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Sedisvakanz

Erledigung eines Bistums.

Eine regelrechte, z.B. durch den Tod des Inhabers, erfolgte Erledigung eines Bistums (auch des päpstlichen Stuhls) nennt man Sedisvakanz, auch die Dauer der Erledigung. Bei Eintritt der Sedisvakanz erlöschen bestimmte Ämter und Befugnisse, die Rgeierung des Bistums geht an das Domkapitel (an den päpstlichen Stuhl) bis der Amtsnachfolger rechtmäßig eingesetzt ist.

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