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Wilhelm

Erzbischof von Mainz mit einer Amtszeit 954-968, lebte um 929 - 968.

Wilhelm wurde um 929 geboren. Der Sohn König Ottos I. (reg. 936-73) und einer gefangenen slawischen Fürstentochter zeichnete sich durch hohe Begabung und feste Grundsätze aus, nachdem er am 17.12. 954 bei Hofe in Arnstadt/Thür. zum Nachfolger von Erzbischof Friedrich von Mainz (937-957) gewählt worden war. Seine Weihe erfolgte am 24.12. 954 in Mainz. Anders als sein Oheim Erzbischof Brun von Köln und sonstige geistliche Staatsdiener, die seinen Vater Otto bei dessen Reichspolitik und Reichsverwaltung unterstützten, wandte er sich gegen eine Verquickung von geistlichem und weltlichem Amt, darin seinem Vorgänger im erzbischöflichen Amt, Friedrich, nicht unähnlich. War Wilhelms Vater Otto abwesend, dann oblag ihm die Sorge für den jungen Otto II. sowie für das Reich, von 961 bis 965 gemeinsam mit Erzbischof Brun von Köln, von 966 bis zu seinem Tode 968 allein.
Etwa 937 hatte Erzbischof Friedrich sich von Papst Leo VII. (936-39) unter Bezugnahme auf die Stellung, die dem hl. Bonifatius durch den seinerzeitigen Papst verliehen worden war, zum "Vikar und Gesandten des Papstes in allen Gegenden Germaniens" ernennen lassen. In der durch Papst Marinus II. (942-46) erfolgten Bestätigung hieß es in abgewandelter Form: »Vikar und apostolischer Gesandter in ganz Germanien und Gallien«. Friedrich erhielt damit das Recht, auf die kirchlichen Vorgänge beiderseits des Rheins, zudem außerhalb seiner Kirchenprovinz, als ständiger Vertreter des Papstes mit besonderer Autorität einzuwirken. Der päpstlichen Bestätigung kam insofern eine entscheidende Bedeutung zu, als der traditionelle Anspruch des Erzbischofs von Mainz auf einen Vorrang innerhalb der deutschen Kirche erneut eine institutionelle Basis erhielt. 955 erlangte Erzbischof Wilhelm von Papst Agapit II. (946-55) die Ernennung zum päpstlichen Vikar "in partibus totius Germaniae Galliaeque". Hinzuweisen gilt es darauf, dass die Bezeichnung »Gallia« sich damals lediglich auf die deutschen Gebiete links des Rheins erstreckte, damit dem allgemein geübten Gebrauch in der Amtssprache der Kirche entsprechend. Wilhelm wurde durch den Papst gestattet, in dem umschriebenen Gebiet nach Gutdünken Synoden einzuberufen.
Wilhelm achtete stets strikt auf die Einhaltung der ihm als Erzbischof von Mainz zustehenden Rechte sowie die ihm erwachsenden Pflichten, dabei die Reichsinteressen hintanstellend, Dementsprechend war er nicht bereit, der Gründung eines neuen Erzbistums Magdeburg zuzustimmen, wodurch er die Erfüllung eines sehnlichen Wunsches seines Vaters Otto verhinderte. Erst nach Wilhelms Tod wurde das entscheidende Privileg durch die Kurie erlassen. Der im Wesentlichen auf territoriale Kosten von Mainz errichteten Kirchenprovinz Magdeburg billigte der Papst den gleichen Rang zu, den die Erzbistümer Mainz, Köln und Trier besaßen.
Als die wohl nachhaltigste Leistung Wilhelms hat man die "wieder geknüpfte Verbindung" des Erzkappellanats einschließlich des Erzkanzellariats für Deutschland mit dem Mainzer Erzstuhl zu betrachten. Das römisch-deutsche Pontifikale, das innerhalb der gesamten römisch-katholischen Kirche Gültigkeit erlangte (Pontificale Romano-Germanicum), entstand vermutlich zu Wilhelms Lebzeiten im Kloster St. Alban zu Mainz, dessen Leitung Wilhelm innehatte und das auch seine Grabstätte werden sollte. Wilhelm starb am 2.3. 968 in Rottleberode am Harz.

Nachweise

Verfasser: Stephanie Haarländer

Quelle: 2000 Jahre Mainz - Geschichte der Stadt digital