgesetz brach mit vielen hergebrachten Prinzipien des deutschen Zollwesens: Es gab keine Ausfuhr- und kaum Einfuhrverbote, die Ausfuhr war zumeist zollfrei und die Einfuhr mit relativ geringen Abgaben belegt (abgesehen von Luxus- und Kolonialwaren). Die Bemessung der Abgabenhöhe geschah darüber hinaus nicht mehr am subjektiven Warenwert, sondern wurde je nach Produkt nach Gewicht, Maß oder Stückzahl festgelegt. [Anm. 5]

Preußens neue Zollgrenze war aufgrund der relativ hohen Transitzölle und der strengen Grenzkontrollen vor allem für kleinere Nachbarstaaten eine große Barriere. Kleinere Enklaven und ganz von preußischem Gebiet umschlossene Exklaven anderer Flächenstaaten wurden zudem durch Preußen stillschweigend in das eigene Zollsystem einbezogen. Der teilweise erhebliche Protest dieser Kleinstaaten führte in den folgenden Jahren dazu, dass deren Integration nachträglich vertraglich geregelt wurde und die kleineren Partner dafür einen Anteil am Zollaufkommen ausgezahlt bekamen.[Anm. 6]

Das für damalige Verhältnisse freihändlerische preußische Zollwesen wurde von den Zeitgenossen heftig kritisiert. Innerhalb Preußens, insbesondere im preußischen Teil des Rheinlands, gab es Klagen darüber, dass das preußische Zollgesetz der aufstrebenden Industrie zu wenig Schutz biete. In der öffentlichen Debatte der übrigen deutschen Staaten wurde Preußens Zollgesetz noch lange als Maßnahme wahrgenommen, die gegen die Interessen einer gesamtdeutschen Wirtschaft gerichtet war. Man war vielfach der Überzeugung, dass statt einzelstaatlicher Lösungen besser eine gesamtdeutsche Zoll- und Wirtschaftseinheit durch den Deutschen Bund geschaffen werden sollte.[Anm. 7]

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0.4.Der hessische Raum nach 1818

Die hessischen Staaten im Jahr 1820.[Bild: IEG / A. Kunz 2000 (www.ieg-maps.uni-mainz.de)]

Der hessische Raum war von großer wirtschaftlicher Bedeutung für die preußische Zollpolitik, da er die beiden Gebietskomplexe der Großmacht voneinander trennte. Zudem war dieses Gebiet das Bindeglied zwischen den süd- und norddeutschen Wirtschaftsräumen und verfügte über wichtige mitteleuropäische Land- und Wasserstraßen. [Anm. 8]

Die Grenzverläufe in diesem Gebiet waren indes sehr komplex. Das Großherzogtum Hessen hatte neben der Provinz Oberhessen zwei weitere südlich des Mains gelegene Provinzen, zu denen es keine direkte territoriale Verbindung gab. Nach dem Wiener Kongress wurde dem Staat im Jahr 1816 – gegen den Willen des Monarchen – zudem das gesamte, dann als Rheinhessen bezeichnete Gebiet, zugesprochen. Auch Kurhessen verfügte über zwei externe Gebiete: Die Grafschaft Schaumburg und die Herrschaft Schmalkalden in Thüringen. Darüber hinaus gab es in diesem Raum noch viele weitere, zum Teil winzige Exklaven anderer Flächenstaaten sowie zahlreiche unabhängige politische Einheiten, wie beispielsweise die Freie Stadt Frankfurt.[Anm. 9] Die Wirtschaft dieser Staaten war vornehmlich von vorindustriellen Strukturen geprägt. Dies machte die Region in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ausgesprochen krisenanfällig; die Wirtschaft reagierte entsprechend empfindlich auf die entstehenden Grenzzollsysteme in den umliegenden Staaten.[Anm. 10] Eine Kooperation mit den Nachbarstaaten schien in Zoll- und Handelsfragen notwendig.

