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Der 'Feind' im eigenen Land. Bürokratisch-polizeilicher Umgang mit Zwangsarbeitern in den Gebieten des nördlichen Rheinland-Pfalz

von Walter Rummel

Die Hybris des NS-Regimes kam in vieler Hinsicht zum Ausdruck: in den Dimensionen des bislang größten Krieges der Menschheit, in der größten planmäßig und fast industriell durchgeführten Vernichtung von Menschen, die eine jegliche Humanität verachtende Rassenideologie zu minderwertigem Leben herabwürdigte, und schließlich in der größten Rekrutierung und Verschleppung von Menschen zum Zwecke ihres Einsatzes in der deutschen Kriegswirtschaft.[Anm. 1]
Die letzte Gesamtübersicht der Arbeitsbehörden im Reich über Zwangsarbeit in "Großdeutschland" weist für August/September 1944 knapp acht Millionen zivile Zwangsarbeiter aus. Davon stammten über 2,8 Millionen aus der UdSSR und knapp 1,7 Millionen allein aus Polen. Nicht erfasst sind von dieser Statistik die ca. 500.000 KZ-Zwangsarbeiter, mindestens 120.000 ungarische Juden, ebenso wenig alle bis dahin bereits 'Geworbenen' und Verschleppten, die das Regime entsprechend seiner rassepolitischen und sicherheitspolizeilichen Vorstellungen zum 'Schutz' der Volksgemeinschaft hatte exekutieren lassen; nicht erfasst sind ferner diejenigen, die aufgrund von Hunger, Schwäche, Krankheit gestorben, aufgrund von Arbeitsunfähigkeit abgeschoben oder in verzweifeltem Überlebenswillen geflohen waren, außerdem all jene, die schon während der Transporte in das Reich den Tod gefunden hatten oder diesen bei den überstürzten Aktionen der letzten Kriegsmonate finden sollten.[Anm. 2] Die Schätzungen der Gesamtzahl der in Deutschland eingesetzten zivilen Zwangsarbeiter gehen teilweise über zehn Millionen hinaus. Rechnet man die Kriegsgefangenen hinzu, die ja ebenfalls Zwangsarbeit leisten mussten, gelangt man zu einer noch weit darüber liegenden Schätzung.
Mit diesem Heer von Kriegsgefangenen und Zivilarbeitern, insbesondere aus Osteuropa, hatte sich das NS-Regime eine gewaltige Arbeitskapazität geschaffen, um die Millionen von Männern, die als Soldaten eingesetzt waren, in der Wirtschaft zu ersetzen. Zugleich hatte man sich damit eine extreme sicherheitspolizeiliche Aufgabe gestellt,[Anm. 3] von der Problematik der Einarbeitung in die verlangten Fertigkeiten einmal ganz zu schweigen.[Anm. 4] Besonders hochgeschraubt waren die sicherheitspolizeilichen Anforderungen gegenüber den Ostarbeitern, weil sie ja, im Unterschied zu den Kriegsgefangenen und Zivilarbeitern west- und nordeuropäischer Herkunft, entsprechend der nationalsozialistischen Rassedoktrin als „Volksfeinde“ galten. Mit ihrer polizeilichen Überwachung wird sich der Beitrag im Folgenden schwerpunktmäßig in regionalgeschichtlicher Perspektive beschäftigen. Angesichts der für Rheinland-Pfalz gerade erst in Gang kommenden Forschung kann dies allerdings nur in Ansätzen geschehen.[Anm. 5] Doch zunächst zum grundsätzlichen Problem aus Regimeperspektive.
In einer Stellungnahme des Leiters der "Abteilung Siedlung" I des Ostministeriums, Wetzel, vom 27. April 1942 zu Himmlers „Generalplan Ost“, der unverblümt die "Liquidierung" von Millionen von Menschen im Osten zum Zwecke der "Germanisierung" vorsah, wurde ebenso offen ausgesprochen, in welchem Ausmaß der Krieg einen Widerspruch von rüstungspolitischen Anforderungen und rassenpolitischen Zielsetzungen produzierte: „Immer stärker dringt durch die sich immer steigernde Zahl der Fremdarbeiter unerwünschtes Blut in unseren Volkskörper ein in einem Umfange, wie man es nie für möglich gehalten hätte (...).“[Anm. 6] Ähnlich äußerte man sich bei der Gestapo Düsseldorf, die ihre vermutlich im November 1942 erlassenen "Richtlinien für die Überwachung fremdvölkischer Arbeitskräfte zur Begegnung volkspolitischer Gefahren" folgendermaßen begründete: "Durch den kriegsbedingten Arbeitseinsatz von Millionen fremdvölkischer Arbeitskräfte ist die Fremdvolkpolitik des Reiches in erheblichem Maße gefährdet. Die durch industrielle und landwirtschaftliche Erfordernisse zwangsläufig erfolgte Massierung fremdvölkischer Arbeitskräfte macht eine enge Berührung mit der deutschen Bevölkerung unvermeidlich. Die Gefahr einer unerwünschten Vermischung mit Fremdvölkischen ist somit außerordentlich groß. Es muss alles verhindert werden, was von schädlichen rassischen und völkischen Folgen sein könnte."[Anm. 7]
Mit dieser Einschätzung bemühte man sich in Himmlers Reichssicherheitshauptamt (RSHA) um Schadensbegrenzung. Vorausgegangen war eine grundsätzliche ausländerpolitische Wendung, die man nicht gewollt hatte, die es nun aber sicherheitspolizeilich einzugrenzen galt: der Einsatz russischer Kriegsgefangener, die man bis dahin dem Tode preisgegeben hatte, und russischer Zivilisten in der Wirtschaft des Reiches, zu dem sich Hitler unter dem Eindruck des dramatisch steigenden Arbeitskräftebedarfs gegen die Vorbehalte des Reichsführers SS im Herbst 1941 durchgerungen hatte.[Anm. 8] Doch die ideologisch motivierten Vorbehalte insbesondere gegen den Einsatz von russischen Zivilarbeitskräften wirkten auch weiterhin nach. Außerdem hatte das Reichssicherheitshauptamt (RSHA), mit Unterstützung Görings, sich ausbedingen können, der durch den Russeneinsatz drohenden Verschärfung der "sicherheitspolizeilichen Lage" durch entsprechende Erlasse und Anordnungen zu begegnen. Man witterte im RSHA regelrecht die Gelegenheit, auf diese Weise dem gesamten Ausländereinsatz den harten polizeilichen Stempel der SS aufdrücken zu können.[Anm. 9] Die entsprechenden Erlasse vom 20. Februar 1942 zielten daher auf die "Organisation eines ausschließlich auf politischer Repression aufgebauten Einsatzes von Arbeitskräften aus dem Osten", um die volkspolitischen Gefahren dieses Arbeitseinsatzes so viel wie möglich abzufedern.[Anm. 10]
In den folgenden Monaten jedoch wurde der Widerspruch, der sich aus der Verelendung der Ostarbeiter in ihren mit Stacheldraht umzäunten Barackenlagern zum Ziel des kriegswirtschaftlich effizienten Arbeitseinsatzes ergab, immer offenkundiger. Die Debatte zwischen den für die Rüstung zuständigen Stellen und dem RSHA ging daher auch im Frühjahr 1942 weiter.[Anm. 11] Am 9. April 1942 musste das RSHA unter dem Druck der Rüstungsseite, die wiederum Hitler für sich gewinnen konnte, nachgeben und einige Lockerungen zugestehen: Wegfall der Stacheldrahtumzäunung, Ausgehstunden in geschlossenen Trupps unter Führung eines Deutschen, mehr Verpflegung und bessere Entlohnung, insbesondere: der individuelle Einsatz an der Maschine wurde gestattet. Doch im sicherheitspolizeilichen Gegenzug wurde als Ausgleich das Prinzip festgesetzt: "härteste Bestrafung aller Widersetzlichkeiten", nach dem Grundsatz: "Wenn schon Ausgeherlaubnis und Einzeleinsatz, dann doch wenigstens brutale Ahndung von Regelverstößen".[Anm. 12]
Hintergrund dieser Politik war auch Himmlers Bemühen, die Strafrechtskompetenz für alle Fremdvölkischen von der Justiz auf die SS zu übertragen. Dieses gelang im Herbst 1942 mittels einer entsprechenden Absprache mit dem neuen Justizminister Otto Georg Thierack.[Anm. 13]
Der Ansatz größtmöglicher Ausbeutung der Ostarbeiter als Ressource bei gleichzeitig größtmöglicher polizeilicher Härte in ihrer Disziplinierung kam auf allen Ebenen dem Bemühen um eine "Quadratur des Zirkels" gleich.[Anm. 14] Auf der Ebene der Politikvermittlung führte dieses Unterfangen zu ausgesprochen widersprüchlich erscheinenden Stellungnahmen. Während der "Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz" Sauckel die Betriebe, Arbeitsbehörden und Verwaltungen "mit Anordnungen über eine bessere Behandlung der Ostarbeiter förmlich überschwemmte", bekamen die Parteikreise von ihm das zu hören, was volkstumspolitisch am nächsten lag. So erklärte Sauckel 1943 vor der Gauwirtschaftskammer Thüringen: wenn die ausländischen Arbeitskräfte "sich das geringste Vergehen im Betrieb zu schulden kommen lassen, dann bitte sofort Anzeige an die Polizei, aufhängen, totschießen! Das kümmert mich gar nicht! Wenn sie gefährlich werden, muß man sie auslöschen."[Anm. 15] So war denn auch die Parole von der grundsätzlich besseren Behandlung nur Mittel zum Zweck: In Sauckels "Programm" vom April 1942 wurde die Verbesserung der Lebensbedingungen der russischen Arbeiter damit begründet, "dass auch eine Maschine nur das zu leisten vermag, was ich ihr an Treibstoff, Schmieröl und Pflege zur Verfügung stelle".[Anm. 16]
Doch was dem Menschen wesentlich zu eigen ist, lässt sich nicht hinweg definieren. Nur in einem sehr begrenzten Ausmaß können Menschen, die als Gefangene fernab ihrer Heimat existieren müssen, dazu gezwungen werden, die geforderte Arbeit zugunsten ihrer Gegner gut durchzuführen; und ebenso wenig können sie unentwegt dazu gebracht werden, sich entsprechend ihrer offiziellen Klassifizierung als "Untermenschen" in sozialer Hinsicht von den Vertretern der „Herrenrasse“ fern zu halten. Dies galt besonders dann, wenn ihre Arbeit nicht in den Konzentrationslagern und in Großanlagen, sondern in mittleren Betrieben, in Landwirtschaft und Familien, stattfand. Hier immer die geforderte Distanz zu schaffen war unmöglich.[Anm. 17] Trotzdem sollten die Sicherheitskräfte eben dies vorrangig gewährleisten. Es kann also nicht überraschen, wenn die Akten – dies als eine erste These – sowohl große sicherheitspolizeiliche Anstrengungen als auch das weitgehende Scheitern derselben dokumentieren.[Anm. 18]
Wenn im folgenden Zeugnisse präsentiert werden, die dieses Scheitern des sicherheitspolizeilichen Konzepts in deutscher Perspektive reflektieren, so kann daraus keineswegs gefolgert werden, die Zwangsarbeiter hätten angesichts der Schwäche der polizeilichen Exekutive ganz passable Lebensbedingungen gehabt. Im Gegenteil. Die 'deutsche' Sichtweise – so eine weitere These – bedarf daher der Korrektur durch Selbstzeugnisse von Zwangsarbeitern, wie sie in vielen im Rahmen der Überwachung abgefangenen Briefen noch vorliegen. Am grenzenlosen Elend, das daraus hervorgeht,[Anm. 19] hatte nun – so eine weitere These – auch und gerade die Schwäche polizeilicher Exekutive bzw. die nicht realisierbare rassenpolitische Ausgrenzung ihren Anteil. Denn um sie zu kompensieren bzw. das nicht zu Erreichende doch einzulösen, wurde, wie oben formuliert, nach mittelalterlicher Manier exemplarisch hart bestraft.[Anm. 20] Willkür und missbräuchliche Anmaßung von Strafgewalt waren darum weit verbreitet, flankiert von einer offiziellen Doktrin der Mitleidlosigkeit.[Anm. 21]

Ausgrenzung, Vernachlässigung, Bestrafung und Tod

Das Leiden der 'Fremdvölkischen' begann mit ihrer schlechten Versorgung. Wie ein Echo von Görings ursprünglicher Idee einer für „Untermenschen“ artgemäßen Haltung – "Schaffung eigener Kost (Katzen, Pferde etc.). Kleidung, Unterbringung, Verpflegung etwas besser als zu Hause, wo Leute zum Teil in Erdhöhlen wohnen" – erscheint es, wenn die osteuropäischen Arbeitskräfte bei der Verteilung der kriegsbedingt knappen Ressourcen Nahrung, Kleidung, Unterkunft immer an letzter Stelle standen.[Anm. 22] Sie waren daher laufend in Versuchung, Nahrungsdiebstahl zu begehen. Wie normal diese Form der Selbstversorgung zwangsläufig war, spricht aus einem vom Sicherheitsdienst der SS (SD) abgefangenen Brief eines Zwangsarbeiters an seine Eltern: „Unser Leben hier in Deutschland ist schlecht. Das Essen reicht nicht aus. Im Herbst haben wir Äpfel und Birnen gestohlen und jetzt muss man zusehen, dass man irgendwo ein paar Kartoffeln stiehlt. Überhaupt, um in Deutschland zu leben, muss man sich hindurchstehlen, anders kommt man nicht aus.“[Anm. 23]
