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Die Landgrafschaft Hessen

Von den Chatten zu den Hessen

Bonifatius

Die Hessen werden erstmals um 738 als 'Hessi' in einem Schreiben Papst Gregors III. erwähnt. Sie lebten an der unteren Eder, der Schwalm und unteren Fulda. In Hessen missionierte Bonifatius seit 721 und seit der 2. Hälfte des 8. Jahrhunderts erschien hier der „Hessengau“ (pagus Hassorum, Hessorum). Dieses Hessen war ehedem die Heimat der Chatten. Hauptort des Stammes war Mattium. Kerngebiet des Stammes war die Ebene Fritzlar-Wabern und das Kasseler Becken. Letztmalig wird der Stamm der Chatten Anfang des 3. Jahrhunderts erwähnt.

Die Franken in Hessen

Spätestens im 6. Jahrhundert geriet Hessen auf friedlichem Weg unter fränkische Herrschaft. Zum Schutz vor sächsischen Einfällen begannen die fränkischen Hausmeier noch vor 700, große Festungen anzulegen, so etwa die Büraburg (bei Fritzlar), auf dem Christenberg (nördlich Wetter), auf der Amöneburg (östlich Marburg; 721 gen.). Ergänzend kamen seit der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts weitere (Burg-)Befestigungen hinzu, gleichzeitig begann ein intensiver Landesausbau. Seit dem ausgehenden 7. Jahrhundert scheinen die fränkischen Könige Grafen als königliche Sachwalter in Hessen eingesetzt zu haben. In der 2. Hälfte des 9. Jahrhunderts befand sich eine Grafschaft an der unteren Eder und der Schwalm in der Hand der Konradiner, denen es trotz einer herzogsgleichen Stellung nicht gelang, ein eigenes fränkisches Stammesherzogtum, das Hessen mit einschloss, auszubilden. Für den ersten Konradiner auf dem Königsthron, Konrad I. (911–918) bildete Hessen aber den wichtigsten Rückhalt seiner von vielen Seiten angefeindeten Königsherrschaft. Der Tod seines Bruders Eberhard (gest. 939) beendete die konradinische Vormacht im Hessenland.

Die Grafen und die Mainzer Erzbischöfe

Zum Nachfolger Konrads I. erhoben Franken und Sachsen am 12. Mai 919 im konradinischen Fritzlar den liudolfingischen Sachsenherzog Heinrich zum König. Das Königsgut verringerte sich zusehends, zum einen weil die Könige die geistlichen Institutionen mit Schenkungen bedachten, zum anderen, weil Adlige sich in Zeiten eines schwachen Königtums (wie etwa unter König Heinrich IV.) sich Reichsgut kraft eigenen Rechts einfach aneigneten und freiwillig nicht mehr herausgaben. Die größten Grundherrschaften unterhielten neben dem König die Reichskirchen, allen voran die Klöster Fulda und Hersfeld. Die Klöster betrieben wiederum einen umfangreichen Landesausbau, an dem zahlreiche weltliche Grundherren beteiligt waren. Nach wie vor wurde Hessen von Grafen verwaltet. Nach dem Ende der Konradiner entstammten diese Amtsgrafen verschiedenen Geschlechtern (Grafen Gozmar, wohl Vorläufer der Grafen von Reichenbach und Ziegenhain; Grafen Thiemo, wohl die Vorfahren der Grafen von Wittgenstein-Battenberg u.a.). Die Grafen Werner waren besonders erfolgreich, Graf Werner IV. (gest. 1121) überragte zu Anfang des 12. Jahrhunderts die übrigen Grafen in Hessen. Seit dem frühen 12. Jahrhundert entwickelten sich die Amtsbereiche der Grafen zu „Territorien“. Zugleich begannen die Erzbischöfe von Mainz von ihren geistlichen und weltlichen Mittelpunkten Amöneburg und Fritzlar aus, ein mainzisches Territorium aufzubauen, das sich nach Thüringen in den Raum Erfurt und in das Eichsfeld fortsetzte. Seit dieser Zeit bestimmte das territorialpolitische Ringen um die Vorherrschaft in Hessen die Geschichte des Landes bis in das frühe 15. Jahrhundert.