Die sogenannten Mittelstaaten, also alle deutschen Staaten außer Preußen und Österreich, versuchten sich spätestens seit 1820 auf eine gemeinsame Zollpolitik zu einigen. Am 19. Mai des Jahres unterzeichneten Bayern, Württemberg, Baden, das Großherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt), das Herzogtum Nassau sowie einige thüringische Kleinstaaten die Wiener Punktation. Dies war ein Vorvertrag, in dem sich die Unterzeichner darauf einigten, Verhandlungen über einen gemeinsamen Zollverein aufzunehmen.[Anm. 11] Da bis ins Jahr Jahr 1823 jedoch immer noch keine Verhandlungsfortschritte erzielt werden konnten, trat das Großherzogtum Hessen am 3. Juli 1823 aus und beendete damit die Konferenzen.[Anm. 12]

Das Großherzogtum Hessen war in süddeutschen Verhandlungen dennoch immer wieder um Erfolge bemüht, nicht zuletzt da es aufgrund seiner territorialen Lage auf staatenübergreifende Lösungen angewiesen war und zudem als der finanziell am schlechtesten aufgestellte Staat des Deutschen Bundes galt. Noch im Jahr 1823 fanden beispielsweise Verhandlungen mit Kurhessen und Nassau statt, wenn auch ohne den gewünschten Erfolg.[Anm. 13] Lediglich mit Baden konnte das Großherzogtum einen Handelsvertrag erwirken, der jedoch nur ein Jahr andauerte. Im Jahr 1824 führten das Großherzogtum Hessen und Kurhessen jeweils eigene Grenzzölle ein, welche jedoch nicht den gewünschten wirtschaftlichen Aufschwung herbeiführten. [Anm. 14]

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0.5.Die erste Zollunion: Bayern und Württemberg

Die Hessisch-Badischen Kontakte des Jahres 1824 führten dazu, dass sich Bayern nun wieder stärker um süddeutsche Zollunionsfragen kümmerte. Einerseits wollte man den Absatz in diese Länder sichern, vor allem aber eine Brücke zur bayrischen Pfalz schlagen, welche durch die neuen Grenzzölle vom Kernland getrennt wurde. Am 24. Oktober 1824 einigten sich Bayern und Württemberg (welches zuvor seinerseits die Kleinstaaten Hechingen und Sigmaringen in sein eigenes Zollgebiet integriert hatte) auf einen Zollunionsentwurf. Im Februar 1825 nahmen das Großherzogtum Hessen und Baden sowie Nassau und die thüringischen Staaten Verhandlungen mit Bayern und Württemberg auf. Diese scheiterten jedoch im Verlauf des Jahres aufgrund von Uneinigkeit bei der Tarifpolitik und wegen zeitgleich ablaufender politischer und dynastischer Konflikte. [Anm. 15]

Bayern und Württemberg verhandelten nach den gescheiterten Verhandlungen mit den südwestdeutschen Staaten alleine weiter. Weder Baden, noch das Großherzogtum Hessen oder Nassau waren dazu zu bewegen, den Verhandlungen wieder beizutreten. Deshalb unterzeichneten Bayern und Württemberg am 18. Januar 1828 den ausgehandelten Vertrag alleine. Sie schufen damit die erste Zollunion zwischen souveränen Partnern im Deutschen Bund. [Anm. 16]

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0.6.Die zweite Zollunion: Preußen und Hessen-Darmstadt

Die Süddeutschen Zollunionsverhandlungen der 1820er Jahre trugen dazu bei, dass man sich in Preußen im Jahr 1824 ausführlich mit einer Expansion des eigenen Zollgebiets auseinandersetzte. Kleinere Enklaven hatte Preußen mithilfe von finanziellem Entgegenkommen in das eigene Zollgebiet integrieren können, doch für die mittelgroßen Staaten im deutschen Süden machte die preußische Staatskasse ein anderes Vorgehen erforderlich: Man schlug daher 1825 erneut den Verhandlungsweg ein.[Anm. 17]

Zunächst wollte man nur dann eine Zollunion mit dem Großherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt) eingehen, wenn auch das aus geografischer Sicht für Preußen viel wichtigere Kurhessen beitreten würde. Diese Bedingung musste jedoch wegen der Unnachgiebigkeit des kurhessischen Fürsten Wilhelm II. nach zwei Jahren ergebnisloser Verhandlungen aufgegeben werden. Dieser verfolgte beharrlich eine sehr restaurative Politik und war wegen der guten Finanzlage seines Staates verhältnismäßig unabhängig in seinen Entscheidungen (kein anderer deutscher Staat besaß zu dieser Zeit ein solch großes Kapitalvermögen wie Kurhessen – nämlich einen Staatsschatz von 28.000.000 Talern, der über die napoleonische Zeit hinweg gerettet werden konnte). [Anm. 18]

