Bibliothek

Grundherrschaft

Landwirtschaftlicher Grundbesitz der an Bauern ausgegeben wurde, die den Boden bewirtschaften und Abgaben leisteten.

Als Grundherrschaft bezeichnet man diejenige Form des landwirtschaftlichen Großgrundbesitzes, bei der das Land (Herrschaftsland) vollständig oder zum größten Teil nicht vom Besitzer selbst bewirtschaftet, sondern an Bauern ausgegeben wurde, die dafür dem Herrn Gegenleistungen(Naturalien, Geld, Dienste) erbrachten. Die Grundherrschaft war im Reich eine grundlegende Organisationsform von Herrschaft. Sie setzte sich aus einem Konglomerat ökonomischer, sozialer, rechtlicher und politischer Elemente zusammen und war eng mit der Leib-, Gerichts- und Vogteiherrschaft verbunden.

« Zurück zur Ursprungsseite

« Das gesamte Glossar anzeigen