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Mainz während des Bauernkriegs, 1525

Albrecht von Brandenburg, nach 1529[Bild: Gemeinfrei]

Vor allem die Bauern, aber zunehmend auch die gesamte nicht privilegierte Bevölkerung (Bürger der Landstädte und nichtratsfähige Bürger der Reichsstädte sowie Bergknappen)[Anm. 1] erhoben sich ab 1524[Anm. 2]überwiegend im Südwesten Deutschlands und in Thüringen gegen den Adel und den Klerus, weil wirtschaftliche Not und soziales Elend nicht mehr zu ertragen waren.[Anm. 3] Diese Aufstände spielten sich überwiegend innerhalb der eigenen Territorialgrenzen ab. Die Aufständischen wehrten sich gegen steigende Abgaben, wie den Groß- und den Kleinzehnt[Anm. 4], aber auch gegen Steuern und Zölle sowie die Verpflichtung zu Fron- und Spanndiensten. Hinzu kam in weiten Teilen Deutschlands das Realerbteilungsrecht, das bei den Erbberechtigten letztlich zu immer kleineren, nicht mehr wirtschaftlich zu führenden Höfen führte. Im Frühjahr 1525 kam es auch im Gebiet des Kurfürstentums Mainz zu Unruhen.[Anm. 5] Im Odenwald und im Spessart fanden im März erste Aufstände statt. Im April schloss sich Götz von Berlichingen den Aufständischen an. Nach kurzer Belagerung kapitulierte der Vertreter des Kurfürsten,[Anm. 6] der Straßburger Bischof Wilhelm von Hohenstein; er beugte sich den ‚zwölf Artikeln‘[Anm. 7], d. h. dem Forderungskatalog der Bauern, zahlte 15.000 Gulden und ließ alle Klöster öffnen. Anfang Juni wurden die Aufständischen jedoch in der Schlacht von Gerolzhofen vernichtend geschlagen. Hunderte wurden hingerichtet. Der Aufstand war damit zusammengebrochen.

Im April 1525 kam es auch im Rheingau zum Aufstand. Vergleichbare Forderungen wie in Aschaffenburg wurden von Bischof Wilhelm und dem Domkapitel anerkannt. Kurfürst Albrecht verhinderte, dass der Feldherr des Schwäbischen Bundes, Georg Truchsess von Waldburg, den Rheingauer Aufstand niederschlug. Er musste aber zusichern, dass sich ihm Deputierte aus dem Rheingau unterwürfen. Die Unterwerfungserklärungen erfolgten Ende Juni. Die Aufständischen wurden entwaffnet und sie mussten 15.000 Gulden als Strafe entrichten. Frühere Privilegien der Rheingauer wur-den aufgehoben und neun Anführer in Eltville hingerichtet. In Bingen[Anm. 8] waren am 23. Juni 1525 die Aufstände zusammengebrochen. Auf dem Platz vor der Burg Klopp fand am 15. Juli 1525 der Unterwerfungsakt statt. Die Stadt musste Schadensersatz leisten und verlor viele Rechte. Drei Aufständische wurden hingerichtet. Anlässlich der traditionellen Markusprozession am 25. April 1525, bei der die Mainzer Bürger zum Heiligkreuz-Stift[Anm. 9] zogen, erarbeitete unter der Führung von Heinz Fladenbäcker eine Gruppe von Handwerkern[Anm. 10] in der Nacht zum 26. April einen Forderungskatalog mit 31 Artikeln.[Anm. 11] Um 5 Uhr in der Frühe wurde die gesamte Bürgerschaft, „auch doctores und procuratores“ (Juristen), nicht aber der Klerus, auf dem Dietmarkt, dem heutigen Schillerplatz, zusammengerufen. Nachdem sich die Versammlung mit den Artikel einverstanden erklärt hatte, wurden ein Ratsmitglied und ein Bürger zum Vizedom[Anm. 12] in der Martinsburg entsandt, wo sie zunächst erklärten, „dass sie wider unsern gnädigen Herrn nicht vornehmen, handeln oder tun“ wollten, sondern dass lediglich die in den Artikeln dargelegten „Beschwerungen“ abgeschafft würden. Zu ihrer Sicherheit musste der Vizedom die Stadtschlüssel und das Geschütz der Martinsburg übergeben.