Gegen Ende des Jahres 1827 wurde der hessische Unterhändler von Hoffmann in geheimer Mission nach Berlin geschickt. Dort verhandelte er im Verborgenen über einen möglichen Zollverein zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen. Bereits am 14. Februar 1828 wurde infolgedessen ein zunächst auf sechs Jahre befristeter Zollvereinsvertrag beschlossen. Das Großherzogtum Hessen verpflichtete sich die preußische Zollgesetzgebung einzuführen. Es handelte sich im Gegensatz zu den durch Preußen einverleibten Enklaven hierbei nun um eine Zollunion zweier souveräner Staaten. Eine grundlegende Änderung der Zollgesetzgebung war nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Regierungen gestattet und dem kleineren Partner wurde eine eigene unabhängige Zollverwaltung zugestanden (die allerdings nach preußischem Vorbild organisiert wurde). Zwar behielt sich Preußen in geheimen Separatartikeln einige Sonderrechte vor, es gab jedoch keine juristisch festgeschriebene Unterordnung des kleineren und wirtschaftlich schwächeren Großherzogtums Hessen unter das Königreich Preußen.[Anm. 19] Eine weitere Zollunion zweier souveräner Staaten im Deutschen Bund war geboren.

Für die Hessen war der Vorteil der Union hauptsächlich wirtschaftlicher Natur: Zu dem eigenen Markt von rund 700.000 Menschen konnte nun ein potentielles Absatzgebiet von etwa 12 Millionen Menschen dazugewonnen werden. Durch den Zollverein konnten darüber hinaus Mehreinnahmen von 300.000 Gulden pro Jahr (etwa 5% der Gesamteinnahmen) erzielt werden. Preußens Ziele waren demgegenüber stärker von langfristig-strategischer Natur.[Anm. 20]  In Berlin sah man die Gefahr, dass sich weitere Südstaaten dem bayerisch-württembergischen Zollverein anschließen könnten. Dies hätte die Möglichkeiten einer Expansion des preußischen Zollvereins ganz grundsätzlich infrage gestellt. Durch den „zollpolitische[n] Sprung über die Mainlinie“ sollten zudem Kurhessen und Nassau, sowie die thüringischen Staaten in Zugzwang gebracht werden. [Anm. 21]

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0.7.Die dritte „Zollunion“: Der mitteldeutsche Handelsverein

Die drei deutschen Zoll- und Handelsvereine des Deutschen Bunds im Jahr 1828.[Bild: IEG / A. Kunz 2000 (www.ieg-maps.uni-mainz.de)]

Der preußisch-hessische Zollvereinsvertrag von 1828 erregte großes Aufsehen im Deutschen Bund und den Nachbarstaaten. Mit der Unterstützung der Regierungen Englands, Frankreichs, der Niederlande und insbesondere Österreichs wurde daher noch im selben Jahr der sogenannte „Neutralitätsverein“ auf die Beine gestellt.

Die Verhandlungen hierzu wurden vom Königreich Sachsen und einigen thüringischen Staaten gestartet. Es sollte eine handelspolitische Vereinigung aller „neutralen“ Staaten als Abwehr gegen die Expansionsinteressen Preußens geschaffen werden. Am 21. Mai 1828 einigten sich Sachsen, Hannover, Kurhessen, Nassau, Frankfurt und einige thüringische Staaten auf eine gemeinsame Absichtserklärung. Hinzu traten bald auch Braunschweig, Oldenburg, Bremen, Hessen-Homburg und die restlichen thüringischen Staaten. Ein Zollverein, vergleichbar mit den beiden anderen im Deutschen Bund, kam bei den Verhandlungen nicht zustande. Man einigte sich neben diversen kleineren Regelungen vor allem auf folgenden Minimalkonsens: Bis zum 31. Dezember 1834 durfte keines der 17 Mitglieder mit einem anderen Nicht-Mitgliedsstaat irgendeine Zollunion eingehen.  [Anm. 22]