Die Landgrafen werden Herren in Hessen

Sophie von Brabant läßt die Marburger Heinrich dem Kinde huldigen, 1248. (© 1985 Gerhard Oberlik aus janssenart.de)

Die Grafen Werner starben 1121 aus. Ihre Nachfolge traten die Grafen Giso an. Deren Nachfolger wurden 1122 bzw. 1137 die Grafen (seit 1131 Landgrafen) von Thüringen aus dem Hause der Ludowinger. (1137 heiratete Ludwig I. von Thüringen Hedwig von Gudensberg). Sie erbten die gisonischen Allodialgüter an der oberen Lahn um Marburg und am Rhein sowie die Klostervogteien über Wetter und Hersfeld, dazu die Wernersche Grafschaft Hessen (Gudensberg/Maden) an unterer Eder und Fulda und die Klostervogteien über Breitenau, Fritzlar und Hasungen sowie das Reichslehen Kassel. Nach dem Tod des letzten ludowingischen Landgrafen, Heinrich Raspe IV., brach 1247 um das Erbe der „Thüringische Erbfolgekrieg“ aus. Die Kontrahenten waren Markgraf Heinrich der Erlauchte von Meißen, der Mainzer Erzbischof Siegfried III. von Eppstein sowie Herzogin Sophie von Brabant und Lothringen, die Tochter Landgraf Ludwigs IV. und Elisabeth der Heiligen (für ihren minderjährigen Sohn Heinrich I. (das Kind). Sophie und ihr Sohn Heinrich sicherten sich die ludowingischen Besitzungen in Hessen, mussten aber 1263 im Vertrag von Langsdorf die Grafschaft Hessen vom Mainzer Erzbischof zu Lehen nehmen. Im Frieden von 1264 behauptete Markgraf Heinrich von Meißen die Landgrafschaft Thüringen und Pfalzgrafschaft Sachsen; dafür trat er einige thüringischen Städte und Burgen an Sophie von Brabant ab. Landgraf Heinrich I. (1256-1308) baute die weiterhin getrennten Herrschaftsteile um Kassel und Marburg zum „Land Hessen“ aus. 1292 wurde er in den Reichsfürstenstand erhoben. Die Marburg baute er zur fürstlichen Residenz aus. Nach Heinrichs Tod (1308) teilten seine Söhne Otto und Johann das Erbe so, dass der eine Oberhessen mit Marburg, der andere Niederhessen mit Kassel erhielt. Doch starb Johann schon 1311 und Otto I. erhielt ganz Hessen. 1327 erwarb er noch Gießen hinzu. Sein Sohn Heinrich der Eiserne (1328 - 77) sicherte sich Treffurt und einen Teil von Itter und Schmalkalden. Ihm folgte, da sein Sohn Otto der Schütz schon vor ihm gestorben war, sein Neffe Hermann I. der Gelehrte (1377 -1413). Sein Sohn Ludwig I. (1413 - 1458) erwarb 1450 die Grafschaft Ziegenhain. Damit wurde Niederhessen (Kassel) mit Oberhessen (Marburg) verbunden. Ludwig I. gelang es, nach zwei Entscheidungsschlachten im Frieden von Frankfurt (1427) das Erzstift Mainz für immer als Machtfaktor in Hessen auszuschalten. Mit dem Anfall der Grafschaft Ziegenhain (1450) wurde die Herrschaft weiter verstärkt. Nach der Mainzer Stiftsfehde (l461-63) konnte die Landgrafschaft Hessen im Frieden von Zeilsheim (1463) die meisten hessischen Besitzungen des Erzstifts in ihren Besitz bringen. Daneben konnte die Landgrafschaft im 15. Jahrhundert ihren Einfluss auch an anderer Stelle erweitern: die Grafschaft Waldeck, Lippe, Rietberg und die Herrschaft Plesse wurden lehnsabhängig, mit den Grafen von Sayn-Wittgenstein wurde eine Erbvereinigung geschlossen. Die Abteien Hersfeld und Corvey, die mainzischen Besitzungen in Hessen und zahlreiche Städte wurden unter landgräfliche Schirmherrschaft genommen.

Vom Anfall der Grafschaft Katzenelnbogen bis zum Dreißigjährigen Krieg

Marburger Schloss (erpanet.org)

