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Eigenkirche

Im Mittelalter "private" Kirche eines Herrn.

Eine Eigenkirche ist ein Vermögensobjekt desjenigen, auf dessen Grund sie errichtet war. Die an einer solchen Kirche tätigen Geistlichen unterstanden wirtschaftlich und rechtlich dem Grundherrn. Objekte waren Oratorien, Pfarrkirchen, Stifte, Klöster und teilweise sogar Bistümer. Eigentümer waren Laien, Kleriker, Klöster und Bischöfe. Im frühen Mittelalter war das Eigenkirchenwesen in ganz Europa verbreitet.

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