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Allmende

Gemeisnchaftlicher Besitz einer Siedlungsgeminschaft.

Nach älterer umstrittener Auffassung bei den Germanen das Gesamtvermögen eines Dorfes bzw. in späterer Zeit auch der Stadt, soweit es nach der Verteilung zu Sondereigentum übrig blieb und das von der Markgenossenschaft gemeinsam genutzte Land, die gemeine Mark bildete. Gehörte das Land einem Grundherrn, so blieb die Allmende entweder in seinem Besitz und die Bauern waren nur nutzungsberechtigt oder er war Glied er Markgenossenschaft.

Im Laufe der Zeit verengerte sich der Begriff Allmende teils auf das Weideland oder auch auf die aus der Weide entstandenen Äcker, teils erweiterte er sich auf alles, was in gemeiner Nutzung steht (z.B. Wege). Als zur Allmende gehörig (Markgut) wurden manchmal auch Sachen betrachtet, die sich auf privatem Grund und Boden befanden (z.B. Eichen und Buchen). Da die Allmende schon frühzeitig meist nur noch aus Wald bestand, so wurden häufig Ausdrücke, die an sich nur diesen bezeichneten (z.B. gemeiner Wald, Markholz, Waldmark) für die Allmende überhaupt gebraucht. Von diesen Waldungen wurden seit dem 13. Jahrhundert große Teile in Forste verwandelt.

Heute bedeutet Allmende die im Eigentum von Gemeinden oder ähnlichen Korporationen befindlichen Liegenschaften, soweit sie von den Mitgliedern genutzt werden.

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