In welcher Verzweiflung gerade die osteuropäischen Arbeitskräfte sich aufgrund ihrer schlechten Versorgung befanden, geht aus folgendem Zeitzeugenbericht aus Oberwinter hervor: "Ich war ein kleiner Junge von 7 ½ Jahren, mein Vater und mein Bruder hatten einen Wagen Futterrüben vom Feld mitgebracht, um im Haus abzuladen. Da sah ich eine Kolonne Gefangener vom Holzweg in die Pützgasse marschieren. Ich blieb unten am Wagen stehen. Die Gefangenen hatten den Wagen erreicht, da stürmten ein paar Männer aus der Gruppe zum Wagen, holten sich eine Rübe, bissen gleich rein wie in einen Apfel. Gleich stürmte einer der Bewacher herbei und schrie sie an, sie versteckten die Rüben unter ihrer Jacke. Sie wurden mit Stockschlägen wieder in die Reihe zurückgetrieben."[Anm. 24]
Die zum Strafbedürfnis hinzu kommende mitleidlose Einstellung prägte vor allem das Verhalten von Parteigenossen und Amtsträgern.[Anm. 25] Die einfachen Volksgenossen dagegen ließen sich entgegen aller Verbote immer wieder dazu bewegen, Brot und Essensreste auf die Fensterbänke zu legen oder Kindern zur Weitergabe anzuvertrauen, wenn die Kolonnen elend aussehender Russen oder anderer Gefangener vorbeizogen.[Anm. 26] So berichtet Norbert Widok (Posen) davon, wie er um 1941 als politischer Strafgefangener des Lagers "Eiserne Hand" bei Bassenheim (Koblenz) mit anderen Häftlingen zweimal zur Kirche in den benachbarten Ort Wolken geführt wurde und dabei von verschiedenen Einwohnern am Straßenrand Brot erhalten habe: "Die waren sehr freundlich zu uns Häftlinge eingestellt. Zwischen Bevölkerung waren auch Kriegs-Invaliden und die haben auf unsere Wächter geschreit."[Anm. 27] Kinder waren mitunter auch aus eigenem Antrieb die besten Verbündeten der Sklaven.[Anm. 28]
Andererseits war den "Ostarbeitern" das mit solchen Methoden der Selbsterhaltung verbundene Risiko bewusst. Selbst ein Bericht des SD aus dem Abschnitt Bad Kreuznach musste daher einräumen: "Irgendwelche Diebstähle durch Ostarbeiter in Obst- und Gemüsekulturen sind bisher nicht wahrgenommen worden. Es wurde lediglich festgestellt, dass Ostarbeiter laufend den Versuch unternahmen, [um] Obst zu betteln."[Anm. 29] Andere Berichte behaupten jedoch gerade den Erfolg solcher Bemühungen. Aus Biersdorf berichtete der SD: "Aus anderen Orten wird von Gartendiebstählen und Plünderungen durch Ostarbeiter berichtet."[Anm. 30] Nebenbei bemerkt: der Begriff "Plünderung" beinhaltete eine Verschärfung der Strafe, denn auf Plünderungen in durch Kriegseinwirkung zerstörten Objekten stand auch für Deutsche der Tod, erst recht daher für Zwangsarbeiter.[Anm. 31]
Die generell schlechte Versorgung der osteuropäischen Arbeitskräfte brachte sie laufend in Versuchung, Nahrung zu stehlen. Sie liefen daher immer Gefahr, besonders hart bestraft zu werden, d. h., mit Prügelstrafe, wobei schon die Verhöre durch die Polizei und insbesondere durch die Gestapo mit körperlichen Misshandlungen verbunden sein konnten.[Anm. 32] Diese Aussicht war insbesondere mit der Einweisung in sog. "Arbeitserziehungslager" gegeben, wo Prügel und Folter zum Alltag gehörten. In unserer Region kam dem SS-Sonderlager Hinzert diese Funktion zu, ein Arbeitserziehungslager, das zugleich ein regelrechtes Konzentrationslager war.[Anm. 33] Neben drei großen Exekutionen (70 russische Kriegsgefangene, die angeblich Schulungsoffiziere der Roten Armee gewesen sein sollen, und 43 Mitglieder der luxemburgischen Widerstandsbewegung), neben der täglichen Willkür, neben unmenschlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen, die durch Auszehrung und Krankheit den Tod brachten, gab es angeordnete Strafaktionen, die auf dem Appellplatz vor allen Häftlingen stattfanden. Zudem unterhielt auch die Gestapo im Lager ein Büro, in dem Verhöre und Folterungen stattfanden.[Anm. 34]
Zur Verhaftung durch die Gestapo und ggf. Einweisung in ein solches Straflager führten weiterhin alle Verhaltensweisen, welche den Vollzug der zugewiesenen Arbeiten durch "ständig lässige Arbeit" bzw. sog. "Bummelei", durch unerlaubtes Verlassen der Arbeitsstätte oder gar durch "Arbeitsniederlegung" und "Aufhetzung der Arbeiter" gefährdeten.[Anm. 35] Am schlimmsten konnte sich der Vorwurf der "Sabotage" oder der Betätigung als "bolschewistischer Agent" auswirken. Glimpflich kam daher eine Ukrainerin davon, welche in einer Gastwirtschaft in dem Moselort Burgen beschäftigt war und laut Bericht des Ortsgruppenpropagandaleiters mit Äußerungen aufgefallen sein sollte, welche sie "mit Bestimmtheit" als "bolschewistische Agentin" entlarvt hätten: sie wurde nach achttägiger Haft und Verwarnung durch die Gestapo zum evangelischen Stiftkrankenhaus nach Koblenz versetzt. Tragischer war das Schicksal einer bei einer Koblenzer Familie beschäftigten Ostarbeiterin, der "geistiger Defekt" attestiert wurde: weil sie zudem wegen Arbeitsbummelei, Verdacht auf deutschfeindliche Agitation und Umgang mit deutschen Soldaten (Kinobesuch) aufgefallen war, wurde sie am 28. August 1943 nach Auschwitz überwiesen: "Die Angelegenheit kann damit als erledigt angesehen werden" – so lautete die Abschlussmeldung der Gestapo Koblenz vom 3. September 1943 an den SD-Abschnitt.[Anm. 36]
Über die technische Organisation des Strafsystems gibt ein für die Jahre 1943-1945 erhaltenes Gefangenenbuch des Koblenzer Gefängnisses Aufschluss, welches minutiös die Namen der Zugänge und der Abgänge von Häftlingen vermerkt, dabei auch die Behörden, Einrichtungen und Orte angibt.[Anm. 37] Abgangsvermerke wie "Transport Hinzert", "Gestapo abgeholt", aber auch "Buchenwald" und "Auschwitz" hinter osteuropäischen Namen verdeutlichen, was den Betreffenden als Strafe zugedacht war und in den meisten Fällen sicherlich auch vollzogen worden ist.
Schon die aus Ermittlungsgründen resultierende Übergabe an die Gestapo konnte ebenso wie die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager zum Tode führen.[Anm. 38] Darüber hinaus fanden auch außerhalb der Arbeitserziehungslager Hinrichtungen statt.[Anm. 39] Schon rein menschliche Beweggründe wie der Versuch, der mangelnden Versorgung durch Lebensmittel zu entgehen ("Plünderung") oder der Isolation im fernen Land durch zwischenmenschliche Kontakte konnten der Grund dafür sein. Spätestens seit der Veröffentlichung von Rolf Hochhuths Roman "Eine Liebe in Deutschland" hat sich die deutsche Nachkriegsgesellschaft daran erinnern müssen, dass der nationalsozialistische Rassenwahn die Todesstrafe forderte, wenn durch Beziehungen von osteuropäischen Zwangsarbeitern zu deutschen Frauen die 'rassische' Grundlage des Volkes in Gefahr gesehen wurde.[Anm. 40] Schon am 8. März 1940 hatte der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei alle Leitstellen der Gestapo darüber informiert, dass die entsprechende Bestrafung polnischer Arbeitskräfte nicht nur bei Arbeitsvergehen, sondern auch "für Verfehlungen auf sittlichem Gebiet" zum Vollzug kommen müsse: "Zivilarbeiter und Zivilarbeiterinnen polnischen Volkstums, die mit Deutschen Geschlechtsverkehr ausüben, oder sich sonstige unsittliche Handlungen zuschulden kommen lassen, sind sofort festzunehmen und dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD zur Erwirkung einer Sonderbehandlung fernschriftlich zu melden."[Anm. 41] „Sonderbehandlung“ bedeutete in der NS-Terminologie: Tötung.[Anm. 42] Auch die deutschen Partner einer solchen unerlaubten Beziehung sollten verfolgt werden. Obwohl sich die Verbote des Umgangs und die Strafandrohungen dem Wortlaut der Anweisung vom 8. März 1940 nach auf Deutsche beiderlei Geschlechts bezogen, waren sie doch in erster Linie gegen die deutschen Frauen gerichtet, denen demütigende öffentliche Zurschaustellung und Haft im Konzentrationslager drohten, wenn sie sich mit einem polnischen Mann einließen.[Anm. 43]
Ganz im Sinne dieses Erlasses wurde am 16. August 1941 der polnische Zivilarbeiter Franciszek Matczak in einer Kiesgrube bei Engers am Rhein (Nähe Koblenz) an einem fahrbaren Galgen aufgehängt.[Anm. 44] Matczak, der 1940/41 auf einem Bauernhof im nahegelegenen Heimbach arbeitete, war Ende März/April 1941 bei der Ortspolizeibehörde denunziert und anschließend von der Gestapo Koblenz verhaftet worden. Grund der Verhaftung war angeblich ein Verstoß gegen Ziffer 7 des Pflichtenkatalogs der Zivilarbeiter polnischen Volkstums: Verbot des intimen Umgangs mit Deutschen.[Anm. 45] In einem Polizeibericht der Gendarmerie Neuwied über seine Hinrichtung ist zwar davon die Rede, dass Matczak "wegen Verbrechens der Notzucht" hingerichtet worden sei.[Anm. 46] Doch abgesehen von der Beweisproblematik würde gegen den Wahrheitsgehalt dieser Anklage auch sprechen, dass kurz vor Matczaks Hinrichtung versucht wurde, die in Polen lebende Familie ganz im Sinne eines neuen Erlasses Himmlers zu einer 'Eindeutschung' zu bewegen, was der Bruder des Angeklagten allerdings verweigert habe.[Anm. 47]
Wie viele Hinrichtungen von Zwangsarbeitern im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz stattgefunden haben, wird sich aufgrund der fast vollständigen Vernichtung der entsprechenden amtlichen Unterlagen, insbesondere der Gestapo-Akten, nicht mehr klären lassen. Nur für den Bereich des ehemaligen Regierungsbezirkes Koblenz könnte sich dies noch ändern, wenn die noch immer allein dem Suchdienst des Internationalen Roten Kreuzes (Bad Arolsen) zugängliche umfangreiche Kartei der Gestapo Koblenz dem zuständigen Landeshauptarchiv Koblenz übergeben wird.[Anm. 48] Immerhin fördert die systematische Erschließung der in den Staatsarchiven verwahrten Entnazifizierungsakten schon jetzt zahlreiche Belege für Vorgänge dieser Art aus der NS-Zeit zutage. So enthält die Akte eines bei der Koblenzer Gestapo für verhaftete Polen beschäftigten Dolmetschers auch Hinweise auf die Hinrichtung von polnischen Zwangsarbeitern in Mülheim bei Koblenz 1941 oder 1942, bei Neuwied 1943 sowie in Königsfeld bei Bad Neuenahr, bei Bad Kreuznach (1943) und bei Bretzenheim (1943).[Anm. 49] Zahlreiche weitere Hinweise finden sich in Akten der Staatsanwaltschaften, die nach 1945 u. a. gegen an solchen Exekutionen beteiligte Angehörige der Gestapo wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermittelten. So wurde noch um 1971 von der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen der Tötung von 24 polnischen und russischen "Fremdarbeitern" ermittelt, deren Exekutionen in den Jahren 1941-1944 in Verantwortung der hiesigen Gestapo stattgefunden hatten.[Anm. 50]
Die außerhalb von Haftstätten durchgeführten Hinrichtungen verliefen nach einem bestimmten Muster. Vor allem sollten sie in der Nähe des 'Tatortes' stattfinden, damit man andere dort beschäftigte Ausländer zur Einschüchterung vorbei führen konnte. Im Fall von Franciszek Matczak waren fünfzig seiner Landsleute anwesend. Im erwähnten Polizeibericht heißt es, sie seien "nach dem Akt vor die Richtstätte geführt" worden. Anschließend wurden sie "durch einen Dolmetscher auf die verwerfliche Tat ihres Landsmannes in eindringlichen Worten hingewiesen und ihnen an diesem Beispiel gezeigt, welche Strafe das Dritte Reich für derartige Verbrechen verhängt. Die Polen verließen sichtlich beeindruckt die Richtstätte."[Anm. 51] Für Deutsche wurde der Hinrichtungsbereich von örtlichen Polizeikräften dagegen abgesperrt. Auch das Nachspiel beruhte auf festen Gewohnheiten, wie ein Zeuge – seinerzeit Fahrer bei der Gestapo Koblenz – im Verfahren gegen den Gestapo-Dolmetscher aussagte: "Nach der Hinrichtung wurde, wie allgemein üblich, zunächst Schnaps getrunken und später in einer Wirtschaft (...) gegessen und getrunken."[Anm. 52]
