Hachenburg im Westerwald

Hachenburger Weinsorten

Im Stadtregiment von 1470 wurde festgelegt, dass kein Wirt zweierlei Wein in seinem Haus verzapfen durfte. Gestattet war es neuen und firnen Wein zusammen auszuschenken, auch Rot- und Weißwein durften zusammen angeboten werden. Wer sich nicht daran hielt, musste dem Bürgermeister "von der Stadt wegen" 5 Albus Strafe zahlen.<ANM>HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 10 fol. 3ff. vom 1. Mai 1470.</ANM>
Im Jahre 1506 schenkten 18 Weinwirte roten und weißen, neuen und firnen Wein aus. In der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts drohten Stadtstrafen, wenn die Wirte zweierlei Wein von einer Farbe zugleich zapfen, nach der Schatzung sich weigerten, den Wein auszuschenken bzw. in anderer Hinsicht wider die ordnung handelten.<ANM>HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 9 pag. 1ff.</ANM>

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.