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0.Johann von Diest in Hamm/Sieg und Widderstein

Nachdem ich schon einige Texte zu der Familie von Diest in Hamm bearbeitet hatte, fand sich nun durch Zufall ein weiterer, sehr interessanter Nachweis zu den „frühen“ Zeiten im hiesigen Raum. Daher möchte ich diese Angaben gerne nachtragen und im Folgenden vorstellen.

Aus den bisherigen Ausarbeitungen geht hervor, dass Johann von Diest 1650 mit Bergwerken in Hamm belehnt wurde. Da seine Söhne aus der Ehe mit Johanna von Frentz laut den Angaben wahrscheinlich in Kleve geboren wurden, lag die Vermutung nahe, dass die Familie dort wohnte und sich zeitlich begrenzt in Hamm aufhielt, bis sie ab 1664 im Besitz des Hofes Niedersalterberg bei Hamm war.

Doch nun ergaben sich aus einer Urkunde vom 30. September 1661 weitere Hinweise[Anm. 1]:

Zu wißen seye hiermit daß zu untengemelten Datum herr alexander Driepler, loysa seyne eheliche hausfrau eine vollbedachtliche (a) lehnung Ihres freyen (b) und adlichen hauß sampt zugehörigen gütter zu und umb wiederstein gelegen.
Es seye ahn akerland, Wiesen... Waldgerechtigkeit
(c), Schaferei, jagerey und fischerey od waß demselben mehr ahnhangen kan od mag.

Mitt dem wohledlen … und hochgelehrten herr Johanni von Dieß Churfl. Brandenburg … und Markischer geheimbter Rhat undt vice Cantzler, sampt Elisabetha von Dieß gebohrene von frentz seine eheliche hausfrau undt Ihrer erben derogestalt fünff Jahr lang nach einander geschloßen, daß Sie Verleiher gemeltes hauß undt gütter so in zwey hoffen stehet der einen Munkler der ander Quats hoff genehnet wird zukünfftiges Martini ganzliches abtretten (d) und hoff sohlen tags auf daß Jahr ahn und außgeben soll.

Demnach hatte Johann von Diest 1661 Güter und Haus in Widderstein für fünf Jahre gelehnt. Interessant sind die Angaben, dass die Güter auf zwei Höfen „stehen“ und zwar „der Munkler und der Quats Hof“.
Die Güter sollen an „Martini“ und der Hof „tags auf daß Jahr“, vermutlich mit Beginn des neuen Jahres, übergeben werden.

Als weitere Vereinbarung sollte Johann von Diest das Haus und die Güter in gutem „Bau und Beßerung halten“, „damit ahn dem adlichen herkommen kein Nachtheil erwachse.

... der wald geseget und weider nicht alß zu notdürftigem und so viel möglich unschadlichen brenholtz zum hauß ahngegrieffen (e) werde gleichmäßig ferner waß sich ahn beßerung (f) in felder findet ...

Ein besonderes Augenmerk galt dem Wald, denn es sollte nur so viel Brennholz entnommen werden, wie es „unschadlich“ und für das Haus „notdürfftig“ war.
Die Felder sollten ebenso in Besitz genommen werden, damit die Verbesserung des Zustandes/die Instandhaltung und Bewirtschaftung gewährleistet wurde.

Zu den „Gütern“ gab es es weitere Angaben:
zwey Morgen Kornstoble“, (g)
zwei Morgen in der roden“, die sogleich abgegeben werden sollten, neben 2 ½ Morgen, auf die der „Verleiher“ in diesem Jahr Korn gesät hatte, das er ernten und danach das Feld übergeben wollte.

Alß abgered, daß solches nach Verschließung (h) der fünff Jahre also wiederumb überliefert, damit der hoff in beßerung und Ehren pleiben möge;

Nach dem Vertragspunkt, dass die Güter nach Ablauf von fünf Jahren wieder übergeben werden sollten, kam es zu der Klärung der Kosten.

Herr Diest sollte an Pacht „ahn gutter ganz bahre Müntz zu erlegen Sechtzig Rhtl ahn geldt sage 60 Rhtl.“ jährlich bezahlen.
Von dieser Summe, so wurde von beiden Seiten vereinbart, sollten 20 Reichsthaler „verbaut“ werden können und die dafür benötigte Summe sollte mit den 20 Reichsthalern verrechnet werden.
Sollte aber mehr Geld benötigt, „mehr verbaut“, werden, was eine gesonderte Absprache erforderlich machen würde, würde man diese nicht dem „Verleiher“ oder dessen Kindern anrechnen, sondern entstandene, höhere Kosten würden Herrn von Diest belastet werden.