In einer Hinsicht verlief die Hinrichtung von Franciszek Matczak jedoch nicht nach Plan, was dem bislang unbekannten Polizeibericht eine ebenso makabre wie erschütternde Bedeutung verleiht, der das amtliche Verständnis vom Arbeitseinsatz speziell der osteuropäischen Arbeiter und Arbeiterinnen drastisch zum Ausdruck bringt: "Zu erwähnen wäre ein Zwischenfall, der sich bei dem Akt selbst zutrug. Der Verurteilte bestieg den Tisch unter dem Galgen. Ihm wurde durch 2 polnische Zivilgefangene, die sich aus dem Gefängnis Koblenz freiwillig dazu gemeldet hatten" – dies muss mit einem Fragezeichen versehen werden – "die Schlinge umgelegt. Auf ein Zeichen wurde die Fallklappe des Tisches herabgelassen und der Delinquent sollte hängen. Das Tau, welches oben durch eine Rolle lief, war aber an der Seite des Pfostens nicht richtig befestigt und gab nach, so dass der Körper auf die Erde gleitete. Mit Hilfe von etwa 5 Mann wurde der Körper dann hochgezogen und hing nun frei. Nach Ansicht der anwesenden Ärzte ist aber im Augenblick des Falles die Bewustlosigkeit [!] bereits eingetreten gewesen, so dass keinerlei Schmerzen bei dem Verurteilten eintraten." Könnte man letztere Bemerkung noch als Reverenz an überkommene Maßstäbe ansehen, so ist der Schlusssatz in jeder Hinsicht entlarvend: "Irgend einen peinlichen Eindruck hatte dieser Vorfall weiter nicht hervorgerufen."[Anm. 53]
Andere Zwangsarbeiter osteuropäischer Herkunft wurden ohne Verfahren erschossen, so der Pole Stanislas Piwek in Winningen am 1. November 1944.[Anm. 54] In Diez ereilte 1945 noch kurz vor Eintreffen der Amerikaner russische Kriegsgefangene und Zivilgefangene dieses Schicksal, weil sie in den Trümmern eines Hauses nach Essbarem gesucht und damit aus Regimeperspektive den Tatbestand des „Plünderns“ erfüllt hatten.[Anm. 55] Andere wurden in den letzten Kriegstagen erschossen aufgefunden, ohne dass die näheren Umstände über ihren Tod bekannt geworden wären. So meldete das Standesamt Miehlen der französischen Militärverwaltung erst im Januar 1946 im Rahmen der Ausländersuchaktion, dass die Ostarbeiterin Alla Kotkass seinerzeit den "Tod durch Revolverschüsse" gefunden habe; etwas deutlicher fiel die nachträgliche Meldung aus, die für den 22. März 1945 – die Amerikaner hatten damals gerade bei Koblenz den Rhein erreicht – den Tod des Ostarbeiters Wassily Bootiny angab: "Mord durch Pistolenschüsse im Unterleib." [!][Anm. 56]

Reglementierung und Überwachung

Mit exemplarisch harten Strafen, einer „Prävention durch Terror“,[Anm. 57] versuchte das Regime, seine eigenen und die von der Propaganda geschürten Ängste der Volksgenossen vor den 'fremdvölkischen' Gefangenen zu kompensieren. Unterhalb der polizeilich-exekutiven Ebene versuchten ausgefeilte Regelwerke, Lagerordnungen und Verbotskataloge ebenfalls ein System der "präventiven" Abwehr der volkspolitischen Gefahren (Herbert) zu etablieren. Insbesondere die 1942 zugelassenen Lockerungen (s. o.) mussten sicherheitspolizeilich begrenzt werden, verlangten also wiederum zusätzliche polizeiliche Maßnahmen und die Androhung entsprechend harter Strafen für den Fall der Missachtung.[Anm. 58]
Im Bereich der Gestapo Düsseldorf wurde dazu am 24. Juni 1942 ein Merkblatt erlassen, welches die vom ursprünglichen System einer regelrechten Gefangenenhaltung abweichende Verfahrensweise definierte.[Anm. 59] Wie schwer sich die lokal zuständigen Behörden mit der Abschaffung der bisher vorgeschriebenen Stacheldrahtumzäunung für die Unterbringung von osteuropäischen Zwangsarbeitern taten, zeigt ein weiteres Merkblatt aus gleicher Quelle, erlassen am 14. November 1942 und in vervielfältigter Form allen lokalen Polizeistellen zugeleitet. An erster Stelle weist der verantwortliche Beamte ausdrücklich "nochmals darauf hin, dass die bei den Lagern teilweise noch vorhandene Stacheldrahtumzäumung umgehend beseitigt und durch anderes Material ersetzt werden muss."[Anm. 60] Sodann wird als weitere grundlegende Lockerung die Möglichkeit zum einmaligen wöchentlichen Ausgang gewährt, aber nur "bewährten" Arbeitskräften und eingerahmt in fünf Vorschriften, welche den Vollzug dieser Gnade polizeilich eingrenzen und einer Kontrolle zugänglich machen sollen: nur geschlossen in Gruppen von 10-20 Personen, nur unter Aufsicht von "bewährten und zuverlässigen Ostarbeitern", denen von ihrem Betrieb vorher eine entsprechende Bescheinigung zu erteilen war; nur zu bestimmten Zeiten und nur unter Gewährleistung, "dass die Kolonne zusammen bleibt, keine anderen Personen belästigt" werden "und dass sie wieder rechtzeitig im Lager eintreffen." Außerdem: "Der Besuch von Lokalen, Kinos pp. bleibt nach wie vor verboten."[Anm. 61]
Die zu Anfang dieses Beitrags erwähnten Richtlinien der Gestapo Düsseldorf nahmen die im Rundschreiben vom 14. November 1942 verfügten Lockerungen für sowjetrussische Arbeitskräfte zum Anlass, eine peinlich genaue Beschreibung von allem auszuarbeiten, was erlaubt sein sollte und was verboten bleiben würde, und zwar nach den jeweiligen osteuropäischen Volksgruppen (Protektoratsangehörige, Sowjetrussen, baltische Länder sowie „fremdvölkische Arbeitskräfte nichtpolnischen Volkstums aus dem Generalgouvernement und den eingegliederten Ostgebieten“) geschieden.[Anm. 62] Am schärfsten fielen die Vorschriften aus, welche die strikte Separierung der sowjetrussischen Arbeitskräfte von der deutschen Bevölkerung bezweckten: "Verboten ist: (...) 1.) Jeder nichtarbeitsbedingte Verkehr zwischen Sowjetrussen und a) deutschen Volksgenossen und b) allen Ausländern. 2.) Der Geschlechtsverkehr zwischen Ostarbeitern – Arbeiterinnen und Deutschen. (Geschlechtsverkehr mit Ausländern nichtgermanischer Abstammung ist nicht strafbar.) 3.) Jedes unerlaubte Verlassen des Lagers bzw. der Arbeitsstelle (Flucht). Alle in der Industrie beschäftigten Sowjetrussen müssen in geschlossenen Wohnlagern, leeren Hallen oder ähnlichen Räumen untergebracht sein. (...) Die gesamte Freizeit ist im Wohnlager zuzubringen. Den lagermässig untergebrachten Russen kann für besonders gutes Verhalten gestattet werden, in geschlossenen Gruppen, auch unter Aufsicht und Bewachung, Spaziergänge zu machen. Durch diese Spaziergänge dürfen deutsche Volksgenossen nicht gestört werden; sie dürfen daher nicht in beliebte Ausflugs- oder Erholungsgegenden oder gar Stadtzentren, Lokale oder Kinos führen. Die Benutzung der Bürgersteige ist hierbei untersagt. Das Begleitpersonal muss durch eine Bescheinigung des Betriebes die Berechtigung zum Ausfahren der Russen nachweisen können."[Anm. 63]
Für die in Privathaushalten bzw. in bäuerlichen Betrieben eingesetzten russischen Arbeitskräfte galten besondere Bestimmungen.[Anm. 64] Da hier keine separate Unterbringung in Wohnlagern realisiert werden konnte, sollte innerhalb des Hauses die notwendige Trennung gewährleistet sein: „Die in der Landwirtschaft, gewerblichen Betrieben und in Privathaushalten (Hausgehilfinnen) Tätigen dürfen bei ihren Arbeitgebern wohnen, aber auf keinen Fall mit Deutschen in einem Schlafraum untergebracht werden.“ Sodann war der bisweilen unvermeidliche Ausgang zu regeln: "Ostarbeiterinnen, die als Hausgehilfinnen eingesetzt sind, dürfen sich grundsätzlich ausserhalb des Hauses nur bewegen, um Angelegenheiten des Haushalts (auch Einkäufe), zu erledigen. Darüber hinaus kann ihnen bei arbeitsmässiger Bewährung einmal wöchentlich die Möglichkeit gegeben werden, sich 3 Stunden ohne Beschäftigung (Freizeit) ausserhalb des Haushaltes aufzuhalten. Dieser Ausgang muss bei Einbruch der Dunkelheit, stets aber spätestens um 20 Uhr beendet sein." Auch für die in Haushalten und Familienbetrieben tätigen Arbeitskräfte wurde noch einmal das Verbot aller Orte bekräftigt, an denen während der kärglich bemessenen Freizeit eine Begegnung mit Deutschen stattfinden konnte: "Der Besuch von Gaststätten, Lichtspielhäusern, Theatern und Kirchen und ähnlicher für Deutsche oder andere ausländische Arbeiter vorgesehenen Einrichtungen und Veranstaltungen ist verboten."[Anm. 65]
Als besonders problematisch sah das Regime ganz offensichtlich die Tätigkeit von zwangsverpflichteten Mädchen und Frauen in deutschen Haushalten an, wie aus einem eigenen Merkblatt des Reichsführers SS vom 10. September 1942 zum "Einsatz weiblicher Arbeitskräfte aus dem altsowjetischen Gebiet (Ostarbeiterinnen)“ hervorgeht.[Anm. 66] Als weitere Sicherheitsmaßnahme zur Verhinderung unerwünschter Annäherungen zwischen Deutschen und fremdvölkischen Hausangestellten war demnach vorgesehen, dass diese nur solchen Familien zugewiesen werden sollten, die eine gesonderte Unterbringung gewährleisteten und politisch als so zuverlässig galten, dass damit auch die Gewähr für die Beachtung der entsprechenden Bestimmungen gegeben war. Um aber für alle Eventualitäten gerüstet zu sein, sollten die Anwerbestellen der Arbeitsverwaltung von vornherein nur solche Ostarbeiterinnen (zwischen 15 und 35 Jahren) für den Einsatz im städtischen und ländlichen Haushalt suchen, die, abgesehen von ihrer grundsätzlichen Eignung, auch im „Erscheinungsbild dem rassischen Bild des deutschen Volkes möglichst nahe" kämen.[Anm. 67]### Für den Fall der Nichtbeachtung der aufgeführten Vorschriften war die sofortige Festnahme vorgesehen, wozu auch Nichtpolizisten befugt waren: "Russen, die ohne Berechtigung auf öffentlichen Wegen, Strassen und Plätzen angetroffen werden, sind festzunehmen und der nächsten Polizeidienststelle zu übergeben. Zu diesen Festnahmen sind auch die Parteigenossen berechtigt. Alle russischen Arbeiter haben auf der rechten Brustseite ihrer jeweiligen Oberkleidung – bei Arbeiten ohne Rock also auf dem Hemd – ein mit dem betreffenden Kleidungsstück fest verbundenes Kennzeichen 'Ost' stets sichtbar zu tragen."[Anm. 68]
Strikte Reglementierung im Reiseverkehr sollte ebenfalls dazu beitragen, einerseits die aus wirtschaftlichen Gründen nötige Beweglichkeit zu gewähren, anderseits jede privat motivierte Nutzung zu unterbinden, und dies natürlich nicht allein zur Schonung einer kriegswirtschaftlich wichtigen Ressource, sondern auch zur Verhinderung unerwünschter Mobilität der 'Fremdvölkischen' und zur Erleichterung ihrer polizeilichen Überwachung. So durften Zwangsarbeiter ohne polizeiliche Genehmigung das Kreisgebiet nicht verlassen; wurde dies zur Durchführung einer Reise gestattet, mussten Arbeitgeber und Arbeitsamt ebenfalls zustimmen. Grundsätzlich durften Polen und Ostarbeiter die Eisenbahn oder öffentliche Fahrzeuge nur dann benutzen, wenn es aus dringenden arbeitseinsatzmässigen Gründen erforderlich war. Ansonsten blieb es bei der gewohnten Härte: "Wo sie zu Fuss gehen können, haben sie die notwendige Strecke zu Fuß zurückzulegen."[Anm. 69]
An die Stelle einer Abgrenzung, die auf mit Stacheldraht umzäunten Lagern gegründet war, sollte also die soziale Ausgrenzung treten. Deren wichtigstes Element war und blieb im Falle der Polen und Sowjetrussen die sichtbare Kennzeichnung ihrer Herkunft durch die aufgenähten Kennzeichen "P" und "Ost".