Diese dritte „Zollvereinigung“ wird häufig als reines Abwehrinstrument von kurzer Dauer gegen die zollpolitischen Expansionsbestrebungen Preußens und Bayerns gewertet. Einige Staaten dieses Mitteldeutschen Handelsvereins schlossen jedoch untereinander Sonderverträge ab und vereinbarten Handelserleichterungen. Zudem stärkten sie durch ihren öffentlichen Zusammenhalt im Bund ihre Position gegenüber den beiden großen Zollunionen und förderten damit langfristig den Föderalismus in Deutschland. [Anm. 23]

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0.8.Expansion des preußischen Zollvereins

Das Jahr 1828 brachte neue Bewegung in das deutsche Zollwesen: Gleich drei verschiedene konkurrierende Zollverbände entstanden innerhalb weniger Monate im Deutschen Bund. Insbesondere die erfolgreiche Expansion des preußischen Zollvereins in der Folgezeit ist verantwortlich für die Herausbildung eines Deutschen Zollvereins. Dabei dauerte es zehn Jahre, bis Preußen den ersten Mittelstaat dazugewinnen konnte – weitere sechs Jahre später gehörte allerdings etwa die Hälfte aller Bundesstaaten dem preußisch geführten Zollverein an. [Anm. 24]

Preußen weigerte sich nach 1828 prinzipiell mit dem gesamten mitteldeutschen Handelsverein in Verhandlungen zu treten. Man zeigte jedoch große Bereitschaft mit einzelnen Mitgliedern zu verhandeln. Parallel dazu änderte Preußen unter Finanzminister Motz die Taktik und ergänzte die eigenen wirtschaftlichen Kampfmaßnahmen nun auch durch gezieltes Entgegenkommen. Auf diese Weise gelang es Preußen im Jahr 1829 im Zuge einer gemeinsamen Straßenpolitik den zwei thüringischen Kleinstaaten Sachsen-Coburg-Gotha und Sachsen-Meiningen das Versprechen abzugewinnen, nach Ablauf der mitteldeutschen Verträge 1834 dem Preußischen Zollverein beizutreten. [Anm. 25]

Am 27. Mai 1829 einigten sich preußisch-hessischen-darmstädtischer und bayerisch-württembergischer Zollverein auf einen umfassenden Handelsvertrag, der bereits die spätere Vereinigung andeutete. Für Bayern war hierbei vor allem der wirtschaftliche Anschluss der immer noch abgetrennten Pfalz von Bedeutung.[Anm. 26]

Bis 1833 traf diese durch Preußen vorangetriebene Zolleinigung in der öffentlichen Meinung des Südens auf heftigen wirtschaftlich und politisch motivierten Widerstand (der stärkste Widerstand kam hierbei aus der bayerischen Pfalz). Erste Veränderungen in dieser Beziehung zeichneten sich jedoch seit 1830 ab: Die im Zuge der Julirevolution im Sommer 1830 zu Tage getretenen politischen und sozialen Konflikte führten zu großen Umwälzungen in der politischen Landschaft des Deutschen Bundes. Neue Landtage in Mitteldeutschland und eine sehr aktive öffentliche Debatte über die deutsche Zollpolitik förderten nun vielerorts langsam die Bereitschaft zum Anschluss an den preußisch-hessischen Zollverein.[Anm. 27] Dabei darf nicht unterschlagen werden, dass für die Regierungen natürlich auch fiskalische Interessen immer noch von hoher Bedeutung waren.[Anm. 28]

Der Mitteldeutsche Handelsverein schien währenddessen immer weiter auseinanderzubrechen. Bei Neuverhandlungen in Kassel im Jahr 1829 wurde der Vertrag offiziell zwar bis 1840 verlängert, die große innere Zerrissenheit der Allianz konnte jedoch nicht überwunden werden. Die wahrscheinlich wichtigste Entscheidung für das Ende dieses Vereins fiel kurz darauf in Kurhessen: Im September 1830 wurden in den Südprovinzen Kurhessens die Zolleinrichtungen von der aufgebrachten Bevölkerung zerstört. Hierauf folgte eine innenpolitische Abkehr von der bisherigen Politik. Der Kurfürst wurde abgesetzt und übergab die Regierungsgeschäfte seinem Sohn Friedrich Wilhelm.[Anm. 29] Dieser vollzog zusammen mit dem neuen Finanzminister Gerhard von Motz (einem Verwandten des genannten preußischen Finanzministers Motz) eine wirtschaftspolitische Kehrtwende in Richtung Preußens.