Dies sollte „sonderbahrlich observiert“ (i) werden und es wurde „vorbehalten“, dass diese Verlehnung der eingangs genannten Güter nicht zu Nachteil, Hinderung oder Schaden der „Ernst Brenders Erben in Altenkirchen“ sein sollte.

So lange aber soll diese lehnung vorgehalter maßen in seinen Crafften vollkömblich verpleiben und nach landes brauch ohne Gefehrt und Argelist gehalten werden.

Zu Urkund und bekraftigung ist dieses nicht allein doppell außgefertiget und jedem Theil eins zugestellt sondern auch von beiden Principalex (j) sampt Nicolaus Meyerhofer Landschreiber, Martin Exweiler Gerichtsschöffe und Matthias fischer ehrl bürg und erbettener gezeug leuth, unterschrieben worden.

Sigt. Wiederstein den dreißigs Septemb Anno ein tausend und sechs
hundert sechzig und 1

Johan von Diest               Allexandter dröpp...
                                      Nicolaus Meyerhoffer
                                      Martin Exweiler
                                      Matthis fischer

(a) vollbedachtlich= reiflich überlegt;
(b) adelich frei= ohne Ritterpflicht;
(c) Waldgerechtigkeit= das Eigentumsrecht über einen Wald;
(d) abtreten= … des Landes, vom Grundstück abtreten und es dem neuen Eigner übergeben;
(e) angreifen= ein Gut, ein Grundstück angreifen, heißt, es in Besitz nehmen;
(f) Besserung= Verbesserung des Zustands, Instandhaltung, Bewirtschaftung, Nutzung;
(g) Kornstoppel= Stoppeln, was nach der Ernte stehen bleibt;
(h) Verschließung= die Handlung des ab - und zu schließens;
(i) sonderbar= einzeln, zutreffend, für einen einzelnen Fall verwirklicht;
sonderbarlich= nach und nach;
observiert= ähnlich wie kontrollieren, nachsehen;
(j) Principalis= der erste, ursprünglich / Hauptperson;

0.1.Zu den Personen

Die Vertragspartner von Johann von Diest und seiner Frau waren Alexander Trippold / Trippeler und seine zweite Ehefrau Louisa Juliana. Der Name von Alexander wurde in den vorhandenen Unterlagen sehr unterschiedlich geschrieben.

Es gibt Angaben aus dem Raum Siegen, nach denen er mit Anna Catharina N.N. in erster Ehe verheiratet war und zwischen 1624 und 1643 mehrere Kinder getauft wurden.

Seine zweite Ehefrau, Louisa Juliane geb. Weigel, war die Tochter des saynischen Amtsverwesers und Sendschöffen Johann Wilhelm Weigel gestorben 1636, der mit Agnes Klinck aus Siegen verheiratet war.
Louisa Juliana hatte 1641 in erster Ehe Conrad Brender, geboren 1620, Landschultheiß in Altenkirchen geheiratet.
Bei der Beerdigung Conrad Brenders in Altenkirchen am 2.7.1654 hieß es:
bei volckreicher Versammlung alhier in der Kirch begraben worden."

Durch ihre zweite Ehe wurde Louisa Juliane 1656 als Bürgerin in Siegen aufgenommen.[Anm. 2] Ihre Beerdigung war jedoch am 27.9.1685 in Altenkirchen.

Ernst Brender, 1616-27.12.1660, war 1647-49 Schultheiß und von 1653-1660 Gräfl. Sayn-Altenkirchener Secretary.
Bei der Taufe seines Sohnes Henrich Sander [Alexander] Brender 1655 wurde Alexander Dippeler als Pate eingetragen.

Nicolaus Meyerhofer wurde 1660 als Stadtschreiber, 1662-65 als Fürstl. Weimarischer Rentmeister und 1679 als Fürstl. Amtmann in Altenkirchen angegeben.

Johann Matthias Fischer wurde 1671-1677 als Gerichtsschöffe in Altenkirchen genannt, wo er 1677 verstarb.

Martin/Merten Exweiler wurde 1661-1666 als Gerichtsschöffe und 1678 als Sendschöffe in Altenkirchen genannt.