Mit der Überwachung der Massen an ausländischen Arbeitern und insbesondere mit der Durchsetzung der volkspolitisch begründeten Abgrenzung war man auf deutscher Seite hoffnungslos überfordert. Schon der Hinweis auf die "Parteigenossen", die zur Festnahme berechtigt seien, zeigt dies. Aus der gleichen Erkenntnis wurde weiteres Personal zur Unterstützung der Ortspolizei rekrutiert. So verfügte die Gestapo Düsseldorf in den eben angeführten "Richtlinien" mit Blick auf die "volkspolitischen Gefahren", die mit der Anwesenheit der fremdvölkischen Arbeiter verbunden wären, den Aufbau einer Beobachtungs- und Meldemiliz. "Völkische Schutzarbeit" war der offizielle Terminus für die ihr zugewiesene Aufgabe:[Anm. 70] "Die Beobachtung dieser Gefahren soll auf breitester Basis erfolgen. Um dieses zu gewährleisten, sollen auch ausserhalb der Polizei stehende Kräfte für das räumlich und sachlich besonders ausgedehnte Aufgabengebiet herangezogen werden. Es werden daher im Einvernehmen mit dem Leiter der Partei-Kanzlei durch die zuständigen Kreisleiter Parteigenossen zur Mitarbeit unter polizeilicher Leitung, vornehmlich zur Beobachtung, herangezogen." Damit war ein eigenes System zur Überwachung der ausländischen Arbeitskräfte eingerichtet, welches sich in den vorhandenen polizeilichen Apparat einfügen musste: "Die Parteigenossen arbeiten ausschließlich und unmittelbar mit den örtlichen Polizeidienststellen zusammen. Diese bestimmt Einsatzbeginn und lenkt den Einsatz der Parteigenossen den Weisungen der Staatspolizeistelle entsprechend." Am Ende noch einmal wie zur Rechtfertigung eines offenkundigen Widerspruchs: "Der Einsatz der Parteigenossen erfolgt zur Verhinderung eines unerwünschten bzw. verbotenen Umgangs mit fremdvölkischen Arbeitskräften, die im Zuge des kriegsbedingten Ausländereinsatzes ins Reich gekommen sind."[Anm. 71]
Unmittelbare Anlaufstellen zur Kontrolle wie auch zur Meldung von Vergehen war und blieb also die Ortspolizei. Die Mitarbeit der Parteigenossen war zwar erwünscht, doch mussten ihnen die Grenzen aufgezeigt werden. Interessant ist, dass man in diesem Zusammenhang auch versuchte, die gegenüber den osteuropäischen Ausländern durchaus gewünschten Anzeigen einzugrenzen: "Die Beobachtung der Beziehungen zwischen Deutschen und sonstigen Ausländern hat aus besonderen Gründen zu unterbleiben."[Anm. 72]
Die Überwachung der Zwangsarbeiter und insbesondere der "Fremdvölkischen" begann mit Informanten in den eigenen Reihen, also im Betrieb, erstreckte sich über die deutschen Vorgesetzten, in der Öffentlichkeit unter der erwähnten Beteiligung der Volksgenossen, welche sich der "Völkischen Schutzarbeit" verschrieben hatten, und reichte bis hinauf zum SD[Anm. 73] und zur Gestapo.[Anm. 74] Insbesondere der SD verfügte über ein Netz offizieller wie auch inoffizieller Informanten bzw. sog. "Vertrauensmänner" (VM), d. h., Spitzel, die man unter den Fremdarbeitern selbst platziert hatte.[Anm. 75] Zu den Überwachungstechniken gehörte weiterhin das Abfangen von Briefen, welche Fremdarbeiter nach Hause schickten.[Anm. 76]

Wirkungen und Grenzen

Was lässt sich nun über die Wirkungen von vielfältiger Überwachung und hartem polizeilichem Einschreiten sagen? Wenn dazu im Folgenden amtliche Berichte herangezogen werden, Einschätzungen von Ortspolizeibehörden, aber auch Behauptungen von SD-Informanten und SD-Angehörigen selbst, so geschieht dies durchaus im Bewusstsein der Neigung dieser ‚Lage- und Stimmungsberichte‘ zu unterschiedlich motivierten Verzerrungen. Gleichwohl hat die Forschung diesen Berichten unter Beachtung der spezifischen quellenkritischen Anforderungen zentrale Bedeutung beigemessen.[Anm. 77] Und gerade für die hier gestellte Frage nach der Einschätzung der Zwangsarbeitergefahr und der Wirksamkeit von polizeilicher Disziplinierung vermag eine gewisse perspektivische Schräglage der Berichte wichtige Aufschlüsse zu vermitteln.
Am 20. September 1943 wandte sich der Landrat des Kreises Bernkastel an die Bürgermeister seines Kreises, um sich zum Thema "Verhalten der Ostarbeiter und Ostarbeiterinnen" zu äußern. Es waren offenbar desolate Zustände zu berichten:[Anm. 78] "In der letzten Zeit mehren sich die Fälle, in denen sich Ostarbeiter und Ostarbeiterinnen nicht an die ihnen durch die Polizeidienststellen und Arbeitgeber mitgeteilten Richtlinien über den Einsatz der Ostarbeiter (...) halten. Aus mir seitens der Polizeidienststellen wie der Parteidienststellen [!] vorliegenden Mitteilungen ergibt sich, dass sich in zunehmenden Maße Ostarbeiter und Ostarbeiterinnen sowohl über die Kennzeichnungsvorschriften wie über die Urlaubs- und Freizügigkeitsbeschränkungen dreist hinwegsetzen, und zwar in einem Umfange, dass nicht nur die Kontrolle durch die Dienststellen der Polizei und der Völkischen Schutzarbeit erschwert, sondern auch der Arbeitserfolg wesentlich herabgemindert wird. Es ist festgestellt worden, wie mir dieser Tage erneut durch ein Schreiben des hiesigen Kreisleiters bestätigt wurde, dass Ostarbeiter und Ostarbeiterinnen nach Beendigung der Arbeitsschicht nicht nur ohne Urlaub des deutschen Arbeitgebers den Arbeitsort verließen, sondern über Nacht aus dem Arbeitsort weggeblieben und unter Versäumung der nächsten Arbeitsschicht erst später zurückgekehrt sind. In einzelnen Gemeinden sowohl im Mosel- wie Hunsrückgebiet haben sich Treffpunkte herausgebildet, an denen sich Ostarbeiter und Ostarbeiterinnen, sei es mit oder ohne Einverständnis der deutschen Arbeitgeber, treffen, wobei auch unkontrolliert und ohne ortspolizeiliche Genehmigung die Eisenbahn benutzt wird. Es ist auch festgestellt worden, dass Ostarbeiter und Ostarbeiterinnen sich mit französischen Kriegsgefangenen getroffen haben."[Anm. 79]
Alles dies forderte zum polizeilichen Handeln auf. Eine Razzia wurde durchgeführt, über deren Resultat der Landrat dann weiter berichtete:[Anm. 80] "Bei der im Benehmen mit der Staatspolizeistelle am 12/13. dieses Monats durchgeführten Sonderaktion zur Überwachung der Kennzeichnungspflicht für Polen und Ostarbeiter unter Heranziehung sämtlicher Kräfte der Ordnungspolizei sowie der Ortsbeauftragten für Völkische Schutzarbeit wurden insgesamt 45 ausländische Arbeiter, davon 13 polnische Zivilarbeiter, polizeilich festgenommen und den zuständigen Ortspolizeibehörden zugeführt. Hiervon wurden bei Einbruch der Dunkelheit 20 ausländische Arbeitskräfte noch am Abend des 12.9. entlassen und 4 weitere Arbeitskräfte am 13.9. um 7.30 Uhr ihren Arbeitgebern wieder übergeben. 21 ausländische Arbeitskräfte wurden bis zum 13.9. nachmittags in Polizei- oder Gerichtsgewahrsam inhaftiert und nach Verwarnung und Belehrung durch die Staatspolizei im Laufe des 13. September entlassen. Nach den getroffenen Feststellungen waren 35 Personen ohne die vorgeschriebenen Abzeichen 'P' bezw. 'Ost', 10 Personen ohne Ausweise. In 21 Fällen war an diesem Tage der Wohn- und Aufenthaltsort ohne polizeiliche Erlaubnis verlassen, wobei in 8 Fällen die Eisenbahn ohne Erlaubnis benutzt wurde. Vereinzelt wurden die Abzeichen nur lose befestigt und zum Teil verdeckt getragen."
Das Fazit des Landrats lässt die Vergeblichkeit polizeilicher Disziplinierungsbemühungen unübersehbar hervortreten: "Diese polizeiliche Sonderaktion bestätigte also erneut, dass ungeachtet früherer in allen Ämtern durchgeführten Razzien die Ostarbeiter(innen) und Polen zu einem nicht unbeträchtlichen Teil nicht an die erforderliche Ordnung zu gewöhnen sind". Gleichwohl zog der Landrat die falschen Schlüsse, wenn er sich nun dafür aussprach, "dass daher erneut durch polizeiliche Streifen und scharfes Durchgreifen gegen sich gröblich mißverhaltende Ostarbeiter(innen) eingeschritten werden muß." Dass genau dieses allein schon wegen der dafür nötigen Personalressourcen zum Scheitern verurteilt war, musste er am Ende sogar ausdrücklich zugeben: "Wo Mißstände im Verhalten der Ostarbeiter festgestellt werden, ist regelmäßig eine entsprechende Unterrichtung der Arbeitgeber erforderlich mit der nachdrücklichen Auflage, die ausländischen Arbeitskräfte hinreichend zu beaufsichtigen und für die Einhaltung der Arbeitsdisziplin pflichtgemäß selbst Sorge zu tragen, da es bei dem Mangel an Polizei-Dienstkräften völlig unmöglich ist [!], jede Pflichtwidrigkeit von Ostarbeitern und Polen festzustellen und hiergegen rechtzeitig einzuschreiten. Die deutschen Arbeitgeber sind verpflichtet, grobe Verstöße gegen die bekannten Richtlinien der Ortspolizeibehörden anzuzeigen.“ Aber auch hier hinkte die Realität der Norm hinterher: „Auch hierauf sind die deutschen Arbeitgeber, wenngleich das bereits zu wiederholten Malen geschehen ist [!], erneut hinzuweisen (...)."[Anm. 81]
Einer der in dieser Art angeschriebenen Bürgermeister pflichtete dem Landrat in seiner postwendend eingereichten Rechtfertigung ausdrücklich bei, und sei es nur aus dem Grunde, um damit sein eigenes Unvermögen zu entschuldigen: Das Problem sei die fehlende Unterstützung durch die Arbeitgeber, was natürlich erneut auf die Mängel eigener polizeilicher Zwangsmittel verwies: "Ich bitte aus dem [beigelegten] Schreiben zu entnehmen, dass auch schon bisher die Polizeidienststellen sich hinreichend um die Abstellung von Mißständen in dem Verhalten der Ostarbeiter(innen) bemüht haben, dass es jedoch leider meist selbst an der bescheidensten Mitwirkung der Arbeitgeber fehlt, und Mißstände den Dienststellen einfach nicht bekannt werden, sofern sie nicht von Amtswegen ermittelt wurden. Wo Ostarbeiter und Polen pp. ohne Ausweis und Urlaub außerhalb der Arbeitsgemeinden angetroffen wurden, so auch in den Amtsbezirken des Hunsrücks, wurden bei entsprechenden polizeilichen Feststellungen die schuldigen Arbeitskräfte bei Wasser und Brot im Polizeigewahrsam eingesperrt und erst am nächsten Tage entlassen. Falls dort besonders erhebliche Einzelfälle bekannt werden, bitte ich diese mir genauer zu bezeichnen, damit raschestens für Abhilfe gesorgt werden kann, da es wie gesagt, an hinreichender Unterstützung der privaten Arbeitgeber vielfach weitgehend fehlt."[Anm. 82] Im Klartext: Trotz Denunziation und Hilfspolizei in Gestalt der "völkischen Schutzarbeit" erfuhren die Behörden auch im NS-Staat zu wenig über vermeintliche oder wirkliche Verletzung von Vorschriften. Doch selbst wenn es anders gewesen wäre, hätte man eine Unterwerfung im gewünschten Ausmaß nie erreichen können, erst recht nicht, wenn die Millionen Arbeitssklaven gleichzeitig wirtschaftliche Höchstleistungen vollbringen sollten.
