Frei-Laubersheim in Rheinhessen

Die Versteigerung des Besitzes des Nonnenklosters Altenmünster in Frei-Laubersheim

Ehemaliges Hofgut des Nonnenklosters Altenmünster.[Bild: W. Zeiler]
Hinweistafel am Haus Sponheimer, bis 1781 Hofgut des Nonnenklosters Altenmünster.[Bild: W. Zeiler]

Das Nonnenkloster Altenmünster in Mainz, das wohl 771 erstmals urkundlich erwähnt wurde, [Anm. 1] erlangte im Laufe der folgenden Jahrhunderte eine Fülle von Rechten und Besitztümern. Vor seiner Versteigerung besaß das Kloster Altenmünster in Frei-Laubersheim ein Hofgut und einen beträchtlichen Landbesitz von etwa 95 Morgen. Nur der Klosterbesitz der Herren von Tholey war größer. Dem Kloster Ravengiersburg gehörten in Frei-Laubersheim lediglich etwa 35 Morgen.

Im Jahre 1781 hob der Mainzer Kurfürst Friedrich Karl von Erthel das Kloster auf und leitete die Einnahmen aus dem Verkauf dem Universitätsfonds der Stadt Mainz zu. [Anm. 2]

In Frei-Laubersheim erfolgte die Veräußerung des Klosterbesitzes in Form einer Versteigerung, die am 22. Juli 1782 durchgeführt wurde. Die beiden Steigerer waren Christian Enck und Philipp Sponheimer, beide waren bisher Erbbeständer des Hofgutes gewesen.

Die Gebäude sowie den Garten mit einer Fläche von etwa einem halben Morgen ersteigerte Philipp Sponheimer: „Ein Haus Hoff Scheuer und Gartenplatz am Bauchert gelegen einseit Caspar Jung und Philipp Peter Bausmann anderseit Raveniersberg vorderend die straß hinterend der gemeine graben“. [Anm. 3] Durch die Nennung der direkten Nachbarn wird deutlich, dass das Hofgut unmittelbar an das Ravengiersberger Hofgut grenzte. Die direkten Nachbarn in Richtung Dorfbrunnen waren Caspar Jung und Philipp Peter Bausmann. Vorne die Straße, also die heutige Rathausstraße und nach Südosten hin der Graben.

Bei den landwirtschaftlichen Flächen wurden bestimmte Parzellen von Enck oder Sponheimer alleine erworben. Die meisten Parzellen erwarben sie jedoch jeweils zur Hälfte, das heißt, die Parzellenfläche wurde exakt halbiert. Z.B. erwarb jeder 12 Morgen von der Parzelle im Frizzenwald, die insgesamt 24 Morgen umfasste.

Der Landbesitz des Nonnenklosters Altenmünster in Frei-Laubesheim zur Zeit der Versteigerung lässt sich anhand des Morgenbuches von 1779 nachweisen. In der folgenden Aufstellung sind Parzellen, die beide also Enck und Sponheimer zur Hälfte erwarben, mit einem „E/S“, solche, die nur Enck oder nur Sponheimer ersteigerten, mit einem „E“ oder „S“ gekennzeichnet. Der klösterliche Besitz bestand zum Zeitpunkt der Versteigerung vor allem aus Äckern und Wald. Ein einzelnes Wiesenstück wird jedoch ebenfalls genannt. Verwunderlich ist, dass Weinberge nicht zum Besitz des Klosters gehörten

Äcker [Anm. 4]

4 Morgen vor hamm (E)

2 Morgen an der leimkaut (E)

1 ½ Viertel im steinweeg (E)

3 Morgen auff der trifft (E)

2 Morgen in der mockenhall (E)

2 Morgen auf der Lettenkauth (E/S)

6 Morgen am börder (E/S)

2 ½ Morgen unten am waiden köpgen (E/S)

3 Viertel am Zollstock (E)

1 ½ Morgen im langen gehren (E/S)

1 Morgen am häusge (E/S)

1 ½ Morgen an der lind (E/S)

2 Morgen in der krumm gewand an der dörrwiesen (E/S)

2 Viertel im Mühlweeg (E/S)

3 Viertel in den Strengen (E/S)

2 Morgen in der tiefgewand (E/S)

3 Viertel in dem wölsteiner weeg (E/S)

1 Morgen hinter der waid (E/S)

6 Viertel im baumberger weeg (E)

2 Morgen im Iberweeg (E/S)

3 Viertel am Scharrenberg (E)

3 Viertel in der biz (E/S)

13 Morgen in der mockenhall (E/S)

14 Morgen in der weiler ruhe (E/S)

3 ½ Morgen im senners morgen (E/S)

2 Morgen in der weyerhall (S)

2 Morgen auf dem Zuckerberg (S)

4 Morgen am fürfelder weeg (S)

3 Viertel in der mockenhall (S)

5 Viertel im baumberger weeg (S)

2 Viertel im bangert (S)

3 Viertel in der krumm gewand im Maintzer Weeg (S)

 

Wiesen

2 Viertel in der dörrwiesen (E/S)

Waldung

24 Morgen im Frizenwald (E/S)

 

Den neuen Eigentümern Enck und Sponheimer wurde in einer Urkunde von 1784, also 2 Jahre nach der Versteigerung, garantiert, dass die von Ihnen erworbenen Klostergüter auch weiterhin vom „Zehnten“ befreit wären. Offenbar gab es Unstimmigkeiten darüber, ob die bisher als Klostergut zehntfreien Güter, nun als Privatgüter weiterhin zehntfrei bleiben konnten.[Anm. 5]

Nachweise

Verfasser: Wolfgang Zeiler

Verwendete Literatur:

  • Dertsch, Richard: Zur Frühgeschichte von Altenmünster. In: Stadt und Stift. Beiträge zur Mainzer Geschichte. Festschrift für Heinrich Schrohe. Mainz 1934, S. 37-52.
  • Frey Laubersheimer Morgen Buch 1779. (Ortsarchiv Frei-Laubersheim)

Erstellt: 2013

Aktualisiert am: 07.07.2014

Anmerkungen:

  1. Dertsch, Richard: Zur Frühgeschichte von Altenmünster. Festschrift für Heinrich Schrohe. S. 47 Zurück
  2. Mainzer Anzeiger vom 27. November 1895 Zurück
  3. Frei-Laubersheimer Morgenbuch von 1779 Seite 1079 Zurück
  4. Ein Morgen = 4 Viertel Zurück
  5. Frei.Laubersheimer Morgenbuch von 1779 S. 1079 Zurück