Die genannten Personen waren untereinander als Paten bei verschiedenen Taufen angegeben, so hieß es u.a. 1661: Patin Loisa Ehefrau von Sander Trippold.

0.2.Widderstein

Herr Wilhelm Idelberger hatte 1974 eine ausführliche Ausarbeitung zu Widderstein geschrieben, in der er auch auf die Familien einging.[Anm. 3]
So wurden Quad zu Isengarten, Wilhelm von und zum Bruch, die Familie Brender, sowie nachfolgend die angeheirateten Familien Cramer und Dormann genannt. In Auszügen:

                 4. Der „Frei-Adelige Hof“ zu Wiederstein wird erblicher Besitz der Familie Brender in
                                                                      Altenkirchen

Im Jahre 1561 wurde von Graf Adolf zu Sayn die Lehre Luthers in der Grafschaft eingeführt. Seine damaligen Getreuen waren der Landschultheiß Conrad Stroe vom Neuenhof bei Kircheib und der Rentmeister Heinrich Brender aus Altenkirchen. Die Familien Stroe und Brender waren nicht adelig, aber geachtete Patrizierfamilien mit großem Besitz. Besonders das Besitztum des Heinrich Brender muß ganz bedeutend gewesen sein, vor allem nachdem es bei der Einführung der Reformation gewaltig vermehrt worden war, weil sich Brender bei der Ein-und
Durchführung der Reformation in der Grafschaft große Verdienste erworben hatte. Aus Dankbarkeit übertrugen die Grafen Hermann und Heinrich dem Rentmeister Heinrich Brender – später Landschultheiß – neben anderen Einkünften die Zehntgefälle zu Pracht, Birkenbeul, Weißenbrüchen, Oelsen und Au. Außerdem übergaben sie ihm die herrschaftlichen Höfe zu Wickhausen und zu Niederhausen mit allem Zubehör.

Danach, im Jahre 1573, verschrieben die Grafen Hermann und Heinrich von Sayn den beiden getreuen, Heinrich Brender und Conrad Stroe, Haus und Hof zu Wiederstein durch Erbkauf. Heinrich Brender hatte Christine Stroe, die Schwester von Conrad Stroe, zur Frau. Beide waren also miteinander verschwägert.

                 6. Der „Frei-Adelige Hof“ zu Wiederstein im Besitze der Familien Brender und Cramer

… Nach dem Tode Heinrich Brenders wurde sein Sohn Johann Conrad Brender von Wiederstein mit dem Amt als Landschultheiß in Altenkirchen beauftragt. Er starb vor 1668. Seine Tochter Katharina vermählte sich im Jahr 1668 mit dem Schultheißen und Richter im Kirchspiel Birnbach, Johann Heinrich Cramer in Weyerbusch. Er wohnt danach als Landsasse in Wiederstein. Das Richteramt in Birnbach übt er aber weiterhin aus. Die Entfernung spielte keine Rolle ...

0.3.Auswertung

Die genauen Bezeichnungen der Güter konnte ich nicht herausfinden, doch es gibt Hinweise auf einen Quaden, einen Bruchen, einen Adolfs und einen Mumpeler/Munkler Hof.

Haus und Güter in Widderstein wurden durch diesen Vertrag für fünf Jahre „gelehnt“, sodass der Vertrag die Zeit von 1661 bis fast zum Ende des Jahres 1666 abgedeckt hätte.

Aus den bisherigen Ausarbeitungen ergibt sich für die erste Zeit der Familie von Diest im hiesigen Raum folgende Aufstellung:

1650 Übernahme der Bergwerke in Hamm/Sieg, Verlehnung
1657 Geburt des Sohnes Maximilian
1658 Geburt des Sohnes Alexander
1660 Geburt des Sohnes Jakob
1661 Vertrag über die Güter in Widderstein, Verlehnung
1664 wurde Johann von Diest als Besitzer des Hofes Niedersalterberg bei Hamm/Sieg genannt, Kauf

Die obengenannten Söhne sollen nach Familienstammbuch in Kleve geboren worden sein, was verschiedentlich mit Fragezeichen versehen war. Nun wäre es denkbar, dass sie ihre Kindheit zu einem Teil in Widderstein und später auf dem Niedersalterberger Hof verbrachten.

In Widderstein wurde bei der Taufe eines Kindes des „Hofmannes Koppert“ am 7.11.1666 als Pate: Johann Hofmann bei der Cantzlerin eingetragen.
Damit war sicher Frau von Diest gemeint, die in vielen Texten als „Cantzlerin“ bezeichnet wurde.

