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Dirk Schumacher: Der Rheinische Bund von 1254/1257

Fragestellung

Der Rheinische Bund von 1254-1257 wurde wie viele Städtebünde in der Zeit der zu Ende gehenden Stauferherrschaft gegründet. Mit der Gründung versuchten die Städte ihre politischen und wirtschaftlichen Interessen gegen die Landesherren zu verteidigen, da sie von Unruhen und illegalen Zöllen schwer getroffen waren, die Ergebnis der Auseinandersetzung zwischen staufischer und päpstlicher Partei waren. Dem Rheinischen Bund wird im Vergleich zu anderen Städtebünden dieser Zeit eine größere Bedeutung zugesprochen [1]. Als Städtebund kann er nur in der Anfangszeit charakterisiert werden, da sehr schnell eine große Zahl von Landesherren und Fürsten in den Bund eintrat. Herren und Fürsten traten bei, obwohl sich der Bund bei seiner Gründung gegen diese richtete, die illegale Zölle und andere Forderungen an die Händler und Städte stellten. Warum die Fürsten in den Bund eintraten und welche Rolle sie dort spielten, soll daher eine Frage der Arbeit sein. Da der Bund in dieser Form nicht mehr als Städtebund bezeichnet werden kann, ist die Frage, wie sein Charakter zu definieren ist. Die Voraussetzungen für die Entstehung des Bundes sind hierbei noch besonders hervorzuheben, da sie für die besondere Rolle des Bundes von Bedeutung waren und die Frage nach seinem Charakter beantworten können. Nicht ausführlicher thematisiert werden die Rolle des Königs und die genaue Schilderung der Machtkämpfe vor der Entstehung des Bundes. Es kann auch nicht jeder einzelne Beschluss des Bundes analysiert werden.

Quellen und Forschungsstand

Trotz seiner Besonderheiten und zahlreicher Veröffentlichungen, besonders im 19.Jahrhundert, ist der Rheinische Bund lückenhaft erforscht. Ursache dafür ist die "dürftige" Quellensituation [2], die vieles im Unklaren lässt. Die letzte Monographie, auch nur von kleinerem Umfang, stammt aus dem Jahr 1937 [3], danach wurden nur noch Aufsätze in Zeitschriften und Sammelbänden zu diesem Thema veröffentlicht. Die DDR-Geschichtswissenschaft hat sich ausführlicher mit diesem Thema auseinandergesetzt. Aus marxistischer Sicht wurden besonders die Konflikte zwischen Bürgertum und Adel Bedeutung zugesprochen. Es wird auch die Städteentwicklung im 13.Jahrhundert untersucht, um den Rheinischen Bund zu analysieren. Epperlein thematisiert die Rolle der Landesherren im Rheinischen Bund in einer vergleichenden Untersuchung über Städtebünde. Neuere Forschungen sind die Aufsätze von Buschmann und Voltmer aus dem Jahr 1986. In beidem werden Forschungsdefizite benannt und die Überlieferung kritisch beleuchtet. Hier werden die Lücken in Forschung und Überlieferung dargelegt. Buschmann betont die verfassungsgeschichtlichen und rechtlichen Aspekte des Bundes und behandelt dessen Verhältnis zum Mainzer Reichslandfrieden. Die Rolle der Landesherren wird nicht erörtert. Voltmer geht ausführlicher auf letztere Thematik ein. Die Quellen zu dieser Thematik wurden für diese Arbeit in Form der Ruser edierten Regesten benutzt. Hier wurden drei Gruppen von Quellen eingeteilt: als erstes wird die sogenannte "Aktensammlung" genannt, in der Schriftstücke des Rheinischen Bundes von seiner Gründung bis zur Bundesversammlung vom 26.Mai 1256 enthalten sind. Diese Sammlung besteht aus bearbeiteten Teilen, die Texte sind nicht wörtlich vom Original übernommen. Diese Sammlung wurde in zwei Teilen überliefert, die sich jeweils ergänzen. Von den Urkunden des Bundes gilt die größte Zahl als verlorengegangen. Als drittes gibt es die Annalen der Äbte von Stade und Niederaltaich, sowie die Wormser Chroniken. Die Quellensituation wird als schwierig eingeschätzt, da viele Originalurkunden, wie die Gründungsurkunde, und Dokumente nicht im Original erhalten sind. Bestimmte Fragen können überhaupt nicht oder nur schwer beantwortet werden, da die Quellen zu diesen Fragen nicht mehr vorhanden sind. [4].

