Welkenbach im Westerwald

Das Gasthaus in Welkenbach

[Bild: Gemeinde Welkenbach]

Seit wann es ein Gasthaus in Welkenbach gab, ist nicht bekannt. Als man zu Ende des Jahres 1877 eine neue Polizeiordnung für Welkenbach und Winkelbach erließ, wurde festgelegt, dass man sich nach 23 Uhr weder in Gasthäusern noch in Spinnstuben aufhalten durfte. Bei drohenden Schlägereien konnte die Polizeistunde vorverlegt werden.[Anm. 1] Ob diese allgemeinen Bestimmungen auf ein erstes Welkenbacher Gasthaus hinweisen, bleibt unsicher.

Den Aussagen älterer Welkenbacher zufolge betrieb Friedrich Albert Thiel, geb. am 19. Januar 1843, eine Gastwirtschaft in einem Haus, wo heute das Anwesen von Manfred Müller steht. Nachgewiesen ist das Gasthaus, nachdem am 8. Januar 1898 der Gastwirt Friedrich Albert Thiel in einem Gemeinderatsprotokoll erwähnt wird. Friedrich Albert starb am 4. Juli 1917. Zu diesem Zeitpunkt dürfte sein Gasthaus bereits geschlossen gewesen sein, denn 1911 lässt sich ein weiteres Gasthaus an anderer Stelle nachweisen. Am 31. August 1911 erteilten Bürgermeister Heckenhahn und der Gemeinderat dem Welkenbacher Otto Vohl einstimmig die Konzession zur Betreibung einer Gastwirtschaft. Am 1. März 1921 und noch im Jahr 1936 wird Otto Vohl als Gastwirt bezeichnet. Er betrieb die Gastwirtschaft bis zu seinem Tod. Während seiner Zeit wurde die Welkenbacher Kirmes noch im Saal gefeiert. Dabei marschierte auch schon einmal ein Spielmannszug durch den Ort.

Seit ca. 1965 betrieb Helmut Müller an gleicher Stelle ein Gasthaus. Anfang der 1970-er Jahre wurde das Gasthaus nach und nach in eine Kneipe umgewandelt. Helmut Müller ist im Oktober 2012 verstorben, seitdem ist das Gasthaus geschlossen.

Anmerkungen:

  1. Polizei-Verordnung vom 26.12.1877 im Kreisblatt publiziert am 12.2.1878. Zurück