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Stadtfriede

Grundlage der sozialen Ordnung in der Stadt.

(Burgfriede, ewiger Marktfriede, Freiheit, Weichfriede, pax civitatis, pax urbana) der aus dem Marktfrieden hervorgegangene Friede einer Stadt, der i. d. R. innerhalb der Stadtmark galt; diese wurde daher ebenfalls Stadtfriede genannt, doch bezeichneten diese Ausdrücke u. U. in derselben Stadt verschiedene Gebiete, wenn sich Stadtmark und Sprengel des Stadtgerichts nicht deckten. Ein Stadtfriede war auch der im Mittelalter manchmal von Päpsten einer Stadt gewährte St. Petersfriede, der einem Gottesfrieden gleichkam.

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