Voraussetzungen für die Entstehung des Rheinischen Bundes

Das Heilige Römische Reich befand sich zur Zeit der Gründung des Bundes in einer politischen Umbruchsituation, von der dieser Bund mit seinen Besonder-heiten geprägt wurde. Diese politische Umbruchsituation mit dem Ende der Staufer wird als Ursache für die Entstehung des Bundes gesehen. [5] In dieser Situation befanden die Städte sich inmitten eines von Krisen geschüttelten Gebiet. Hier fand ein Kampf um die Nachfolge der Staufer statt, die hier ihre wichtigsten Positionen besaßen, die sie zum Teil schon verloren waren. Für die Städte stellte es ein Problem dar, dass in ihrem Gebiet harte Auseinandersetzungen stattfanden. Diese bewirkten Belagerung, Zerstörung und überhöhte und illegale Zölle und Abgaben zur Finanzierung der Kämpfe. In einer von Städten geprägten Land-schaft um im Machtzentrum des Reiches fanden zugleich Machtkämpfe statt, die die Städte und ihre Wirtschaft benachteiligten. [6] Mit der Errichtung des Bundes war eine städtische Machtdemonstration beab-sichtigt [7]. Die Städte und ihre Bürger haben in den Jahren vor der Gründung des Rheinischen Bundes einen politischen und wirtschaftlichen Machtgewinn erfahren [8]. Diese Veränderungen schlugen sich nicht in den Machtstrukturen nieder. Die Städte besaßen zwar politisches und wirtschaftliches Potential, konnten dies aber nicht in die Entscheidungsprozesse einbringen, wie bei der Königswahl. Das Ende der Stauferherrschaft brachte das Machtgefüge in Bewegung und die Interessen der Städte in Gefahr. Durch die Entwicklung der Städte entstand zwischen der gewachsenen Macht der Städte und ihrem Einfluss auf Entscheidungen ein Missverhältnis. Eine weitere Ursache sei das Fehlen einer "königlichen Friedensgewalt" [9] was durch die Unruhen zu einer Beeinträchtigung des städtischen Handels führte. In mehreren Quellen zur Gründung des Bundes wird darauf hingewiesen, dass die Städte keinen königlichen Schutz besaßen, da der König in Holland sei [10]. Engel nennt weitere Punkte, die vor allem auf die Entwicklung der Städte zurückgehen. Im Laufe des 13. Jahrhunderts stieg die wirtschaftliche und politische Bedeutung der Städte an, was sich auf die Machtstellung der Städte auswirkte. Als eine wesentliche Voraussetzung des Rheinischen Bundes wird die Verdichtung des Städtenetzes angesehen. Nur dadurch konnte es geschehen, dass Städte sich verbündeten. Die Entfernungen zwischen einzelnen Städten wurden geringer, so dass eine Verständigung zwischen Städten mit ähnlich gelagerten Interessen ermöglicht wurde. Städte, die nahe genug beieinander lagen, konnten sich auch über ihre gemeinsamen Interessen austauschen. Als Beleg wird die im 13. Jahrhundert stark gestiegene Zahl von zwei- oder mehrseitigen Verträgen angeführt, die gehäuft und gleichzeitig auftraten [11]. Für die gewachsene Autonomie der Städte gilt die Häufung von Bündnissen als Beleg, da der Maßstab für die Autonomie der Grad der Bündnisfähigkeit war. Die gestiegene Autonomie konnte zum Teil eine Folge der Schwächung der Zentralgewalt sein. In der ersten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts veranlasste die Festigung der Landesherrschaften die Städte, ihre gemeinsamen Interessen auch gemeinsam wahrzunehmen. Vor allem aber förderte diese Entwicklung die Gemeinsamkeiten der Städte. Auch Engel erwähnt die Konfrontation der Städte mit der Schwächung der Zentralgewalt seit der ersten Hälfte des 13.Jahrhunderts. Boockmann [12] sieht als Ursache den Wunsch der Städte, dass der Friede nicht mehr vom König abhängig sein sollte. Hintergrund hierfür ist die konkrete Erfahrung der Städte, dass im Falle der Thronvakanz der Friede und damit die Interessen der Städte gefährdet sind. Die Hilflosigkeit der Städte zu den Auseinandersetzungen in ihrer Umgebung führten zur Gründung des Bundes.

Rechtliche Voraussetzungen

Die rechtlichen Voraussetzungen des Bundes sind der nächste zu behandelnde Punkt.[13] Angermeier sieht dagegen keinen Zusammenhang zwischen Rheinischem Bund und Mainzer Reichslandfrieden. [14] Als wichtigste Voraussetzung wird der verletzten Frieden erwähnt. Der Verfassungszustand der Zeit vor 1254 prägte die Voraussetzungen. Hierzu werden zwei Punkte genannt: als erstes die staufische Ordnung des 13. Jahrhunderts, die eine Bedingung für die Durchsetzung des Mainzer Reichslandfriedens von 1235 war. Der zweite Punkt ergibt sich aus dem ersten: der Zusammenbruch der staufischen Herrschaft, der den Zusammenbruch ihrer Verfassungsordnung zur Folge hatte und damit auch des Mainzer Reichslandfriedens.Der Mainzer Reichslandfrieden von 1235 war ein Versuch, das Reich auf die Basis eines kaiserlichen Gesetzeswerkes zu stellen. Er wird allgemein höher bewertet als andere Landfrieden vorher und nachher. Der Rheinische Bund hat wichtige Bestimmungen dieses Gesetzeswerkes und damit einen hohen Anspruch übernommen, was zu einer Höherbewertung des Bundes geführt haben könnte. Wenn die Bestimmungen auch nicht wörtlich übernommen wurden, so beeinflussten ihre Bestimmungen und ihr "Erfolg" den Rheinischen Bund. Auch der Rheinische Bund schuf Regelungen für Konfliktfälle und wendete sich gegen das Fehdeunwesen, er setzte Regelungen für Konfliktfälle fest und betonte die Rechte einzelner Gruppen der Bevölkerung. Dem Reichslandfrieden werden Charakteristika einer Verfassung zugeordnet. Seine Kennzeichen sind die Gliederung in Konstitutionen und die deutsche Sprache, die wesentlich zur großen Wirkung dieses Gesetzeswerkes beitrugen. Ziele des Reichslandfriedens und damit der kaiserlichen Regierung und Politik waren die Herstellung eines allgemeinen Friedens und die Verwirklichung von Recht und Gesetz. Für eine Vielzahl von Konfliktfällen wurden in den einzelnen Konstitutionen Regelungen getroffen, die willkürliche Aktionen, ganz besonders die Fehden, verhindern sollten. Als wichtigstes Organ wurde ein Reichshofgericht geschaffen. Die Rechte vieler einzelner Gruppen im Reich wurden festgehalten. Buschmann nennt den Mainzer Reichslandfrieden die "rechtliche und tatsächliche Grundlage" der staufischen Ordnung. Er belegt das an der Tatsache, dass der Kaiser das Reichshofgericht tatsächlich einsetzte [15]. Diese Rechtsgrundlagen waren Voraussetzungen des Rheinischen Bundes, weil sie eine Ordnung schufen, deren Wegfall sich für die Städte nachteilig bemerkbar machte. Die Rechtsgrundlage war mit dem Wegfall der staufischen Ordnung allerdings nicht hinfällig. Durch den Wegfall der königlichen Macht wurde deren Umsetzung erschwert, womit sich die Zustände soweit entwickeln konnten, dass Willkür und ungesetzliches Handeln vor allem der Adligen vorherrschte. wie sich in den Quellen zur Gründung des Bundes zeigt. Auch die Fehden nahmen stark zu. Den Zerfall der Gesetze von 1235 setzten besonders die Händler mit der Bedrohung ihrer Existenzgrundlage gleich. Die Städte, die den Bund gründeten, lagen im Kerngebiet der Stauferherrschaft, im Gebiet ihrer Hausmacht. Sie waren im Kampf zwischen Stauferanhängern und Papstanhängern überwiegend auf der Seite der Staufer zu finden. Nach dem Tod des Stauferkönigs Konrad IV. fanden sie sich ohne den von ihnen gewünschten starken König in einer Situation bedrängt von den Landesherren, die einen schwachen König wünschten.