Das Erbgut der Grafen von Katzenelnbogen brachte 1479 mit den beiden Landesteilen am Rhein um St. Goar und in Starkenburg um Darmstadt erneut reichen territorialen Zugewinn und eröffnete mit den lukrativen Rheinzöllen große finanzielle Möglichkeiten. Zugleich griff Hessen in das Maingebiet aus; der Schwerpunkt der hessischen Politik begann sich nach Süden zu verlagern. Als Landgraf Wilhelm II. 1500 nach dem Aussterben der Marburger Linie die geteilte Landgrafschaft vereinigte, gab er ihr mit dem nun in Marburg errichteten Hofgericht ihr Obergericht. Als landgräfliche Residenz aber hatte Kassel, schon seit 1308 wiederholt Sitz hessischer Landgrafen, der alten Residenz Marburg in der Mitte des 15. Jahrhunderts den Rang abgelaufen. Wilhelm II. starb 1509 und hinterließ das Land seinem fünfjährigen Sohn Philipp (der Großmütige) (1509 - 1567). Er regierte anfangs unter der Vormundschaft seiner Mutter Anna von Mecklenburg und übernahm die Regierungsgeschäfte im Jahr 1518. Philipp führte die Reformation ein. Gegen den Willen der Landstände hatte Philipps Mutter den erst 13jährigen durch den Kaiser für volljährig erklären lassen. 1523 unterwarf er zusammen mit dem Trierer Erzbischof den gegen Trier revoltierenden Reichsritter Franz von Sickingen. 1525 schlug er einen Bauernaufstand im Stift Fulda nieder, bevor dieser sich auf ganz Hessen ausweiten konnte. Am 26. Oktober 1526 führte Philipp auf der Homberger Synode die Reformation ein. Mit den Mitteln aus dem eingezogenen Klosterbesitz stiftete er die erste protestantische Universität in Marburg sowie vier Spitäler. 1529 lud er Luther und Zwingli zum Marburger Religionsgespräch ein, welches die unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der protestantischen Bewegung beseitigen sollte. Zusammen mit dem Kurfürsten von Sachsen initiierte er 1531 den Schmalkaldischen Bund, der die protestantischen Kräfte gegen die politische Vormachtstellung des Kaisers vereinte. Seine führende Stellung unter den protestantischen Fürsten verlor er, als er 1540 eine zweite Ehe schloss und damit in Doppelehe lebte. Er wurde 1546 vom Kaiser geächtet, im Schmalkaldischen Krieg besiegt und 1548 gefangen genommen. Erst durch die Fürstenerhebung 1552 wurde er durch Moritz von Sachsen aus dem niederländischen Gefängnis befreit. Doch seine führende Stellung war verloren. Sein einziger Erfolg während der verbleibenden 14 Regierungsjahre, war 1557 die Beendigung des Erbstreits mit Nassau um die Grafschaft Katzenelnbogen. Entgegen seiner ursprünglichen Absicht teilte Philipp kurz vor seinem Tode (1567) Hessen unter seinen Söhnen auf: der Älteste, Wilhelm IV., bekam Niederhessen (Hessen-Kassel) mit Ziegenhain und Schmalkalden (ca. die Hälfte des Landes), Ludwig erhielt Oberhessen (Hessen-Marburg) nebst Nidda und Eppstein (ein Viertel), Philipp III. d.J. erbte die alte Niedergrafschaft Katzenelnbogen mit Rheinfels (Hessen-Rheinfels), St. Goar und Rhens rechtsrheinisch und  Reichenberg, Hohenstein und Braubach rechtsrheinisch . Georg wurde die Obergrafschaft Katzenelnbogen mit dem Hauptort Darmstadt (Hessen-Darmstadt) zugeteilt.

Durch die Vierteilung der Landgrafschaft nach dem Tod Philipps 1567 war die rheinische Machtstellung des Gesamthauses jedoch empfindlich gestört. Doch die Linie Hessen-Rheinfels stirbt 1583, Hessen-Marburg 1604 aus. Ihre Gebiete fielen an die Linien Hessen-Kassel (Wilhelm IV.) und Hessen- Darmstadt (Georg). , in die Hessen fortan bis 1946 geteilt blieb. Wilhelm IV., der Weise, wurde der Begründer der älteren Linie des hessischen Fürstenhauses, das bis 1866 herrschte. Ihm fielen 1583 die Grafschaft Rheinfels, die Herrschaft Plesse, ein Stück von Hoya und der Rest von Schmalkalden zu. Das Testament Ludwigs von Hessen-Marburg, das Hessen-Kassel und Hessen Darmstadt jeweils die Hälfte des Landes zuwies, wurde von Hessen-Darmstadt nicht anerkannt, weil die Darmstädter drei Viertel beanspruchten. Durch den Marburger Erbfolgestreit entzweiten sich die Brüder Wilhelm IV. von Hessen-Kassel und Georg von Hessen-Darmstadt vollständig.

