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- St. Peter und Paul
Rundweg
Der nebenstehende Artikel gehört zu unserem Rundweg "Barocke Kirchen in Rheinhessen".
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St. Peter und Paul
Im 11. Jahrhundert fertigte das Stift St. Kunibert in Köln die Fälschung einer Urkunde aus dem 9. Jahrhundert an, mit der es seine offenbar gefährdeten Zehntrechte in Dromersheim sichern wollte. Diese Rechte verkaufte es 1239 zusammen mit seinem Hof an St. Stephan. Ein Teil der Zehntrechte und das Patronat standen jedoch ursprünglich dem Kloster Fulda zu; noch 1430 erhielt Emmerich von Ingelheim ein Drittel des Zehnten und den Kirchensatz von den Grafen von Diez zu Lehen, die ihrerseits schon im 12. Jahrhundert die Lehnsherrschaft über die Fuldaer Vogtei in Dromersheim besaßen. 1471 erwarb St. Stephan auch dieses Drittel des Zehnten und den Kirchensatz von der Witwe des Wilhelm von Ockenheim mit Zustimmung der Grafen von Nassau. Damit verfügte St. Stephan nun über das Patronat und den gesamten Frucht- und Weinzehnt, mit Ausnahme eines abgegrenzten Bezirkes, der dem Grafen von Reipoltskirchen zustand und aus dem der Glöckner besoldet wurde. Mit einem Drittel des Zehnten musste St. Stephan zudem den Pfarrer ausstatten, was 1618 jedoch dadurch eingeschränkt worden war, dass der Pfarrer aus dem Weinzehnten nur noch 2 Fuder erhielt.
Das Kirchengebäude
Der Bau wurde 1775/76 nach einem Riss des kurmainzischen Baudirektors Jacob Joseph Schneider von Maurermeister Hotter ausgeführt. Es handelt sich um einen Saalbau mit dreiseitig geschlossenem Chor und einer gut gegliederten Westfront mit drei Figuren. An der Südseite befindet sich der Turm der ehemaligen mittelalterlichen Marienkirche, der 1707 und 1718 verändert wurde.
Reiche Barockausstattung
•Hochaltar Anfang 18. Jahrhundert, Säulenaufbau mit Gemälden und Holzfiguren
•Kanzel um 1780
•Chorbänke um 1700
•Kreuzigungsgruppe um 1750, charakteristische, pathetisch wirkungsvolle Arbeit des Mainzer Hofbildhauers Burkhard Zamels
•Im Tabernakel kleiner elfenbeinerner Kruzifix, mit eingelegtem SockelMonstranz von Johannes Ledent in Mainz, 1722
Quelle: Schmitt, Rechtsquellen; Dehio; red. Bearb. S.G.