Im Sommer 1831 begannen Beitrittsverhandlungen zwischen Preußen und Kurhessen. Schon am 25. August erfolgte die Unterzeichnung eines Beitrittsvertrags, welcher inhaltlich sehr dem hessen-darmstädtischen Vertrag ähnelte. Kurhessen verletzte mit seinem offiziellen Beitritt zum 1. Januar 1832 jedoch eindeutig die Vertragsverpflichtungen gegenüber des mitteldeutschen Vereins. Es folgte eine Anklage beim Bundestag gegen die Zollexpansion Preußens. Im Speziellen ging es um die Frage der erhöhten Transitzölle in Kurhessen durch den Vertrag mit Preußen. Preußen und Kurhessen gaben 1833 in dieser Sache nach, weshalb es nicht zu einem Urteilsspruch kam. [Anm. 30]

Bereits vor dem Beitritt Kurhessens schlossen sich im Übrigen das Fürstentum Waldeck sowie die zu Oldenburg und Hessen-Homburg gehörenden linksrheinischen Exklaven Birkenfeld und Meisenheim dem preußischen Zollverein an. Zudem verpflichtete sich Sachsen-Weimar 1831 im Gegenzug für sofortige Handelserleichterungen spätestens 1835 dem Zollverein beizutreten. Auch das Königreich Sachsen trat in Verhandlungen mit Preußen.[Anm. 31] Der Mitteldeutsche Handelsverein brach auseinander.

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0.9.Gründung des Deutschen Zollvereins im Jahr 1834

Der Deutsche Zollverein im Jahr 1834.[Bild: IEG / A. Kunz 2000 (www.ieg-maps.uni-mainz.de)]

Die sich abzeichnende Verschmelzung der beiden faktisch verbliebenen Zollvereine endete im Jahr 1833. Am 22. März des Jahres unterzeichneten die preußisch-hessische und die bayerisch-württembergische Zollunion nach langen und problematischen Verhandlungen einen gemeinsamen Zollvereinsvertrag. Eine Woche später, am 30. März, begannen Beitrittsverhandlungen zwischen Sachsen und den Staaten des ehemals preußischen Zollvereins. Die vielen kleinen thüringischen Staaten, zu denen auch kurhessische und preußische Exklaven gehörten, gründeten am 10. Mai 1833 einen „Zoll- und Handelsverein der thüringischen Staaten“, der sich im Ganzen einen Tag später dem Zollverein anschloss. [Anm. 32]

Durch die genannten Verträge des Jahres 1833 trat am 1. Januar des Folgejahres ein gemeinschaftliches Zollsystem in Kraft. Mehr als die Hälfte der deutschen Bundesstaaten und 23,5 Millionen Einwohner gehörten diesem neuen Verein an. In wirtschaftlicher Hinsicht führte der Zollverein allgemein zu einer Verbesserung und vorübergehenden Stabilisierung der Staatsfinanzen seiner Mitglieder, obgleich durch die Zollreform auch neue Konfliktherde geschaffen wurden. [Anm. 33]

Baden, Nassau und Frankfurt traten in den nachfolgenden Jahren ebenfalls nach langem Zögern dem Verein bei. Auch offiziell noch außenstehende Staaten, wie beispielsweise das oldenburgische Birkenfeld, waren teilweise durch zwischenstaatliche Verträge faktisch angegliedert. Bald schon bürgerte sich für dieses Gesamtsystem der Name „Deutscher Zollverein“ ein. [Anm. 34]

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0.10.Schlusswort

Der Abbau von Zollschranken wurde von der Öffentlichkeit weitgehend als Fortschritt anerkannt. Dennoch erfuhr der Deutsche Zollverein keine so überwältigende Zustimmung, wie die frühere Nationalgeschichtsschreibung es regelmäßig darstellte (und die bis heute noch teilweise wiederholt wird). Vielerorts wurde der Zollverein ohne Begeisterung hingenommen oder sogar abgelehnt, schließlich brachte er für die Verbraucher nicht nur Vorteile mit sich. Insbesondere die Kolonialwarenzölle waren nun bis zu vier- oder fünfmal höher als zuvor. Auch das vom Zollvereinsverkehr ausgenommene Salz stieg mancherorts deutlich im Preis. Der Zollverein führte allgemein zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation, jedoch sollten die damit verbundenen unmittelbaren Wohlstandsgewinne der Bevölkerung nicht überschätzt werden. Zudem wurden durch den Zollverein deutlich günstigere Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Strukturwandel in Deutschland geschaffen, der als industrielle Revolution bezeichnet wird. Sie wurde jedoch nicht durch den Zollverein ausgelöst – ihren Ursprung hatte sie bereits vor 1834.[Anm. 35]

