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Fluchtburg

Befestigte Anlage zum Schutz der Bevölkerung.

Als Fluchtburg bezeichnet man befestigte Anlagen, die von einer Siedlungsgemeinschaft an schwer zugänglicher Stelle, z.B. auf einer natürlichen oder künstlich aufgeschütteten Anhöhe, errichtet wurden. Bei drohender Gefahr konnten sich sämtliche Familien, bewegliche Habe und Vieh eingeschlossen, hinter den Wall in Sicherheit bringen.

Fluchtburgen hat es in Mitteleuropa schon in der jüngeren Steinzeit und um die Zeitenwende gegeben, überwiegend entstanden sie jedoch in der Karolingerzeit (751-814) und in der Ottonenzeit (919-1024).

Bei den Fluchtburgen der jüngeren Steinzeit wurde ein Rundwall auf beiden Seiten von einem Sohlgraben und Palisadenzaun geschützt. Während der äußere Graben nur von den Eingangstoren durchbrochen war, weist der innere Graben mehrere Erdbrücken auf, die den Verteidigern einen schnellen Zugang zu allen Wallabschnitten ermöglichten. Die Außentore wurden bei Gefahr mit Holzwerk verrammelt. Beispiele dieses Bautyps: Uferburg Urmitz, Mayen/Eifel, Michelsberg bei Untergrombach, Ringwall auf dem Hezzenberg bei Obereisesheim, Altheim bei Landshut und Goldberg bei Nördlingen.

Frühe Burgwälle sind seit 1000 v.Chr. vor allem in Norddeutschland nachzuweisen. Beispiele für diesen Bautyp sind die Römerschanze bei Potsdam; der Baalshebbel bei Starzedel; der Burgwall bei Schlieben, die Burg Lossow sowie andere Anlagen im sächsischen Raum. Der römische Geschichtsschreiber Tacitus (ca. 55-116) berichtete in einem seiner Hauptwerke, den Annales (Tacitus, Annalen I, 56 und 57) von Zufluchtsstätten, in die sich die Chatten, Cherusker und Marser im Krieg gegen die Römer zurückgezogen hatten.

Unmittelbarer Anlass zu einer verstärkten Bautätigkeit waren die Einfälle der Normannen und Ungarn im 9. und 10. Jahrhundert. In diesen Zeiten der allgemeinen Bedrohung stellten Fluchtburgen den einzigen Schutz für die Landbevölkerung dar. Viele der ursprünglich zur Verteidigung gegen die Normannen und Ungarn erbauten Burgen wurden jedoch offensichtlich nie zu diesem Zweck benötigt, da bestimmte Gebiete von Überfällen verschont blieben. Deshalb finden sich in vielen Fluchtburgen auch keinerlei Hinweise auf menschliche Besiedlung.

Die Fluchtburgen der Frühzeit wurden in der Regel unter der Führung eines fränkischen Stammes- oder Adelsherrn erbaut. Bauwerkleute waren die Bewohner der umliegenden Weiler und Gehöfte. Der Herr konnte ihre Dienste zum Bau und zur Instandhaltung, aber auch zur Verteidigung der Befestigung in Anspruch nehmen, weil die Fluchtburg nicht nur ihm samt Familie und Gefolge, sondern auch der Bevölkerung in Not- und Kriegszeiten Schutz bot. Aus diesem Abhängigkeitsverhältnis entwickelte sich der Rechtsbegriff des Burgbanns, der besagt, dass ein Herr die Leute eines bestimmten Gebietes zum Burgbau (Burgwerk) heranziehen konnte. Innerhalb einiger Fluchtburgen (Alteburg/Hunsrück) lassen gesonderte Bereiche (Vorburg und Hauptburg) und unterschiedliche Bauwerke (kleine Häuser, großes Herrenhaus) auf eine Trennung gemäß dem gesellschaftlichen Rang schließen. Die Vorburg war als Fluchtburg für die Bevölkerung, die kleinere Kernburg als Wohnort für den Herrn vorgesehen.

(Text: Stefan Grathoff)

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