0.Wasserversorgung in Welkenbach
Seit ältesten Tagen mussten sich die Welkenbacher ihr Wasser am Dorfbrunnen schöpfen. Das Wasserschleppen mit dem »Wasserjoch«, an dem zwei Wassereimer hingen, wurde üblicherweise von den Frauen erledigt. Diese nahmen die damit verbundenen Mühen wohl gerne auf sich, ließ sich doch am Brunnen ein treffliches Schwätzchen mit den anderen Frauen des Dorfes halten. An der einzigen Wasserstelle im Dorf pflegte man auch andere Dinge wie Wäsche, Geschirr und Hausrat zu waschen. Den damit verbundenen Verunreinigungen wollte man 1787 - wohl nicht zum ersten Mal - dadurch begegnen, dass man es untersagte, Viehfutter und sonstige Gegenstände am Dorfbrunnen zu waschen.
0.1.Bau der Wasserleitung im Jahr 1898
Von dem Wunsch, eine »moderne« Wasserleitung einzurichten hört man erstmals, als es am 17. September 1894 unter Leitung des Bürgermeisters Götsch zu einer Abstimmung im Gemeinderat kam. Damals stimmten von 30 anwesenden Gemeindebürgern nur fünf Bürger für den Bau einer neuen Hochdruckwasserleitung, 25 Bürger wollten alles beim Alten belassen. Einige »reiche Bauern« hatten sich bereits Versorgungsleitungen vom Dorfbrunnen in ihre Anwesen verlegt. Sie sahen für den Bau einer neuen Wasserleitung keinerlei Notwendigkeit. Für alle anderen Dorfbewohner würde der Bau einer Druckwasserleitung dagegen eine erhebliche Erleichterung in der Bewältigung des täglichen Lebens bedeuten. So war in dieser Angelegenheit das letzte Wort noch nicht gesprochen. Trotz Reparaturen an der bestehenden Leitung, waren die Planungen für das Projekt »Neue Wasserleitung« Anfang des Jahres 1897 bereits weit fortgeschritten.
Landrat Büchting schrieb am 17. Februar 1897 an den Bürgermeister in Welkenbach, er möge sich als Bauverantwortlicher an den königlichen Kreisbauinspektor Filbry in Montabaur wenden. Dieser müsse die Pläne des Bauvorhabens "Welkenbacher Hochdruckwasserleitung" vor Baubeginn begutachten.
Es gibt zwar keinen Nachweis über die eigentliche Prüfung der Verhältnisse, doch kündigte Filbry am 5. März 1897 seinen Besuch in Welkenbach für den 8. März gegen 16 Uhr an. Er wollte überprüfen, ob die vorhandenen Wassermengen an der Quelle für den Betrieb einer Hochdruckleitung ausreichten.
Bürgermeister Götsch lud für den 1. April 1897 alle 34 stimmberechtigten Gemeindebürger zu einer Gemeindeversammlung ein, um erneut über eine Hochdruckwasserleitung abstimmen zu lassen. Zum Termin waren 28 Ratsmitglieder erschienen. Bürgermeister Götsch leitete die Versammlung, Beisitzer war Gemeindevorsteher Wilhelm Thiel, als Protokollführer fungierte Anton Brag. Nach kontroverser Aussprache ergab die Abstimmung 13 Ja- und 15 Nein-Stimmen. Das Vorhaben war damit erneut abgelehnt.
Es bedurfte erst eines Unglücks, um die Stimmung in der Dorfgemeinschaft zu ändern. In »Erms« Haus brach Typhus aus, dem ein Familienmitglied zum Opfer fiel. Das Dorf wurde damals unter Quarantäne gestellt, der Aspekt mangelnder Hygiene floss in die Diskussion mit ein. Anton Brag fuhr nach Marienberg zum damaligen Landrat Büchting, der versprach, sich der Angelegenheit anzunehmen.
