Finthen in Rheinhessen

Ehemalige Ortsbefestigung Finthen

Luftbild von Finthen[Bild: Alfons Rath]

In der Finther Prozessordnung von 1747 wird ein Obertor und bei der Katasteraufnahme 1842 wird das westlich ans Finther Oberdorf angrenzende Flurstück als "Am Bannzaun" bezeichnet.

In einem Bericht im "Finther Nachrichtenblatt" aus den 1950er Jahren ergibt sich die Vermutung, dass es eine Dorfumwehrung, bestehend aus einem Ober- und einem Untertor sowie einer Dornenhecke als Zaun, gab. Der Autor des Artikels M.A. Hermann Schreiber schreibt weiter, "dass dem Zaun ein Graben vorgelagert war".

Wann eine Ortsbefestigung errichtet wurde und wann sie auch wieder verschwand, ist völlig offen.  

Aber nach Meinung des Finther Heimatforschers Ingo Schlösser "[...] muss es aber mindestens noch ein drittes, wenn nicht sogar ein viertes Tor gegeben haben, was ich aus den Straßen- und Wegeverläufe[n] in Finthen schließe". Das an die örtliche Kirchgasse anschließende Wegesystem deutet in der Tat auf ein drittes Tor in Höhe der heutigen Lambertstraße im Westen des ursprünglichen Ortskerns hin.

Von einer Ortsbefestigung in Finthen ist heute nichts mehr zu finden und zu sehen. Nur noch die Flurbezeichnung "Am Bannzaun" erinnert an das Relikt aus dem Mittelalter.

Autor: Wolfgang Höpp

Verwendete Literatur:

  • Digitales Flurnamenlexikon Rheinland-Pfalz.

Erstellt am: 01.04.2022