Das Domkapitel nahm am 27. April 1525 die Artikel an, während Kurfürst Albrecht in seiner Residenz in Halle blieb und die Ereignisse tatenlos beobachtete. Die Mainzer Forderungen entsprachen im Wesentlichen denen der Bauernschaft und enthielten zusätzlich ausführliche Regelungen für den Weinverkauf und den Weinzapf (Privileg des Klerus: steuerfreier Weinausschank). Nur in einem Artikel wurde die Unzufriedenheit der Zünfte deutlicher. Anstelle des Rates, dem Mainzer Honoratioren und erzbischöfliche Beamte angehörten, sollte als neue Vertretung der Bürgerschaft ein ‚Ausschuss der Zwanziger‘ treten, mit je einem Mitglied der 18 Zünfte und zwei Ratsherren. Im vorletzten Artikel wird die mangelnde Siegeszuversicht erkennbar, denn man bat darum, dass „disse uffruhr“ niemals durch Erzbischof oder Domkapitel an den beteiligten Bürgern geahndet werden sollten. Mit der Niederschlagung des Aufstandes im Südwesten und dem Herannahen des Heeres des Schwäbischen Bundes sank der Mut. Die Aufständischen in Mainz überließen die politische Führung wieder den Honoratioren, die einen aus Richtern und Ratsherren besetzten Ausschuss nach Aschaffenburg entsandten. Der Ausschuss unterwarf sich im Namen der Stadt dem kurfürstlichen Hofmeister Frowin von Hutten und gelobte dem Erzbischof und dem Domkapitel als „Erbherrn“ des Erzstiftes erneut Gehorsam. Sie wollten sich niemals mehr in eine Verschwörung einlassen, alle Waffen und Schlüssel wurden ausgehändigt; es wurde versprochen, alle Zölle und Abgaben zu bezahlen; und wieder einmal wurden alle Bruderschaften und Zünfte aufgelöst.

Der Rädelsführer Heinz Fladenbäcker wurde gefoltert und anschließend zusammen mit den übrigen Aufständischen der Stadt verwiesen. Drei Geistliche, die als Anhänger Luthers galten, schworen dem Luthertum ab. [Anm. 13]Am Ende des Bauernkrieges war die Macht wieder in der Hand des Kurfürsten – fester als je zuvor.

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Verfasser: Wolfgang Stumme

Redaktionelle Bearbeitung: Jasmin Gröninger, Sarah Traub

Verwendete Literatur:

  • Blickle, Peter: Der Bauernkrieg. Die Revolution des Gemeinen Mannes, 4., aktualisierte und überarbeitete Auflage, München 2012.
  • Braun, Hermann-Josef, Bauernkrieg, in: regionalgeschichte.net.
  • Brück, Anton Ph., Falck, Ludwig (Hg.), Geschichte der Stadt Mainz, Bd. V, Mainz – vom Verlust der Stadtfreiheit bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges 1462 – 1648, Düsseldorf 1972, S. 17 - 30.
  • Dobras, Wolfgang, Die kurfürstliche Stadt bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges, in: Dumont, Franz, Scherf, Ferdinand, Schütz, Friedrich (Hg.), Mainz. Die Geschichte der Stadt, Mainz, 2. Aufl. 1999. S.227 – 268.
  • Hartmann, Peter C., Kleine Mainzer Stadtgeschichte, Regensburg 2005.