Beschlüsse

Der unmittelbare Anlass für die Gründung des Rheinischen Bundes war der Tod des deutschen Stauferkönigs Konrad IV am 21. Mai 1254. Bereits vorher gab es zweiseitige Vereinbarungen zwischen den Städten Worms und Mainz im Februar, die durch Oppenheim (3.April) zu einem Drei-Städte-Bund erweitert wurde. Hinzu kam ein Bund zwischen Mainz und Bingen (4.Mai). Die Städte erneuerten ein altes Bündnis, in welchem sie sich gegenseitig Unterstützung versprachen. Sie sprachen den Bürgern der jeweils anderen Stadt die gleichen Rechte zu wie den eigenen Bürgern. Für die Regelung von Streitfällen schufen sie ein Gremium, in das jede Stadt vier Vertreter entsandte. Nach dem Tod des Königs hielten sie dann auf dem Tag zu Mainz am 13.Juli in einer Gründungsurkunde die inhaltlichen Ziele des Bundes fest [16]. Die Städte verpflichteten sich, für zehn Jahre einen "allgemeinen Frieden" einzuhalten, der zum Ziel hatte, alle unrechtmäßigen Zölle abzuschaffen. Es beinhaltete den Schutz von Juden, Reichen, Armen, Geistlichen und Laien. Alle Friedensbrecher sollten durch gemeinschaftliche Aktionen bestraft werden und Entschädigungen leisten. Wie bereits in den zu Anfang des Jahres geschlossenen Bündnissen wurde ein Gremium aus je vier Männern jeder Stadt, die im Streitfall entscheiden sollten, geschaffen. Die nächste Bundesversammlung fand am 6.Oktober 1254 in Worms statt, wo die Bundesmitglieder einen umfangreichen Katalog mit Bestimmungen beschlossen, um den Frieden zu sichern. Die Städte erkannten den 1248 gewählten König Wilhelm von Holland zunächst nicht an. Auf o.g. Bundesversammlung erkannte der Bund den König geschlossen an. [17] In der Einleitung der Beschlüsse steht, man habe "(...)Zur Ehre der Kirche, des Reiches, dem jetzt König Wilhelm vorsteht,(...),folgende Beschlüsse gefaßt(...)." [18] Bereits im September 1254 schickte die Stadt Worms Boten nach Holland, um sich den Landfrieden bestätigen zu lassen. [19] Die Beschlüsse verboten den Mitgliedern, ohne Billigung durch den Bund Feld-züge zu veranstalten. Für Fürsten und Herren, die den Frieden nicht beschwören wollten, setzte der Bund Sanktionen fest, die diese zum Beitritt bewegen sollten. Sie wurden praktisch wie Friedensbrecher behandelt. Diese Sanktionen stellen eines der charakteristischen Teile des Bundes dar. Für Mitglieder, die die Sanktionen gegen Friedensgegner brachen, galt gleiches wie für die Friedensgegner selbst. Diese Bestimmungen stellen ein Charakteristikum dar, das in den Bestimmungen des Bundes bis zum Schluss erneuert wurde. Die Ächtung von Friedensgegnern wurde sowohl für die Disziplinierung im Innern als auch nach außen hin genutzt. Adlige, die den Frieden nicht beschwören wollten, mussten Aktionen gegen sich von Seiten des Bundes erwarten, auch wenn sie sich nicht ungesetzlich betätigten. Gerechtfertigt wurden die Aktionen dadurch, dass der Eidverweigerer gegen den Frieden sei. Derjenige, der mit Sanktionen und Isolation bedroht wurde, stand vor der Alternative, dem Bund doch noch beizutreten oder als Gesetzloser zum Angriff freigegeben zu sein, da ein Angriff auf ihn keinen Friedensbruch darstellte. Den Mitgliedern des Bundes wurde durch die rigorose und absolute Behandlung der Gegner der Schutz durch den gesamten Bund gewährt, was einigermaßen wirksam war. Nicht-Mitglieder waren dagegen der Macht des Bundes ausgeliefert. Die Städte wurden dazu aufgefordert, ihre Nachbarn zur Beschwörung des Friedens zu veranlassen. Auch hier galten für die Verweigerer des Eides die Ausschlußbestimmungen. Hier findet sich eine Erklärung für die große Mitgliedschaft des Bundes. Der Bund setzte sich zum Ziel, die Bauern zu schützen, die in der Umgebung der Stadt von Unrecht bedroht werden. Er beabsichtigte, die Kontrolle über alle Flussüberquerungen zu gewinnen, um den Frieden zu sichern. Fehden und Pfahlbürgertum wurden verboten. Letzteres war im Interesse der Adligen, die durch die Pfahlbürger, also Menschen mit Bürgerrecht aber Wohnsitz auf dem Land, Menschen verloren, die ihnen eigentlich zu Diensten verpflichtet waren.Am 10. März 1255 änderte sich die Position des bis zum Tod Konrads als Gegenkönig geltenden Wilhelm, als er den Rheinischen Bund anerkannte und verkündet, daß er sich als Schutzherr des Bundes betrachtet. [20] Diese Tatsache wird häufig als Begründung für das Scheitern des Bundes angesehen, da der Bund dadurch seine Eigenständigkeit