Am 20. August 1897 forderte Landrat Büchting Bürgermeister Götsch von Welkenbach schriftlich auf, für Montag den 23. August 1897 um 14:30 Uhr eine Gemeindeversammlung einzuberufen. Es sollte erneut über die Anlage einer Hochdruckwasserleitung beratschlagt werden. In Anwesenheit des Landrates, des Bürgermeisters Götsch, des Beisitzers Biehl und des Protokollführers Wilhelm Röhrig wurde schließlich der Bau der neuen Wasserleitung einstimmig (!) beschlossen.
Am 21. Januar 1898 untersuchte Kreisphysicus Dr. Roth aus Marienberg die beiden Quellen, die die neue Hochdruckleitung speisen sollten. Das Ergebnis der Untersuchung fiel zur vollen Zufriedenheit aus.[Anm. 1]
Am 7. Februar 1898 stimmte der Regierungspräsident in Wiesbaden im Zuge des behördlichen Genehmigungsverfahrens dem Projekt unter der Bedingung zu, »daß die obere Quelle unter dem Weiher im Falle ihrer Benutzung gegen das Eindringen von Wasser aus dem Weiher dauernd und sicher geschützt wird«. Am 11. Februar 1898 wurde seitens der Königlichen Regierung die Genehmigung zur Ausarbeitung des Projekts der Hochdruckwasserleitung erteilt.[Anm. 2]
Am 23. Mai 1898 wurde ein Vertrag des Gemeinderats unter Bürgermeister Götsch mit dem Ehepaar Friedrich Albert und Amalie (geb. Röhrig) Thiel geschlossen. Die Thiels überließen der Gemeinde für 40 Mark eine Parzelle zum Bau der Hochdruckleitung.
Im Juni 1898 überreichte der Unternehmer Fr. W. Langenbach (Ehrenbreitstein) der Gemeinde ein Angebot für Arbeiten an der Hochdruckwasserleitung. Es beinhaltete Arbeiten an der Quellfassung, den Bau eines Sammelbehälters, die Verlegung von Rohrleitungen, von Schiebern und Hydranten sowie die Anbindung diverser Hausanschlüsse.[Anm. 3]
Am 30. August 1898 genehmigte die Königliche Regierung in Wiesbaden die Ausführung der Hochdruckwasserleitung nach den von Wegemeister Senske aus Hachenburg ausgearbeiteten Plänen. Die Umsetzung sollte noch im Herbst erfolgen.[Anm. 4]
Am 8. September 1898 wurden die »Verdingung« der Arbeiten und Lieferung »Bau einer Hochdruckleitung« ausgeschrieben. Es waren 900 Meter Rohre zu verlegen, ein Reservoir mit 25,5 Kubikmeter Inhalt und 22 Hausanschlüsse anzulegen. Die Angebote waren bis zum 21. September bei Bürgermeister Götsch einzureichen.[Anm. 5] Auch die Fa. Carl Beyer Sohn aus Frankfurt) gab ein Angebot zur Ausführung der Arbeiten ab.
Am 22. September 1898 wollte man zur Vergabe der Arbeiten schreiten. Dieser Termin wurde in der Westerwälder Zeitung (Marienberg), im Nassauischen Boten (Limburg), im Altenkirchner Kreisblatt und im Rheinischen Kurier (Wiesbaden) bekanntgegeben. Welche Firma den Zuschlag erhielt, ist leider nicht überliefert.
