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Propst

Kirchen- bzw. Klosteramt.

(lat. praepositus = Vorgesetzter) ist ein Titel innerhalb der Organisation der christlichen Kirche. Mit dem Titel Propst wird unter anderem der (häufig gewählte) Vorstand eines Domkapitels in der katholischen Kirche genannt. In diesem Fall handelt es sich dann um den Dompropst, der zusammen mit dem Domdechanten zu den Würdenträgern des Domkapitels gehört.
Der Titel Propst findet aber auch in dem Gebiet des christlich klösterlichen Zusammenlebens Verwendung. Hier meint der Titel Propst bei einigen Orden oft den Vorsteher eines Klosters. Der Propst befindet sich in diesem Fall in dem Rang eines Prälaten und kommt in der Hierarchie gleich nach dem Bischofs. Der Propst eines Klosters wird von einem Bischof geweiht. Dabei handelt es sich um die Abtsweihe, denn in dieser Funktion steht ein regulierter Propst.
In der evangelischen Kirche meint der Titel Propst den Stellvertreter des Bischofs in der Kirchenleitung für eine konkrete Region bzw. das Oberhaupt eines Kirchenbezirks.

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