Die SS dürfte, entsprechend ihrer ideologischen Ausrichtung, der Perfektionierung von Knechtschaft immer den Vorzug vor ökonomischer Höchstleistung gegeben haben, wie Himmler es ja in den Konzentrationslagern und angeschlossenen Arbeitsstätten im Hochgefühl grenzenloser Verfügung über Arbeitskräfte praktizieren ließ. Wenn nun gerade in Berichten des SD die Tendenz zur Dramatisierung der von den ‚Fremdvölkischen‘ vermeintlich ausgehenden Gefahren noch ganz andere Dimensionen annimmt als in ortspolizeilichen Berichten, so muss diese Einfärbung auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass man bei der SS die Aufhebung der früheren, nach dem Vorbild der Konzentrationslager gestrickten Lagerhaltung noch nicht verwunden hatte. Entsprechenden Raum nehmen in den Akten des SD Berichte ein, denen zufolge geradezu anarchische Zustände herrschten, weil angeblich niemand die fremdvölkischen Arbeiter in ihrem freizügigen Treiben störe. So heißt es aus dem besetzten Luxemburg, dass Insassen der dortigen Russenlager die umliegenden Ortschaften und Städte in ihrer Freizeit geradezu "überschwemmen" würden, um durch Betteln an Lebensmittel zu gelangen. Die weitere Beschreibung lässt das Bild von förmlichen Beutezügen entstehen, ermöglicht durch die "Mitleidserregungen", welche die Ostarbeiter bei den Luxemburgern hervorgerufen hätten. Geradezu empört schrieb der Landrat von Esch an die Zivilverwaltung: "So wurden z. B. in Düdelingen Ostarbeiter angetroffen, die je 3 Pfund Brot und 2 Pfund Schinkenspeck mit sich trugen." Außerdem warnte der Landrat vor den hierbei operierenden "getarnten bolschewistischen Agenten".[Anm. 83]
Unglaubliche Zustände auch im Kreis Bitburg, wie der SD direkt von Vertrauensleuten erfahren haben wollte und der Gestapo Trier am 21. April 1943 meldete: "An Sonntagen sei das Lager der Ostarbeiter im Kalkwerk [Metterich] Mittelpunkt von Zusammenkünften sowohl männlicher als auch weiblicher Arbeitskräfte aus dem Osten, die aus der ganzen Umgebung dorthin kämen. Am vorletzten Sonntag konnte noch beobachtet werden, dass die Ostarbeiter den ganzen Nachmittag mit Fahrrädern in der Gegend herumstreiften."[Anm. 84] Insgesamt vermitteln die Berichte den Eindruck, dass sich jegliche Ordnung gegenüber den Fremdarbeitern auflösen würde. Aus dem Raum Mayen wurde dem SD berichtet, dass das Verbot, Gaststätten aufzusuchen, faktisch nicht mehr beachtet würde: "Es ist festzustellen, dass die Polen und die Ostarbeiter sich an den Sonntagen in bestimmten Kneipen sehr breit machen. Der Abstand zwischen den Deutschen und dem östlichen Volkstum ist sehr gering geworden."[Anm. 85] Ein anderer Bericht erklärte: "Es wird teilweise auch darüber geklagt, dass man Ostarbeiter nicht selten in später Abendstunde auf den Straßen findet, obwohl dies verboten ist."[Anm. 86] Ein Mitarbeiter der Außenstelle Daun des SD wiederholte am 29. April 1943 in fast lyrischer Tonart über die Ostarbeiter der örtlichen Mineralquellenfirma, was man schon im Vormonat berichtet hatte: "In der letzten Zeit ist es mir aufgefallen, dass fast jeden Abend Ostarbeiter und Ostarbeiterinnen in trautem Zusammensein sich im Wäldchen am hiesigen Sprudel und anderen stillen verschwiegenen Orten aufhalten."[Anm. 87] Und aus Altenkirchen im Westerwald hieß es: "Die Klagen über die freie Bewegung der Ostarbeiter bei dem herrschenden guten Wetter nimmt [!] immer mehr zu. Die deutschen Mädchen können sich an Sonntagen nicht mehr in den heimischen Wäldern aufhalten, da sie von diesen Elementen stark belästigt werden, was zu einer ernsten Gefahr auswächst." Immerhin war der Berichterstatter so realistisch einzusehen, dass es mit bloßen Verboten nicht getan war, erst recht nicht mit einer Wiedereinführung des umzäunten und bewachten Lagers: "Es erscheint daher dringend geboten, diesen Elementen gewisse Plätze für ihre Freizeit anzuweisen."[Anm. 88]
Wie übertrieben diese Berichte auch immer waren: Sie beschworen ein Bild, welches Furcht auslösen konnte bzw. schon davon bestimmt war. In welche Richtung diese Ängste gingen, zeigt folgende Mitteilung aus Mayen vom 17. April 1943, die aufgrund ihrer Eindringlichkeit hier vollständig wiedergegeben werden soll: "Es fällt auf, dass sich die Fremdvölkischen zu frei bewegen. Auch sieht man tagsüber Gefangene ohne jegliches Begleitpersonal über die Straße gehen. Am 12.4. wurde in Andernach auf dem Bahnhof beobachtet, dass sich ein deutscher Mann – leider konnte der V.M. den Namen nicht feststellen – mit Händedruck von wahrscheinlich bei ihm beschäftigt gewesenen Ostarbeitern in auffälliger Weise verabschiedet hat. Man nahm allgemein Anstoß daran. Die Bevölkerung hält den nötigen Abstand nicht. Trotz ständiger Belehrung und Hinweise macht man immer und immer wieder diese Erfahrung." Wunsch und Wirklichkeit treten hier einander gegenüber: Entgegen der offiziell rassistischen Politik verhielten sich Teile der Bevölkerung menschlich, während andere daran Anstoß nahmen. Für letztere sprach der Berichterstatter: "Es ist nicht gut, dass die Fremdvölkischen sich so frei bewegen können ohne jegliche Begleitung und Aufsicht. An den Sonntagen gehen sie gruppenweise aus und nehmen die Strassen, ja sogar die Grünanlagen ein. Sie benehmen sich laut und auffällig. Das erregt Anstoß und wird von der Bevölkerung, wie ich wiederholt feststellen konnte, verurteilt. Wenn in Bezug auf die Bewegungsfreiheit nicht Einschränkungen kommen, dann werden diese Völker immer dreister und anmaßender. Es ist tatsächlich an der Zeit, dass hierin etwas geschieht. Die DAF, der die Freizeitgestaltung obliegt, scheint in etwa ratlos zu sein."
Doch der Bericht steigerte sich noch in seiner Aufzählung von Übelständen: "Mehrfach wurde auch über die Aufsässigkeit der Ostarbeiter in letzter Zeit Klage geführt. So sind die Arbeiterinnen der Firma Tonbergbau in Kruft kürzlich in eine Art Hungerstreik getreten. Die ausländischen (Ost) Tonarbeiter gingen auf ihren Aufseher los." Nun kam der Berichterstatter zu seinem eigentlichen Anliegen: "Bei der verhältnismässig großen Anzahl der ausländischen Arbeiter auf dem flachen Land wäre es angebracht, dass eine Reihe von Waffen in den Dörfern wäre. Die eine Tatsache darf nicht übersehen werden, dass diese Ostmenschen uns innerlich feindlich gegenüberstehen. Ausnahmen bestätigen die Regel. Die Landwacht hat neben Fahndungsaufgaben auch die Überwachung fremdländischer Völker durchzuführen. Man stelle sich vor, wie es sich auswirken würde, wenn diese Fremdvölker geschlossen gegen die Dorfbevölkerung aufträten. Eine Bewaffnung in irgend einer Form ist notwendig. Was bis jetzt an Waffen bei der Landwacht vorhanden ist, ist kaum nennenswert und meist veraltet. Auch fehlt es durchweg an Munition (...)."[Anm. 89]
Der Wunsch nach Bewaffnung aller mit den Fremdvölkischen in Berührung kommenden Aufsichtspersonen war kein Einzelfall. Auch aus anderen Orten trafen Meldungen ein, welche den Eindruck erzeugten, dass ein Aufstand der polnischen und russischen Arbeitskräfte in greifbare Nähe zu rücken schien.[Anm. 90]
Die hier erkennbaren Angstvisionen ließen sich weiterhin ergänzen durch Berichte, welche die Zunahme von Schwangerschaften unter den Ostarbeiterinnen beklagten,[Anm. 91] also das Gespenst einer demographischen Bedrohung beschworen. Ähnlich waren Berichte geprägt, denen zufolge Ostarbeiter und -arbeiterinnen ihren Herren die baldige Umkehrung der Machtverhältnisse infolge des mit Stalingrad einsetzenden Vormarsches der Roten Armee angekündigt hätten: "Folgende Geschichte wird hier vielfach erzählt: eine als Hausgehilfin eingesetzte Ostarbeiterin sagte zu ihrer Herrin: 'Deutsche Frau sehr gut, werde sagen wenn unsere Leute kommen, deutsche Frau nicht quälen, gleich töten, da sie sehr gut sei.'"[Anm. 92] Ungeschminkte Drohungen würden auch geäußert, wenn man die Fremdvölkischen beim Betteln abwies: "Nächstes Jahr unsere Leute hier, dann Deutsche in Baracken wohnen". Sabotageängste gesellten sich in steigendem Maße dazu: So heißt es in einem Bericht, Fremdarbeiterinnen würden Nadeln in solchen Mengen kaufen, dass nicht vorstellbar erscheine, dies geschehe für den eigenen Bedarf: "Hier kann die Gefahr bestehen, dass sie ins Viehfutter geworfen werden oder auch Sabotage in der Industrie begangen wird, die sich nicht sofort feststellen läßt."[Anm. 93]

Bewertung

Es kann nicht oft genug betont werden: Keinesfalls beweisen die Berichte auch nur annähernd die Existenz von Freiräumen, welche die Ostarbeiter wirklich besessen, Annehmlichkeiten, die sie wirklich genossen und subversive Handlungen, die sie wirklich begangen hätten. Vorherrschend waren und blieben erbärmliche Lebensumstände, wie inoffizielle zeitgenössische Wahrnehmungen beweisen. So heißt es in den Aufzeichnungen des Andernacher Journalisten Klaus Wind: "Donnerstag, 20. August 1942 (...). Heute abend gegen 19 Uhr kam in Andernach wieder eine Gruppe von Ostarbeitern an, neben etwa 50 Frauen auch einige Männer. In ihren zerschlissenen, farblosen Kleidungen – meist ohne Schuhe – machten sie den gleichen armseligen Eindruck wie die schon früher hier Angekommenen. Fast keines der Mädchen hatte außer dem, was sie auf dem Leibe hatte, irgend etwas bei sich, einige nur einen kleinen Karton oder einen alten kleinen Koffer. Nur eine der Frauen trug einen Reisekorb auf der Schulter." Unter dem 9. September 1942 schrieb der Chronist: "Morgens kommt immer eine größere Gruppe von Ostarbeitern (wohl Ukrainer und Ukrainerinnen) von der Arbeitsstätte im Bandstahlwerk. Sie gehen so schnell, dass der Aufseher von Zeit zu Zeit bremsen muß. Sie gehen zu ihrem Lager auf dem Schützenhof und ‚riechen wohl schon den Küchendunst‘. Die Männer haben noch immer die farblos grauen, vielfach zerrissenen und kaum geflickten Anzüge und gleichfarbigen Kappen; sie machen alle einen schlecht genährten Eindruck."[Anm. 94]
Noch bewegender sind die Briefe, die Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen nach Hause schrieben, ohne zu wissen, dass sie vom SD abgefangen würden. Sie rücken nicht nur die immer wieder in amtlichen Berichten anzutreffende Unterstellung vom 'frechen' Benehmen der Zwangsarbeiter zurecht, sondern korrigieren auch manchen anderen Punkt, der in der damaligen deutschen Wahrnehmung fest verankert war, wie etwa das Bild vom schmutzigen Russen. So heißt es in einem Brief eines im Ostarbeiterlager der Trierer Walzwerke untergebrachten Arbeiters: "Die Arbeit ist im Betrieb schwer. Man schleppt sich hungrig herum. Der Verdienst beträgt RM 37,- bis 40,- im Monat. Gute Hemden gibt es nicht, nur schlechte. Im Lager herrscht Streit, Diebstahl, Kartenspiel und Schmutz. Es fehlt ein Raum zur Säuberung der Kleider und hierzu fehlt auch die Seife (...)."[Anm. 95] Der Kommentar des SD-Mitarbeiters ließ die klassischen Vorurteile erkennen: "Wie im obengenannten Auszug festzustellen ist, meckert der Russe über die Zustände im dortigen Lager, wobei zu bemerken ist, dass er verhältnismäßig eine sehr gute Handschrift hat. Es dürfte angebracht erscheinen, den Russen, sowie auch das Lager, gelegentlich einmal zu überprüfen."