Hessen-Kassel im Dreißigjährigen Krieg

Landgraf Moritz von Hessen

Im Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) stellte sich Moritz von Hessen-Kassel auf die Seite der evangelischen Union, während Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt 1620 zusammen mit den rheinischen Kurfürstentümern sowie Sachsen und Bayern auf der Seite des Kaisers stand. Der Marburger Erbfolgestreit um die Herrschaft in Oberhessen wurde 1623 zugunsten Hessen-Darmstadts entschieden. Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt brachte Oberhessen sowie 1626 die Niedergrafschaft Katzenelnbogen und einige Ämter Niederhessens als Pfand in seine Verfügungsgewalt. Der ungeschickt agierende Moritz legte 1627 das Regiment in die Hände seines ältesten Sohnes Wilhelm V. Seine anderen Söhne stifteten die Nebenlinien zu Rotenburg (bis 1658), Eschwege (bis 1655) und Rheinfels. Letztere brachte die Besitzungen von Rotenburg und Eschwege nach deren Erlöschen an sich, um sich 1693 in die Linien Rheinfels-Rotenburg (bis 1834) und Rheinfels-Wanfried (bis 1755) zu teilen. Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel schloss am 24.09.1627 den sogenannten „Hauptakkord“: er verzichtete auf Oberhessen, die Niedergrafschaft Katzenelnbogen sowie die Herrschaft Schmalkalden und erhielt die Ämter Niederhessens. Landgraf Wilhelm schloss am 22. August 1631 einen Vertrag mit König Gustav Adolf von Schweden. Er stellte ein Heer auf und erhielt als Gegenleistung vom König die Stifte Paderborn, Corvey und Fulda. Wilhelms Parteinahme für Gustav-Adolf hatte nach dessen Tod fatale Folgen. Zweimal, 1636 und 1637, wurde Hessen von kaiserlichen Truppen überrannt, besetzt und geplündert. Wilhelm musste fliehen. Landgraf Georg von Hessen-Darmstadt wurde zum Verwalter Niederhessens ernannt. Wilhelm starb am 1.10.1637 im friesischen „Exil“ (Leer).

Seine Witwe Amalie Elisabeth gab dem kaiserlichen Druck nicht nach und blieb als Regentin für ihren unmündigen Sohn Wilhelm VI. auf der Seite Frankreichs und Schwedens. Nach klugen diplomatischen Schachzügen und militärische Maßnahmen (Hessenkrieg) erreichte sie, dass Landgraf Georg von Hessen-Darmstadt am 14. April 1648 auf den Marburger Teil Oberhessens, die Niedergrafschaft Katzenelnbogen und die Herrschaft Schmalkalden verzichtete. Der damals geschlossene Einigungsvertrag wurde 1648 im Westfälischen Frieden bestätigt.

Landgraf Karl von Hessen-Kassel (1670 - 1730) reorganisierte das hessen-kasselische Heer und setzte es erfolgreich in den französischen Kriegen und den Erbfolgekriegen des 18. Jahrhunderts ein. 1776 kämpften 17000 hessische Soldaten im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg für England. Der Soldatenhandel machte die Landgrafen von Hessen-Kassel zu einer der reichsten Fürsten ihrer Zeit, zumal sie ihr Vermögen durch kluge Anlage bei internationalen Bankiers zu vergrößern wussten. Landgraf Wilhelm IX. (1785-1821) schränkte die prunkvolle Hofhaltung seines Vaters ein und drängte den französischen Einfluss zurück; er wird zu einem der schärfsten Gegner der französischen Revolution werden.

Hessen-Darmstadt nach dem Dreißigjährigen Krieg

Bild: deutsche-schutzgebiete.de

Von den Verwüstungen des 30-jährigen Krieges und den Auseinandersetzungen mit Hessen-Kassel erholte sich Hessen-Darmstadt nur langsam. Die Landgrafen waren gezwungen, die Herrschaft Eppstein mehrmals zu verpfänden. Die wirtschaftliche Lage wurde durch die Regenten Ernst Ludwig, der große Bauvorhaben durchführte sowie Ludwig VIII., der übertriebene militärische Ambitionen hegte, noch weiter verschlechtert. Territoriale Zuwächse waren im bescheidenen Umfang nur noch an der Bergstraße zu verzeichnen. Doch im Jahre 1736 erbte Hessen-Darmstadt die Herrschaft Hanau-Lichtenberg, als Landgraf Ludwig VIII. die Erbtochter des letzten Grafen heiratete. Sein Minister Friedrich Karl von Moser rettete das Land vor dem Bankrott, da er 1772 und 1779 Schuldenvergleiche erreicht. Er gründete eine Oberlandkommission zur Förderung der Landwirtschaft und ließ eine Fakultät für Wirtschaft an der Landesuniversität in Gießen einrichten. Doch er scheiterte an den Widerständen der Beamtenschaft und trat 1780 zurück. Die Landgräfin Henriette Karoline machte zur gleichen Zeit Darmstadt zu einem kulturellen Zentrum. Doch die mangelnde Größe und die Zerrissenheit des Landes dämpfen den wirtschaftlichen Aufschwung erheblich. Beim Amtsantritt des Landgrafen Ludwig IX. im Jahr 1790 besteht das Land aus acht Teilen, die keine Verbindung untereinander haben.

