Großwinternheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Groß-Winternheim bei Karl Johann Brilmayer

Groß-Winternheim kommt urkundlich zum erstenmal im Jahr 1140 vor. Es war ein altes Reichsdorf des Ingelheimer Grundes. Die Vogtei über dasselbe trug im Jahr 1190 Werner II. von Bolanden vom Kaiser und Reich zu Lehen. König Richard belehnte im Jahr 1257, da er kaum den deutschen Thron bestiegen, den Rheingrafen Wernher mit dem Dorf Groß-Winternheim, das vorher Gottfried von Eppstein zu Lehen angehört hatte. Im Jahr 1356 kam es durch Verpfändung Kaiser Karls IV. an die Bürger von Mainz und gelangte durch Weiterverpfändungen schließlich im Jahr 1407 an Kurpfalz. Da die Verpfändung niemals eingelöst und durch den westfälischen Frieden von 1648 für unablösbar erklärt wurde, so blieb es bei Kurpfalz bis zum Untergang derselben. Es gehörte zum Oberamt Oppenheim.