Ebenso authentische und den amtlichen Berichten widersprechende Zeugnisse finden sich in den Inschriften, welche Häftlinge im Keller des Kölner EL-DE-Hauses, der dortigen Gestapo-Zentrale, in die Wände geritzt haben.[Anm. 96] Auch die Selbsttötung aus schierer Verzweiflung über die persönlichen Entbehrungen soll hier nicht unerwähnt bleiben. Der in Weißenthurm am Rhein in dem als Gefangenenlager fungierenden Gemeindehaus untergebrachte polnische Kriegsgefangene Mateus Ploszynski hat sich am 9. April 1943 im Winninger Wald erhängt, um seiner Not ein Ende zu bereiten.[Anm. 97]
Was die amtlichen Berichte, realistisch betrachtet, tatsächlich beweisen, ist die zunehmende Angst der Deutschen vor den Fremdvölkischen, eine Angst, die in der riesigen Zahl der in das Reich gebrachten Feinde begründet war, von einer rassistischen Propaganda bestärkt wurde und natürlich ab der Kriegswende 1942/43 stetig zunahm. Trotz einer großen Dichte polizeilicher Überwachung und einer hohen Frequenz polizeilichen Handelns konnte das Regime nicht annähernd das Maß an Sicherheit und Abstand gegenüber den Fremdvölkischen gewährleisten, das man sich in der Bevölkerung wünschte. Nicht nur personell war man überfordert, sondern auch in anderer Hinsicht war der Polizeistaat am Ende. Ein SD-Bericht von der Mittelmosel erwähnt in Zusammenhang mit der Ergreifung mehrerer geflohener Ostarbeiter: „Die Gefangenen waren zeitweilig in Zell untergebracht, weil die Stapolager überfüllt seien.“[Anm. 98] Auch dieser Berichterstatter sah nur noch in der Einführung einer Volksmiliz einen Ausweg: „Bei SD-mässiger Betrachtung der Vorkommnisse lässt sich feststellen, dass zunächst einmal zuverlässige deutsche Männer ausgewählt und bewaffnet werden müssten, die die ausländischen Arbeiter im Zug halten könnten und gegebenenfalls sich mit der Waffe durchzusetzen wüßten, zumal auch die meist ländlichen Arbeitgeber, wie schon öfter in den Lageberichten betont, aus Sorge ihre Arbeitskräfte zu verlieren, nicht immer die nötige Schärfe [...] ja oft nicht einmal den notwendigen Abstand zu wahren wissen.“[Anm. 99]
Ob es nur die Sorge der Arbeitgeber vor dem Verlust der Arbeitskräfte war oder in vielen Fällen nicht einfach nur der zwischenmenschliche Kontakt, der "den notwendigen Abstand" nicht eintreten ließ, mag dahingestellt bleiben. Hier wird jedenfalls ein weiteres Dilemma einer auf Zwangsarbeit gegründeten Kriegswirtschaft sichtbar: Viele Arbeitgeber behandelten ihre fremdvölkischen Arbeitskräfte nicht mit der amtlich und ideologisch geforderten Härte.[Anm. 100] Dafür handelten sie sich seitens der Vertreter des Regimes den Vorwurf ein, die volkspolitisch gebotene Abgrenzung wie überhaupt die polizeiliche Disziplinierung zu unterminieren. Der volkspolitische Ansatz aber war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Zehn Millionen Arbeitskräfte, die unter Zwang gut arbeiten und sich gleichzeitig unter entbehrenden Bedingungen wegschließen lassen sollten – dieses Konzept, wenn es denn angesichts der Hypertrophie des Ganzen überhaupt so genannt werden kann, konnte nicht realisiert werden. Ein SD-Berichterstatter brachte diese Einsicht angesichts des Problems von in der Landwirtschaft beschäftigten russischen Frauen, die gerade ein Kind geboren hatten, auf den Punkt: "(...) kann sie wieder ins Feld gehen, so muß das Kind von der deutschen Bauersfrau mitbetreut werden. Hier sehe ich nach keiner Seite einen Ausweg, der den aufgeworfenen Fragen wirklich gerecht werden könnte."[Anm. 101] Zwangsabtreibungen, wie sie etwa in der Diakonie Bad Kreuznach vorgenommen wurden, waren ein für das Regime typischer 'Ausweg'.[Anm. 102]
Davon unabhängig bestand ein weiterer Konflikt um die im Grunde ewige Frage aller Sklavenhaltergesellschaften, welche Haltung den Arbeitskräften gegenüber den größtmöglichen Ertrag bot. Die Vertreter der harten Linie waren der Ansicht, dass nur die buchstäblich harte Hand eines körperlich entsprechend gebauten deutschen Aufsehers den generell zur Faulheit neigenden Russen zum Arbeiten bewege.[Anm. 103] Und aus der gleichen Ecke kamen im Grunde auch die Befürworter der möglichst harten Bestrafung, z.B. Prügelstrafen, exekutiert von regelrechten Rollkommandos, wie sie in der Industrie üblich waren (der Werkschutz bei Krupp hatte dazu einen eigenen Raum), vorübergehende Inhaftierung bei Wasser und Brot oder Deportation in ein Konzentrationslager wie Hinzert, im Extremfall öffentliche Hinrichtungen. Immer war gerade die harte Bestrafung der Versuch zur Kompensation einer Disziplinierung, die als nicht ausreichend empfunden wurde.[Anm. 104]
Auch die Angst vor diesem Ende spiegelt sich in den vom SD abgefangenen Briefen von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen: "Ich bin noch so jung. Ich habe aber die Bitterkeit der verfluchten Knechtschaft kennen gelernt". Eine andere Stimme: "Sascha, was haben wir von unserem Leben. Was sehen wir in diesem Leben. Und wann wird das Ende dieses Lebens kommen. Vielleicht bald [...]."[Anm. 105]
Ganz gleich, wie viel Glück oder Unglück die Schreiber mit ihrer jeweiligen Arbeitssituation und ihren jeweiligen Arbeitgebern bzw. Familien hatten: ein Motiv durchzieht alle Briefe – grenzenlose Verlassenheit und Heimweh. Sinaida aus der Ukraine schrieb aus Trier zu Weihnachten, am 23. Dezember 1942: „Papa, ich möchte nach Hause“.[Anm. 106] In einem anderen Brief heißt es: "Muttchen, ich habe solche Sehnsucht nach Euch, dass ich fast jeden Tag daran kranke."[Anm. 107]. Eine dritte Stimme: "Meine Lieben und Goldenen, wie ich mich nach Euch sehne. Ich kann es Euch gar nicht sagen. Das Herz und die Gedanken sind dauernd bei Euch. Meine Augen schauen ununterbrochen nach Osten. Aber ich sehe und höre Euch nicht. Muttchen, niemand bedauert mich hier. Die Arbeit auf dem Lande fällt mir schwer. (...) Niemand versteht uns hier und niemanden kann man sein Leid klagen."[Anm. 108]

Anmerkungen:

  1. Vgl. als Forschungsüberblick: Ulrich Herbert: Zwangsarbeit im "Dritten Reich". Kenntnisstand, offene Fragen, Forschungsprobleme. In: Wilfried Reininghaus/Norbert Reimann (Hrsg.): Zwangsarbeit in Deutschland 1939-1945. Archiv- und Sammlungsgut, Topographie und Erschließungsstrategien, Bielefeld 2001, S. 16-37, und die umfassende Monographie von Mark Spoerer: Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge im Deutschen Reich und im besetzten Europa 1939-1945, Stuttgart 2001. Grundlegend noch immer: Ulrich Herbert: Fremdarbeiter. Politik und Praxis des "Ausländer-Einsatzes" in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches, Diss. Bonn 1985 (3. Aufl. Bonn 1999). Vgl. ferner: Gabriele Hammermann: Zwangsarbeit für den "Verbündeten". Die Arbeits- und Lebensbedingungen der italienischen Militärinternierten in Deutschland 1943-1945 (Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts in Rom 99), Tübingen 2002; Gabriele Lotfi: KZ der Gestapo. Arbeitserziehungslager im Dritten Reich, Stuttgart 2000; Wolfgang Jacobmeyer: Vom Zwangsarbeiter zum heimatlosen Ausländer. Die Displaced Persons in Westdeutschland 1945-1951, Göttingen 1985. Zurück
  2. Mark Spoerer: NS-Zwangsarbeiter im Deutschen Reich. Eine Statistik vom 30. September 1944 nach Arbeitsamtsbezirken. In: VZG 49 (2001), S. 665-685. Zurück
  3. Für Köln und die Kölner Gestapo: Karola Fings: In der Zentrale des Terrors. Disziplinierung und Verfolgung von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen durch die Kölner Staatspolizeistelle. In: Arbeitsgemeinschaft der Archivarinnen und Archivare im Erftkreis (Hrsg.): Gezwungenermaßen. Zwangsarbeit in der Region Rhein-Erft-Ruhr, Bergheim 2002, S. 69-78. Für die Düsseldorfer Gestapo, wenn auch eingeschränkt: Holger Berschel: Bürokratie und Terror. Das Judenreferat der Gestapo Düsseldorf 1935-1945, Essen 2001. Fallbeispiele aus anderen Regionen bieten: Gerhard Paul/Alexander Primavesi: Die Verfolgung der 'Fremdvölkischen'. Das Beispiel der Staatspolizeistelle Dortmund. In: Gerhard Paul/Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo – Mythos und Realität, Darmstadt 1995, S. 357-372; Reinhard Otto: Die Gestapo und die sowjetischen Kriegsgefangenen. Das Beispiel der Stapo-Stelle Nürnberg-Fürth. In: Gerhard Paul/Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg. ‚Heimatfront‘ und besetztes Europa, Darmstadt 2000, S. 201-221; Andreas Heusler: Prävention durch Terror. Die Gestapo und die Kontrolle der ausländischen Zwangsarbeiter am Beispiel Münchens. In: ebenda, S. 222-236; Gerhard Wysocki: Lizenz zum Töten. Die ‚Sonderbehandlungs‘-Praxis der Stapo-Stelle Braunschweig. In: ebenda, S. 237-254. Zurück
  4. Zu letzterem: Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 1), S. 306. Zurück
  5. Einen guten Überblick für das nördliche Rheinland und Westfalen gibt: Reininghaus/Reimann (Hrsg.), Zwangsarbeit (wie Anm. 1). Vgl. ferner: Clemens von Looz-Corswarem (Hrsg.) in Verb. m. Raphael R. Leissa u. Joachim Schröder: Zwangsarbeit in Düsseldorf. „Ausländereinsatz“ während des Zweiten Weltkrieges in einer rheinischen Großstadt, Essen 2002; Arbeitsgemeinschaft der Archivarinnen und Archivare im Erftkreis (Hrsg.), Gezwungenermaßen (wie Anm. 3); Uwe Kaminsky: Dienen unter Zwang. Studien zu ausländischen Arbeitskräften in Evangelischer Kirche und Diakonie im Rheinland während des Zweiten Weltkriegs, mit einem Beitrag von Ulrike Winkler, Köln 2002. – Für Baden-Württemberg: NS-Erlasse zu Zwangsarbeitern: aus Beständen des Staatsarchivs Sigmaringen, 3 Bände, Rottenburg-Stuttgart 2001; Annette Schäfer: "Ausländereinsatz" in Württemberg 1939-1945. In: VZG 49 (2001), S. 53-75. Für den südwestlichen Teil Hessens jetzt: Hedwig Brüchert: Zwangsarbeit in Wiesbaden. Der Einsatz von Zwangsarbeitskräften in der Wiesbadener Kriegswirtschaft 1939 bis 1945 (m. e. Beitrag von Kerstin Kersandt), Wiesbaden 2003. Für Rheinland-Pfalz ist bislang besonders das Arbeitserziehungs- und Konzentrationslager Hinzert erforscht worden: Volker Schneider: Waffen-SS. SS-Sonderlager „Hinzert“, das Konzentrationslager im "Gau Moselland" 1939-1945. Untersuchungen zu einem Haftstättensystem der Organisation Todt, der Inspektion der Konzentrationslager u. des Wirtschafts- u. Verwaltungshauptamtes der SS, Nonnweiler-Otzenhausen 1998; Albert Pütz: Das SS-Sonderlager/KZ Hinzert 1940-1945 [Teil 1]. Das Anklageverfahren gegen Paul Sporrenberg, Frankfurt a. M. 1998; ders.: Angehörige der ehemaligen Lager-SS, Gestapo und NS-Justiz vor Gericht. Das SS-Sonderlager/KZ Hinzert 1940-1945, Teil 2, Frankfurt a. M. 2001. Vgl. auch die verschiedenen Beiträge dazu in: Hans-Georg Meyer/Hans Berkessel (Hrsg.): Die Zeit des Nationalsozialismus in Rheinland-Pfalz, Bd. 2: "Unser Ziel – Die Ewigkeit Deutschlands"; Bd. 3: "Für die Außenwelt seid Ihr tot", Mainz 2000/2001. Aus den Regionen: Günter Heuzeroth: Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter 1939-1945 im Westerwald, Oldenburg [1987]; Ernst Heimes: Ich habe immer nur den Zaun gesehen. Suche nach dem KZ Außenlager Cochem, Koblenz 1992; Uli Jungbluth: Wunderwaffen im KZ Rebstock. Zwangsarbeit in den Lagern "Rebstock" in Dernau/ Rheinland-Pfalz und Artern/Thüringen im Dienste der V-Waffen, Briedel/Mosel 2000; Ulrike Winkler: Lebenswirklichkeiten. Menschen unter Menschen. Der Einsatz von Zwangsarbeitskräften in den Einrichtungen der Kreuznacher Diakonie von 1940 – 1945, Bad Kreuznach 2002; ferner Kaminsky, Dienen (wie Anm. 5); zuletzt: Volker Brecher: Kriegswirtschaft in Worms. Arbeitsbedingungen ausländischer und deutscher Beschäftigter in der Lederindustrie und anderen Wirtschaftszweigen 1939-1945 (Der Wormsgau, Beiheft 37), Worms 2003. Zurück