Vom Reichsdeputationshauptschluss zum Wiener Kongress

Wiener Kongress (Bild: preussenweb.de)

Der Reichsdeputationshauptschluss 1803 veränderte Hessen nachhaltig. Hessen-Kassel erhielt außer den Mainzer Enklaven, als Entschädigung für Rheinfels und St. Goar, die Reichsstadt Gelnhausen und das Reichsdorf Holzhausen. Da es dem Rheinbund nicht beitrat, wurde es Teil des Königreichs Westfalen. Nach französischem Vorbild wurden alle Standesprivilegien abgeschafft, der Code Napoleon und die französische Verwaltungsgliederung eingeführt. Die Niedergrafschaft Katzenelnbogen blieb als Brückenkopf in französischer Hand. Nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig verließen die Franzosen das Land. Der Kurfürst kehrte am 21. November 1813 nach Kassel zurück. Auf dem Wiener Kongress bekam Hessen-Kassel für die Niedergrafschaft Katzenelnbogen große Teile des Fürstbistums Fulda zugesprochen. 1831 wird eine Verfassung erlassen.

Hessen-Darmstadt erhielt beim Reichsdeputationshauptschluss als Entschädigung für den Verlust der linksrheinischen Gebiete von Hanau-Lichtenberg die nahegelegenen rechtsrheinischen Teile von Kurmainz und Worms sowie kleinere geistliche Territorien und zusätzlich das Herzogtum Westfalen; außerdem bekam es den Titel Großherzogtum. Da sich der Großherzog weigerte, ein Bündnis mit den Franzosen einzugehen, wurde das Land 1806 durch französische Truppen besetzt. Der Großherzog war gezwungen, dem Rheinbund beizutreten. Dies bescherte ihm Gebietszuwachs in Oberhessen und im Odenwald sowie die Grafschaft Hessen-Homburg. Hinzu kam noch Wittgenstein als Verbindung zwischen dem vormaligen Herzogtum Westfalen und Oberhessen. Die Kurwürde blieb Hessen-Darmstadt verwehrt. 1815 erhielt Hessen-Darmstadt auf dem Wiener Kongress das heutige Rheinhessen. Das Herzogtum Westfalen und Wittgenstein mussten wieder abgetreten werden, dafür erhielt Hessen-Darmstadt einen Teil der isenburgischen Lande mit Offenbach. Doch noch immer bestand Hessen-Darmstadt aus zwei Teilen, die nicht miteinander verbunden waren. Das Land gehörte seit 1815 zum deutschen Bund und erhielt 1820 eine Verfassung, doch eine administrative und gerichtliche Angleichung der beiden Landesteile gelang zunächst nicht. Es kam in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts zu Aufständen und Protesten von Bauern und Studenten, die jedoch vernichtend niedergeschlagen wurden.

Der Weg zum Bundesland Hessen

Hessisches Wappen

Aus dem Großherzogtum Hessen wurde nach dem 1. Weltkrieg der Volksstaat Hessen. Nach dem 2. Weltkrieg kamen die Provinzen Oberhessen und Starkenburg zur amerikanischen, die Provinz Rheinhessen, bis auf die rechtsrheinischen Gebiete, zur französischen Zone. Die amerikanische Besatzungsmacht gründete 1946 den Staat Groß-Hessen, der die beiden amerikanischen Provinzen Hessens sowie den größeren Teil der (ebenfalls durch eine Zonengrenze geteilten) preußischen Provinz Hessen-Nassau umfasste. Groß-Hessen wurde als Land Hessen 1949 ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.


Quellen: K. Heinemeyer, in LexMA; http://www.hoeckmann.de; Wilhelm Sante: Geschichte der Deutschen Länder - Territorien-Ploetz. Würzburg 1964; Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der Deutschen Länder. München 1988.