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Burgmannen

Bewachungsmannschaft einer Burg.

Seit dem 13. Jahrhundert bestellten die Burgherren adlige Burgmannen, die für die Bewachung (Burghut) und Verteidigung verpflichtet wurden. Im 12. Jahrhundert wurden die ersten Burgmannen wohl noch "per Handschlag" verpflichtet, denn schriftliche Burgmannenverträge sind erst seit dem 13. Jahrhundert bekannt. In den Verträgen wurde vor allem festgelegt: der Einsatzort, die Zeiten ihrer Anwesenheit (Residenzpflicht), zuweilen auch die erforderliche Bewaffnung und Ausrüstung. In manchen Verträgen wurde vereinbart, daß sie im Verteidigungsfall noch weitere gut gerüstete Helfer mitbringen mußten.Für die Burgmannen galt Lehnsrecht. Alle Rechtsstreitigkeiten auf der Burg wurden vom Burggrafen als Vorsitzendem des herrschaftlichen Lehnsgericht verhandelt. Der Pflichtenkatalog der Burgmannen führte dazu, dass sie sich im Laufe der Zeit zu einer Burgmannschaft zusammenschlossen, die ein Siegel führte und nach Burgmannenrecht lebten. Dieses Burgmannenrecht war nicht einheitlich, sondern von Burg zu Burg verschieden.

Die speziellen Wachdienste am Tor, auf dem Bergfried und den Burgmauern übernahm überwiegend das nichtadlige Burgpersonal. Der Herr konnte von seinen Burgmannen auch verlangen, ihn bei seinen militärischen Unternehmungen außerhalb der Burg zu begleiten. Sie unterstanden dem Befehl des Burgherrn oder des herrschaftlichen Burgkommandanten, eines Burggrafen oder Amtmannes. Burgmannen hatten in der Regel auf der Burg bzw. in ihrer Nähe zu wohnen (Residenzpflicht). Burgmannen wurden für ihre Dienste mit einem Burglehen bezahlt, das ihnen ein wirtschaftliches Auskommen ermöglichen sollte.

Ursprünglich wurden die Burgmannen mit Naturalien entlohnt. Im Laufe des Mittelalters gingen die Burgherren dazu über, ihnen Grundstücke in der Nähe der Burg als Lehen zu überlassen, die sie selbst bebauen und von deren Erträgen und Einkünften sie leben konnten.

Schon seit dem späten 13. Jahrhundert zahlte man den Burgmannen auch Bargeld (Renten). Die Geldrenten ebneten den Weg vom Lehnsmann zum Söldner. Der Burgmannendienst war in erster Linie nicht aus finanziellen Gründen begehrt. Wichtig für den Burgmannen war vor allem der Rechtsschutz durch den Herrn sowie die Möglichkeit auf einer Burg zu wohnen und wie ein Adliger zu leben. Manche Burgherren nutzten die Gelegenheit, um mit der Bestallung eines Burgmannen ihren Lehensbesitz zu vergrößern, denn der neue Burgmann musste häufig seinem Herrn ein Stück Eigengut in der unmittelbaren Nähe der Burg schenken, das er als Burglehen zurückbekam (Belegpflicht). Der Statusgewinn als Burgmann wurde wohl höher eingeschätzt als das Eigentum eines Grundstücks.

Mit der Einführung nichtadliger Burgbesatzungen und der Wandlung der Burgen zur Festung kam das Burgmannensystem zum Erliegen. Die Burghut wurde jetzt von Kriegsknechten und Söldnern wahrgenommen.

(Text: Stefan Grathoff)

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