  6. Zitiert nach Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 1), S. 206. Zurück
  7. Undatierter Abdruck, der über den Landrat von Wesel am 3. Dezember 1942 an alle Ortspolizei­behörden ging (Landeshauptarchiv Koblenz, im Folgenden: LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 511, S. 4). Zurück
  8. Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 1), S. 158-168. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang das Zeugnis des Kommandanten eines „Durchgangslagers“ (DULAG) für sowjetische Kriegsgefangene, der sich gegen die ihm vom Regime bis dahin auferlegte, den massenhaften Tod der Gefangenen herbeiführende Behandlung nach Kräften gewehrt hatte. Unter dem 8.3.1942 notierte er in sein Tagebuch: "Jetzt sollen die arbeitsfähigen Gefangenen nach Deutschland gehen, um dort die Rüstungsarbeiter für die Front frei zu machen. Von den Millionen Gefangenener sind aber nur bescheidene Tausende als arbeitsfähig anzusehen. Erst starben so unglaublich viele, viele sind fleckfieberkrank und der Rest ist so schwach und elend, daß sie in diesem Zustande nicht arbeiten können." Zitiert nach: Christoph Hartmann: Massensterben oder Massenvernichtung? Sowjetische Kriegsgefangene im „Unternehmen Barbarossa“. Aus dem Tagebuch eines deutschen Lagerkommandanten. In: VZG 49 (2001), S. 97-158, hier: S. 158. Zurück
  9. Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 1), S. 178f.; Michael Wildt: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, Hamburg 2002, S. 643. Zurück
  10. Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 1), S. 178-182; Wildt, Generation (wie Anm. 9), S. 643f. Zurück
  11. Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 1), S. 187-195. Zurück
  12. Ebenda, S. 195. Zurück
  13. Wildt, Generation (wie Anm. 9), S. 644-646; Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 1), S. 284-287. Zurück
  14. Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 1), S. 195. Zurück
  15. Ebenda, S. 196. Zurück
  16. Ebenda, S. 196. Zurück
  17. Vgl. ebenda, S. 204f. und LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 511, S. 12-14 (Richtlinien des RSHA vom September 1942). Vgl. Susanne Harke-Schmidt: "Bei Landwirten ist der gemeinsame Tisch nicht gestattet". Zwangsarbeit in der Kerpener Landwirtschaft. In: Arbeitsgemeinschaft der Archivarinnen und Archivare im Erftkreis (Hrsg.), Gezwungenermaßen (wie Anm. 3), S. 13-24. Zurück
  18. Zu diesem Widerspruch am Beispiel der Zwänge der industriellen Produktion treffend Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 1), S. 255: "So entstand eine Doppelstruktur, die den Einsatz der ausländischen Arbeiter bis Ende 1942 kennzeichnet. Die differenzierten und repressiven Reglementierungen in Form von Erlassen, Anordnungen, Verboten und Strafandrohungen und die voranschreitende Integration der Ausländer in den Produktionsablauf standen in deutlichem Widerspruch zueinander. Es entwickelte sich so ein Zustand des permanenten und allseitigen Regelverstoßes (...)". Die Bemühungen um Liberalisierung und Leistungssteigerung scheiterten ebenfalls an der Wirkungslosigkeit bürokratischer Prozeduren (ebenda, S. 312f.). Zurück
  19. Vgl. die gedruckte Auswahl von Berichten des SD bei Peter Brommer (Bearb.): Die Partei hört mit. Bd. 1: Lageberichte und andere Meldungen des Sicherheitsdienstes der SS aus dem Großraum Koblenz 1937-1941, Koblenz 1988; ders.: Die Partei hört mit. Bd. 2: Lageberichte und andere Meldungen des Sicherheitsdienstes der SS, der Gestapo und sonstiger Parteidienststellen im Gau Moselland 1941-1945, 2 Teile, Koblenz 1992, hier: Teil 1, S. 336-343 u. S. 352f. u. bes. S. 396-398. Eindrucksvoll und aufschlussreich in diesem Zusammenhang sind die Wandinschriften in den erhaltenen Zellen der Kölner Gestapo-Zentrale; vgl. Manfred Huiskes (Bearb.): Die Wandinschriften des Kölner Gestapo-Gefängnisses im EL-DE-Haus 1943-1945, Köln 1983. Zurück
  20. Dies spiegelt sich auch in der Führung des Lagers Hinzert wider: eine besondere Brutalität als Kompensation der zahlenmäßigen Unterlegenheit des Wachpersonals gegenüber den Häftlingen; vgl. Barbara Weiter-Matysiak: SS-Sonderlager/KZ-Hinzert im Hunsrück. In: Meyer/Ber­kessel (Hrsg.), Zeit, Bd. 2 (wie Anm. 5), S. 116-135, hier: S. 123: "Daher versuchte – angesichts der häufigen, teilweise katastrophalen Überbelegung im Stammlager – das zahlenmäßig unterlegene SS-Personal, seinen Allmachtsanspruch durch brutalen Terror durchzusetzen." Zurück
  21. Vgl. auch den Beitrag von Fings, Zentrale (wie Anm. 3), S. 69-78, und die Beispiele in dem Katalogteil (ebenda, S. 137-142). Zurück
  22. Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 1), S. 165. Zurück
  23. LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 447, S. 21; ähnlich ebenda S. 23 u. S. 31. In einem anderen Brief findet sich folgender Hinweis auf die allgemeine Not: "Es ist Krieg, überall ist Hunger" (ebenda, S. 26). Zurück
  24. Michael Schankweiler-Schell: Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene in Oberwinter, Oberwinter (unveröff. Ms., o. J., dem Landeshauptarchiv Koblenz von der Evangelischen Kirchengemeinde Oberwinter mit Schreiben vom 17.1.2001 zur weiteren Verwendung überlassen), S. 3f. Zurück
  25. Dazu gehörte auch eine völlig andere Sichtweise der Lage der Ostarbeiter: Vgl. Beschwerden über deren vermeintlich privilegierte Behandlung, wenn es um Versorgung mit Kleidung ging, in: LHA Ko, Best. 662,6. Nr. 444. Zurück
  26. Schankweiler-Schell, Zwangsarbeiter (wie Anm. 24), S. 4, referiert eine weitere kindliche Erinnerung aus Oberwinter: "Meine Freunde und ich, wir bekamen von zu Hause Äpfel und Brote, und abends, wenn die Gefangenen wieder in ihre Unterkunft gingen, steckten wir ihnen die Sachen heimlich zu. Auch Anwohner vom Holzweg, der Mauerstraße, der Pützgasse und Hauptstraße legten Päckchen mit Brot auf Fensterbänke, Türen und Treppen." Ein anderer Zeitzeuge aus Oberwinter berichtet von Russen, die auf der "Goethe", einem Schiff der "Köln-Düsseldorfer", arbeiten mussten: "Oft sah ich wie ein Trupp der Gefangenen in großen Kannen, die zu zweit getragen wurden, Wasser zum Trinken und zur Essenzubereitung im nahe gelegenen Schulgebäude holen musste. Manchmal entfernte sich auch ein Gefangener meist bei der abendlichen Rückkehr vom Arbeitseinsatz aus der Gruppe und klingelte an unserer von der Autostraße nicht einsehbaren Haustüre. Einer meiner Geschwister oder ich öffneten die Türe ohne das[s] ein Wort gesprochen wurde und stand[en] einem hungernden Kriegsgefangenen gegenüber. Der Russe wartete draußen und ich drinnen bei angelehnter Türe solange bis meine Mutter ein Butterbrot in der Küche geschmiert hatte, das ich dann durch den geöffneten Türspalt [in] eingewickeltem Papier hinausreichte. Der Russe versteckte das Brot in seiner Jacke und schlich zum Schiff zurück." Zurück
  27. Brief vom 10.7.2000 an den Verfasser. Ähnliches berichtet der aus Worms gebürtige Friedrich Bergsträsser aus Bremen, als dort 1941 nach Beginn des Russlandfeldzuges die ersten russischen Kriegsgefangenen durch die Straßen geführt wurden (Manfred Köhler/Sylvia Henninger: "Wir haben dem sinnlosen Krieg schon vorzeitig den Rücken gekehrt". Ein kleines Denkmal für den Wormser Deserteur Friedrich Bergsträsser (1921-1995). In: Meyer/Berkessel (Hrsg.), Zeit, Bd. 3 (wie Anm. 5), S 123-135, hier: S. 128. Zurück
  28. LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 447, S. 25. Darin auch der Hinweis, dass nur der Bub der Wirtsleute sie davor bewahre zu hungern. Gedruckt: Brommer (Bearb.), Partei (wie Anm. 19), Bd. 2, Teil 1, S. 276f. Zurück
  29. LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 446, S. 4 ( Bericht der Außenstelle Bad Kreuznach des Abschnittes Koblenz des SD v. 11.8.1943). Zurück
  30. Notiz vom 13.7.1943 (ebenda, S. 6); vgl. ebenda S. 8. Zurück
  31. Vgl. Wolfgang Hans Stein: "Standgerichte der inneren Front". Die Rechtspraxis der NS-Sondergerichte auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz. In: Meyer/Berkessel (Hrsg.), Zeit, Bd. 3 (wie Anm. 5), S. 136-149, bes. S. 141-148; ferner: Irmtraud Eder-Stein: Plünderung im saarländischen Freimachungsgebiet 1939/40. Ein Straftatbestand in Strafrecht und Rechtssprechung des NS-Staates. In: Franz Josef Düwell/Thomas Vormbaum (Hrsg.): Themen juristischer Zeitgeschichte (1). Schwerpunktthema: Recht und Nationalsozialismus, Baden-Baden 1998, S. 116-134. Zurück
  32. Im Jahre 1943 wurden 16 bei der Firma Pfaff beschäftigte russische Zwangsarbeiterinnen wegen ihres Jubels über den Fall von Stalingrad festgenommen und anschließend im Keller der Polizeidirektion Kaiserslautern mit je 25 Schlägen von leitenden Polizeibeamten ausgepeitscht; vgl. "Befehl ist Befehl" – ? Eine Ausstellung über die Polizei in der NS-Zeit mit Schwerpunkt auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz. Dokumentation (erscheint Mainz 2004). Wegen der Misshandlung von russischen Häftlingen musste sich der bei der Gestapo Koblenz für Russen zuständige Dolmetscher vor einem französischen Gericht verantworten, welches ihn zu acht Jahren Haft verurteilte (LHA Ko, Best. 856, Nr. 020670). Der gleiche Sachverhalt geht aus der Akte zum Verfahren gegen den bei der Gestapo Koblenz für die polnischen Arbeitskräfte zuständigen Dolmetscher hervor (ebenda, Nr. 111238, Bl. 37). Zurück
  33. Dazu allgemein: Lotfi, KZ (wie Anm. 1). In einer vom Deutschen Bundestag erbetenen gutachterlichen Äußerung betonte Lotfi die besonderen Härten der Arbeitserziehungslagerhaft: dies.: Stellungnahme zur Einordnung überlebender Häftlinge von Arbeitserziehungslagern (AEL) in Entschädigungs-Kategorie A oder B. In: Karl Reddemann (Hrsg.): Materialien zur aktuellen Diskussion über Zwangsarbeit und Entschädigung, Münster 2000, S. 79f. Zu Hinzert: Schneider, Waffen-SS (wie Anm. 5); Pütz, SS-Sonderlager/KZ Hinzert [Teil 1] (wie Anm. 5); ders., Angehörige der Lager-SS (SS-Sonderlager/KZ Hinzert Teil 2) (wie Anm. 5). Vgl. auch die Beiträge von Barbara Weiter-Matysiak, SS-Sonderlager (wie Anm. 20), Matthias Alexander Gerstlauer und Volker Schneider in: Meyer/Berkessel (Hrsg.), Zeit, Bd. 2 (wie Anm. 5). Als Beispiel für eine persönliche Erinnerung an Hinzert: Luigi Peruzzi: Mes Mémoires. Un antifasciste italien déporté au SS-Sonderlager Hinzert raconte, Esch-sur-Alzette 2002. Zur Praxis der Einweisung in das KZ Hinzert vgl. das Merkblatt der Gestapo Koblenz vom 13.9.1944 (LHA Ko, Best. 441, Nr. 44936). Zurück
