Sulzheim in Rheinhessen

Zur Geschichte von Sulzheim

Luftbildaufnahme von Sulzheim.[Bild: Bildagentur Rath]

Sulzheim in römischer Zeit

Die Gemarkung des späteren Dorfes war schon zu römischer Zeit besiedelt. Die Siedlungsstelle ist allerdings noch nicht entdeckt worden. Im Jahr 1978 wurden aber auf der Bergkuppe "Der vordere Greifenberg" drei nebeneinanderliegende Sarkophage entdeckt, die jeweils ein Skelett auf einem Gipsbett enthielten. Als Beigaben fanden sich im ersten Sarkophag eine lange Glasphiole, im zweiten ein Glaskrug und im dritten ein vergangener Holzgegenstand. Die Sarkophage sind ins 4. nachchristliche Jahrhundert zu datieren. (Cüppers)

Grundherrschaft

Sulzheim wird schon früh in Schenkungen an die Klöster Lorsch und Fulda erwähnt. Besitzungen des Klosters Hornbach, von dem später zumindest ein Viertel des Ortes zu Lehen ging, lassen sich aus der Frühzeit nicht nachweisen, ebensowenig solche von St. Maximin in Trier, das später als Lehnsherr über einen Teil des Zehnten nachweisbar ist. 1130 übertrug Erzbischof Adalbert von Mainz dem Domkapitel 16½ Hufen in Sulzheim, die er zuvor den Brüdern von Druchmendingen abgekauft hatte. Seither war das Domkapitel bedeutendster Grundherr im Ort - neben St. Viktor, das 1178-82 dem Kloster Disibodenberg seine Sulzheimer Güter abkaufte und damit den Grundstock für seinen dortigen Besitz legte. Außerdem waren auch Kloster Eberbach und die Mainzer Kartause in Sulzheim begütert.

Die Wüstung Rommersheim

Die Wüstung Rommersheim, deren Gemarkung später der Sulzheimer zugeschlagen wurde, gehörte offenbar zur Gründungsausstattung des Mainzer Altmünsterklosters. Der Hof des Klosters war frei von Zehnt- und Vogteiabgaben und wurde im Spätmittelalter in Zeitleihe vergeben. 1606 erwarb die Gemeinde Sulzheim das Gut in Erbleihe für 5000 Gulden Kaufgeld und eine jährliche Pacht von 150 Malter Korn. Der Jahrmarkt, der bisher am 25. März in Rommersheim gehalten worden war, wurde 1700 nach Sulzheim verlegt und künftig am 15. Mai abgehalten.

Die Ortsherrschaft

Die Ortsherrschaft befand sich im 14. Jahrhundert in der Hand des Raugrafen, vermutlich zumindest zum Teil als Lehen der Abtei Hornbach und des Klosters St. Maximin. Eine weitere Wurzel der raugräflichen Ortsherrschaft könnte in den Grafenrechten der Emichonen zu finden sein. Nach der Aufspaltung der raugräflichen Güter bei einer Erbteilung war eine Hälfte an der Sulzheimer Ortsherrschaft in die Hand des Philipp von Bolanden, die zweite Hälfte je zu gleichen Teilen an Raugraf Ruprecht IV. und Agnes von Leiningen, die Witwe des Raugrafen Philipp I. gelangt; Von diesen drei Erben erwarb das Mainzer Domkapitel in den Jahren 1360-61 die Herrschaft über Sulzheim. Der für das Sulzheimer Gericht am Eltviller Oberhof - dem es fortan unterstellt sein sollte - eingeholte Spruch war vom Domkapitel offenbar als Grundlage seiner künftigen Herrschaftsausübung beabsichtigt. Ohne Parallele in den ländlichen Rechtsquellen der Kurmainzer Orte ist die darin erkennbare völlige Neubesetzung des Sulzheimer Gerichtes sowie die Ausstattung dieses Gerichtes mit einem Weistum, das ihm von einem fremden Gericht gewiesen wurde. Aus den einleitenden und abschließenden Fragen des Domkapitels an den Eltviller Oberhof nach der Legitimierung des Dorf- und Gerichtsherren sowie der Bestrafung eines Gerichtes, das sich von früher beurkundeten Aussagen distanzieren will, lässt sich auf vorangegangene massive Konflikte zwischen dem alten Ortsgericht und den neuen Ortsherren schließen. Offenbar gelang es aber dem Domkapitel auch in der Folgezeit nicht, seine Herrschaftsrechte im Ort zu seiner Zufriedenheit durchzusetzen, denn 1486 sah es sich durch "ungehorsam und widderwillen derselben von Sulzheim" veranlasst, die Ortsherrschaft Erzbischof Bertold von Henneberg auf dessen Lebzeit zu übertragen.
Die Gerichtsordnung von 1515 ist ein weiteres Zeugnis für den Versuch des Domkapitels, Ordnung in Sulzheim zu schaffen, nachdem es die Herrschaftsausübung wieder selbst übernommen hatte. Die offensichtliche Konfliktbereitschaft der Sulzheimer könnte einen Teil ihrer Kraft aus der offenen oder versteckten Unterstützung durch den Pfalzgrafen bezogen haben, der seinerseits in Sulzheim Rechte auf zahlreiche dort ansässige Leibeigene, sowie auf die Landeshoheit geltend machte, da er über Zoll- und Geleitsrechte verfügte. Diese Konflikte mit Kurpfalz und der Gemeinde dürften den Ausschlag dafür gegeben haben, dass das Domkapitel im Verlauf des 16. Jahrhunderts ganz auf die Ausübung der Ortsherrschaft zugunsten des Erzbischofs verzichtete. Bis zum Ende des Alten Reiches verblieb der Ort unter der Herrschaft des Mainzer Erzbischofs.

Die weitere Entwicklung

Im Gefolge der Auseinandersetzungen nach der Französischen Revolution teilte Sulzheim das Schicksal aller Gemeinden der Region um die Festungsstadt Mainz. 1792 wurde es von französischen Truppen erobert. Nach einer Zwischenphase infolge der Wiedereroberung der Stadt Mainz durch alliierte Truppen 1793 wurde das gesamte linksrheinische Gebiet an die Franzosen abgetreten, welche die Region ab 1797 in den französischen Staat eingliederten. Sulzheim wurde dem Kanton Wörrstadt zugeordnet. Nach der Niederlage Napoleons wurden die Machtverhältnisse in Europa im Wiener Kongress (1815) neu geordnet. Zusammen mit dem Gebiet Rheinhessen kam Sulzheim zum Großherzogtum Hessen. Im Zuge der Kreisordnung von 1852 wurde die Gemeinde Teil des Kreises Oppenheim. Seit 1972 gehört Sulzheim zur Verbandsgemeinde Wörrstadt im Kreis Alzey-Worms.

Nachweise

Redaktionelle Bearbeitung: Stefan Grathoff und Sarah Traub

Verwendete Literatur:

  • Karl Johann Brilmayer: Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart. Geschichte der bestehenden und ausgegangenen Städte, Flecken, Dörfer, Weiler und Höfe, Klöster und Burgen der Provinz Rheinhessen nebst einer Einleitung. Gießen 1905.
  • Schmitt, Sigrid: Ländliche Rechtsquellen aus den Kurmainzischen Ämtern Olm und Algesheim. Stuttgart 1996 (Geschichtliche Landeskunde.44).

Aktualisiert am: 25.07.2016