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Siegfried III. von Eppstein

Grabmal Siegfrieds III. von Eppstein im Mainzer Dom.[Bild: ]

Mainzer Erzbischof mit einer Amtszeit 1230-1249.

Noch im Oktober oder November 1230 wählte das Domkapitel Siegfried III. als Nachfolger seines Onkels. Kaiser Friedrich II. machte ihn zum Vormund seines minderjährigen Sohnes Konrad IV. und bestimmte ihn als Reichsverweser, als seinen Stellvertreter in den Zeiten seiner Abwesenheit. Zudem übertrug er ihm die reich begüterte Abtei Lorsch. Der Mainzer Erzbischof hielt dem Kaiser auch nach der Exkommunikation von 1239 noch die Treue, als Papst Gregor IX. aber 1241 starb, wechselte Siegfried III. auf die päpstliche, anti-staufische Seite, bei der er bis zu seinem Tod blieb. Es gelang den rheinischen Erzbischöfen, Anhänger des Staufers auf die päpstliche Seite zu ziehen, so Heinrich Raspe, der 1246 zum Gegenkönig gewählt wurde, aber ein Jahr später verstarb. Das Grabdenkmal Siegfrieds III. im Dom dokumentiert den Anspruch des Mainzer Erzbischofs, den König zu "machen". Es ist das älteste Grabdenkmal im Dom, dessen Westwerk im Pontifikat Siegfrieds III. fertiggestellt wurde, so dass der Erzbischof am 4. Juli 1239 in Anwesenheit König Konrads IV. den Dom neu weihen konnte.
Die Stadt Mainz verdankt dem Erzbischof das große Stadtprivileg vom 23. November 1244, das gleichsam zur Gründungsurkunde der "freien Stadt" wurde. In ihm bestätigte Siegfried III. den 24-köpfigen Stadtrat, sicherte den Mainzern zu, sich nicht vor Gerichten außerhalb der Stadt verantworten zu müssen, befreite sie von Kriegsdienstleistungen und von Zöllen an den erzbischöflichen Zollstätten. Er starb am 9.3.1249 in Bingen.

Das Grabdenkmal

Heinrich Raspe

Siegfried III. starb am 9.3.1249 in Bingen. Die Grabplatte des Mainzer Erzbischofs Siegfried III. von Eppstein war ursprünglich Deckel eines Kastengrabes (Tumbagrab). Nach dem Abbau des Tumbagrabes 1445 wurde die Grabplatte im Ostchor aufgehängt. Nach verschiedenen Platzwechseln hängt das Denkmal seit 1865 am heutigen Platz am ersten südlichen Mittelschiffpfeiler. Das bald nach 1249 entstandene Denkmal ist von hohem künstlerischem Wert. Stilistisch liegen Beziehungen zur Magdeburger und Bamberger Plastik vor. Es ist von strenger Symmetrie bestimmt, die Personen sind idealisiert dargestellt, das Amt des Erzbischofs steht im Vordergrund. Innerhalb eines einfachen Rahmens steht der Erzbischof, im bischöflichen Gewand mit den Zeichen seiner Bischofswürde (Mitra, Gewand, Bischofsstab) auf einem Löwen und einem Basilisken (Fabel- Mischwesen zwischen Drache und Hahn, Symbole des Bösen).
Das Denkmal fällt durch seine politische Botschaft auf. Der Erzbischof setzt zwei Personen, Heinrich Raspe von Thüringen (1246-1247) und Wilhelm von Holland (1248-1256), Kronen auf. Szepter und Schwert - Symbole der weltlichen Macht - weisen beide als Könige aus. Es handelt sich um Gegenkönige gegen Kaiser Friedrich II. Der Mainzer Erzbischof zeigt sich hier als Parteigänger des Papstes in dessen Konflikt mit dem Kaiser. Auch wenn auf dem Grabdenkmal zwei Krönungshandlungen dargestellt sind, ist es kein Dokument des Mainzer Anspruchs auf das Krönungsrecht. Heinrich Raspes Erhebung zum König geschah durch die Erzbischöfe von Köln und Mainz gemeinsam, Wilhelm von Holland war vom Kölner Erzbischof in Aachen gekrönt worden.
Vielmehr ging es dem Mainzer um die Darstellung seiner dominierenden Rolle bei der Wahl des Königs. Der Mainzer setzt sich hier gegen Kölner Ansprüche zur Wehr, die aus ihrem Krönungsrecht auch die Kontrolle des Wahlvorgangs ableiteten. Das Denkmal ist zugleich ein Dokument des Selbstverständnisses eines geistlichen Fürsten. Die beiden weltlichen Personen sind kleiner dargestellt, da sie - aus der Sicht des Mainzer Erzbischofs - in der sozialen Ordnung unter ihm rangierten.

Nachweise

Verfasser: Regina Schäfer

Quelle: 2000 Jahre Mainz - Geschichte der Stadt digital