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Kirchenvisitation

Besuch eines Bischofs oder weltlichen Herrschers in den Kirchengemeinden seines Amtsbereichs

Die Kirchenvisitation gehörte seit der Spätantike zu den wichtigsten Pflichten eines Bischofs. [Anm. 1] Der Besuch in den Kirchengemeinden seines Amtsbereiches diente dem Bischof dazu, sich mit den kirchlichen Zuständen vor Ort vertraut zu machen, die Seelsorge zu fördern, den Pfarrklerus zu kontrollieren und die Rechtgläubigkeit der Gemeindemitglieder zu sichern. [Anm. 2] Während das Instrument der Kirchenvisitation im Laufe des Mittelalters an Bedeutung verlor, spielten Visitation im 16. Jahrhundert eine bedeutende Rolle für die Ausbildung der Konfessionskirchen. Seit dem 15. Jahrhundert führten auch weltliche Obrigkeiten Kirchenvisitationen durch, um die Kirchengemeinden in ihrem Herrschaftsbereich zu überprüfen und ihre Untertanen zu disziplinieren. Im Laufe der Frühen Neuzeit delegierten die Inhaber der geistlichen bzw. weltlichen Herrschaftsrechte die Aufgabe der Kirchenvisitation zunehmend an entsprechende Kommissionen.

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Anmerkungen:

  1. Richard Puza: S. v. Kirchenvisitation. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. 8, Sp. 1748-1751, hier Sp. 1748. Zurück
  2. Stefan Brakensiek; Thomas Simon: S. v. Visitation. In: Enzyklopädie der Neuzeit Online. URL: http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_374773 (Zugriff: 26.02.2020). Zurück