verloren habe, die der Grund für den Erfolg des Bundes gewesen sei. [21] Der nächste Bundestag vom 29.Juni 1255 war überschattet von dem Konflikt zwischen Städten und Adel, so dass hier ein Waffenstillstand vereinbart werden musste [22]. Nach dem Tag vom 10.November 1255, auf dem eine Vereinbarung zwischen Städten und Fürsten getroffen wurde [23], fanden noch weitere Tage des Städtebundes statt, in denen die Bundesmitglieder sich im wesentlichen die bekannten Regelungen erneut bestätigten. Nach dem Tod König Wilhelms am 28. Januar kam es am 12.März 1256 zu einem vorgezogenen Bundestag in Mainz. Dort berieten die Bundesstädte über die neue Lage. Fürsten und Herren werden mit der Bemerkung erwähnt, dass die zum Bundestag erschienenen Fürsten und Herren den Beschlüssen zugestimmt haben. Zu den wichtigsten Zielen zählte die Forderung nach einer "einhelligen" Königswahl, d.h. die Fürsten sollten sich auf einen Kandidaten für den König einigen. Solange die Fürsten sich nicht auf einen König geeinigt haben, so setzte der Bund fest, sollten die Städte das Reichsgut unter ihre Obhut nehmen. Für Städte oder Fürsten, die das nicht einhielten, legte die Bundesversammlung die Sanktionen in der Art fest, wie sie schon bisher galten. Die alten Beschlüsse wurden ausdrücklich erneuert. [24] Es finden danach noch Versammlungen des Bundes am 26.Mai und am 15.August 1256 statt, die die Fürsten nicht mehr besuchten. Der Bund löst sich allmählich auf, nachdem im Frühjahr die ersten Städte die Vereinbarungen des Bundes brachen und Richard von Cornwall bzw. Alfons von Kastilien zu deutschen Königen wählten. [25]

Organisation

Die Organisation bestand im Wesentlichen aus dem Gremium, das aus dem Schiedsmännerkollegium des Dreistädtebundes hervorgegangen war. Durch die Erweiterung entwickelte sich dieses zur Bundesversammlung, die viermal im Jahr zusammentreten sollte. Außer diesem Organ gab es jedoch keine weitere Organisation. Es wurden allerdings einige Städte zu "Vororten" befördert, die dazu berechtigt waren, neue Mitglieder aufzunehmen und die Bundesversammlungen abzuhalten. Die Organisation wird im Vergleich zu anderen Städtebünden als gefestigt beurteilt, da er festere Organisationsformen besaß. [26] Die Organisation baute auf den Städten auf, die im Bund alle gleichberechtigt waren, so wie die Bürger in den Städten. Das könnte mit den später beigetretenen Landesherren zu einem Konflikt geführt haben, was sich aus der Äußerung ergibt, die bei Albert von Stade zu finden ist. [27]Der Bund muss ein Archiv besessen haben, um neuen Mitgliedern die Urkunden und bisherigen Beschlüsse mitzuteilen. Mainz als Vorort des Bundes war die zen-trale Stelle zur Aufbewahrung. Für die Versorgung der Städte mit Mitteilungen und Information wurde eine regionale Aufgabenteilung durchgeführt, um diese Aufgaben nicht zu umständlich für die einzelnen werden zu lassen. Städte, die mit der Versorgung und Aufbewahrung von Schriftgut beauftragt waren, waren, Mainz, Köln, Worms und Regensburg. [28] Zur Organisation des Bundes sind auch die Bestimmungen zu zählen, die zwischen den Städten Informationsaustausch vorsahen. Dazu bestimmten die Beschlüsse vom 6.Oktober, dass Mainz den oberen und Worms den unteren Städten als Informationszentrum dienen sollte und den jeweiligen Städten die Klagen und Informationen lieferte. Warnungen an die "(...) die ihnen Unrecht tun (...)" [29] überbringen. Die Kosten dafür sollten die Urheber tragen. Weiter unten, in Artikel 17 wird geregelt, dass die Bundesmitglieder sich gegenseitig über die Feinde austauschen sollten. Das Ziel dieser Bestimmung war, nötigenfalls Präventivmaßnahmen ergreifen zu können. [30] Die Landesherren im Rheinischen Bund Einer der Gründe für die besondere Bedeutung war die Mitgliedschaft von zahlreichen Landesherren. Er verlieh diesem als Städtebund gegründeten Zusammenschluss gegenüber anderen Bünden eine herausragende Stellung, andererseits erhöhte die adlige Mitgliedschaft das Konfliktpotential. Als Voraussetzung des Bundes wurden die gewachsene Städteautonomie und Bündnisfähigkeit genannt. Die Landesherren versuchten in den Auseinandersetzungen ihre Position zu stärken und der Zentralgewalt entgegenzutreten, ihr Ziel war ein schwaches Königtum und die Kontrolle über die Städte. Das führte zum Konflikt mit den Städten, die Opfer der illegalen Zölle, von Raubüberfällen etc. waren.