Dieser Eintrag spricht dafür, dass die Güter, wie damals bei größeren Gütern üblich, von einem Hofmann bewirtschaftet wurden.

Ich war sehr überrascht einen weiteren Hinweis zur Familie von Diest, insbesondere aber im Zusammenhang zu Widderstein zu finden, der sich, bisher wohl von Forschern unentdeckt, in der Archivale befunden hatte.

0.4.Nachtrag und Hinweise

Wilhelmina von Diest, getauft (reformiert) am 5. Oktober 1702 in Hamm/Sieg:

Erhardus Johann Brumhard 2. Sohn des Amtsverwalters B. in Coburg, kam 1723 hierher und verehel. sich den 21. Sptbr. 1724 mit Fräul. Wilhelmine von Diest, der jüngsten Tochter weil.
Maximilian von Diest`s auf Salterberg, gewesenen englischen Lieutnants, welche ihm 1725 einen Sohn, und 1727 eine Tochter gebar.
Im J. 1729 kam er aber als Diakonus nach Jena, wo er d. 6. Febr. die Antrittspredigt hielt, den 10. Juli 1732 aber schon starb. Er soll ein beliebter Prediger und guter Katechet gewesen seyn.
[Anm. 4]

Brumhard, Erhard Johann *Coburg 1692, +Jena 10.07.1732; Vater Johann Benedikt Brumhard, Kastenamtsverweser;
ordiniert und subs. Eisenach 8.10.1723; 1723-1729 Pfarrer in Wenigenjena, 1729(2.) - 1732 Diakon Jena, 1 Kind (1T), Tochter (ält.) Sophie Johanne Magdalene oo 7.11.1752 Christoph Friedrich Klauß, Pfarrer in Langenschade.
Bemerkung: auch Erhardus, Ehrhardus, Führer der Jenaer Pietisten;
[Anm. 5]

Friederica Charlotte von Diest getauft (reformiert) am 28. Januar 1696 in Hamm/Sieg; Vermerk, dass sie in einem Frauenzimmerstift aufgenommen wurde.

Elisabeth Juliane von Diest Schreiben vom 18.6.1726
Paul Achatius Bantz (Banz, Bantzio) 1704 Rektor in Laubach:
Bitte um Informationen über ein Frl. von Diest als mögliche Erzieherin der Comtessen in Laubach;[Anm. 6]

Wahrscheinlich entstanden die genannten Beziehungen in Halle, da von Besuchen der „Damen/Fräulein“ von Diest in Halle Berichte/Erwähnungen zu finden sind.

Dazu gehörten gute Beziehungen zu Johann Heinrich von Griesheim, der mit August Hermann Francke befreundet war.
Bei der Taufe des Sohnes Anthon Augustus des Johann Heinrich von Griesheim in Altenkirchen [Anm. 7] im Januar 1719 war Patin:
testes sint gewesen fraulein Charlotta von Diest presentes …“; während bei anderen Taufen von Herrn Griesheim auch ihre Mutter und Schwester genannt wurden.[Anm. 8]

In Hachenburg wurde im evangelischen Kirchenbuch für den späteren Apotheker und zeitlichen Bürgermeister Johann Philipp Hertlin eingetragen:

Anno 1669 den 10. Juny ein Söhnlein getauft, Patrini waren: henrich Most commandant, it der frau Cantzlerin ihr Sohn Jacobus, it Magdalena freudenbergerin N: Henricus Jacobus

Möglich wäre, dass es sich auch hier um Frau von Diest handelte, da man „Frau Cantzlerin“ eingetragen hatte.

0.4.1.Von und zum Bruch

Johann, Reiter des Junkers Wilhelm zum Bruch wurde 1607 als Vater von unehelichen Kindern angegeben.
Von Juncker Juhann Wilhelm zu Bruch, Canonicus in Münster +vor 1647 wurden 1613 und 1615 zwei Taufen in Altenkirchen registriert. (Einwohnerbuch Altenkirchen/Hilgenroth)

… dem Haus von Bruch verbunden … :
Am 18. Februar 1647 wurde die Hochedelgeborene Frau Elisabeth Junkerin, Johann Wilhelm vom Bruch Witwe, aus Widderstein in der Kirche beigesetzt.
(wie 3)

HHStAW 340/U 13938 c und 340 U 13938 b:
Johann Brender Landschultheiß zu AK bekundet, dass Wilhelm Graf zu Sayn und Wittgenstein ihm erlaubt hat, einen Hof zu Widderstein von Wilhelm von und zum Bruch zu erwerben und diesen Hof vom Lehensband (a) befreit hat. 17.Februar 1619

(a) Lehensband befreit: dasjenige Band oder diejenige Verbindung, wodurch der Landesherr und die Lehnsleute miteinander verbunden sind.