  34. Vgl. Matthias Alexander Gerstlauer: Die Häftlinge des SS-Sonderlagers/KZ-Hinzert. In: Meyer/ Berkessel (Hrsg.), Zeit, Bd. 3 (wie Anm. 5), S. 167-181, bes. S. 173f. u. S. 175-178; zu den drei großen Liquidationen und der Gestapo: Weiter-Matysiak, SS-Sonderlager (wie Anm. 20), S. 124-127. Nachgewiesen sind: 321 Tote. Schätzungen der französischen Militärverwaltung, die auf geschönten Statistiken des Wirtschaftsverwaltungshauptamtes der SS beruhten, gingen von 1.000 Toten bei insgesamt 14.000 Häftlingen, die das Lager durchliefen, aus (ebenda, S. 121). Zurück
  35. "Schnellbrief" des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei an alle Stapo(leit)stellen vom 8.3.1940 (Bundesarchiv, Best. R58, Nr. 1039, S. 29f.). Beispiele in: LHA Ko, Best. 442, Nr. 15792, S. 455 (Einweisung von 27 Personen wegen Arbeitsverweigerung bzw. Arbeitsuntreue: 11 Reichsdeutsche, 13 Polen, zwei Luxemburger, ein Belgier). Zurück
  36. LHA Ko Best. 662,6, Nr. 748. Zurück
  37. LHA Ko, Best. 605,4, Nr. 938. Ein möglicherweise sich auf diesen Fall beziehendes Fragment in: ebenda, Nr. 448, S. 16. Zurück
  38. Beispiele bei Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 1), S. 250-253, bes. 251. Zurück
  39. Vgl. Fings, Zentrale (wie Anm. 3), S. 69-78. Zurück
  40. Rolf Hochhuth: Eine Liebe in Deutschland, Reinbek b. Hamburg 1983. Zurück
  41. Bundesarchiv, Best. 58, Nr. 1030, S. 32f. Zu den "Polenerlassen" vom März 1940 siehe Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 1), S. 87-91, zu dem sogenannten "GV-Erlass" ebenda S. 91-93. Die drakonische Strafpraxis wurde flankiert von der Androhung öffentlicher Zurschaustellung der deutschen Teilnehmerinnen (!) solcher Beziehungen und ihrer Einweisung in ein KZ. Aufschlussreich ist der Text einer zeitgleich begonnenen großen Propagandakampagne, die sich an die Volksgenossen richtete. Jeder deutsche Landwirt, der Ausländer beschäftigte, erhielt ein Merkblatt, das er zu unterschreiben hatte: "Haltet das deutsche Blut rein! Das gilt für Männer wie für Frauen! So wie es als größte Schande gilt, sich mit einem Juden einzulassen, so versündigt sich jeder Deutsche, der mit einem Polen oder einer Polin intime Beziehungen unterhält. Verachtet die tierische Triebhaftigkeit dieser Rasse! Seid rassenbewußt und schützt eure Kinder. Ihr verliert sonst euer höchstes Gut: Eure Ehre." (Zitiert ebenda, S. 93).  Zurück
  42. Wysocki, Lizenz (wie Anm. 3), S. 237-254. Zurück
  43. Günther Salz: Erinnerung an Franciszek Matczak und die Zwangsarbeiter in Engers und Umgebung zur Zeit des "Dritten Reiches", Neuwied 1997, S. 10, berichtet vom Fall einer Frau, die im Nationalblatt, Ausgabe Neuwied, in dieser Hinsicht angeprangert worden war. Den frauenfeindlichen Charakter betont Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 1), S. 93. Zurück
  44. Salz, Erinnerung (wie Anm. 43), passim. Zurück
  45. Ebenda, S. 9. Zurück
  46. LHA Ko, Best. 441, Nr. 44977 (16.8.1941). Über die Problematik des "Notzucht"-Vorwurfs geben die späteren Ermittlungen Aufschluss, welche die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen Angehörige der Gestapostelle Koblenz wegen der Hinrichtung von Zwangsarbeitern, darunter auch im Fall von Frantisek Matczak, führte (ebenda, Best. 584,1, Nr. 1649). Zurück
  47. Salz, Erinnerung (wie Anm. 43), S. 9. Zurück
  48. Vgl. dazu in diesem Band: Walter Rummel: Zwangsarbeitereinsatz im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz. Die bürokratische Dokumentation und ihr Verbleib. Zurück
  49. LHA Ko, Best. 856, Nr. 111238, Bl. 16 u. 36; weiterhin ebenda, Nr. 270050 und Nr. 110656. Zurück
  50. Ebenda, Best. 584,1, Nr. 1648-1651, hier: Nr. 1650 (freundlicher Hinweis meiner Kollegin Birgit Brahm). Zurück
  51. Ebenda, Best. 856, Nr. 111238, Bl. 37. Zurück
  52. Ebenda, Bl. 37. Zurück
  53. LHA Ko, Best. 441, Nr. 44977 (16.8.1941). Zurück
  54. Nachträgliche Meldung des Landrates von Koblenz vom 2.1.1946 im Rahmen der Ausländersuchaktion (ebenda, Nr. 44587, unp.). Zurück
  55. LHA Ko Best. 503, Nr. 260. Vgl. Stein, „Standgerichte“ (wie Anm. 31), S 136-149, bes. S. 141-148. Zurück
  56. LHA Ko, Best. 441, Nr. 44587, unp. Beide hatten zuletzt in Nastätten gearbeitet. Zurück
  57. Heusler, Prävention (wie Anm. 3), bes. S. 204-207. Zurück
  58. Vgl. Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 1), S. 206. Das Folgende aus: LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 511, S. 2. Zurück
  59. Auf das Merkblatt wird in einem weiteren Erlass – vom 14.11.1942 – nur Bezug genommen (LHA Ko, Best. 662, 6, Nr. 511, S. 2), der Text selbst ist in den hierzu herangezogenen Akten nicht überliefert. Auch bei Herbert, Fremdarbeiter, S. 178-182, konnte ich in diesem Zusammenhang (Ostarbeitererlasse vom 20.2.1942 und später) keinen weiteren Hinweis finden, ebenso nicht bei Kaminsky, Dienen (wie Anm. 5). Zurück
  60. Hektografierte Vervielfältigung einer nicht unterzeichneten Abschrift, die vom Landrat von Wesel unter dem 24.11.1942 an die dortige Gendarmerie weiter geleitet wurde (LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 511, S. 2f.). Zurück
  61. Ebenda. Zurück
  62. Ebenda, S. 3-11. Zurück
  63. Ebenda, S. 7-8. Zurück
  64. Vgl. Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 1), S. 204f. und Harke-Schmidt, „Bei Landwirten“ (wie Anm. 17), S. 13-24. Zurück
  65. LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 511, S. 7. Zurück
  66. Ebenda, S. 12-14. Zurück
  67. Ebenda, S. 12. Zurück
  68. Ebenda, S. 8. Zurück
  69. SD-Koblenz: an alle SD-(Haupt) Aussenstellen! (ebenda, Best. 662, Nr. 445) am 30.12.1943, betr.: Reisetätigkeit der fremdvölkischen Arbeitskräfte (Klagen). Zurück
  70. Ebenda, Nr. 448, S. 10. Zurück
  71. Ebenda, Best. 662,6, Nr. 511, S. 4. Zurück
  72. Ebenda. Zurück
  73. Dazu neuerdings: Michael Wildt (Hrsg.): Nachrichtendienst, politische Elite und Mordeinheit. Der Sicherheitsdienst des Reichsführers SS, Hamburg 2003. Vgl. die Edition von Berichten des SD durch Brommer (Bearb.), Partei (wie Anm. 19). Zurück
  74. Paul/Primavesi, Verfolgung (wie Anm. 3). Zurück
  75. Berichte dieser in Übersetzung in: LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 449, gedruckt bei Brommer, Partei, Bd. 2, Teil 1 (wie Anm. 19), S. 392-396. Bei den Informanten gab es eine Hierarchie. Selbst diejenigen der untersten Ebene wurden vom Reichssicherheitshauptamt einem bestimmten SD-Abschnitt förmlich zugewiesen. Über diesen befanden sich einem SD-Abschnitt "zur hauptamtlichen Dienstleistung als Leitagent" zugewiesene Personen; vgl. SD-Abschnitt Koblenz am 31.10.1944 an den Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD Rhein/Westmark in Wiesbaden (LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 520). Zurück
  76. Beispiele daraus im folgenden Abschnitt. Zurück
  77. Vgl. Rainer Eckert: Gestapo-Berichte. Abbildungen der Realität oder reine Spekulation? In: Paul/Mallmann (Hrsg.), Gestapo (wie Anm. 3), S. 200-218. Eckert bemängelt mit Recht die selektive Vorgehensweise in der quellenkritischen Reflexion, indem offenbar stets nur die von anderen Forschern benutzten Berichtsquellen dem Generalverdacht der Verzerrung unterworfen werden, nicht jedoch die für die eigenen Forschungen herangezogenen Quellen dieser Art (ebenda S. 204-206).  Zurück
  78. LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 448, S. 10. Zurück
  79. Ebenda. Zurück
  80. Ebenda, S. 10f. Ähnliche Aktion berichtet in: ebenda, Best. 442, Nr. 14279 (vgl. Brommer, Partei, wie Anm. 19), Bd. 2, Teil 1, S. 367-371. Zurück
  81. LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 448, S. 10f. Zurück
  82. Ebenda, S. 11. Zurück
  83. Landrat von Esch am 18.6.1943 an den Chef der Zivilverwaltung Luxemburg in: ebenda, S. 18 u. 22; ähnlich ebenda S. 19 (Luxemburg, 10.12.1943). Ähnliches berichtet Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 1), S. 253, als Folge einer Verlegung von Zwangsarbeitern in das Elsaß, weil die dortige Bevölkerung ihnen mit einer gänzlich anderen Einstellung gegenüber getreten sei. Zurück
  84. LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 448, S. 29. Zurück
  85. Ebenda S. 33 (27.5.1943). Zurück
  86. Ebenda, S. 45. Zurück
  87. Ebenda, S. 49; vgl. ebenda, S. 52 (23.3.1943).  Zurück
  88. Ebenda, S. 53 (27.3.1943). Zurück
  89. Ebenda, S. 54. Der Berichterstatter gab sich allerdings immer noch der Illusion hin, dass dadurch eine Frequenz von Kontrollen erreicht werde, die "die Ausländer fühlen lassen würden, dass sie unter ständiger Beobachtung stehen und nicht tun können was sie wollen." Zurück
  90. Bericht aus dem Hunsrück (Bereich Reisweiler und Mutterschied), in: ebenda Nr. 446, S. 16 (27.8.1943). Zurück
  91. "Man fragt sich unwillkürlich, wer nachher für die Kinder aufzukommen hat": zitiert bei Brommer, Partei (wie Anm. 19), Bd. 2, Teil 1, S. 297f. (aus: LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 448, S. 44f.); desgl. Brommer, ebenda, S. 313f. (LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 448, S. 49: SD Außenstelle Daun in Gerolstein an SD Koblenz am 29.4.1943). Zurück
  92. Ebenda, S. 35. Zurück
  93. Ebenda. Ähnlich ebenda, S. 31, S. 37 u. S. 43. Zurück
  94. Güther Haffke/Frank Neupert/Norbert Wex (Red.): Andernach 1939-1945. Das Kriegstagebuch von Karl Wind, Bd. 1: September 1939 bis Dezember 1942, Andernach 2003, S. 467 u. S. 482; vgl. ebenda, S. 459 u. S. 530. Zurück
  95. LHA, Best. 662, 6, Nr. 447, S. 19. Zurück
  96. Huiskes (Bearb.), Wandinschriften (wie Anm. 19). Zurück
  97. LHA Ko, Best. 441, Nr. 44587 (unp.); weiteres Beispiel bei Susanne Harke-Schmidt, „Bei Landwirten“ (wie Anm. 17), S. 22.  Zurück
  98. LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 448, S. 58 (Fragment, o. D., vermutlich 1943). Wo diese "Stapolager" lagen und wie sie eingerichtet waren, bedarf noch der Erforschung.  Zurück
  99. Ebenda. Zurück
  100. Ebenda. Zurück
  101. Ebenda, S. 40. Zurück
  102. Vgl. den Beitrag von Ulrike Winkler in dieser Bibliothek; ferner dies., Lebenswirklichkeiten (wie Anm. 5). Zurück
  103. LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 448, S. 29f. (Trier, 21.4.1943) u. ebenda, S. 38f.: „Nur dort, wo eine starke Hand ist, sogar schon erscheinungsmässig über die erforderlichen Körperkräfte und Handschuhnummer 15 verfügt, da nehmen die Männer Verstand an.“ Zurück
  104. Zu den Rollkommandos und deren Funktion im Rahmen der Kompensation wirkungsloser Kontrollstrategie durch harte Bestrafung Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 1), S. 250: „Ihre Funktion bestand vielmehr darin, in einzelnen Fällen gegenüber Ausländern hart einzugreifen und durch brutales Zupacken oft unabhängig vom jeweiligen Delikt oder Vorfall Verunsicherung und Angst unter der ausländischen Belegschaft zu verbreiten.“ Zurück
  105. Beides Auszüge ohne Nennung der Person, in: LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 510, S. 2 Zurück
  106. Ebenda, Nr. 447, S. 25. Darin auch der Hinweis, dass nur der Bub der Wirtsleute sie davor bewahre zu hungern. Gedruckt: Brommer, Partei hört mit (wie Anm. 19), Bd. 2, Teil 1, S. 276f. Zurück
  107. Ebenda, S. 397 (aus: LHA Ko, Best. 662,6, Nr. 510, S. 27). Zurück
  108. Ebenda, S. 2. Zurück