Die Landesherren im Rheinischen Bund

Einer der Gründe für die besondere Bedeutung war die Mitgliedschaft von zahlreichen Landesherren. Er verlieh diesem als Städtebund gegründeten Zusammenschluss gegenüber anderen Bünden eine herausragende Stellung, andererseits erhöhte die adlige Mitgliedschaft das Konfliktpotential. Als Voraussetzung des Bundes wurden die gewachsene Städteautonomie und Bündnisfähigkeit genannt. Die Landesherren versuchten in den Auseinandersetzungen ihre Position zu stärken und der Zentralgewalt entgegenzutreten, ihr Ziel war ein schwaches Königtum und die Kontrolle über die Städte. Das führte zum Konflikt mit den Städten, die Opfer der illegalen Zölle, von Raubüberfällen etc. waren.

Gründe für den Beitritt

Aufgrund der gegensätzlichen Interessen der Städte und der Landesherren verwundert es, dass die Fürsten so schnell, offenbar bereits bei der Bundesversammlung am 13.Juli 1254 dem Bund beitraten. Die Städte waren daran interessiert, die unruhige Situation zu beseitigen, die Landesherren daran, die Städte nicht zu mächtig werden zu lassen und auch den König in seiner schwachen Position zu belassen. Hier soll geklärt werden, was die Gründe für den Beitritt der Fürsten waren. Es gibt verschiedene Vermutungen über die Gründe des Eintritts der Landesherren in den Rheinischen Bund. Sie reichen von politischem Druck durch die Städte auf die Landesherren bis zum Versuch der Landesherren, über die Mitgliedschaft im Rheinischen Bund Einfluss auf die Politik des Bundes zu gewinnen, was ihnen in Bezug auf die "Pfahlbürger" gelang. Die Anziehungskraft des städtischen Bundes scheint eine Triebkraft beim Beitritt des Adels zum Bund gewesen sein. Am unwahrscheinlichsten war, dass ein Fürst aus Überzeugung dem Bund beitrat, daran hinderten ihn die Interessengegensätze. Wahrscheinlicher ist, dass ein Fürst unter politischem oder finanziellem Druck stand und einen Beitritt nicht mehr vermeiden konnte [31]. Die letzte Möglichkeit war, dass der Beitritt aus taktischem Kalkül heraus betrieben wurde. Hier war das Ziel, die Einflussnahme auf Bundesentscheidungen zu gewinnen. Warum die Fürsten das machten, ist nicht ganz klar: Albert von Stade sagt dazu: "Die Sache gefiel den Fürsten, Rittern und Räubern nicht...sie sagten, es sei schimpflich, dass Kaufleute Herrschaft über ehrbare Männer und Adlige hätten". [32] Der Adel trat dieser Friedensvereinbarung nur widerwillig bei. Die Regelungen, die der Bund traf, waren für das adlige Selbstverständnis ungewohnt und scheint dieses angegriffen zu haben. [33] Die Städte untereinander waren daran gewöhnt, dass alle gleichberechtigt waren, wie die Bürger in den Städten auch. Die Herren durften nicht mehr willkürlich gegen ihre Gegner vorgehen, sondern mussten vorgeschriebene Wege einhalten, um zu ihrem Recht zu kommen. Der Angriff auf das adlige Selbstverständnis, auch wenn es von den Städten nicht direkt beabsichtigt war, barg Konfliktpotential in sich. In den Quellen zur Gründung des Bundes entsteht der Eindruck, dass die Städte die Initiative zur Gründung des Bundes übernahmen, Vereinbarungen trafen und dann zu den benachbarten Fürsten schicken ließen. Diese gerieten durch das Projekt der Städte zumindest unter Druck, so dass sie den Frieden beschworen. In den Quellen zur Gründung des Bundes ist die Rede davon, dass die Fürsten den Frieden beschworen. Auch sollen sie nach dem Beschluss der Städte, einen Bund zu gründen, hinzugerufen worden sein. [34] Die Fürsten und Herren wurden Mitglieder des Bundes, weil die Städte auf der ersten Tagung zu der Erkenntnis gekommen waren, dass die Mitgliedschaft dieser Gruppierung für das eigene Anliegen sinnvoll sei. Sie ließen nach ihnen schicken und konnten sie überzeugen, den Frieden zu beschwören und die Zölle aufzuheben. Die