Die Gemeinde musste die Kosten des Bauvorhabens finanzieren. Schon bei den Planungen 1897 hatte man sich auf einen Abtrag in Höhe von 2 Prozent festgelegt. Doch sie musste das Geld nicht alleine aufbringen. Am 20. März 1899 gewährte die Nassauische Brandversicherungsanstalt auf Antrag des Königlichen Landratsamtes (Marienberg) der Gemeinde Welkenbach einen Zuschuss in Höhe von 600 Mark, der augenscheinlich für die Wasserleitung benötigt wurde.[Anm. 6]
Wann genau die Arbeiten abgeschlossen wurden, ist nicht bekannt. Doch offensichtlich funktionierte die Wasserversorgung im Jahr 1899 bereits ohne Beanstandung. Bei einer Besichtigung der (Feld-)Drainagen in der Welkenbacher Gemarkung durch den Meliorationsbauinspektor und den Landrat Büchting wurden diese im Mai 1899 positiv beurteilt.[Anm. 7]
Am 24. April 1902 sicherte sich die Gemeinde das ausschließliche Recht, das Wasser der auf dem Grundstück Nr. 19 entspringenden Quelle mittels Fassung in Röhren abzuleiten. So wurde es am 2. Juli 1902 ins Grund- bzw. Stockbuch eingetragen. Im Jahr 1903 war Heinrich Schneider für das Spülen und Reinigen der Wasserleitung, des Hochbehälters und der Quellfassung verantwortlich.[Anm. 8]
In einer Polizeiverordnung des Jahres 1908 wurde schließlich festgelegt, dass jedes Grundstück in der Welkenbacher Gemarkung, auf dem ein zu dauerndem Aufenthalt von Menschen bestimmtes Gebäude stand, an das Wassernetz angeschlossen werden musste. Davon ausgenommen waren lediglich Aussiedlerhöfe, da hier die Versorgung mit fließendem Wasser einen zu hohen Aufwand erfordert hätte.
0.2.Ausbauarbeiten
1926 wurde ein »neues« Ortsstatut über die Benutzung der Gemeindewasserleitung vom Kreisausschuss des Oberwesterwaldkreises genehmigt. Damals wurde die Verlängerung des Ortsnetzes der Hochdruckwasserleitung ins Auge gefasst. Das günstigste Angebot (795,75 Reichsmark) ging von der Firma Karl Gäfgen (Marzhausen) ein, die die Arbeiten dann auch ausgeführt haben dürfte.[Anm. 9]
Im Jahr 1954 erfolgte eine Kontrolle der Wasserversorgungsanlage durch das Staatliche Gesundheitsamt des Oberwesterwaldkreises. Bei der Ortsbesichtigung am 27. April 1954 wurde ein sauberer Quellschaft vorgefunden. Beanstandet wurde der Nebenschacht, der mit einem vorschriftsmäßigen Deckel versehen werden sollte. Der Hochbehälter und die Wasserqualität blieben ohne jede Beanstandung.
In einem Schreiben des Landratsamtes des Oberwesterwaldkreises (Montabaur) wurde dagegen bei einer Wasseruntersuchung am 20. April 1954 durch das Staatliche Gesundheitsamt in Marienberg festgestellt, das Wasser weise »erhebliche angreifende Eigenschaften auf«. Außerdem würden die üblichen Bleirohre das Wasser vergiften und die Gefahr einer Bleivergiftung bei den Wassernutzern heraufbeschwören. Die Gemeinde wurde deshalb aufgefordert, eine Entsäuerungsanlage zu installieren. Schadenersatzansprüche könnten dabei in keinem Fall geltend gemacht werden. Ob damals bereits die ersten schädlichen Bleirohre ausgetauscht wurden ist nicht bekannt.
Im Jahr 1957 plante die Gemeinde, die Einfassung der alten Quelle zu sanieren.
Im Jahr 1961 errichtete man einen neuen Hochbehälter, und in den darauffolgenden Jahren wurden die Wasserleitungen im gesamten Ortsnetz erneuert. Spätestens zu diesem Zeitpunkt verschwanden die letzten gesundheitsschädlichen Bleirohre.
Im Jahr 1989 herrschte in Welkenbach ungewöhnlich niedriger Wasserdruck. Die Bürger forderten, nun endlich den vorgesehenen Anschluss an die Ringleitung Mündersbach/Höchstenbach zu bewerkstelligen oder eine Druckerhöhungsanlage zu installieren.[Anm. 10]
An der Stelle des alten Dorfbrunnens wurde 1996 ein neuer Brunnen gesetzt. Der Platz hieß seit Menschengedenken »Bornenkammer« oder »Brunnenplatz«.[Anm. 11] Der neu gestaltete Brunnenplatz wurde am 27. Oktober 1996 eingeweiht.
Heute ist Welkenbach an die Ringleitung der Verbandsgemeinde Hachenburg angeschlossen.