0.4.2.Nennung der Höfe in Widderstein:

1716 ist Wilhelm Heydorn Hofmann auf dem Quadshof;
Heinrich Graf zu Sayn, Herzog zu Homburg und Munkler, so 1600 genannt;
HHStAW 340/1511 b Rechtsstreit des gewesenen Sayn. Rentmeisters Brender zu Hachenburg, jetzt trierischen Kellners zu Monreal, Henrich und Graf Hermann von Sayn LZ (1565) 1580-1581
Mögliche, weitere Hinweise zu finden unter:
HHStAW 2 / 48 Anzeige des Leutnants Kramer zu Ak, daß die Brenderschen Güter beim adligen Haus Wiederstein in die vier Höfe Quaden, Bruchen, Adolfs und Mumpeler Hof verteilt sind, aber von den Bauern des Kirchspiels hart belegt werden. … LZ 1706-1708
LHKo 30/4169 Allofshof LZ 1704 Brenders Erben
LHKo 30/1592 Jagd- und Fischereigerechtigkeit des adligen Gutes Widderstein LZ 1621
HHStAW 2/360 1703 Verzeichnis der zu Hause Wiederstein gehörigen Brenderschen, vormals Holdinghauser Güter LZ 1703 ab 1562
HHStAW 2/ 665 Brendersche Güter zu Widderstein 4 Blätter 1703

0.5.Nachweise

Verfasserin: Annette Röcher

Genealogie:

Bürgerbuch Altenkirchen/Hilgenroth Dr. Joachim Eyl, Neuwied 2016, im Kreisarchiv
Altenkirchen;
Familienforschung Bierbrauer, Hachenburg;

Erstellt am: 11.05.2020

Anmerkungen:

  1. LHKo 30/3593 Streitigkeiten zwischen der verwitweten Kanzlerin Elisabeth von Diest und ihrem Sohn Maximilian von Diest wegen der Pacht der Dripl. Güter 1661. Zurück
  2. 1656 Loysa Trippler Bürgeraufnahme in Siegen ; Auflistung aus „Taufzeugen angesehener Bürgerfamilien in Siegen“, angegeben durch Forscher der ArGeWe Westerwald; Bei einer Taufe in Altenkirchen 1664 Sohn Philipp Hermann von Alexander und Louisa Juliane wurde als Pate genannt: Philipp, Sohn von Hermann Trippold, Bürger von Siegen. Zurück
  3. „Geschichtliches über die Burg und den Adligen Hof zu Widderstein nach amtlichen Urkunden“, Wilhelm Idelberger, Heimatjahrbuch Altenkirchen 1974 ab S. 108; HHStAW 340/ U 13469 b Die Grafen Heinrich IV und Hermann von Sayn verkaufen dem Heinrich Brender und dem Schultheißen in Altenkirchen Konrad Stroe den adligen eigenen Hof zu und bei Widderstein mit allem Zubehör für eine unbenannte, bereits bezahlte Summe, erblich an Henrich Brender und seine Frau Elsa und Konrad Stroe Schultheiß zu Altenkirchen und seine Frau Christina zu je 1 Hälfte. 28. Febr. 1573. Zurück
  4. Urkundliche Geschichte von Wenigenjena … Joh. K. Schauer 1846; Urkundliche Geschichte von Wenigenjena und Camsdorf, mit ... books.google.de › books. Zurück
  5. Pfarrerbuch Sachsen-Weimar 2013; Wikipedia: Brumhard, Erhard Johann und sein Bruder Brumhard, Johann Sebastian. Zurück
  6. Beide Angaben aus der Francke Stiftung Halle. Zurück
  7. Evangelisches Kirchenbuch Almersbach. Zurück
  8. Die Familie von Diest in Hamm/Sieg“ Annette Röcher 2019 und „Gräfin Wilhelmine, das Waisenhaus in Hachenburg und Berganteile in Hamm/Sieg“ Annette Röcher 2020. Zurück