Absicht der Städte in dieser Angelegenheit war darauf gerichtet, dass mit den Fürsten der Frieden besser gewahrt bleiben konnte als ohne sie. Für die Städte bedeutete die adlige Mitgliedschaft eine militärische Stärkung und damit eine Verwirklichung ihrer Ziele (Friedenswahrung und Abschaffung der illegalen Zölle). [35] Sie wollten nicht an den feudalen Verhältnissen rütteln, im Ge-genzug räumten die Städte das Pfahlbürgerverbot ein. [36] Die politische Effektivität des Bundes konnte durch die adlige Mitgliedschaft gesteigert werden. Die Fürsten waren nicht mehr offener Gegner, der Konflikt konnte innerhalb des Bundes betrieben werden. [37] Beide Parteien versprachen sich davon scheinbar mehr, anders wäre die Mitgliedschaft der Fürsten schwer zu erklären. Eine Rolle beim Beitritt zum bzw. dem Verbleib von Adligen im Rheinischen Bund dürfte auch die Botschaft des Kardinallegaten Petrus an den Mainzer Dekan gespielt haben, in welcher er alle Adligen und Städte zum Beitritt in den Bund auffordert. [38]In der Wormser Chronik ließen die Städte nach "(...)den benachbarten Fürsten und Herren, den Erzbischöfen Gerhard von Mainz, Conrad von Köln und Arnold von Trier, den Bischöfen Reiohard von Worms, Heinrich von Straßburg, Berthold von Basel und Jakob von Metz, den Wildgrafen Conrad und Emicho, Dietrich von Katzenelnbogen, Friedrich von Leiningen, Berthold von Ziegenhain, Poppo von Thüringen, Ulrich von Pfifft und Gerlach von Limburg,(...)" [39] schicken, um sie zum Beitritt aufzufordern. Bemerkenswert ist, dass die Fürsten einem eigentlich illegalen Bündnis beitraten. Darunter waren Fürsten, die 1231 für ein Verbot der Städtebünde eingetreten waren, was die starke Anziehungskraft dieses Bündnisses belegen kann. [40] Gegen diesen Beitritt war keinerlei Protest zu hören. Trotzdem blieb die kritische adlige Haltung gegenüber dem Bund bestehen, was aus den späteren Konflikten ersicht-lich wird. Die Städte haben durch ihre Machtdemonstration den Adel zum Beitritt mehr oder weniger gezwungen. Für eindeutig widerlegt hält Voltmer die These Weizsäckers, daß der Rheinische Bund eine gemeinsame Initiative beider Gruppierungen gewesen sei. Das gehe aus den Quellen eindeutig hervor, dass das nicht so gewesen sei. Unklar ist aber noch, wann die Fürsten und Herren beigetreten sind. Wenn sie nicht sofort dabei waren, dann wegen der Zollfrage, die gegen die fürstlichen Interessen gerichtet war. Wie berichtet wird, sollen die Fürsten die Hälfte ihrer Einnahmen aus den illegalen Zöllen bestritten haben. [41]Bis zum Herbst 1254 sind der Erzbischof von Mainz und zahlreiche nichtge-nannte Adlige dem Bund beigetreten. Adligen Friedensgegnern drohte durch den Bund der totale Boykott, so daß sie durch dieses aggressive Vorgehen zum Bei-tritt gezwungen waren. Das war eine Folge der Ächtungsregeln in der Urkunde vom 6.Oktober 1254. Nicht-Mitglieder wurden als Friedensgegner bezeichnet, gegen die Maßnahmen des Bundes ergriffen wurden. Ein Beispiel dafür ist Werner von Bolanden, der zu Beginn des Bundes die Friedensvereinbarungen verletzte, bestraft und in den Bund gezwungen wurde. Anschließend nahm er an anderen Aktionen gegen Friedensbrecher teil. Der Bund versuchte beispielsweise die Untertanen der Adeligen gegen ihre Herren aufzubringen. Das Ziel der Bestimmungen war, den niederen Adel zu spalten und durch seine Politik Eindruck auf den gesamten Adel machen. Gleichzeitig wurden den Adeligen Zugeständnisse gemacht: so beim Pfahlbürger-verbot. Ferner wurde untersagt, eigenmächtig Fehden gegen Adelige zu beginnen. Bis Ende 1254 sind der Erzbischof von Köln, die Bischöfe von Worms, Basel und etliche Adelige beigetreten. Anfang 1255 schloß sich Graf Otto von Tecklen-burg an. In Anwesenheit des Königs beschwören die Fürsten den Frieden. [42]