Die Rolle des Zollvereins als Etappe auf dem Weg zu einer nationalen Einigung war 1834 von den Regierungen keinesfalls beabsichtigt. Die Regierungen, die den Zollverein ins Leben riefen, sahen diesen nicht als Ausgangspunkt für eine nationale Einigungspolitik. Der Beitritt der Mittel- und Kleinstaaten erfolgte ohne Ausnahme aus eigenem politischem oder wirtschaftlichem Interesse. Sie erhofften sich gerade keine Verschmelzung  auf nationaler Ebene. Ganz im Gegenteil! Die Regierungen versuchten durch die Lösung wirtschaftlich ungünstiger Verhältnisse ihre Eigenständigkeit zu bewahren. Die Verträge des locker strukturierten Vereins waren zudem vorerst nur auf acht Jahre abgeschlossen worden. [Anm. 36]

Den Zollverein als reine Etappe auf dem Weg zur Reichsgründung von 1871 zu betrachten greift zu kurz. Der Mythos geht im Wesentlichen zurück auf den 1896 verstorbenen Historiker Heinrich von Treitschke, welcher damit zu allererst die preußische Politik zu rühmen suchte. Der Deutsche Zollverein war jedoch nur ein wichtiger Faktor von mehreren für die Reichsgründung.[Anm. 37] Die Triebkraft für einen Beitritt der Regierungen zum Zollverein waren in erster Linie individuelle finanzpolitische Sachzwänge, sowie das Ziel, die umfassenden ökonomischen Missstände der Zeit zu beheben. Die Schaffung eines Identifikations- und Kommunikationsraumes, in welchem freiheitlich-nationale Gedanken ausgetauscht werden konnten, war nicht Absicht der Gründerväter des Zollvereins, sondern die Folge seines Bestehens. [Anm. 38]

Die Zeitgenossen, die diesen neuen Kommunikationsraum nutzen konnten und sich mit dem Deutschen Zollverein zu identifizieren begannen, setzten nichtsdestotrotz teilweise große Hoffnungen in diesen. Zehn Jahre nach der Gründung des Zollvereins und vier Jahre vor der 1848er Revolution schrieb Eduard von Bauernfeld, ein österreichischer, liberaler Schriftsteller und Beamter, folgende Zeilen über die Hoffnungen der Zeitgenossen in den Zollverein – verschweigt dabei jedoch nicht die Defizite:


„Drum Zollverein, dich preis ich hoch,

Du bist doch ein Beginnen;

Und wer den Einsatz leistet, kann doch

Einmal den Trumpf gewinnen.

 

Drum Zollverein, Du knospend Kind,

Magst bald zur Blum‘ aufbrechen;

Und wann die Gedanken erst zollfrei sind,

dann wollen wir weiter sprechen.“ [Anm. 39]

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Verfasser: Simeon Thomas Pfeiffer

 

Weiterführende Literatur:

  • Etges, Andreas: „Der erste Keim zu einem Bunde im Bunde“, Der Deutsche Zollverein und die Nationalbewegung. In: Hahn, Hans-Werner/Kreutzmann, Marko (Hg.): Der Deutsche Zollverein, Ökonomie und Nation im 19. Jahrhundert, Köln 2012, S. 97-124.
  • Hahn, Hans-Werner/Kreutzmann, Marko: Der Deutsche Zollverein in der Geschichte des 19. Jahrhunderts, Neue Perspektiven der Forschung. In: Hahn, Hans-Werner/Kreutzmann, Marko (Hg.): Der Deutsche Zollverein, Ökonomie und Nation im 19. Jahrhundert, Köln 2012, S. 1-32.
  • Hahn, Hans-Werner: Geschichte des Deutschen Zollvereins, Göttingen, 1984.
  • Hahn, Hans-Werner: Wirtschaftliche Integration im 19. Jahrhundert, Die hessischen Staaten und der Deutsche Zollverein, Göttingen 1982 (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 52).
  • Stamm-Kuhlmann, Thomas: Preußen und die Gründung des deutschen Zollvereins: Handlungsmotive und Alternativen. In: Hahn, Hans-Werner/Kreutzmann, Marko (Hg.): Der Deutsche Zollverein, Ökonomie und Nation im 19. Jahrhundert, Köln 2012, S. 33-50.
  • Werner, Oliver: Konfrontation und Kooperation, Der Mitteldeutsche Handelsverein im Gründungsprozess des Deutschen Zollvereins 1828 bis 1834. In: Hahn, Hans-Werner/Kreutzmann, Marko (Hg.): Der Deutsche Zollverein, Ökonomie und Nation im 19. Jahrhundert, Köln 2012, S. 75-96.

