Bibliothek

Pfarrzwang

Pflicht, kirchliche Handlungen nur innerhalb der zuständigen Pfarrkirche vorzunehmen.

Unter Pfarrzwang verstand man früher die Pflicht der Mitglieder eines Kirchspiels oder Pfarrsprengels, alle kirchlichen und gottesdienstlichen Handlungen, wie Taufe, Trauung, Beichte und Begräbnis nur vor dem Pfarrer der zuständigen Pfarrkirche vornehmen zu lassen. Für diese und andere Verrichtungen wurden Stohlgebühren für den Pfarrer fällig.

« Zurück zur Ursprungsseite

« Das gesamte Glossar anzeigen