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Sachsenspiegel

Private Aufzeichnung des sächsischen Rechts und gleichzeitig erstes deutsches Prosawerk.

Das ältestes und einflußreichste Rechtsbuch des deutschen Mittelalterst wurde zwischen 1220 und 1235 von dem sächsischen Ritter Eike von Repgau in lateinischer Sprache abgefaßt, und dann ins Niederdeutsche übertragen. Der Sachsenspiegel, bestehend aus einem Land- und einem Lehnrechtsteil, fasst das Gewohnheitsrecht des sächsischen Stammes zusammen, berücksichtigte aber in der Hauptsache nur seine ostfälische Heimat. Der Sachsenspiegel erlangte landesweites Ansehen und bildete die Vorlage der beiden oberdeutschen Rechtsbücher, des Deutschenspiegel, des Schwabenspiegel und des Meißener Rechtsbuches). Der Geltungsbereich des Sachsenspiegels erstreckte sich bis nach Polen, Russland und Ungarn und blieb in bestimmten Teilen Deutschlands (Thüringen, Anhalt)  bis 1900 in Kraft. Der Sachsenspiegel ist in rund 200 Handschriften überliefert.
(Text: Nicolai)

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