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Hufe

Hofstelle, bestehend aus dem Hof und bewirtschaftbarem Land

Hufe bedeutete ursprünglich in Deutschland und den germanischen Eroberungsgebieten das Sondereigentum eines Volksgenossen an Grund und Boden, einschließlich der Hofstelle so wie aller Rechte an der Allmende. Innerhalb einer Gemarkung einigermaßen gleich, waren die Hufen sonst von sehr verschiedener Größe, im Durchschnitt in älterer Zeit von 30 Morgen. Die Größe einer Hufe hing auch von der Bodengüte ab und differierte deshalb in den verschiedenen Landstrichen, z.T. sogar von Ort zu Ort, oft beträchtlich (etwa zwischen 15 und 60 Morgen bzw. 4 bis 15 ha).

Schon früh wurden die Hufe teils geteilt (Halb-Hufen, Viertel-Hufen), teils zu mehreren in einer Hand vereinigt, so dass der Begriff der Hufe zu einer ideellen Einheit wurde, nach der man Pflichten und Rechte bemaß. Sie wurde Ackermaß. Örtliche Besonderheiten führten auch zu unterschiedlichen Benennungen und Namen. Die Teilung bzw. die Zuteilung von Rechten und Pflichten erfolgte meist durch fortschreitende Halbierung, so dass neben der Vollhufe Halbhufen, Viertelhufen usw. entstanden. Die ursprüngliche Hufe blieb manchmal als Zinsgenossenschaft erhalten. Diese Verteilung und Nutzung des Grund und Bodens wird in der Literatur als Hufenordnung bezeichnet.

Neben der alten Hufe (Landhufe, Volkshufe) gab es meist eine doppelt so große Königshufe auf neu gerodetem Land, die später besonders auch im ostdeutschen Kolonisationsgebiet verliehen wurde. Je nachdem ob von der Hufe Zins bezahlt wurde bzw. Fronden geleistet wurden oder nicht, unterschied man Freihufen und Zinshufen. Besonders seit dem 16. Jahrhundert wurde die Hufe zunehmend zur Grundlage für die Steuererhebung, in Teilen Preußens sogar zur Steuereinheit.

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