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Erzämter

Hofämter.

Im alten Deutschen Reich die Hofämter, die in nachkarolingischer Zeit in die Hände zuerst der Stammesherzöge, dann anderer Reichsfürsten gelangten, erblich wurden; seit Beginn des 13. Jahrhunderts dauernd derart mit bestimmten Territorien verbunden wurden, dass der Pfalzgraf bei Rhein Erztruchsess, der Kurfürst von Sachsen Erzmarschall, der von Brandenburg Erzkämmerer, der von Böhmen Erz(mund)schenk war. Zu diesen vier Reichserzbeamten traten die drei geistlichen Kurfürsten als Erzkanzler für Deutschland, Burgund und Italien. Ausgeübt wurden die vier alten Reichserzämter nur bei Krönungen; die neuen waren überhaupt nur Titel. Den regelmäßigen Dienst versahen die Inhaber der Reichserbämter, die Grafen oder Freiherren waren. Einige Bedeutung hatte der Erzkanzler.

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