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Frondienst

Unentgeltliche Dienste für einen Herrn.

Frondienst (auch: "Fronde") bedeutet im weitesten Sinne alle Dienste, die in der Verrichtung körperlicher Arbeiten bestehen und unentgeltlich (oder doch nur gegen unverhältnismäßiges Entgelt) zu leisten sind. Sie haften entweder an der Person oder ruhen auf dem Grundstück. Sie sind entweder öffentliche (Gemeindefronden) oder Landesfronden (z.B. Wegeunterhaltungspflicht) oder private. Der Herr, dem die Fronden zu leisten sind, braucht nicht identisch zu sein mit dem Grundherrn. Auch lasteten und lasten Fronden durchaus nicht nur auf Bauerngütern; auch grundherrlicher Besitz konnte zu Fronden (an den Landesherrn) verpflichtet sein. Je nach Art, Umfang und Zeit unterscheidet man:

Hand- und Spanndienste: hauptsächlich zur Feldarbeit; zur Arbeit im Wald; zu allerhand Fuhren usw. Da der Pflichtige dazu sein eigenes Gespann und Geschirr stellen muss, können Spanndienste (z.B. Angerfahrten, Pflugfronden) nur von so genannten spannfähigen Bauern verlangt werden, während Handdienste (Handfronden) auch von ärmsten Bauern geleistet werden können.

Ursprünglich waren die Dienste der Hörigen usw. ungemessen, wurden aber schon früh auf eine Anzahl Tage (Frontage) im Jahr bzw. im Monat oder in der Woche beschränkt, wobei dieser Zahl im Allgemeinen im Laufe der Zeit abnahm, in Deutschland bis auf zwölf Tage im Jahr. Daneben wird noch zwischen ordentlichen (Feldarbeit) und außerordentlichen Diensten (Bau- und Jagdfronden) sowie zwischen sässigen und walzenden Dienste unterschieden. Schon in Mittelalter wurden die Fronden vielfach durch Abgaben (Angerpfennig, Bede, Dienstgeld usw.) abgelöst.

(Text: Stefan Grathoff)

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