 

Erstellt: 17.10.2016

 

Anmerkungen:

  1. Hahn 1984, S. 9f. Zurück
  2. Hahn 1984, S. 11 und S. 14. Zurück
  3. Hahn 1984, S. 12ff.; Hahn 1982, S. 23. Zurück
  4. Hahn 1984, S. 17. Zurück
  5. Hahn 1984, S. 20f.; Hahn 1982, S. 25f. Zurück
  6. Hahn 1984, S. 24f.; Hahn 1982, S. 26 und S. 49f. Zurück
  7. Hahn 1984, S. 22 und S. 28; Werner 2012, S. 79. Zurück
  8. Hahn 1982, S. 27f. Zurück
  9. Hahn 1982, S. 28f. Zurück
  10. Hahn 1982, S. 35 und 47. Zurück
  11. Hahn 1984, S. 33f. Zurück
  12. Hahn 1984, S. 37f. Zurück
  13. Hahn 1984, S. 44; Hahn 1982, S. 57. Zurück
  14. Hahn 1984, S. 38. Zurück
  15. Hahn 1984, S. 38-40; die bayerische Pfalz wurde von 1816 bis 1837 offiziell bayerischer Rheinkreis genannt Zurück
  16. Hahn 1984, S. 41 Zurück
  17. Hahn 1984, S. 43. Zurück
  18. Hahn 1982, S. 34 und S. 45; Hahn 1982, S. 79f. Zurück
  19. Hahn 1984, S. 46; Werner 2012, S. 79. Zurück
  20. Hahn 1984, S. 46f. Zurück
  21. Zit. Hahn 1984, S. 46; Hahn 1982, S. 78. Zurück
  22. Hahn 1984, S. 49f.; Werner 2012, S. 87; Hans-Werner Hahn spricht von 18 Mitgliedern, Oliver Werner hingegen nur von 17. Für diesen Beitrag folgt der Autor der Angabe der neueren Literatur von Oliver Werner; vgl. hierzu: Hahn 1984, S. 52 und Werner 2012, S. 87. Zurück
  23. Hahn 1984, S. 51; Werner 2012, S. 81ff.; Hahn/Kreutzmann 2012, S. 8; Werner 2012, S. 76f. und 93f. Zurück
  24. Hahn 1984, S. 47. Zurück
  25. Hahn 1984, S. 53; Werner 2012, S. 88f. Zurück
  26. Hahn 1984, S. 53f. Zurück
  27. Hahn 1984, S. 58 und 65f. Zurück
  28. Hahn 1982, S. 146ff. Zurück
  29. Hahn 1984, S. 59; Werner 2012, S. 92. Zurück
  30. Hahn 1984, S. 60f. und S. 69. Zurück
  31. ;Hahn 1984, S. 61; Werner 2012, S. 92. Zurück
  32. Hahn 1984, S. 75f. Zurück
  33. Hahn 1982, S. 76 und S. 150. Zurück
  34. Hahn 1984, S. 76 und S. 83ff.; Hahn 1982, S. 147ff. Zurück
  35. Hahn/Kreutzmann 2012, S. 13; Hahn 1984, S. 76f. Zurück
  36. Hahn 1984, S. 77ff. Zurück
  37. Etges 2012, S. 122f. Zurück
  38. Hahn/Kreutzmann 2012, S. 13ff.; Stamm-Kuhlmann 2012, S.40ff.; Werner 2012, S. 75f. Zurück
  39. Gedicht von Eduard von Bauernfeld, zitiert nach Hahn/Kreutzmann 2012, S. 22. Zurück