Konflikt zwischen Adel und Städten

Die Interessengegensätze wurden trotz des Beitritts der Städte nie ausgeräumt. Die Beitrittsmotive waren entweder taktischer Natur oder die Adligen waren ge-zwungenermaßen beigetreten. Sie waren mit dem bisher erreichten nicht zufrie-den. Der König anerkannte den Bund und nahm ihn unter seine Obhut, er erfuhr dadurch eine Stärkung, da er in Form des Bundes ein neues Machtinstrument in der Hand hielt.Auf der Bundesversammlung vom 29. Juni 1255 brach ein Konflikt innerhalb des Bundes zwischen Adel und Städten aus. [43] Die Ursachen dafür lagen in der un-willigen Haltung des Adels zum Bund. Zudem taktierten die Adeligen, um für sich das beste herauszuschlagen. Der Auslöser für den Konflikt die Ausdehnung des Bundes im Verlauf des letzten Jahres mit dem eine Ausdehnung des Programms des Bundes zur Folge hatte. Dieses berührte weitere adlige Interessengebiete und bewirkte beim Adel ein Gefühl der Bedrohung durch die zu mächtig gewordenen Städte. Die Spannungen waren so schwerwiegend, daß eine Waffenstillstands-vereinbarung notwendig wurde. Thema dieser Vereinbarung waren das Pfahlbür-gerverbot und das Verhalten der Städte zur Landbevölkerung, auf deren Seite sich die Städte stellten. Für die Landesherren stellte der Verlust von ländlicher Bevölkerung an die Städte einen Macht- und Prestigeverlust dar. [44] Beide Parteien vereinbarten einen Waffenstillstand bis zum 11. November 1255. Der Inhalt dieser Vereinbarung besagte, dass es bis zu diesem keine illegalen bzw. unangemessenen Abgaben für Bürger und Geistliche geben sollte. Die Landbevölkerung, die den Frieden beschworen hat, sollte nicht bestraft werden, aber auch ihren Dienst an den Herren nicht verweigern. Wieder gab es ein Pfahlbürgerverbot, den Städten wurde die Aufnahme von Menschen erlaubt. Erneut wurden alle aufgefordert, den Frieden einzuhalten. Aus diesen Regelungen lassen sich mögliche Konfliktpunkte zwischen Städten und Fürsten erschließen. Abschließend wurde ein durch Wilhelm von Holland paritätisch von Städten und Adligen besetztes Schiedsgremium erwähnt. Die Waffenruhe wurde bekräftigt. Dann fanden zwei Bundestage ohne Beteiligung des Adels statt, auf denen aber keine neuen Beschlüsse gefasst wurden, vermutlich um die Lage nicht eskalieren zu lassen. Ein Bundestag fällt aus bzw. wird verlegt, weil auf dem Weg zu diesem Tag einige Gesandte von Adeligen entführt werden, wogegen aber keine Maßnahmen ergriffen werden. Am 10.November 1255 griff König Wilhelm in den Streit als Schlichter ein. Es wurde eine Übereinkunft getroffen, in welcher der Status quo garantiert und Verfahrensregeln für Streitfälle aufgestellt wurden, so das alle Beteiligten ihre Rechte behielten (Vereinbarung des Status Quo). Der Reichshofrichter und die Schultheißen von fünf Bundesstädten wurden als Schlichtungsinstanzen benannt. Es wurde ein Sanktionskatalog gegen Friedensbrecher aufgestellt. Unklar ist, ob das Verfahren sich etablierte und der Frieden hielt. Die Auflösungserscheinungen des Bundes und den Bruch der Vereinbarungen kommentiert Voltmer in Bezug auf die Fürsten und Herren so: er beurteilt diese Gruppe als anfälliger für den Bruch von Vereinbarungen, die Begründung dürfte in dem eher zwangsweisen Beitritt des Adels zum Bund liegen. Gleichzeitig wird aber betont, dass es sich bei beiden Gruppen nicht um homogene Gruppen handelte. [45] Epperlein nennt als Faktoren der Auflösung des Bundes seine zu große räumliche Ausdehnung. Gleichzeitig stellt er fest, dass es eine Bündniskontinuität gegeben habe, in regionalen Bünden, die zum Teil schon vor dem Rheinischen Bund bestanden. Der Erfolg des Bundes sei der Einflussgewinn in Entscheidungen, wie 1273 bei der Königswahl, wo die Städte einen nahezu identischen Vortrag mit der Bitte um einhellige Königswahl hätten vortragen können. [46]

Schluss

Zusammenfassend ist zu den in der Einleitung gestellten Fragen zu sagen, dass der Rheinische Bund durch die adligen Mitglieder eine besondere Position besaß. Durch diese Mitglieder hatten die Städte eine größere Möglichkeit, gegen Friedensbrecher vorzugehen. Fürsten waren an gemeinsamen Strafaktionen beteiligt, auch wenn sie sich gegen andere Adlige richteten Sie stellten eine Erweiterung der städtischen Macht in militärischer als auch in räumlicher Perspektive dar. Auf der anderen Seite wirkten die adligen Mitglieder destabilisierend, weil sie andere Interessen als die Städte vertraten. Sie wollten eine schwache Zentralgewalt, die Städte eine starke, beide wollten ihre Interessen durchsetzen. Die Anerkennung König Wilhelms bewirkte sowohl eine Verbesserung der Position der Städte als auch die des Königs, der ursprünglich als Gegenkönig gewählt war. Die Fürsten erhielten dadurch keinen Vorteil. Destabilisierend wirkte die Mitgliedschaft der Fürsten auch deshalb, weil diese nicht aus voller Überzeugung Mitglied des Bundes geworden waren. So standen sie im Konfliktfall denn auch nicht mehr hinter den Entscheidungen der Städte. Dies geschah nach dem Tod Wilhelms von Holland. Durch die Doppelwahl von 1257 gingen die Fürsten gestärkt hervor, da sie die gewünschte schwache Zentralgewalt nun hatten, und sich nicht mehr an Beschlüsse des Bundes halten mussten. Ihre Position wurde nun nicht mehr durch aufsässige Städte angegriffen. Die Positionen der Forscher, die den Rheinischen Bund als Vollstrecker des Reichslandfriedens betrachteten, als Schöpfung sui generis oder sogar als Reichsreformbestrebung, sind nicht zu bestätigen. Der Bund war eine Organisation zur Selbsthilfe der Städte, die weitergingen, um eigene Ziele besser verwirklichen zu können. Wenn die o.g. Elemente hervortraten (Reichsreform etc.) dann entstand dieser Eindruck, weil Maßnahmen, Beschlüsse und Handlungsweisen des Bundes Effekte dieser Art bewirkten. So waren die Städte nach dem Ende des Bundes zwar nicht in der Situation, einen Frieden erzwingen zu können, aber sie waren so gestärkt, dass sie keiner mehr übergehen konnte.

