Rückeroth im Westerwald

Die "Hohe Veste" Rückeroth

Bei der „Hohen Veste“ Rückeroth handelt es sich um ein wiedisches Hochgericht, also eine Rechtsinstanz, die mit dem heutigen Landgericht vergleichbar wäre. Der Begriff „Veste“ kann dabei sowohl eine Festung, als auch einen Gerichtsbezirk bezeichnen. Er taucht erstmals in verschiedenen wiedischen Weistümern auf. Diese beinhalten eine von Rechtskundigen erteilte Auskunft über den bestehenden Rechtsstand oder das geltende Gewohnheitsrecht.

Der Gerichtsbezirk der „Hohen Veste“ Rückeroth umfasste die Kirchenspiele Rückeroth zusammen mit Dreifelden, Nordhofen, Freirachdorf und Maxsain. Die „Hohe Veste“ selbst war vor allem für höhere Strafen zuständig. Konkret beschäftigte man sich mit Kriminalstrafen, Zivilprozessen mit höherem Streitwert und verfassungsrechtlichen Fragen. Die Verhandlungen fanden unter einer sogenannten „Gerichtslinde“ statt. Quellen geben Aufschluss über einen Pranger der vermutlich auf der „Kreuzgass“ stand. Alle männlichen Personen des Gerichtsbezirks waren an Gerichtstagen zur Folge an die „Hohe Veste“ verpflichtet.

Die Stellung eines Richters wurde damals von Dorfältesten oder Gemeindevorsteher besetzt, während die Inhaber wichtiger dörflicher Ämter die Funktion von Anwälten übernahmen. Insgesamt sind für die „Hohe Veste“ Rückeroth zehn Hinrichtungen belegt. Mit der Einrichtung von Amstverhören in Dierdorf 1580 sollte die „Hohe Veste“ ihr Ende finden. Von Historikern wird das tatsächliche Ende allerdings erst viel später – zwischen 1615 und 1629 – datiert.

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