0.3.Rohrmeister
Wer sich in alten Zeiten um die Wasserversorgung der Gemeinde kümmerte, ist nicht bekannt. Wahrscheinlich haben die Dorfbewohner dies gemeinsam geleistet. Hatte man unterirdische Wasserleitungen im Dorfbereich verlegt, mussten die hölzernen bzw. tönernen Röhren regelmäßig kontrolliert und gepflegt werden. Am 2. November 1903 zahlte die Gemeinde, hier vertreten durch Bürgermeisterstellvertreter Brag, dem Polizeidiener Heinrich Schneider weitere 5 Mark dafür, dass er auch das Reinigen der Wasserleitung, des Hochbehälters sowie der Quellfassung übernahm.
Erst danach übernahm ein regelrechter Rohrmeister die Wartung des immer weiter ausgebauten Wasserversorgungsnetzes. Die Gemeindevertretung stellte am 14. März 1930 den ehemaligen Polizeidiener Heinrich Schneider als Rohrmeister an. Er hatte den Betrieb und die Überwachung der gesamten Wasserversorgungsanlage zu gewährleisten. Er war einer ständigen Dienstbereitschaft unterworfen, um bei Brandfällen unverzüglich zur Stelle zu sein. Er durfte den Ortsbering nur verlassen, wenn er für eine Vertretung gesorgt hatte.
Der Rohmeister war dem Welkenbacher Bürgermeister unterstellt, musste aber den Regierungs- und Kreisbehörden jederzeit Auskunft über und Einsicht in die Anlage gewähren. Er war für den Bereich der Wassergewinnungsanlage, die Rohrleitungen, den Wasserbehälter und den Brunnen verantwortlich. Er hatte die Leitungen regelmäßig zu begehen und neue Hausanschlüsse zu legen. Im Brandfall musste er sich zum Wasserbehälter begeben und für ausreichende Wassermengen sorgen. Er haftete der Gemeinde für alle Schäden, die er durch nachlässige Dienstauffassung verursacht hatte. Als Gehalt bekam er 25 Reichsmark in vierteljährlichen Raten aus der Gemeindekasse zugewiesen.
Am 10. September 1958 wurde die Gemeinde vom Staatlichen Gesundheitsamt des Oberwesterwaldkreis (Marienberg) angewiesen, dem Rohrmeister Schrubber, Bürsten, Besen, Eimer, eine große Taschenlampe und Reinigungsmittel zur Verfügung zu stellen, damit die Wasserrohre und Behälter sauber gehalten werden konnten.
1959 unternahm das Medizinaluntersuchungsamt Koblenz eine bakteriologische Untersuchung des Welkenbacher Wassers. Diese ergab - so erfährt man aus dem Bescheid vom 6. Juni 1960 -, dass das Wasser der neuen Quelle weich und so sauer sei und man dem Wasser aggressive Eigenschaften attestieren müsse. Rohrmeister in dieser Zeit war Heinrich Hülpüsch.
Am 7. August 1970 wurde Gustav Müller als Rohrmeister der Gemeinde Welkenbach verpflichtet. Er blieb bei einem Jahresgehalt von 80 DM offiziell bis zur Bildung der Verbandsgemeinde Hachenburg 1972 im Amt, nahm aber noch 1977 Wartungsarbeiten am Wassersystem vor.
Anmerkungen:
- WWZ vom 25.1.1898. Zurück
- WWZ vom 11.2.1898. Zurück
- Ein Angebot ging auch von der Fa. Paul Niessen (Höhr) ein. Zurück
- WWZ vom 30.8.1898. Zurück
- WWZ vom 9.9.1898. Zurück
- WWZ vom 21.3.1899. Zurück
- WWZ vom 26.5.1899. Zurück
- Gemeinderatsprotokoll vom 2.11.1903. Zurück
- Die Firma Gäfgen hatte der Gemeinde bereits am 2.9.1921 ein Angebot »zur Erweiterung des Ortsnetzes der Hochdruckwasserleitung« unterbreitet. Zurück
- WWZ vom 17.4.1989. Zurück
- WWZ vom 27.10.1996. Zurück