Anmerkungen:

[1] Beispiele: Angermeier, S.37, Isenmann, S.123.
[2] Buschmann, S. 172.
[3] Bielfeldt, Der Rheinische Bund.
[4] Ruser, S. 193 ff.
[5] Vgl.: Schildhauer, S.169, Isenmann, S.123.
[6] Vgl.: Voltmer, S. 117 ff.
[7] Angermeier, Königtum und Landfriede, ab S. 37.
[8] Engel, Beziehungen, S.63.
[9] Angermeier, S.39.
[10 Ruser, Nr. 212, 214.
[11 Engel, Deutsche Stadt, S. 280.
[12] Boockmann, Das Reich der Deutschen Bd.7, S.180ff.
[13] Vgl.Buschmann, S. 191-212.
[14] Angermeier, S.41.
[15] Buschmann, S. 195.
[16] Ruser Nr.209, S.199f.
[17] Engel, Deutsche Stadt, S. 281.
[18] Ruser, S.203f., Nr.218.
[19] Ebenda, S.202, Nr.216.
[20] Ebenda, S.208, Nr. 226.
[21] Angermeier, S.46.
[22] Vgl. Kapitel 4 dieser Arbeit.
[23] Ebenda.
[24] Ruser, S.224, Nr 263.
[25] Engel, Deutsche Stadt, S.282.
[26] Ebenda, S. 284.
[27] Ruser, S.199,Nr.209 (s.o.).
[28] Ebenda, S.196f.
[29] Ebenda, S. 204, Nr.218, Art.13.
[30] Ebenda, Art 17.
[31] Angermeier, S.42.
[32] Ruser, S.199 f., Nr.209.
[33] Vgl. Epperlein, S. 701.
[34] Ruser, S. 200 f., Nr. 212, 214.
[35] Engel, Deutsche Stadt, S.281.
[36] Ebenda, Deutsche Stadt, S.282.
[37] Vgl. Epperlein, S.699 f.
[38] Ruser, S.205, Nr. 219.
[39] Ruser , S.205, Nr. 213.
[40] Epperlein, S.699.
[41] Buschmann, S.197.
[42] Vgl.Voltmer, S. 130.
[43] Für die Auseinandersetzung zwischen Städten und Adel: Vgl. Voltmer, S.130 ff.
[44] Ruser, S.215 f., Nr. 248.
[45] Vgl. Voltmer, S.135.
[46] Vgl. Epperlein, S.702.

Literaturhinweise:

  • Angermeier, Heinz: Königtum und Landfriede im deutschen Spätmittelalter, München 1966.
  • Bielfeldt, Erich: Der Rheinische Bund von 1254. Ein erster Versuch einer Reichsreform, Berlin 1937.
  • Buschmann, Arno: Der Rheinische Bund von 1254-1257.Landfriede, Städte, Fürsten und Reichsverfassung im 13. Jahrhundert, in: Helmut Maurer (Hrsg.): Vorträge und Forschungen Band 33: Kommunale Bündnisse Oberitaliens und Oberdeutschlands im Vergleich, Sigmaringen 1987.
  • Engel, Evamaria: Die deutsche Stadt des Mittelalters, München 1993.
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  • Ruser, Konrad:Die Urkunden und Akten der oberdeutschen Städtebünde vom 13. Jahrhundert bis 1549, Band 1:Vom 13.Jahrhundert bis 1347, Göttingen 1979. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Hrsg.), Bearbeitet von Konrad Ruser.
  • Schildhauer, Johannes: Charakter und Funktion der Städtebünde in der Feudalgesellschaft vornehmlich auf dem Gebiet des Reiches , In: Konrad Fritze, Eckhard Müller-Mertens, Johannes Schildhauer (Hrsg.): Hansische Studien III – Bürgertum – Handelskapital - Städtebünde, Weimar 1975 (Abhandlungen zur Handels- und Sozialgeschichte, Band XV).
  • Voltmer, Ernst: Der Rheinische Bund (1254-1256), Eine neue Forschungsaufgabe ? In: Der Rheinische Städtebund von 1254/56. Propter culturam pacis... um des Friedens willen. Katalog zur Landesausstellung in Worms, 24.Mai bis 27.Juli1986. Texte der Ausstellung und des Kataloges: Johannes Mötsch, Joachim Dollwet (Hrsg.). Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, Koblenz 1986.

Text von: Dirk Schumacher. Quelle: uni-oldenburg und Hausarbeiten.de ; redakt. Bearb. S.G.