Veröffentlicht am: 17.01.2017

Anmerkungen:

  1. Peter Blickle spricht in diesem Zusammenhang von der ‚Revolution des kleinen Mannes‘. Vgl. hierzu Ders., Der Bauernkrieg. Die Revolution des Gemeinen Mannes, 4., aktualisierte und überarbeitete Auf-lage, München 2012. Zurück
  2. Der Bauernkrieg von 1523 bis 1526 gehört in eine lange Reihe von europäischen Aufständen und Widerstandsaktionen, die sich vom Spätmittelalter bis in die Neuzeit zieht. Zurück
  3. Die eigentlichen Kampfhandlungen im Bauernkrieg fanden in der kurzen Zeit vom Frühjahr bis zum Sommer 1525 statt. Zurück
  4. Die Zehntherrschaft wurde ursprünglich nur von Klöstern (Klosterzehnt), kirchlichen Stiftungen oder Domkapiteln ausgeübt; der Zehnt stellte dabei eine Abgabe für den (Dorf)-Pfarrer und die örtlichen Armen dar und wurde von den Bauern zentral vom Bischof erhoben. Zunehmend bedienten sich auch die Bischöfe selbst und bereits ab dem frühen Mittelalter weltliche Grundherren, vor allem Adlige. Unter dem Großzehnt verstand man die prozentuale Abgabe von der Getreide- und Weinernte. Der Großzehnt war von den Bauern weitgehend akzeptiert. Wegen des Kleinzehnts, d. h. zusätzlicher Abgaben auf z. B. Kartoffeln oder Klee, gab es von Anfang an Widerstände. – Der ‚Zehnt‘ belief sich auf zehn bis zu dreißig Prozent der Ernte Zurück
  5. Vgl. Braun, Hermann-Josef, Bauernkrieg, in: regionalgeschichte.net. Zurück
  6. Kurfürst Albrecht von Brandenburg hielt sich während des Bauernkrieges in Halle/Saale auf. Zurück
  7. Etwa 50 Vertreter der oberschwäbischen Bauerngruppen beschlossen im März 1525 in Memmingen 12 Artikel. Darin forderten sie z. B. das Recht, den Gemeindepfarrer wählen und absetzen zu dürfen, die Abschaffung der Leibeigenschaft, die Nutzungsrechte an Wald und Allmende, sowie die Abschaffung des ‚Todfalls‘, denn beim Ableben des Bauern waren die Angehörigen gezwungen, das beste Klei-dungsstück und das beste Stück Vieh an den Herrn abzugeben. Zurück
  8. Nachdem sich der Mainzer Erzbischof 1438 aus der Stadtherrschaft zurückgezogen hatte, wurde die Stadt vom Domkapitel verwaltet. Zurück
  9. Erstmals wurde im Jahre 765 entlang der Alten Mainzer Straße, zwischen dem Heiligkreuzweg und dem Weisenauer Weg, eine Marienkapelle erwähnt, die 1305 in Heiligkreuz-Stift umbenannt wurde. Im Markgrafenkrieg 1552 zerstört und 1573 wieder aufgebaut, wurde das Heiligkreuzstift bei der Belagerung von Mainz 1793 völlig zerstört. Zurück
  10. Namentlich bekannt sind der Holzflößer Friedrich Brandenburger, der Barbier Hans von Kandel, der Maler Jörg Dresseler und der Schneider Hans Mieger. Zurück
  11. Über dieses Ereignis berichten ausführlicher Brück, Anton Ph., Mainz in den sozialen, religiösen und politischen Wirren der Reformationszeit 1514 – 1555, in: Brück, Anton Ph., Falck, Ludwig (Hg.), Ge-schichte der Stadt Mainz, Bd. V, Mainz – vom Verlust der Stadtfreiheit bis zum Ende des Dreißigjähri-gen Krieges 1462 – 1648, Düsseldorf 1972, S. 17 - 30 (S. 20 ff.) sowie Dobras, Wolfgang, Die kurfürst-liche Stadt bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges, in: Dumont, Franz, Scherf, Ferdinand, Schütz, Friedrich (Hg.), Mainz. Die Geschichte der Stadt, Mainz, 2. Aufl. 1999. S.227 – 268 (S. 242 ff.). Zurück
  12. Vizedom = Statthalter. Der Vizedom bildete die Mittelinstanz zwischen der Zentralgewalt und den Amtleuten. In Kurmainz gab es zu dieser Zeit die Vizedomämter Mainz, Rheingau, Aschaffenburg, Eichsfeld-Hessen und Erfurt. Zurück
  13. Vgl. hierzu auch: Hartmann, Peter C., Kleine Mainzer Stadtgeschichte, Regensburg 2005, S. 60 f. Zurück